Ja zu TTIP (3)
CETA und die Reform des Investorenschutz
CETA als Blaupause für TTIP?

Vor wenigen Wochen haben sich die Europäische Union (EU) und Kanada auf substantielle Reformen des Streitschlichtungsverfahrens für Investoren im Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) geeinigt. Eigentlich waren die CETA-Verhandlungen schon vor zwei Jahren abgeschlossen – es fehlte nur noch die rechtsformale Prüfung, um das unterschriebene Vertragswerk in den Ratifizierungsprozess geben zu können. Diese Prüfung, die üblicherweise eine reine Formsache darstellt, wurde nun genutzt, um angesichts des massivem öffentlichen Drucks in der EU das Investitionskapitel neu zu schreiben. Die jetzt vorgesehene Etablierung eines Investitionsgerichtshofs inklusive Berufungsinstanz ist eindeutig positiv zu werten. Allerdings scheut die Kommission weiterhin vor umfassenden Änderungen der materiell-rechtlichen Klagegrundlagen zurück. Ob die bei CETA angeschobenen Änderungen frischen Wind für das gesamte internationale Investitionsschutzsystem bringen werden, hängt jetzt vor allem von der Reaktionen Washingtons in den Verhandlungen über die Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) ab.

Kanada ist nach Vietnam erst das zweite Land, das den europäischen Vorschlag für einen internationalen Investitionsgerichtshof akzeptiert. Dieser Schritt hat Signalwirkung, denn Ottawa verfolgte bisher eine Politik, die sich stark an den Vorstellungen der USA zum Investitionsschutz orientierte. Die TTIP-Debatte in Europa hat sich gerade an dieser Politik der USA entzündet, die, flankiert von der damaligen Europäischen Kommission, einen Streitschlichtungsmechanismus in TTIP etablieren wollte, der es ausländischen Investoren ermöglichen würde, Regierungen vor privaten, nicht-öffentlichen Schiedsgerichten auf Schadensersatz zu verklagen. Die massiven Proteste hiergegen in Deutschland, aber auch in anderen EU-Ländern, haben die Europäische Kommission gezwungen, die Reisleine zu ziehen. Nach einer breitangelegten öffentlichen Konsultation hat die EU-Kommission Ende letzten Jahres einen überarbeiteten Vorschlag vorgelegt, der auf die Reform der umstrittenen Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit abzielt.

Im Mittelpunkt des neuen Vorschlags der EU-Kommission steht die Etablierung eines Investitionsgerichtshofs (auch wenn er nicht explizit so genannt wird). Anders als die privaten Schiedsgerichte soll der Investitionsgerichtshof  nur mit Richtern besetzt sein, die international akkreditiert und zum öffentlichen Richteramt zugelassen sind. Die Verfahren sollen öffentlich sein und es soll eine Revisionsinstanz etabliert werden. Von solch einem Gerichtshof kann erwartet werden, dass er zu abgewogeneren Urteilen gelangt und eine Kontinuität in der Rechtsprechung entwickelt, die den privaten Schiedsgerichten fehlt. Mit dieser Revision des ursprünglich geplanten CETA-Textes ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung erfolgt. Noch wichtiger wäre es, auch bei TTIP (und weiteren künftigen Abkommen) diesen Schritt zu gehen.

Keinerlei Fortschritte hat es dagegen bei den materiellrechtlichen Schutzstandards für Investoren gegeben. Sowohl im CETA-Abkommen als auch im aktuellen TTIP-Entwurf  der EU ist an dieser Stelle nach wie vor vom Anspruch der Investoren auf „faire und billige Behandlung“ (fair and equitable treatment) und auf Schutz vor indirekter Enteignung zu lesen. Die meisten Klagen internationaler Unternehmen basieren auf diesen Klauseln. Gerade diese unbestimmten Rechtsbegriffe haben maßgeblich dazu beigetragen, dass internationale Schiedsgerichte inhaltlich weitgehend identische Sachverhalte in verschiedenen Verfahren teils völlig konträr zueinander bewertet haben. Als Alternative zu solchen „Gummiparagraphen“ sollten die Investitionsregeln in Abkommen wie CETA oder TTIP stärker am Grundsatz der Inländerbehandlung (national treatment) ausgerichtet werden.

Bei CETA ist dieser Zug sicherlich abgefahren, doch bei TTIP ist noch alles offen. Falls sich allerdings nicht einmal der EU-Vorschlag eines TTIP-Gerichtshofs gegen den Widerstand der USA durchsetzen ließe (worauf manches hindeutet),  wäre es wohl besser, gänzlich auf den Investorenschutz zu verzichten und TTIP als reines Handesabkommen abzuschließen.

Hinweis: Den ganzen Kommentar können Sie in Heft 4 (2016) der Zeitschrift WiSt lesen.

 

 

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