Der amerikanische Ökonom Tyler Cowen schreibt regelmäßig über „markets in everything“. Er zeigt dann anhand vieler Beispiele, daß, wo immer es eine zahlungskräftige Nachfrage gibt, früher oder später auch Anbieter auftauchen. Märkte bilden sich spontan heraus, das ist ihre Stärke.
Andererseits ist das natürlich auch ein Problem, denn diese spontanen Märkte bilden sich auch dort, wo die Gesellschaft sie, oft aus guten Gründen, lieber nicht sehen möchte. Ob harte Drogen, Kriegswaffen, oder noch Schlimmeres, die Märkte sind da. Sie sind informal und oft versteckt, aber es gibt sie.
Regierungen, die den Handel mit einem Gut oder einer Dienstleistung verbieten, erreichen nüchtern betrachtet zwei Dinge: Sie erhöhen erstens die Transaktionskosten der Nutzung des betreffenden Marktes, so daß die gehandelte Menge zurückgeht und die Preise steigen. Und zweitens senden sie ein Signal in die Gesellschaft: Was auf diesen informalen Märkten passiert, ist unerwünscht. Wer sich dort bewegt und erwischt wird, muß mit juristischen Strafen und gesellschaftlicher Ächtung rechnen.
Kürzlich kritisierte auf diesem Blog Hartmut Kliemt die neuen Regelungen zur aktiven Sterbehilfe, die das kommerzielle, gewerbsmäßige Angebot von Sterbehilfe unter Strafe stellen. Der wesentliche Kritikpunkt ist dabei, daß das neue Gesetz es auch denjenigen Ärzten, die aktive Sterbehilfe mit ihrem individuellen Gewissen vereinbaren könnten, verbiete, ein solches Angebot zu machen. Das sei, so Hartmut Kliemt, „ moralische Selbstherrlichkeit und mangelnder Respekt vor den Überzeugungen anderer“.
Das Argument der moralischen Selbstherrlichkeit wäre zutreffend, wenn es keine über die individuelle Gewissensentscheidung hinausgehenden guten Gründe für das Verbot gewerbsmäßer Sterbehilfe gäbe. Wenn also der Staat hier tatsächlich tief in die Privatsphäre seiner Bürger intervenieren würde, ohne daß dies durch das Ziel gerechtfertigt wäre, damit ein erhebliches gesellschaftliches Übel zu verhindern. Ob das der Fall ist, kann aus ökonomischer Sicht aber nur beantwortet werden, indem man sich die Anreize anschaut, die von alternativen Regelordnungen gesetzt werden.
Jürgen Kaube hat in der Frankfurter Allgemeinen vom 5. November ein Argument zur Sterbehilfe gebracht, das mir so stichhaltig erscheint, daß ich den entsprechenden Abschnitt ausnahmsweise einmal vollständig zitieren will:
Das Argument derer, die aus dem Selbstbestimmungsrecht von Personen eine Straffreiheit von organisierter Beihilfe zum Selbstmord ableiten, beruht auf einem Denkfehler. Die Gesellschaft bestehe aus freien Individuen, sagen sie. Aber das Problem beim assistierten Selbstmord ist ja gerade, dass manche von der Freiheit zum Suizid, die sie haben, ohne Hilfe nicht Gebrauch machen können oder wollen. Freiheit als Recht zu behandeln, wo sie niemand anderem schadet, gehört zum Kern einer liberalen Ordnung. Doch wer einen anderen braucht, um sich selbst zu töten, hat freiwillig oder unfreiwillig den Umkreis schlichter Entgegensetzungen von freiheitlichem und rechtlich zustimmungspflichtigem Handeln verlassen. Dann geht der Tod der Lebensmüden, auf den sie mit einer merkwürdigen Formulierung „ein Recht“ zu haben beanspruchen, eben nicht mehr nur sie selbst etwas an. (Quelle)
Man kann sich dieser Schlußfolgerung auch aus einer anderen Richtung annähern. Es gibt kein Staatsziel der Maximierung von Lebensjahren. In einer liberalen Gesellschaft kann jeder Bürger mit seinem Leben tun, was er möchte, solange er damit niemand anderem schadet. Er kann sein Leben durch Risikosportarten gefährden, durch Rauchen oder durch ungesunde Ernährung, oder er kann, wenn er seines Lebens überdrüssig ist, auch Suizid begehen. Sobald wir über aktive Sterbehilfe sprechen, gehen wir aber den Schritt von der Souveränität des einzelnen Bürgers hin zu einem Vertragsverhältnis zwischen zumindest zwei Personen. Wir betreten einen, wie auch immer gearteten, Markt.
