Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) feiert im April seinen 21. Geburtstag: Seit April 2000 werden in Deutschland sogenannte regenerative Stromerzeugungstechnologien wie Windkraft oder Photovoltaik mit Hilfe des EEG subventioniert, meist noch immer mit Vergütungen, die das Doppelte des derzeitigen Strompreises an der Börse ausmachen. Doch die schlimmsten Zeiten der Überförderung grünen Stroms, als etwa Solarstrom im Jahr 2005 mit über 55 Cent je ins Netz eingespeister Kilowattstunde (kWh) vergütet wurde, liegen hinter uns.
Die Nachwirkungen derartiger Förderexzesse spüren die Stromverbraucher leider immer noch, denn diese haben mittels ihrer Stromrechnungen die Einspeisevergütungen für grünen Strom, welche bis zu 21 Jahre in unveränderter Höhe gewährt werden, zu bezahlen – in Form der sogenannten EEG-Umlage. Dieser Aufschlag auf den Strompreis ist seit der Jahrtausendwende beinahe unaufhörlich gestiegen, am stärksten zu Zeiten des vermeintlichen Solarbooms, als im Jahr 2010 im relativ wenig sonnenreichen Deutschland rund die Hälfte der weltweit zusätzlich installierten Photovoltaikleistung zugebaut wurde. Hätte es diesen Solarboom nicht gegeben, läge die EEG-Umlage lediglich bei der Hälfte des heutigen Betrages von 6,5 Cent je kWh.
Anstatt der politisch festgelegten 6,5 Cent von heute, läge die EEG-Umlage nach offizieller Feststellung der Netzbetreiber bei rund 9,7 Cent je kWh, wenn die Politik im vergangenen Jahr nicht mit Mitteln des Corona-Konjunktur-Paktes eingesprungen wäre. Dieses stellte knapp 11 Milliarden Euro für die Stabilisierung der EEG-Umlage für das Jahr 2021 zur Verfügung. Im kommenden Jahr soll die Umlage nach dem Willen der Politik und mit Hilfe der Mittel des Corona-Konjunktur-Pakets noch etwas weiter sinken, auf 6,0 Cent je kWh.
Damit ist der Einstieg in die Staatsfinanzierung der Förderung grünen Stroms aus Steuermitteln geschafft. Und das ist gut so: Warum sollen einkommensschwache Haushalte einen größeren Anteil ihres Einkommens für die Förderung grünen Stroms ausgeben müssen als einkommensstarke Haushalte, wie dies bei der Finanzierung via EEG-Umlage der Fall ist? Dies kann aus Gründen der Verteilungsgerechtigkeit nicht gutgeheißen werden, widerspricht es doch dem Leistungsfähigkeitsprinzip, nach dem starke Schultern höhere Lasten tragen sollten als schwache.
Vor diesem Hintergrund und wohl vor allem wegen der Befürchtung, dass mit weiter steigendem Subventionsvolumen für die Erneuerbaren die Akzeptanz für deren Ausbau sowie die Energiewende insgesamt schwinden könnte, wurde nun von der CDU vorgeschlagen, dass Erneuerbaren-Anlagen, die ab dem Jahr 2022 in Betrieb genommen werden, nicht mehr über die EEG-Umlage finanziert werden, sondern mit Hilfe grüner Anleihen (Green Bonds) über den staatlichen Haushalt. Die künftige Finanzierung des Ausbaus der Erneuerbaren aus staatlichen Mitteln ist im Kern eine gute Idee, in ihrer Ausführung in Form grüner Anleihen, statt aus dem laufenden Staatshaushalt, jedoch sehr fraglich.
Dafür gibt es zahlreiche Gründe. Erstens verringert diese intransparente Form der Finanzierung den Kostendruck beim weiteren Ausbau der Erneuerbaren und die Notwendigkeit zu mehr Kosteneffizienz beim Versuch, das Erneuerbaren-Ziel eines Anteils von 65% an grünem Strom im Jahr 2030 zu erreichen. Die medial viel beachtete EEG-Umlage hingegen reflektierte bislang sehr gut die stetig steigenden Kosten der Grünstromerzeugung. Letztlich zielt daher ein solcher Reformvorschlag wohl auch darauf ab, die Durchsetzbarkeit des weiteren Ausbaus der Erneuerbaren zu erhöhen, indem die Kostentransparenz, die in Form der EEG-Umlage gegeben ist, reduziert wird. Nur wenn der weitere Ausbau der Erneuerbaren aus den laufenden staatlichen Mitteln finanziert wird und damit in starker Konkurrenz zu anderen Verwendungszwecken für steuerliche Mittel steht, bleibt der Kostendruck erhalten und es würde eher auf Kosteneffizienz geachtet werden.
Zweitens: Die weitere Finanzierung des Ausbaus der Erneuerbaren mit Hilfe grüner Anleihen würde nicht nur die Verschuldung des Staates erhöhen und somit, je nach Laufzeit, zukünftigen Generationen zusätzliche Lasten aufbürden. Würde dieses Beispiel Schule machen, könnte die Politik auf die Idee kommen, die Ausgabe von zweckgebundenen Anleihen für alle möglichen Zwecke einzusetzen, etwa den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur. Mit der Umsetzung der Idee staatlich begebener grüner Anleihen besteht daher implizit die Gefahr der Initiierung einer möglichen Schuldenspirale, bei der zusätzlich zu den über Staatsanleihen finanzierten Krediten weitere Schulden gemacht werden. Diese Gefahr ist umso höher, je weniger diese Art der Verschuldung transparent gemacht wird und zu einen Schattenhaushalt führt.
Drittens: Gegenüber einer Finanzierung des Ausbaus der Erneuerbaren aus laufenden Steuermitteln wäre die Ausgabe von grünen Anleihen mit höheren Kosten verbunden, da für die grünen Anleihen Zinsen zu zahlen sind. Je höher der dafür veranschlagte Zinssatz, desto höher können diese Kosten ausfallen, insbesondere könnten sie höher sein als im Falle von mit Staatsanleihen finanzierten Krediten. Das würde den Ausbau der Erneuerbaren noch teurer machen, als er ohnehin bereits ist.
Statt die Kosten des Ausbaus der Erneuerbaren mit Hilfe grüner Anleihen noch weiter zu erhöhen und das bisherige Förderregime auf Basis des EEG eventuell bis weit in die Zukunft hinein zu verlängern, sollte nach mehr als zwei Jahrzehnten einer teils eklatanten Überförderung, vor allem der Photovoltaik, so schnell wie möglich ein Schlussstrich unter das Kapitel EEG gezogen werden. Stattdessen sollen die Erneuerbaren endlich dem Markt überlassen werden. Dass dies möglich ist, ohne den Ausbau der Erneuerbaren völlig zum Erliegen zu bringen, haben einige Ausschreibungen von Windkraft- und Photovoltaikkapazitäten in der Vergangenheit gezeigt: Einige Bieter haben dabei gänzlich auf eine Vergütung für das Einspeisen grünen Stroms verzichtet.
Der technologische Fortschritt sowie der erhebliche Anstieg der Preise für Emissionszertifikate im EU-Emissionshandel, der dafür sorgt, dass regenerative Stromerzeugungstechnologien immer wettbewerbsfähiger werden, lassen erwarten, dass immer weniger Einspeisevergütungen notwendig sind. Falls der Preis für Emissionszertifikate bis Ende des Jahres tatsächlich auf 100 Euro steigen sollte, wie dies einige Finanzmarktteilnehmer erwarten, die genau darauf spekulieren, hätte das EEG endgültig ausgedient.