Dauerhafte Erhöhung der Verteidigungsausgaben
Nur mit und nicht ohne Schuldenbremse möglich

Der Trump-Tritt

Wenn der Möchtegern-Autokrat Donald Trump im Einverständnis mit dem mörderischen Despoten Vladimir Putin uns Europäer auf dem strategischen Schachbrett als Bauern herumschieben kann, sind wir daran zum Gutteil selbst schuld. Wir haben die machtpolitische Seite der Weltpolitik aus Bequemlichkeits- bzw. Kostengründen zu lange vernachlässigt.

Es gab Mahner wie die jetzige Vorsitzende des Ausschusses für Sicherheit und Verteidigung im Europäischen Parlament Marie-Agnes Strack-Zimmermann, die sich mit Sachargumenten für eine Neufestlegung der politischen Prioritäten zugunsten einer europäischen Verteidigungspolitik eingesetzt haben. Sie verstanden die alte Weisheit, „Si vis pacem para bellum!“ (Willst Du Frieden, dann bereite den Krieg vor) im richtigen Sinne der Friedenssicherung.

Frau Strack-Zimmermann sieht, dass Voraussetzung der dauerhaften Sicherung des deutschen Rechtsstaates nach außen die nachhaltige Finanzierung des eigenen Verteidigungsbeitrages und die Schaffung entsprechender industrieller und personeller Kapazitäten ist. Dazu gehört auch die weitreichende Erlaubnis zu Rüstungsexporten. Diese begünstigen die Schaffung von Kapazitäten, die im Fall der Fälle für den Eigenbedarf zur Verfügung stehen. Frau Strack-Zimmermann geht zudem richtigerweise davon aus, dass die militärische Sicherung der deutschen Rechtsstaatlichkeit schon aus Gründen der deutschen Vergangenheit, die den Zugriff auf eigene Nuklearwaffen ausschließt, im Rahmen der Verteidigungsgemeinschaft der EU und soweit möglich der NATO zu geschehen hat.

Die Rolle von Frau Strack-Zimmerman im EU-Parlament gibt Anlass zu bescheidenen Hoffnungen. Was die Diskussion im künftigen deutschen Parlament und der deutschen Öffentlichkeit anbelangt, hat man allerdings eher Grund zu Befürchtungen.

Es geht zu vielen nicht darum, eine Priorisierung der Verteidigung vorzunehmen, sondern darum, eine breitere Koalition zur Abschaffung der lästigen Schuldenbremse schmieden zu können. Das wurde augenfällig als Mitri Sirin im Interview, das er mit Frau Strack-Zimmermann im Rahmen des Morgenmagazins, des ZDF vom 17.03.2025 führte, beharrlich nach der Schuldenbremse fragte. Es ist Herrn Sirin nicht vorzuwerfen, dass er hier die offenkundig in unserer Spießer-Bequemlichkeit zentrale Frage betonte. Aber es ist uns anzulasten, dass wir mehrheitlich keineswegs bereit sind, den Ernst der Lage anzuerkennen und uns jetzt einzuschränken, um in Zukunft verteidigungsfähig zu werden.

Entweder mehr Verteidigungsfähigkeit oder Schuldenbremse?

Ohne eine wirksame Schuldenbremse werden wir uns zukünftige stark erhöhte Verteidigungsausgaben nicht leisten können. Deren Kreditfinanzierung würde sich bei dann voraussehbar abnehmender Bonität zu sehr verteuern.

Die Schuldenbremse bildet keine Hürde, sondern eine Voraussetzung für dauerhafte Abschreckung durch nachhaltig finanzierte Verteidigungsanstrengungen. Wenn man sich an Schätzungen erinnert, dass die Transferzahlungen für die ‚Eingemeindung‘ der vormaligen DDR ‚nur‘ zwischen 4% und 5% des jährlichen Sozialprodukts erfordern würde, dann sollten wir uns sogar die vom Trumpel genannten 5% des Bruttosozialproduktes als Verteidigungsausgaben erlauben können.

So zu tun, als wäre das ganz unmöglich, solange es noch die Schuldenbremse gibt, ist abwegig. Über gewisse Anpassungen könnte und müsste man ggf. allerdings nachdenken.

Eventuelle Anpassung der Schuldenbremse nach Art. 109, 115 GG

Im Gegensatz zu den von Art. 79 Abs. 3 GG ausgeschlossenen Art. 1 und 20 GG können die Art. 109, 115 GG, die die Schuldenbremse im Grundgesetz verankern, mit 2/3 Mehrheit geändert werden. Solange man nicht an dem Erfordernis einer 2/3 Supermajorität für die Ausweitung von Schulden rüttelt, kann die Schuldenbremse, jedenfalls wechselnde einfache Mehrheiten davon abhalten, die Staatsfinanzen zu unterminieren, ohne die Kosten durch Steuererhöhungen sichtbar werden zu lassen.

Das Argument, dass man mit der Schuldenbremse auch in Fällen hoher Dringlichkeit keine Schulden mehr machen könne, verfängt nicht. Denn 2/3 Mehrheiten können die Verfassung so abändern, dass neue Schulden gemacht werden können. Man könnte insoweit auf den Vorschlag von Public-Finance-Theoretikern einschwenken und etwa mit Buchanan oder Wicksell für große Ausgaben Supermajoritäten verlangen. Wenn man einbezieht, dass zu eng gefasste Verfassungen das Risiko laufen, ganz abgeschafft zu werden, weil relevante Gruppen das System sprengen, während zu weit gefasste so viel erlauben, dass sie keine Bindungskraft mehr entfalten können, dann kann man auch hier ein Optimum bestimmen (vgl. zu diesem kaum beachteten Punkt Lutz 1994).

Aber im Augenblick geht es nicht um Feinjustierung der Verfassung, sondern um dringliche Aufgaben, die im Parlament hoffentlich mit entsprechenden qualifizierten Mehrheiten erledigt werden können. Der Wahlausgang wird uns darüber belehren. Die im Parlament gezeigte Entschlossenheit bei Beginn des Ukraine-Krieges bleibt hoffentlich kein Einzelfall.

Hinweise

Interview vom 17.02. 2025 im ZDF Morgenmagazin: https://www.zdf.de/nachrichten-sendungen/zdf-morgenmagazin/strack-zimmermann-136.html

Lutz, Donald. „Toward a theory of constitutional amendment“. American Political Science Review 88, Nr. 2 (1994): 1–16.

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