Contra Mieterstrom

Der Ausbau der erneuerbaren Energien erfolgt in Deutschland in einem rasanten Tempo. So stieg der Anteil „grünen“ Stroms am Stromverbrauch von unter 7% im Jahr 2000, als das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingeführt wurde, auf 32% im Jahr 2016. Dies hat seinen Preis: Rund 25 Mrd. Euro pro Jahr lässt Deutschland sich die Förderung mittlerweile kosten – mehr als drei Mal so viel, wie die Bundesrepublik jährlich für Entwicklungszusammenarbeit ausgibt.

Der größte Batzen entfällt auf die Photovoltaik (PV) (Frondel, Ritter, Schmidt 2008), welche nun durch das Mieterstromgesetz noch zusätzlich subventioniert werden soll. Bereits jetzt beansprucht PV etwa die Hälfte der jährlichen Subventionen; zur Erzeugung grünen Stroms trägt PV aber nur etwa ein Viertel bei. Für alle seit 2000 in Deutschland installierten PV-Anlagen liegen die realen Nettokosten bei mehr als 110 Mrd. Euro (Frondel, Schmidt, Vance 2014).

Die EEG-Umlage, mit der Stromverbraucher den Ausbau der Erneuerbaren bezahlen, liegt heute bei 6,88 Cent je Kilowattstunde. Das ist nahezu ein Viertel des durchschnittlichen Strompreises. Ohne die massive Subventionierung des Solarstroms wäre sie halb so hoch (Frondel, Schmidt, Vance 2014). Während die Belastung für einkommensschwache Haushalte relativ zu ihrem Einkommen stärker ausfällt als für einkommensstarke, sind es vorwiegend die wohlhabenderen Haushalte, die in PV-Anlagen investieren und damit teils hohe zweistellige Renditen erzielen (Andor, Frondel, Sendler 2015). Der vermeintliche Solarboom implizierte somit eine erhebliche Umverteilung von unten nach oben.

Mit der neuen Förderung von Solarstrom, welcher von Vermietern erzeugt und ohne die Nutzung des öffentlichen Stromnetzes an die Mieter verkauft werden soll, würde dieser Effekt verstärkt: diese zusätzliche Förderung einer einzelnen Technologie, die bereits Unsummen verschlungen hat, verstärkt die Umverteilung von ärmeren zu wohlhabenderen Haushalten, da die übrigen Stromverbraucher die zusätzlichen Kosten sowie höhere Lasten für die Finanzierung des Stromnetzes zu tragen haben. Die neue Subvention, von der allenfalls ein paar tausend Vermieter und einige wenige Hersteller von PV-Anlagen profitieren werden, ist daher höchst unsozial. Das Gesetz sollte darum auch besser Vermieter- und nicht Mieterstromgesetz heißen, denn die Mieter können jederzeit ihren Stromversorger wechseln, um einen günstigeren Stromtarif zu erhalten; die Vermieter hingegen erhalten beim Verkauf von Strom an Mieter zu marktüblichen Preisen weitaus höhere Einnahmen als bei Einspeisung ihres Solarstroms gegen Vergütung ins Netz. Darüber hinaus konterkariert dies jegliche Verbesserungen der Kosteneffizienz, die durch die Senkung der Einspeisevergütungen für Solarstrom in der Vergangenheit erreicht wurden.

Zitierte Artikel

Andor, M., Frondel, M., Sendler, S. (2015) Photovoltaik-Anlagen in Deutschland: Ausgestattet mit der Lizenz zum Gelddrucken?. Zeitschrift für Energiewirtschaft 39 (4), 253-262.

Frondel, M., Kutzschbauch, O., Sommer, S., Traub, S. (2017) Die Gerechtigkeitslücke in der Verteilung der Kosten der Energiewende auf die privaten Haushalte. Perspektiven der Wirtschaftspolitik, im Erscheinen.

Frondel, M., Ritter, N., Schmidt, C. M. (2008) Germany’s Solar Cell Promotion: Dark Clouds on the Horizon. Energy Policy 36 (4), 4198-42

Frondel, M., Ritter, N., Schmidt, C. M., Vance, C. (2010) Economic Impacts from the Promotion of Renewable Energy Technologies: The German Experience. Energy Policy 38, 4048-4056.

Frondel, M., Schmidt, C. M., Vance, C. (2014) Revisiting Germany’s Solar Cell Promotion: An Unfolding Disaster. Economic Analysis and Policy 44 (1), 3-13.

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