Im Fall einer legalisierten aktiven Sterbehilfe ist der Staat im Spiel. Er erlaubt einen Vertragsschluß und setzt diesen Vertrag durch, er senkt auf diesem besonderen Markt die Transaktionskosten und erleichtert seine Nutzung. Das ist die eine, selbstversändliche Seite, die von den Befürwortern legaler Sterbehilfe ja auch explizit gewollt ist. Die andere Seite ist aber, daß es gar nicht anders geht, als daß der Staat damit die aktive Sterbehilfe aus ihrer moralischen Ambivalenz herausholt, sein Plazet gibt und ein eindeutiges Signal in die Gesellschaft sendet: Das ist schon in Ordnung, vielleicht sogar erwünscht. Wird ein bisher informaler Markt in die Legalität geholt, so beeinflußt dies notwendigerweise auch die gesellschaftliche Wahrnehmung der auf diesem Markt gehandelten Güter und Dienstleistungen.
Man sollte natürlich stets vorsichtig sein mit der Prognose, daß man sich mit einer bestimmten politischen Entscheidung auf eine abschüssige Ebene begibt, auf der man problematischen Fernwirkungen entgegen rutscht, aber in diesem Fall gibt es zumindest Erfahrungen aus anderen Ländern. Die Euthanasie-Kultur, die sich etwa in den Niederlanden herausbildet, erscheint durchaus beängstigend. Die straffreie Tötung von Neugeborenen und Kindern ist unter gewissen Umständen inzwischen möglich, die legale Sterbehilfe für Gesunde, aber Lebensmüde wird diskutiert (in Belgien ist man da schon einen Schritt weiter). Und vor allem wandelt sich der Umgang der Bürger mit der Option Sterbehilfe; zunehmend wird an Schwerstkranke die Erwartung herangetragen, der Sache doch ein Ende zu machen. Es entwickelt sich mit der Zeit eine Routine: die Nachfrage steigt, die Quote der Genehmigungen ebenso.
Die bisher vorhandene, natürlich zugegeben spärliche Erfahrung mit legaler Sterbehilfe ist also so, daß man zumindest die Gefahr nicht ganz von der Hand weisen kann, daß mit der Etablierung eines legalen Marktes für Sterbehilfe ein gesellschaftlicher Wandel ausgelöst werden kann, der zu dem führt, was Johannes Paul II. eine „Kultur des Todes“ nannte. Es geht hier eben nicht einfach nur um individuelle Autonomie oder Vertragsfreiheit, sondern um eine Lockerung des Tötungsverbotes. Es ist egal, wie vorsichtig man dieses Verbot lockern möchte – wenn man es tut, wagt man immer ein gefährliches Spiel mit den tief sitzenden Wurzeln unserer Zivilisation.
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Menschen mit anderem Wertesystem „Denkfehler“ zu unterstellen, gehört aber nicht gerade zu den Traditionen des Liberalismus. Zumal sich die Frage stellt wo hier der Denkfehler liegen soll: „Sobald wir über aktive Sterbehilfe sprechen, gehen wir aber den Schritt von der Souveränität des einzelnen Bürgers hin zu einem Vertragsverhältnis zwischen zumindest zwei Personen.“ Worin besteht hier das Problem? Ein Grund für staatliche Eingriffe sind nach den Prämissen des Ordoliberalismus externe Effekte. Es müssten also im vorliegenden Falle die Interessen Dritter betroffen werden. Das ist offensichtlich nicht der Fall. Es handelt sich um eine zutiefst persönliche Entscheidung, bei der kein Dritter geschädigt wird. Warum soll der Staat hier paternalistisch eingreifen? Dass ausgerechnet ein ausgewiesener Kritiker des paternalistischen Nudgings auf so eine Idee kommt ist absolut erstaunlich. Hier scheint jemand noch nicht alle internen Widersprüche abgearbeitet zu haben.
Warum soll jemand, der so krank ist, dass er Hilfe zum Suizid benötigt, wider seinen Willen leiden müssen, während jemand, der noch gesund genug ist, den Suizid ohne Hilfe zu begehen, aus dem Leben scheiden darf? Es ist doch wahrscheinlich, dass letzterer weniger leidet als ersterer. Das scheint mir eine absolut unsinnige Folgewirkung der von Jan Schellenbach gewollten Regelung zu sein.
Der tatsächlich gegebenen Gefahr, dass „an Schwerstkranke die Erwartung herangetragen, der Sache doch ein Ende zu machen“ könnte man am ehesten entgegenwirken, indem der Staat durch eine entsprechende Regelung sicherstellt, dass die suizidwillige Person z.B. mit einem externen, nicht in die Suizidhilfe involvierten, Berater sprechen muss, der mit dem Suizidwilligen staatliche gewährte Alternativen zum Suizid (z.B. Hospize oder spezielle Pflegeheime) diskutieren muss.
