Offener Brief
Gebührenfreiheit von Studienplätzen
Ein intellektueller und sozialpolitischer Offenbarungseid

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Deutschland hat sich die Meinung durchgesetzt, Studiengebühren seien sozial ungerecht, weil sie ärmere Menschen von Bildung ausschlössen. Die hinter dieser These stehende Argumentationslogik lautet faktisch: Arme Menschen können nicht bezahlen, daher muss niemand mehr bezahlen. Mit dieser Logik ließe sich offensichtlich auch die sofortige Abschaffung der Einkommensbesteuerung rechtfertigen. Frei nach dem Motto: „Arme Menschen können keine Steuern bezahlen, also muss niemand mehr Steuern bezahlen.“ Weder eine Gebühr noch eine Steuer kann per se sozial ungerecht sein, sondern es kommt immer darauf an, wer für was wie viel bezahlen muss.

Zusätzlich zu der rein logischen Unsinnigkeit der gängigen Argumentation zeigen Einkommensdaten, dass in Wahrheit der völlige Verzicht auf Studiengebühren sozial hochgradig ungerecht ist. Um das nur an einem simplen Bespiel zu verdeutlichen: 17.000 deutsche Ärzte arbeiten inzwischen im Ausland, allein 3000-4000 in der Schweiz. Das Durchschnittseinkommen von Schweizer Ärzten liegt bei 230.000 CHF p.a. Die Ausbildung dieser 17.000 Ärzte hat die deutschen Bundesländer über 3 Mrd. Euro gekostet, von denen kein einziger Euro über Steuern zurückfließt. Diese Kosten werden daher von den in Deutschland verbleibenden Steuerzahlern bezahlt, die im Durchschnitt deutlich weniger verdienen als die in die Schweiz ausgewanderten Ärzte. In einer größeren Umfrage unter 4000 Medizinstudenten haben 70% der Befragten angegeben, sie könnten sich einen Wechsel ins Ausland vorstellen. Die nächsten Milliarden Euro Subventionen für das Schweizer Gesundheitswesen werden also bereits abgerufen. Gleichzeitig müssen Kindergartenplätze bezahlt werden, an Schulen fällt in erheblichem Umfang Unterricht aus und über 50.000 Schüler verlassen jährlich deutsche Schulen komplett ohne Abschluss.

Akademiker verdienen in Deutschland durchschnittlich etwa 1,5 Mio. Euro brutto mehr in ihrem Leben als Nichtakademiker. Es ist eine ungeheuerliche Verdrehung der Wahrheit, zu behaupten, es sei sozial ungerechnet, wenn sich die erfolgreichsten Akademiker mit ein paar Tausend Euro nachträglich an den Kosten ihres Studiums beteiligen müssten.

Im Detail nehme ich hierzu wie folgt Stellung:

 

A) Der intellektuelle Offenbarungseid

 1. Aus der Tatsache, dass Studiengebühren für ärmere Menschen eine finanzielle Hürde darstellen, kann man unmöglich die Gebührenfreiheit für alle ableiten.

Dies folgt schon aus einer einfachen Analogieerwägung: Ärmere Menschen können auch keine Steuern bezahlen. Daraus wird aber offensichtlich nicht gefolgert, dass deswegen alle Bürger von Steuern befreit werden.

Selbst bei Anwendung auf andere Gebührenarten wird die Absurdität dieser Antistudiengebührenlogik offensichtlich. Wenn überhaupt sind in öffentlichen Gebührenordnungen Gebührenbefreiungen für Bedürftige vorgesehen. Es wird aber nicht gefolgert, dass keinerlei Gebühren von irgendjemandem mehr erhoben werden dürften, nur weil diese Gebühren von ärmeren Menschen nicht aufzubringen wären.

