Ist der zunehmende Wettbewerb um Drittmittel im wissenschaftlichen Wettbewerb ökonomisch sinnvoll?

Die Bedeutung von Drittmitteln in der deutschen Hochschullandschaft nimmt schon seit einiger Zeit erheblich zu. So tragen in deutschen Universitäten Drittmittel mittlerweile mehr als ein Viertel zu den Gesamteinnahmen bei. Auch die Karriereaussichten eines Wissenschaftlers hängen heute oftmals von der Fähigkeit und Bereitschaft ab, Drittmitteln einzuwerben. Offenbar haben also Drittmittel einen wichtigen Einfluß auf das Wissenschaftssystem.

Aus der Bedeutung der Drittmittel für die Finanzierung der Universitäten und für die Karriere der Wissenschaftler resultiert ein zunehmender Wettbewerb zwischen den Universitäten und auch zwischen den Wissenschaftlern. Dieser wird durch entsprechende Drittmittelprogramme staatlicher bzw. halb-staatlicher Organisationen zusätzlich befeuert.

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Sen and safe
Sind „safe spaces“ mit dem Liberalismus vereinbar?

Seit einigen Jahren lässt sich in den USA und auch im Vereinigten Königreich beobachten, dass im universitären Raum (und auch an anderen Stellen) sog. „safe spaces“ gefordert und auch eingerichtet werden. Bei einem „safe space“ handelt es sich um einen „Raum, der vor Konfrontation mit Äußerungen schützen soll, die als verletzend oder angreifend empfunden werden und ein Missbehagen zumindest bei bestimmten Gruppen von Personen auslösen können“ (Froese 2018, 480). Durch diese „safe spaces“ werden „Lehrende und Forschende zu einer ganzbestimmten Konformität gezwungen. Die Studierenden sollen vor unorthodoxen und als missliebig angesehenen Gedanken geschützt werden. In diesem Zusammenhang hört man oft die Begriffe ,safe spaces‘ und ,micro-aggression‘“ Frey (2020).

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Deutschland im „Homeoffice“
Sind wir fit für so viel Digitalisierung?

Bild: Pixabay

Covid-19 ist derzeit weltweit allgegenwärtig. Es stellt auch Deutschlands Beschäftigte auf die Probe. Neben gesellschaftlichen Einschränkungen mussten auch am Arbeitsplatz Kraftanstrengungen im Hinblick auf die notwendigen Schutzvorkehrungen getroffen werden. Laut einer YouGov-Umfrage im März 2020 steht neben Hygienemaßnahmen und der Einhaltung von Abständen das sogenannte „Homeoffice“ als Schutzmaßnahme mit an oberster Stelle. Digitale Zuarbeit von daheim ist jetzt angesagt. In Zeiten von Corona sind digitale Lösungen der Zusammenarbeit in noch stärkerem Maße gefordert als zuvor. Aber sind Deutschlands Infrastruktur und seine Beschäftigten überhaupt fit für so viel digitalisiertes Arbeiten?

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Hochschulen in Zeiten des Corona-Virus
Ein Entwicklungsmodell unter Druck

Bild: Unsplash

Die Ausbreitung des Corona-Virus hat in den vergangenen Wochen zunehmend das Potenzial entwickelt, die globale Wirtschaftsentwicklung zu bremsen. Die internationalen Lieferketten vieler Unternehmen sind instabil geworden und einige Branchen wie die Textil- und Pharmaindustrie müssen sich inzwischen ernsthafte Sorgen über mangelnden Nachschub von ihren Produktionsstandorten machen. Im Luftverkehr drohen durch striktere Gesundheitsauflagen, vor allem aber durch die stark gesunkene Nachfrage nach Flügen von und nach China Milliardenverluste. Bisher noch wenig Beachtung findet die Tatsache, dass die globale Mobilität von Wissenschaftlern und Studierenden durch das Corona-Virus erheblich eingeschränkt wird. Für Länder, die stark auf die Gewinnung ausländischer Studierender als „Entwicklungsmodell“ setzen, wie etwa Australien, stellt dies eine große Herausforderung dar. In diesem Bereich bringt die globale Vernetzung Risiken mit sich, denen bisher nicht ausreichend begegnet wird.

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Brauchen wir das Wissenschaftszeitvertragsgesetz?

Für Universitäten und Forschungseinrichtungen gilt in Deutschland seit dem Jahr 2007 ein Sonderarbeitsrecht, das sogenannte Wissenschaftszeitvertragsgesetz (Wissenschaftszeitvertragsgesetz vom 12. April 2007 (BGBl. I S. 506), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. März 2016 (BGBl. I S. 442) – WissZeitVG), das mit Wirkung vom 17. März 2016 novelliert wurde. Dieses Arbeitszeitgesetz, das eine zeitliche Befristung der Arbeitsverträge für wissenschaftliches und künstlerisches Personal zulässt, steht mit einer gewissen Regelmäßigkeit zur öffentlichen Debatte. Die ursprüngliche Regelung sah im wesentlichen eine Begrenzung der befristeten Arbeitsverträge für wissenschaftliches und künstlerisches Personal des akademischen Mittelbaus auf insgesamt zwölf Jahre (sechs Jahre vor der Promotion und sechs Jahre danach) vor.

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Kurz kommentiert
Universität = Berufsoberschule?
Unternehmen sind mit Bachelor-Ausbildung unzufrieden

Alle vier Jahre befragt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Unternehmen nach ihrer Zufriedenheit mit Hochschulabsolventen. Bei der jüngsten Stichprobe mit 2.000 Unternehmen  kam es dabei zu bemerkenswerten Ergebnissen, die ebenso bemerkenswert interpretiert wurden. Am stärksten wurde dabei in den Medien adressiert, dass nur noch 47 Prozent in der Stichprobe mit den Bachelor-Absolventen zufrieden waren, nachdem die entsprechende Quote vier Jahre zuvor noch 63 Prozent betragen hatte.

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