Von der Finanzkrise in die Staatswirtschaft?

Gegenwärtig rätseln die Auguren, wann wir aus der globalen Wirtschaftskrise herauskommen werden. Langfristig wichtiger ist allerdings die Frage, wie wir aus der Krise herauskommen werden – mit einer gestärkten oder einer geschwächten Marktwirtschaft.

Sorgen um die Marktwirtschaft kommen auf, wenn man sich all die Deutschland- und Rettungsfonds, die Verstaatlichungsgesetze, die Rettungsschirme, die Staatsbürgerschaften und vieles anderes mehr vor Augen hält. Wird die Privatwirtschaft unaufhaltsam vom Mehltau staatlicher Einflussnahme überdeckt? Kann am Ende dieser Entwicklung gar nichts anderes herauskommen als eine Staatswirtschaft, die sich nur noch in Nuancen von der untergegangenen DDR-Wirtschaft unterscheidet?

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Weiß der Gesetzgeber, was unternehmerisches Handeln ist? Das Beispiel der neuen Erbschaftsteuer

Wenn über die Erbschaftsteuer diskutiert wird, dann dauert es oft nicht lange, bis die Diskutanten sich in eine aufgeregte bis hitzige Stimmungslage steigern und unversöhnliche Standpunkte offenbar werden. Man landet nämlich meist schnell bei der ganz grundsätzlichen Frage, ob der Staat diese Steuer überhaupt erheben sollte. Die einen beklagen eine Doppelbesteuerung von Vermögen, das doch früher, bei seiner Entstehung, schonmal der Einkommensteuer unterworfen war. Sie übersehen dabei aber, daß die Erbschaftsteuer in Deutschland keine Nachlaßsteuer, sondern eine Erbanfallsteuer ist. Andere Diskutanten haben willkürliche, nicht zu rechtfertigende Vorstellungen von einer angeblich gerechten Vermögensverteilung und hoffen, daß eine hohe Steuerlast auf ererbtes Vermögen eine solche Verteilung herstellen könnte. Und wieder andere sehen das Problem pragmatisch. Sie argumentieren, daß eine vernünftig konstruierte Erbschaftsteuer mit moderaten Steuersätzen und breiter Bemessungsgrundlage schon deshalb einen Beitrag zur Finanzierung der öffentlichen Budgets leisten sollte, weil eine solche Steuer vermutlich zu geringeren und weniger problematischen Anreizverzerrungen führt als beispielsweise die Einkommensteuer.

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Vom Austrocknen der Steueroasen

Wo es Steueroasen gibt, da muß es auch eine Steuerwüste geben, so lautet ein Bonmot, dessen Urheberschaft nicht mehr zweifelsfrei zu klären ist. Die Oasen werden nun ein wenig trockener, und paradoxerweise glauben ausgerechnet die Verwalter der Wüste, daß ihnen dies zu neuer Blüte verhelfen wird. Die Schweiz, Liechtenstein, Österreich, Luxemburg und andere scheinen bereit zu sein, ihr Bankgeheimnis mehr oder weniger zu lockern. Im Fall der Schweiz beispielsweise ist schon viel über den Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug geschrieben worden. Bisher leistet die Schweiz ausländischen Steuerfahndern keinerlei Amtshilfe bei Steuerhinterziehung (wenn also etwa ein Steuerpflichtiger einen Eintrag in seiner Steuererklärung „vergißt“), wohl aber in Fällen von Steuerbetrug (wenn zum Beispiel Dokumente gefälscht werden, um die Steuerlast zu mindern). In der Zukunft ist auch das Konto des gewöhnlichen Steuerhinterziehers in der Schweiz nicht mehr sicher; seine Kontodaten können an die deutschen Behörden übermittelt werden, sobald diese einen begründeten Verdacht anmelden. Ähnliche Entwicklungen dürften wir demnächst auch in den anderen genannten Niedrigsteuerländern beobachten.

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Gastbeitrag:
Einkommensteuer sofort senken

Infolge der Finanzmarktkrise liegt die Konjunktur auf der Intensivstation, für das nächste Jahr erwarten das RWI Essen und mittlerweile auch andere Institute, dass das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) um ganze 2 Prozent sinken wird. Was ist jetzt die richtige Medizin, in welcher Dosis muss sie verabreicht werden? Die Bundesregierung hat bereits versucht, mit zwei Konjunkturpaketen Ausgaben von Unternehmen, privaten Haushalten und Kommunen in einer Größenordnung von 50 Milliarden Euro anzustoßen und so die Rezession zu dämpfen. Insgesamt verfolgt sie den Ansatz einer „konjunkturgerechten Wachstumspolitik“, bei der Maßnahmen, die „langfristig sinnvoll, kurzfristig umsetzbar und rasch wirksam“ sind, zeitlich vorgezogen werden. Dies soll beispielsweise geschehen, indem mittelständische Unternehmen  über die staatliche KfW-Bank zusätzliche Kredite erhalten, das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW-Bank aufgestockt und ein Kreditprogramm zur Förderung der Infrastrukturinvestitionen strukturschwacher Kommunen aufgelegt wird. Ob diese und andere Maßnahmen der Bundesregierung die Anforderungen an  Konjunkturprogramme erfüllen, also

  • (1) zielgerichtet sind,
  • (2) zeitnah wirken und
  • (3) zeitlich begrenzt sind,

muss sich noch zeigen.