Es war übrigens die Labor-Regierung unter Premierminister Hawke und Bildungsminister Dawkins, die im Jahre 1989 in Australien erstmals flächendeckend Studiengebühren eingeführt hat. Diese Maßnahme wurde von der Labor-Regierung damit begründet, dass der Verzicht auf Studiengebühren sozial hochgradig ungerecht sei. Es könne allenfalls angehen, diejenigen von der Zahlungspflicht zu befreien, die keine Zahlungen leisten könnten. Ansonsten ergäbe sich aus den Einkommensdaten von Akademikern aber, dass deren Einkommen dramatisch höher seien als diejenigen von Nichtakademikern und der Staat daher dieser privilegierten Bevölkerungsgruppe unmöglich auch noch ein Studium schenken könne.

2. Soziale Gründe sprechen allenfalls dafür, Gebühren nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit zu differenzieren.

Auf der Internetseite des Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren[1] in Bayern findet sich als eine der Begründungen zur Komplettabschaffung der Studiengebühren die Aussage

Übrigens: Für die Tochter eines Arztes sind die Gebühren kein Problem – für die Tochter einer Kassiererin im Supermarkt sind sie es sehr wohl.“

Es ist geradezu grotesk, dass die Gebührengegner selbst ausführen, dass es Studierende gibt, für die die Gebühren kein Problem sind, dann aber trotzdem die Abschaffung der Gebühren für alle aus sozialen Gründen fordern. Berücksichtigt man, dass die meisten Studierenden aus bessergestellten Akademikerfamilien stammen und in allen Bundesländern ohnehin umfangreiche Befreiungstatbestände  für die schlechter gestellten Studierenden definiert sind  bzw. waren, verstoßen selbst die während des Studiums zu bezahlenden Gebühren definitiv nicht gegen Prinzipien sozialer Gerechtigkeit. Schließlich: Gebühren können nachgelagert von denjenigen erhoben werden, die genug verdienen. Damit wäre der Forderung nach sozialer Gerechtigkeit hinreichend Rechnung getragen.

3. Die bisherigen Gesetzgebungsverfahren zur völligen Abschaffung von Studiengebühren beruhen auf der Prämisse der eigenen Unfehlbarkeit.

In den Bundesländern, in denen die Studiengebühren wieder abgeschafft wurden, stehen in den Haushalten hunderte von Millionen Euro als Kompensationsmittel zur Verfügung, um die Einnahmeausfälle zu kompensieren. Offensichtlich reicht das Geld in den Haushalten aber nicht aus, um die vielleicht 20.000 oder 30.000 Euro aufzubringen, die es kosten würde, eine überparteiliche Bildungskommission zum Erfahrungsaustausch mit Politikern, Lehrenden und Studierenden in Länder wie Australien oder Neuseeland zu entsenden, um sich vor Ort über die enormen Fortschritte dieser Länder im Hochschulbereich zu informieren. Diese Anmaßung der eigenen Unfehlbarkeit verbunden mit der Weigerung, sich bewährte Konzepte anderer Nationen überhaupt nur anzusehen, ist schon mehr als nur der normale politische Realitätsverlust.

4. Sowohl die relativ einheitliche Ausgestaltung der bisher erprobten Gebührenmodelle als auch deren komplette Abschaffung kennzeichnen eine hochgradig innovationsfeindliche Gesellschaft.

In der gesamten Debatte um Studiengebühren wird komplett verschwiegen, dass es Studierende gibt, die bereit sind, für ihre Ausbildung zu bezahlen, wenn Sie dafür erstklassige Studienbedingungen bekommen. Da keine einzige deutsche Universität z.B. im Fach Wirtschaftswissenschaft auch nur annähernd die Bedingungen von Harvard oder Stanford bietet, gehen diese jungen Leute zum Studium eben ins Ausland. Selbst wenn man sämtliche Argumente der Gebührengegner ernst nehmen könnte, wäre immer noch nicht ansatzweise erkennbar, wieso nicht eine einzige Universität in Deutschland die Möglichkeit erhalten sollte, Gebühren nach eigenem Ermessen zu erheben, um eine Ausbildung auf Harvard-Niveau anbieten zu können. Wieso Deutschland zerstört würde, wenn man das Ausbildungsniveau von Harvard auch in München oder Göttingen bekommen könnte, erschließt sich beim besten Willen nicht. Würde man hier lediglich die Vorgabe machen, dass Gebühren erst nach dem Studium und rein einkommensabhängig erhoben werden dürfen, gäbe es – wie Australien zeigt – nicht einmal die geringsten sozialen Selektionseffekte.

