Die EU-Kommission sorgt sich um den Wettbewerb auf dem deutschen Strommarkt. Und dies nicht ohne Grund. Denn trotz der Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts zum 29. April 1998, die insbesondere auf eine Öffnung der Gebietsmonopole der Energieversor-gungsunternehmen abzielte, wird der Markt immer noch durch oligopolhafte Strukturen geprägt. Nachdem alle mühevollen Gesetzesänderungen und Regulierungsmaßnahmen wenig gefruchtet haben, möchte die EU-Kommission jetzt mit einer großen Keule den Wettbewerb erzwingen – der Keule der zwangsweisen Entflechtung der Energieerzeugung von der Energieverteilung. Auf den ersten Blick mag dieser Vorstoß einleuchtend erscheinen, doch bei näherem Hinsehen ergeben sich fundamentale Zweifel an der Wirksamkeit und Angemessenheit der vorgeschlagenen Maßnahmen.
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