23. Juni 2016
Das Waterloo der Brüsseler Zentralisten

„Ich glaube nicht an den Fortschritt, sondern an die Beharrlichkeit der menschlichen Dummheit.“ (Oscar Wilde)

Die Briten wollen raus aus der EU. Das ist ihr gutes Recht. Wie reagiert die Rest-EU? Das politische Europa ist geschockt. Die EU-Kommission ist wütend. Trotzig fordert sie den Austritt, sofort. Alle haben sie keinen Plan B. Der Brexit hat sie kalt erwischt. Die EU lebt in einer längst versunkenen, wirtschaftlich und politisch homogeneren Welt. Ihre Integrationsstrategie „Erweitern und Vertiefen“ geht schon lange nicht mehr auf. Die Bürger sind immer weniger bereit, auf nationale Souveränität zu verzichten. Auch Europas Werte differieren. Das hat die Flüchtlingskrise gezeigt. Die Risse quer durch die EU sind nicht mehr zu übersehen. Der Euro, die Flüchtlinge, die Regionen, alle spalten Europa. Die Interessen werden heterogener. Der EU-Kommission fällt nichts Besseres ein, als darauf zentralistisch zu reagieren. Kein Wunder, dass sich die Bürger veralbert vorkommen.

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Brexit: Von der Psychologie der Insellage

Europas Ursprung

So paradox es klingen mag: Europas Ursprung liegt in Asien – jedenfalls, wenn man auf die Sage der griechischen Mythologie rekurriert: Danach wurde bekanntlich das Mädchen Europa, eine bildhübsche phönizische Königstochter, vom Götterfürsten Zeus, der sich in einen strahlenden und gut riechenden Stier verwandelt hatte, von den Gestaden des heutigen Libanon nach Kreta, der ältesten Hochkultur auf europäischem Boden, entführt. Dort hatten sie drei Söhne miteinander, von denen zweien zuerkannt wurde, dass sie die gerechtesten Menschen auf der Welt wären. Sie führten auf Kreta, also auf europäischem Boden, Recht und Gesetz ein (und wurden im Übrigen deshalb zu Richtern im Totenreich erhoben). Manche Europarechtler leiten von diesem mythischen Ereignis ausgehend die Herrschaft des Rechts als den Kern des „Modells Europa“ ab, also der Rechtsgemeinschaft der Europäischen Union. Der phönizische Name „Europa“ bedeutete bekanntlich „Sonnenuntergang“, das Abendland also.

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Gastbeitrag
Koordinierung des Sozialschutzes in der EU
Reformbedarf nimmt zu

Infolge des Wahlsiegs der Konservativen in Großbritannien ist ein teilweise verdrängtes Thema wieder in den Fokus europäischer Politik gerückt: die sogenannte Armutswanderung innerhalb der EU. Gemeint ist die Zuwanderung unterstützungsbedürftiger Personen vor allem aus den acht bzw. zwei mittelosteuropäischen Ländern, die 2004 bzw. 2007 der EU beigetreten sind, in wohlhabendere Mitgliedsländer. Großbritannien sieht durch diese Zuwanderung sein Sozialsystem gefährdet. Die britische Regierung fordert deswegen restriktivere Regeln für den Zugang von Unionsbürgern zu Sozialleistungen in Partnerländern.

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Reformbedarf nimmt zu
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Ja zu TTIP (1)
TTIP: Warum ein Investitionsschutzabkommen wünschenswert ist

Seit Mitte 2013 verhandeln die Europäische Union und die Vereinigten Staaten über das transatlantische Freihan­delsabkommen TTIP. Mit dem Abkommen wird das Ziel verfolgt, die größte Freihandelszone der Welt zu schaffen. Neben dem Abbau von tarifären und nicht-tarifären Han­delsschranken zur Verbesserung des Marktzugangs für Waren und Dienstleistungen soll auch ein umfassendes Investitionsschutzabkommen (ISA) zwischen den Ver­tragspartnern ausgehandelt werden. Demzufolge würden Streitfälle zukünftig vor einem internationalen Schiedsge­richt ausgetragen werden. Insbesondere Letzteres stößt in der Bevölkerung auf starken Widerstand. In einer kürzlich von der EU-Kommission durchgeführten Befragung, an der 150.000 Bürger teilnahmen, lehnten 97% die Klauseln zum Investorenschutz ab. Auch wenn die Befra­gung nicht repräsentativ war, zeigt das Ergebnis dennoch, wie groß die Vorbehalte in der Bevölkerung gegenüber diesem Abkommen sind. Es stellt sich deshalb die Frage, ob ein solches Investitionsschutzabkommen wirklich notwendig ist. Während sich die Befürworter von einem vertrag­lichen Investorenschutz mehr Rechtssicherheit und damit eine Zunahme der Investitionstätigkeit in beiden Wirt­schaftsräumen versprechen, argumentieren die Gegner, mit einem solchen Abkommen würde eine intransparente und parallele Privatjustiz im Interesse multinationaler Unternehmen geschaffen.

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Griechenland (5)
Scheidung auf griechisch
Wie realistisch ist der „Grexit“?