Es ist mehr als erstaunlich, wie sich öffentliche Institutionen darin gefallen, Innovationspreise auszuloben, selbst aber nicht die geringste Neuerung auszuprobieren bereit sind.

5. Das vermeintliche Akademikersterben in Folge von Studiengebühren ist ein albernes Schreckgespenst, welches Ursache und Wirkung komplett verdreht.

Der Numerus Clausus in Deutschland lässt keinen Zweifel daran, worin das eigentliche Problem besteht: Es fehlt nicht an Studierwilligen, es fehlt an Studienplätzen. Wir haben kein Nachfrage-, wir haben ein Angebotsproblem. Und selbst der Numerus Clausus ist nur die Spitze eines hübsch übertünchten Eisbergs: In vielen Fächern und an vielen Unis werden Studierende in Hörsälen so zusammengepfercht, dass man nicht ernsthaft von einem Bildungsangebot sprechen kann. Es fehlt nicht die Bildungsnachfrage, es fehlt das Angebot. Nach Einführung der Studiengebühren in Australien ist das Angebot an Studienplätzen deutlich ausgeweitet worden und die Zahl der Akademiker hat deutlich zugenommen. Die Abschaffung von Studiengebühren als geeignetes Modell der Ausweitung akademischer Ausbildung zu verkaufen, ist schlicht albern. Dabei ist keineswegs zu verschweigen, dass ein Teil der in Australien zusätzlich geschaffenen Studienplätze von ausländischen Studierenden angenommen wurde.

6. Zwischenfazit: Die Begründungen des kompletten Verzichts auf Studiengebühren kennzeichnen einen intellektuellen Offenbarungseid.

Das Begründungsmuster „Arme Menschen können nicht bezahlen, daher muss niemand bezahlen“ ist absurd.

Vielmehr ist gerade das Fehlen der Differenzierung nach Leistungsfähigkeit ein klarer Verstoß gegen Prinzipien sozialer Gerechtigkeit. Dies gilt umso mehr, als dass seit Jahrzehnten überwiegend Kinder aus bessergestellten Familien studieren, die Gebührenfreiheit „die breiten Schultern“ also stärker entlastet als die schmalen.

Der Verzicht auf echte Analyse durch eigene Anschauung funktionierender Alternativen bringt die Anmaßung von Unfehlbarkeit zum Ausdruck.

Die Verweigerung des Ausprobierens von Alternativen drückt zudem eine äußerst innovationsfeindliche  Haltung aus.

Der Unterschied zwischen Angebots- und Nachfrageproblemen ist offensichtlich nicht  bekannt.

 

B) Der sozialpolitische Offenbarungseid

1. Akademiker erzielen im Durchschnitt drastisch höhere Einkommen als Nichtakademiker.

Akademiker verdienen im Durchschnitt 65.000 € pro Jahr brutto, Nichtakademiker lediglich 37.000 €.[2] Der Lebenseinkommensvorteil von Akademikern beträgt über 1 Mio. €. Berücksichtigt man die geringeren Arbeitslosigkeitsrisiken, die höheren Altersbezüge in Verbindung mit der höheren Lebenserwartung und schließlich die höheren Wachstumsraten von Akademikereinkommen in den letzten Jahrzehnten, so liegt der Lebenseinkommensvorteil von Akademikern im Durchschnitt sogar bei 1,5 Mio. Euro.