Sybille hat recht. Es ist ganz klar eine Frage der Vertragsfreiheit. Dabei ist es egal, ob das Vertragsverhältnis „geschäftsmäßig“ ist oder nicht. Staatliche Eingriffe in die Vertragsfreiheit können nur dann gerechtfertigt sein, wenn der Vertrag – zum Beispiel ein Kartellvertrag oder ein Vertrag zwischen Verbrechern – zu Lasten Dritter abgeschlossen wird oder wenn sich einer der Vertragspartner freiwillig in die Sklaverei begibt. Wenn jemand – und sei es auch die die Mehrheit des Bundestages – eine „Kultur des Todes“ fürchtet, hat sie immer die Möglichkeit, von der vertraglichen Sterbehilfe abzuraten. Aber verbieten darf sie sie nicht.
Nein, ich glaube, man kann hier nicht einfach die Vertragsfreiheit absolut setzen und alles andere daran abprallen lassen. Das geht schon für kompromisslose Liberale nicht ohne weiteres, die konsequent von Locke’s self-ownership ausgehend argumentieren. Sie, Herr Vaubel, bringen selbst das Beispiel, dass ein Vertrag, mit dem man sich selbst in die Sklaverei verkauft, aus liberaler Sicht nicht akzeptabel wäre, weil man damit das Eigentum an sich selbst aufgibt.
Selbsteigentum bedeutet dann zwar, daß Selbstmord nicht verboten ist. Aber im Fall aktiver Sterbehilfe schließen Sie einen Vertrag mit einer anderen Person, der Sie letztendlich, zumindest für eine logische Sekunde, die vollständige Kontrolle über Ihr Leben geben, und zwar noch viel uneingeschränkter. Als Sklave können Sie wenigstens fliehen, wenn Sie dagegen tot sind, dann sind Sie tot.
Aber diese enge Debatte ums Selbsteigentum ist aus meiner Sicht nur ein eher unwichtiger Nebenkriegsschauplatz. Man kann und sollte sie auch etwas weitsichtiger führen. Die Erfahrungen in anderen Ländern mit großzügigen Regelungen zur aktiven Sterbehilfe deuten ja gerade auf das paradoxe Ergebnis hin, daß eine großzügige Auslegung von Privatautonomie und Vertragsfreiheit in dieser Frage zu einer Sozialisierung des individuellen Sterbens führt. Da sind Schwerstkranke plötzlich unter Rechtfertigungsdruck, wenn sie sich dem sozialverträglichen Frühableben verweigern wollen.
Es sollte doch spätestens seit Hayek selbstverständlich sein, daß wir solche unintendierten Nebenwirkungen als Zweitrundeneffekte gut gemeinter politischer Forderungen mit in Rechnung stellen. Aber das scheint mir hier von vielen Liberalen in der Sterbehilfe-Debatte vollkommen ausgeblendet zu werden.
Und schließlich, damit soll es dann für jetzt auch gut sein, sollten man nicht ignorieren, daß in diesem Fall die Vertragsfreiheit in Konkurrenz zum Tötungsverbot steht. Man muß in liberalen Gesellschaften den relativen Stellenwert von konkurrierenden absoluten Werten diskutieren und aushandeln. Einfach vorauszusetzen, die Vertragsfreiheit schlage alles, hilft da nicht weiter.
@Jan Schnellenbach
„Aber im Fall aktiver Sterbehilfe schließen Sie einen Vertrag mit einer anderen Person, der Sie letztendlich, zumindest für eine logische Sekunde, die vollständige Kontrolle über Ihr Leben geben, und zwar noch viel uneingeschränkter.“
Das ist nicht notwendigerweise der Fall. Der Helfende hilft bei Dignitas z.B. beim Aufbau der Apparatur und beim Anlegen der Kanüle usw., aber der Sterbewillige muss den „Knopf“ drücken, so dass er bis zum Schluss die Kontrolle über seine Entscheidung hat. Er ist niemandem ausgeliefert und kann es sich bis zum Schluss noch anders überlegen.
Ich konzediere aber, dass Sie theoretisch einen externen Effekt konstruieren können, in dem Sie argumentieren, dass eine Erlaubnis der Sterbehilfe dazu führen kann, dass dann auf Schwerstkranke Druck ausgeübt werden kann „der Sache doch ein Ende zu machen“.
Sie müssen aber dann aber auch konzedieren, dass bei einem Verbot der Sterbehilife auch ein externer Effekt resultieren kann, nämlich, dass dann ein Schwerstkranker, der so krank ist, dass er Hilfe zum Suizid benötigt, wider seinen Willen leiden muss.