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Ehegattensplitting
Eine von vielen Merkwürdigkeiten des progressiven Einkommensteuersystems

Familien werden in Deutschland als wirtschaftliche Einheiten gesehen. Das dürfte neben seiner normativen Basis auch schlicht die gesellschaftliche Realität widerspiegeln – spätestens, wenn Kinder im Spiel sind. Der Realität entspricht es auch, dass es in aller Regel die Eltern sind, die das Haushaltseinkommen erwirtschaften, entweder jeweils zu einem Teil oder – im Rahmen einer eher traditionellen Rollenteilung – durch einen Ehepartner allein. Insoweit ist es nicht ganz abwegig, wenn der Fiskus das insgesamt erwirtschaftete Familieneinkommen im Rahmen des Ehegattensplittings zunächst einmal zusammen rechnet, und zwar unabhängig davon, wer wie viel zum Familieneinkommen beigetragen hat. Erst dann wird ein gemeinsamer Steuersatz auf das gesamte Einkommen angewendet. Auf diese Weise kann die Familie dann ganz nach eigenem Gusto entscheiden, wer welche Rolle einnimmt, wer also in welchem Maße das Geldeinkommen erwirtschaftet und wer sich in welcher Weise um andere Dinge kümmert. So lange der Staat die Familie als eine wirtschaftliche Einheit betrachtet, sorgt die Zusammenrechnung des Einkommens der Ehepartner dafür, dass die Rollenverteilung innerhalb einer Familie allein den persönlichen Vorlieben der Eheleute folgt und die Besteuerung darauf keinen Einfluss nimmt.

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Rentenpolitik nach Stimmungslage

Nachdem die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) unter den Experten als halbwegs konsolidiert galt, wird sie nun von der großen Koalition zur Verbesserung der Stimmungslage vorerst wieder aus dem Gleichgewicht gebracht. Wir erinnern uns: Norbert Blüm hatte bis über die Mitte der 1990er Jahre hinaus unter dem berühmt-berüchtigten Motto „Eines ist sicher: Die Rente“ jedes demographische Problem mehr oder weniger konsequent geleugnet. Am Ende der Kohl-Ära ließ er sich aber doch noch darauf ein, einen demographischen Faktor in die Rentenformel einzubauen. Schon vorher hatte er über Mehrwertsteuererhöhungen und weitere Tricks dafür gesorgt, dass der von den Ökonomen prognostizierte Beitragssatzanstieg auf über 30 Prozent gedämpft wird – rein formal freilich nur, denn der reduzierte Anstieg der Beitragssätze ging einher mit einem steilen Anstieg des Bundeszuschusses zur Rentenversicherung; allein zwischen 1991 und 2006 stieg der Anteil der Bundeszuschüsse an den Einnahmen des Rentensystems von knapp 15 auf über 24 Prozent an; und das bereits in einer Zeit, in der das demografische Problem noch gar nicht wirksam war. „Rentenpolitik nach Stimmungslage“ weiterlesen

Nach Liechtenstein:
Ein Requiem für das Bankgeheimnis?

Liechtenstein und kein Ende. Die Pressionen aus dem politischen Deutschland gegenüber Liechtenstein, der Schweiz und anderen sogenannten Steueroasen nehmen zu. Der deutsche Botschafter in Bern artikulierte jüngst, das schweizerische Bankgeheimnis sei nicht mehr zeitgemäß. Das Bankgeheimnis der Eidgenossenschaft steht schon länger in vielfältiger Kritik, die vor allem von Ländern außerhalb der Schweiz geübt wird. Jenseits aller Diskussionen um die Steuerzahlermoral der Privaten, die im übrigen die Steuereinziehungsmoral des Staates stets ausblendet, zeigt diese Kritik, dass die Implikationen von Globalisierung und Systemwettbewerb nur unzureichend verstanden werden.

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Hypokrit, oder: der Zumwinkel in uns allen

Zunächst das Selbstverständliche: (a) niemand zahlt gerne Steuern (sie vermindern direkt das eigene Nettoeinkommen); (b) niemand schätzt die Steuervermeidung oder Steuerhinterziehung anderer (das vermindert indirekt den eigenen Anteil an staatlichen Leistungen); (c) deshalb sollten alle ein Interesse daran haben, daß Steuergesetze für jedermann gleichermaßen gelten und Steuerhinterziehung wie jeder andere Gesetzesverstoß auch geahndet wird.

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Die Vermögensteuer ist abgeschafft
Dasselbe sollte mit der Erbschaftsteuer geschehen

Mit dem neuen Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) zur Erbschaftsteuer ist die Diskussion über die prinzipielle Angemessenheit der Besteuerung von Erbschaften wieder aufgelebt. Das BVG-Urteil zielt darauf ab, die Bewertung von Sachvermögen in Form von Grund und Boden oder Betriebsvermögen den Bewertungsgrundsätzen für Finanzaktiva beim Erbübergang gleichzustellen. Dem Gesetzgeber steht es aber frei, Unterschiede in den Steuersätzen und/oder Freibeträgen für die Besteuerung der diversen Aktiva im Erbportfolio zu gestalten. „Die Vermögensteuer ist abgeschafft
Dasselbe sollte mit der Erbschaftsteuer geschehen
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