Müsste der durchschnittliche Akademiker in Deutschland nachgelagert die Vollkosten seines Studiums bezahlen, so würde er dennoch das Doppelte des Lebenseinkommens eines durchschnittlichen Nichtakademikers erzielen.

Es bleibt daher festzustellen, dass die These der australischen Sozialdemokraten korrekt ist: Angesichts der enormen Einkommensvorteile von Akademikern ist der völlige Verzicht auf Studiengebühren sozial hochgradig ungerecht und nicht etwa die Erhebung selbiger.

2. Das Steuerrückzahlungsargument als Argumentationsumkehr und Scheinargument.

Da die sozialen Rechtfertigungen der Gebührenfreiheit angesichts der Einkommensvorteile von Akademikern völlig unhaltbar sind, wird dann gern das Steuerrückzahlungsargument ins Feld geführt: Akademiker würden über ihre höheren Einkommen in Verbindung mit den höheren Steuern die Kosten ihrer Hochschulausbildung letztlich bezahlen, daher sei die Gebührenfreiheit nicht zu beanstanden. Diese neue These ist schon allein deswegen erstaunlich, weil sie die Grundargumentation der sozialen Gerechtigkeit komplett umdreht. Erst sollen keine Gebühren erhoben werden, weil diese die wirtschaftlich Schwächeren benachteiligen würden, jetzt sollen keine Gebühren erhoben werden, weil die gut verdienenden Akademiker schon genug Steuern bezahlen und daher nicht weiter belastet werden dürfen.

Ferner ist die Einschätzung der Rückzahlung der Studienkosten zudem schlicht objektiv falsch für all diejenigen Absolventen, die nach dem Studium Deutschland verlassen und niemals steuerpflichtig werden. Inzwischen arbeiten 17.000 deutsche Ärzte im Ausland. Deren Ausbildung hat die Bundesländer über 3 Mrd. Euro gekostet, von denen kein einziger Euro über Steuern zurückfließt.

Ein Medizinstudium verursacht Kosten von etwa 180.000 Euro pro Person. Das ist in etwa der Betrag an Steuern, den eine in Vollzeit beschäftigte Krankenschwester in ihrem ganzen Leben an Einkommensteuern bezahlt. Es ist kaum vermittelbar, wieso eine Krankenschwester ihr ganzes Leben lang Steuern bezahlen soll, nur um einem einzigen späteren Schweizer Chefarzt deutscher Abstammung das Studium zu bezahlen. In der Schweiz arbeiten inzwischen 3000-4000 Ärzte aus Deutschland. In einer Umfrage der Ärztekammern unter Medizinstudenten und –studentinnen haben von 4000 Befragten 2800 angegeben, sie könnten sich nach dem Studium einen Wechsel ins Ausland vorstellen.

Inwieweit deutsche Steuerzahler auch weiterhin die Ausbildungskosten der späteren ökonomischen Eliten anderer Länder bezahlen sollten, wird in den nächsten Monaten intensiv zu diskutieren sein.

3. Die Gebührenfreiheit bedeutet erhebliche öffentliche Einnahmeausfälle. Diese Einnahmeausfälle, die durch Steuermittel kompensiert werden, führen zu massiven Kollateralschäden auf allen Ebenen des deutschen Bildungssystems.

Statt Kompensationsmittel zur weiteren Bereicherung der im Durchschnitt  ohnehin wohlhabenden Schicht der Akademiker einzusetzen, könnten alternativ mit diesen Geldern zusätzliche Studienplätze geschaffen werden. Dadurch könnte die Anzahl der Akademiker tatsächlich erhöht werden, wie dies immer gefordert aber nicht verwirklicht wird. In jedem Fall ist zu klären, ob der komplette Ausschluss junger Menschen vom Studium über den Numerus Clausus gegenüber einer moderaten Gebührenpflicht tatsächlich das geringe Übel ist. Dies ist nicht zu sehen und ist bisher auch noch nicht dargelegt worden.

