Der Deutsche Bundestag hat just die Absenkung der sogenannten EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 auf null beschlossen. Damit wird die Förderung erneuerbarer Stromerzeugungstechnologien, die bislang mittels EEG-Umlage in Form eines Aufschlags auf den Strompreis finanziert wurde, jedoch nicht abgeschafft. Vielmehr werden die daraus erwachsenden Lasten von bislang rund 25 Milliarden Euro pro Jahr lediglich anders verteilt: Künftig kommen dafür die Steuerzahler auf, anstatt wie bislang die Stromverbraucher.
Diese Maßnahme zur Entlastung der Stromverbraucher ist aus zahlreichen Gründen höchst angebracht, nicht zuletzt auch, weil diese unter den aus marktwirtschaftlichen, klimapolitischen und krisenbedingten Gründen sehr stark gestiegenen Energiepreisen augenblicklich sehr zu leiden haben. Doch auch unabhängig von den derzeit hohen Energiepreisen ist aus vielen weiteren Gründen eine flächendeckende Entlastung der Verbraucher beim Strompreis, insbesondere auch der Unternehmen, durch die Senkung von Steuern und Abgaben wie der EEG-Umlage geboten (Frondel et al. 2022).