Seit Amtsantritt der neuen griechischen Regierung unter Alexis Tsipras wachsen Spekulationen, dass Griechenland aus der Eurozone ausscheiden und es zu einem „Grexit“ kommen könnte. Solche Befürchtungen wurden genährt durch die jüngsten Äußerungen von Finanzminister Yanis Varoufakis, der mit dem Austritt seines Landes aus der Gemeinschaftswährung drohte, sofern die Sparvorgaben beibehalten oder die Hilfsprogramme eingestellt würden. Offensichtlich betrachtet Athen den Grexit als eine realisierbare und für Dritte glaubwürdige Option, die die europäischen Partner in Angst versetzen muss und sie zwingt, Griechenland signifikante Zugeständnisse einzuräumen.

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Äpfel essen gegen Putin?
Der Handelskrieg zwischen Russland und der EU

Vor dem Hintergrund der Ukraine-Krise haben die 28 Mitgliedsstaaten der EU am Dienstag, den 29. Juli 2014, Wirtschaftssanktionen gegenüber Russland beschlossen. Zu den Maßnahmen, die zwei Tage später in Kraft traten, gehören:

  1. Ein erschwerter Zugang russischer Banken zu den EU-Finanzmärkten. Danach dürfen EU-Einwohner und -Unternehmen (insbesondere Finanzdienstleister) in Zukunft keine neuen Aktien, Anleihen oder ähnliche Finanzinstrumente mit Laufzeiten von mehr als 90 Tagen von solchen russischen Banken kaufen oder an diese verkaufen, die zu mehr als 50 Prozent vom Staat kontrolliert werden. Die Beschränkungen gelten sowohl für den Primär- als auch für den Sekundärmarkt. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Staatsbanken die Finanzierung der russischen Wirtschaft zu erschweren und Investoren von einem Engagement in Russland abzuhalten.
  2. Ein eingeschränkter Zugang Russlands zu europäischen Spitzentechnologien im Energiebereich, deren Export an die Vergabe von Lizenzen geknüpft wird. Dies betrifft insbesondere die Förderung von Erdöl aus der Tiefsee und in der Arktis sowie die Exploration von Schieferöl. Betroffen davon sind allerdings nur Neugeschäfte, während bestehende Verträge noch erfüllt werden können. Gänzlich ausgenommen von diesen Regellungen ist hingegen die Gasförderung – wohl aufgrund der starken europäischen Abhängigkeit in diesem Bereich.
  3.  Ein Embargo für den Waffenhandel mit Russland. Hierunter fällt auch ein Exportverbot für sogenannte Dual-Use-Produkte, die sowohl militärisch als auch zivil nutzbar sind.

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Ordnungspolitischer Kommentar
Sozialleistungen für Zuwanderer?

Sollten Zuwanderer aus EU-Mitgliedsstaaten in Deutschland einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG II) haben? Ausgelöst durch einander widersprechende Urteile verschiedener Sozialgerichte wird dies zurzeit kontrovers diskutiert. Das mit der juristischen Beantwortung betraute Bundessozialgericht hat diese Frage jüngst an den Europäischen Gerichtshof verwiesen.

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Die Zukunft der Europäischen Union: Wettbewerb oder Zentralisierung?
Europa geht entschieden zu weit

„Nicht ständiger Kampf ist das Kennzeichen gesunden Wettbewerbs, sondern die Vielfalt.“ (Michael Rothschild)

Die Europäische Union ist in keiner guten Verfassung, weder wirtschaftlich noch politisch. Schon seit langem lahmt das wirtschaftliche Wachstum. Das gilt für das Zentrum und noch mehr für die Peripherie. Der Wohlstand der Mitgliedsländer entwickelt sich wieder auseinander. Von Konvergenz ist wenig zu sehen. Die Arbeitslosigkeit erreicht immer neue Höchststände. Vor allem in Südeuropa verliert die Jugend gerade ihre Zukunft. Die Armut erreicht immer öfter die Mittelschicht. Das gilt nicht nur für die akuten Krisenstaaten in der Eurozone. Über allem schwebt weiter das Damoklesschwert eines kollabierenden Euros. Das wäre der ökonomische und politische Super-GAU für die Europäische Union. Kein Wunder, dass die Zustimmung der Bürger zu „mehr“ Europa schwindet. Die Zahl derer steigt stetig, für die noch mehr „Brüssel“ ein Albtraum ist. Nationale, regionale und lokale Belange dominieren wieder. Die Frage, welche Ebene in Europa was zu sagen hat, wird immer öfter gestellt.

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Die EU-Energieeffizienzrichtlinie 2011:
Technische Effizienz und wirtschaftliche Verschwendung

Die Zentralisierungstendenzen innerhalb der Europäischen Union sind unübersehbar. Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) zementiert den Übergang zur Transferunion. Das „Europäische Semester“ (als Vorstufe zu einer gemeinsamen Wirtschaftsregierung?) soll die nationalen Wirtschafts- und Finanzpolitiken koordinieren. Nun sorgt sich die Kommission um die Etablierung einer einheitlichen Ressourcen- und Klimapolitik. Zu diesem Zweck legt sie nun den Entwurf einer Energieeffizienzrichtlinie vor, die im Geiste der 20-20-20-Politik der EU formuliert ist. Letztere fordert, dass die EU bis zum Jahr 2020

  1. ihre CO2-Emissionen (im Vergleich zum Jahr 1990) um 20 Prozent
  2. den Anteil erneuerbarer Energien auf 20 Prozent erhöht und
  3. der Energieverbrauch (im Vergleich zu einem von der EU geschätzten Ausgangsszenario) um 20 Prozent gesenkt wird.

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Technische Effizienz und wirtschaftliche Verschwendung
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