Dieser Aspekt wird mit Abiturienten, die keinen Studienplatz erhalten oder auf ungewollte Fächer ausweichen müssen, und deren Eltern in den nächsten Monaten intensiv zu erörtern sein.

Im Bereich der Kindergartenbetreuung bestehen noch immer erhebliche Mängel. An deutschen Schulen fallen jährlich zwischen 30 und 40 Millionen Unterrichtsstunden aus. 50.000 – 60.000 deutsche Schüler verlassen jährlich die deutschen Schulen ohne Schulabschluss. Annähernd 10% der deutschen Wohnbevölkerung gelten inzwischen als Analphabeten. Die Schäden, die in diesen Bereichen unserer Gesellschaft verursacht werden, sind um ein Vielfaches höher als sämtliche überhaupt nur denkbaren Schäden aus den bisher in Deutschland eingeführten Studiengebühren. Wenn ein Land kein Geld mehr hat, etwas dagegen zu unternehmen, dass auf Schulhöfen geprügelt, erpresst und gedealt wird, dann muss man sich schon mehr als wundern, dass der späteren Elite das Studium geschenkt wird.

Auch aus der Perspektive der alternativen Verwendungsmöglichkeiten für Steuermittel ist der völlige Verzicht auf Studiengebühren daher ein massiver Gerechtigkeitsverstoß. Auch ist nicht ersichtlich, wie man Eltern vermitteln will, dass sie Gebühren für Kindergärten aufzubringen sollen, während man künftigen akademischen Eliten anderer Länder eine kostenlose Hochschulausbildung angedeihen lässt.

Dieser Aspekt wird mit Eltern, Lehrern und deren Verbänden, gerade in den sozialen Brennpunkten und den besonders benachteiligten Schulformen wie der Hauptschule, in den nächsten Monaten intensiv zu diskutieren sein.

4. Der Einkommensvorteil von Akademikern gegenüber Nichtakademikern beträgt im Durchschnitt der OECD-Staaten 55%, in Deutschland hingegen 80%.

Allein dieser Vergleich zeigt auf, dass das deutsche Bildungssystem über strikte Selektionsmechanismen in allen Altersstufen die akademische Elite abschottet und sozialen Aufstieg und Chancengleichheit systematisch behindert. Von der Kindergartengebühr über den selektiven Unterrichtsausfall an Schulen bis zum Numerus Clausus werden Menschen auf allen Ebenen von Bildungschancen ausgeschlossen. Die glücklichen Gewinner der Selektion, ganz überwiegend Kinder von Akademikern, haben dann wenig Konkurrenz auf den Arbeitsmärkten und erzielen daher die im OECD-Vergleich enormen Einkommensvorteile. Ein einfach zu berechnender Gerechtigkeitsindikator eines Bildungssystems ist der Quotient aus durchschnittlichen Studiengebühren eines Landes geteilt durch die durchschnittlichen Kindergartengebühren. Ist der Quotient Null, d.h. sind Kindergartenplätze kostenpflichtig während Studienplätze kostenlos bereitgestellt werden, zeigt dies ein komplettes bildungspolitisches Desaster an, in der sich die intellektuelle Elite abschottet und sich auf Kosten der Allgemeinheit selbst bereichert.

 

C) Gleichheitsverstöße

Handwerker müssen seit je her die Kosten ihrer Meisterausbildung überwiegend privat bezahlen. Sie werden damit seit Gründung der Bundesrepublik gegenüber Akademikern übervorteilt. Wenn in Landtagswahlkämpfen die Gebührenfreit des Studiums als erste Amtshandlung der sozialen Gerechtigkeit von designierten Ministerpräsidenten angekündigt wird, während das Handwerk seit Jahrzehnten über den Tisch gezogen wird, dann wirft das schon die Frage auf, wie es mit dem politischen Verständnis der Gleichheitsgrundsatzes des Grundgesetzes in diesem Land bestellt ist.

Dieser Aspekt wird in den nächsten Monaten intensiv mit Verbänden und Kammern des Handwerks zu diskutieren sein.

 

D) Die Verleugnung des Offensichtlichen

Die bisherigen Gesetze zur Abschaffung von Studiengebühren behaupten eine Alternativlosigkeit, die nicht besteht. Bestenfalls mag man den Verantwortlichen zubilligen, dass sie sich wegen mangelnder sorgfältiger Analysen im Vorfeld die behauptete Alternativlosigkeit selbst glauben.

1. Die bisher in einigen Bundesländern erhobenen Gebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester könnten vollständig durch nachgelagerte Gebühren in Höhe von ca. 13,50 pro Monat für ein 5 jähriges Studium ersetzt werden.

Diese 13,50 Euro müssten nach dem Examen bis zum Renteneintritt bezahlt werden, allerdings nur von den Absolventen, deren Einkommen über dem Durchschnittseinkommen der Nichtakademiker liegt. Derartige nachgelagerte Gebühren in Höhe von 13,50 Euro pro Monat wird man unmöglich als sozial ungerecht klassifizieren wollen. Statt Kompensationsmittel für den Wegfall von Gebühren bereit zu stellen, könnten mit diesen Landesmitteln zusätzliche Studienplätze geschaffen werden.

Beim Übergang auf dieses Finanzierungskonzept müssten die Länder nicht einmal die Übergangszeit finanzieren. Vielmehr könnten die Universitäten Kredite in Höhe von 5.000 € pro Studierenden aufnehmen, die dann durch die monatliche nachgelagerte Gebühr in Höhe von 13,50 € getilgt würden.

2. Die bisherige Diskussion um Studiengebühren ist von einem eklatanten Mangel an Wissen über Bildungserträge gekennzeichnet.

Würde man nicht, wie oben vorgestellt, nachgelagerte Gebühren in Höhe von 13,50 Euro erheben, sondern z.B. 60 Euro pro Monat, die ebenfalls erst ab Überschreiten der o.g. Mindesteinkommensgrenze zu zahlen wären, könnte der Numerus Clausus in den Massenfächern in kürzester Zeit abgeschafft werden. Es könnten ferner Masterstudienplätze für alle Bachelorabsolventen bereit gestellt werden. Die Ausbildungsqualität könnte ferner stark verbessert und die Studienzeiten so stark verkürzt werden, dass die daraus resultierenden Einkommensgewinne höher wären als die Gebühren selbst. Die effektiven Nettogebühren eines solchen Systems wären daher für einen Großteil der Akademiker sogar negativ.

Wieso negative Nettogebühren gegen Prinzipien der sozialen Gerechtigkeit verstoßen sollen, wird in den nächsten Monaten auch mit Studierenden, vor allem aber den Opfern der abstrusen deutschen Numerus Clausus – Politik, intensiv zu diskutieren sein.

Ein Umsetzungskonzept nachgelagerter Studiengebühren ist abrufbar unter:

http://www.ruhr-uni-bochum.de/hrm/studiengebuehren.html

 

E) Die Behauptung, Hochschulbildung müsse kostenlos angeboten werden, weil sie ein Grund- oder Menschrecht darstelle, ist völlig unhaltbar.

Grund- oder Menschenrechte können nur Recht sein, die jedem Menschen in gleichem Maße zustehen. Da das „Recht“ auf eine kostenlose Hochschulausbildung für die meisten Menschen wertlos ist, da sie nicht die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, um dieses Recht in Anspruch zu nehmen, kann es kein Grund- oder Menschenrecht auf kostenlose Hochschulausbildung geben.

In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen wird in Artikel 26 denn auch nur die Grundschulausbildung explizit als kostenlos bereitzustellendes Grundrecht definiert. Ferner ist die Behauptung, dass aus dem Charakter eines Menschrechts folgen würde, der Staat müsse die für die Verwirklichung dieses Rechts notwendigen Ressourcen kostenlos anbieten, ohnehin kompletter Unsinn. Dies zeigt eine einfache Analogieüberlegung: Gemäß Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen sind nämlich auch Nahrung, Kleidung und Wohnung Menschenrechte. Diese wären entsprechend dann ebenfalls kostenlos durch den Staat bereitzustellen. Nach der Menschenrechtslogik der Gebührengegner wäre dann auch der private Erwerb eines Brötchens eine Menschenrechtsverletzung.

Es ist daher festzuhalten, dass die Frage, ob Hochschulbildung nun ein Grund- oder Menschenrecht sei, absolut nichts mit der Studiengebührenfrage zu tun hat.

 

F) Fazit

Wir verlangen Geld für Kindergartenplätze. Wir entlassen jährlich zehntausende von Hauptschülern, teils völlig ohne Abschluss, in ein ökonomisch verpfuschtes Leben. Wir zerstören berufliche Lebensträume zu hunderttausenden junger Menschen durch den Numerus Clausus.  Aber wir haben genug Geld, den späteren Schweizer Chefärzten die Ausbildung zu bezahlen. Wir reden von sozialer Gerechtigkeit der Gebührenfreiheit, obwohl Akademiker im Durchschnitt 1,5 Mio. Euro in ihrem Leben mehr verdienen als Nichtakademiker.

Deutschland hat bekanntermaßen eines der selektivsten Bildungssysteme der Welt. Dies ist kein Zufall und dies ist auch keine Naturkatastrophe. Und unabänderlich ist dieser Zustand schon gar nicht. Ich appelliere an die Entscheidungsträger der Bildungspolitik in Bund und Ländern, dieser absurden und für Millionen Menschen unheilvollen Bildungspolitik entschiedenen Widerstand entgegen zu setzen.

Dies sollte damit beginnen, dass alle beruflich erfolgreichen Akademiker ihr Studium nachträglich selbst bezahlen. Ich tue das freiwillig. Von den etwa 1,3 Mio. Euro, die ich persönlich netto (!) in meinem Leben mehr verdiene als der durchschnittliche Nichtakademiker brutto (!) verdient, sollte ich wohl in der Lage sein, die etwa 12.000 Euro, die mein Studium gekostet hat, selbst zu tragen. Die für das Bildungswesen bereitstehenden Steuermittel gehören in Kindergärten und Schulen und nicht auf mein Bankkonto.

 

Hinweise

Dieser Offene Brief ist abrufbar unter: http://www.rub.de/hrm/offenerbrief-lang.pdf

Hintergrundmaterialien und Medienreaktionen auf die hier vertretenen Thesen in Fernsehen, Rundfunk und Presse sind abrufbar unter:

http://www.ruhr-uni-bochum.de/hrm/studiengebuehren.html

 

Fußnoten


[2] Quelle: Statistisches Bundesamt, Einkommensdaten von 2006.

4 Antworten auf „Offener Brief
Gebührenfreiheit von Studienplätzen
Ein intellektueller und sozialpolitischer Offenbarungseid

  1. Da hat der Professor meine ganze Zustimmung. Wer mag kann das neueste Buch von Stefan Blankertz zu diesem Themenbereich lesen.

    Hochgradig ungerecht, denn z.B. für die Meisterprüfung (eine Voraussetzung ums als Handwerker in D tätig zu werden) müssen die zukünftigen Meister auch selber bezahlen.

    Warum es auch „gerecht“ sein sollte, daß jemand der die Schule nach 8 Zwangsjahren verlässt um zu arbeiten die Ausbildung der „Elite“ mit bezahlen muß, hat mir bis heute niemand erläutern können.

  2. Ich vermute, dass im aktuellen Fall die Bayern keine Lust mehr haben, die anderen Länder zu alimentieren und deswegen die Steuereinnahmen einfach im eigenen Land verschwenden.

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