Wir müssen also zwei theoretisch mögliche Übel gegeneinander abwägen. Das geht nur, in dem wir eine empirische Bewertung vornehmen. Ich würde dann drei empirische Gründe dafür geltend machen, dass Ihre Externalität kleiner ist als meine:
(1) In der Mehrzahl der Fälle wird von Familienangehörigen kein Druck ausgehen „der Sache doch ein Ende zu machen“. Sie gehen hier von einem arg pessimistischen Menschenbild aus. Das muss man nicht teilen. Ich glaube der Fall, dass Druck ausgeübt wird „der Sache doch ein Ende zu machen“ trifft nur für eine pathologische Minderheit zu.
(2) Ich glaube nicht, dass eine Erlaubnis zur Sterbehilfe notwendigerweise einer „Euthanasie-Kultur“ führt, wie z.B. die Schweiz zeigt. Wohlgemerkt wir reden hier um Hilfe zum Suizid – nicht über die Tötung Dritter („straffreie Tötung von Neugeborenen und Kindern“). Es ist nicht hilfreich, wenn Sie hier zwei unterschiedliche Fragestellungen miteinander vermischen.
(3) Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass der tatsächlich gegebenen Gefahr, dass „an Schwerstkranke die Erwartung herangetragen, der Sache doch ein Ende zu machen“ entgegengewirkt werden kann, indem der Staat durch eine entsprechende Regelung sicherstellt, dass die suizidwillige Person z.B. mit einem externen, nicht in die Suizidhilfe involvierten, Berater sprechen muss, der dem Suizidwilligen die Möglichkeit anbietet, staatliche gewährte Alternativen zum Suizid (z.B. Hospize oder spezielle Pflegeheime) in Anspruch zu nehmen. So kann sichergestellt werden, dass in den wenigen Fällen, in denen Schwerstkranke von ihren Familienangehörigen tatsächlich zum Suizid gedrängt werden, eine Ausweg besteht. Das setzt voraus, dass der Staat diese Pflegeeinrichtungen finanziert. Das würde ich für angemessen halten.
Man sollte sich in dieser Debatte vielleicht auch klar machen, dass von persönlichen religiösen Überzeugungen, egal wie tief sie empfunden werden, keine Bindungswirkung auf andere Menschen ausgehen kann.
Nein, mit dem Vergleich von Externalitäten kommen Sie hier nicht weiter, da verlassen Sie die Domäne der Ordnungspolitik und wechseln ins Feld der Wohlfahrtsökonomik. Dann allerdings müssten Sie eine Kosten-Nutzen-Analyse beider Fälle durchführen, was in diesem Fall offenbar kaum möglich ist. Wie wollen Sie den Nutzen einer gewährten Sterbehilfe und die Kosten einer Euthanasie-Kultur ermitteln und gegeneinander aufrechnen? Zumal sich beides auch jederzeit ändern könnte und man dann bereit sein müsste, die Regeln stets entsprechend anzupassen. Können Sie sich das für eine so fundamentale Fragestellung praktisch vorstellen?
In einer modernen Ordnungsökonomik, die insbesondere an Buchanan & Co anknüpft, kann man sich immer nur fragen, welche Regeln für die Bürger aus guten Gründen zustimmungsfähig sein könnten. Dabei geht es auch immer wesentlich um die Frage, welche Einfallstore für opportunistisches Verhalten und unerwünschte, manchmal paradoxe gesellschaftliche Effekte verschiedene Regelordnungen offen lassen. Man *muß* da von einem eher pessimistischen Menschenbild ausgehen, wenn man robuste Regelordnungen will. Zumindest dann, wenn wir den Fall des crowding outs intrinsischer Motive mal außen vor lassen, aber ich sehe nicht, wo der bei diesem Thema eine Rolle spielen sollte.
Man kann dann als Ökonom, der zu einer ordnungspolitischen Frage Stellung nimmt, nur darauf hinweisen, daß z.B. mit einer vorgeschlagenen Regelordnung erhebliche Probleme verbunden sein können. Das habe ich hier getan, mehr nicht. Ich weiß, daß es im Liberalismus auch Leute gibt, die glauben, die „korrekte“ Gesellschaftsordnung logisch aus irgendwelchen first principles herleiten zu können, aber das war noch nie mein Geschäft.
„Nein, mit dem Vergleich von Externalitäten kommen Sie hier nicht weiter, da verlassen Sie die Domäne der Ordnungspolitik und wechseln ins Feld der Wohlfahrtsökonomik….“
Das sind alles solche Setzungen. Das mag ja für Sie persönlich relevant sein, aber in irgendeiner Form „wissenschaftlich“ beweisbar sind diese Prozeduren auch nicht.
Wenn man zwischen zwei Übeln wählen muss, ist es doch rational, sich zu überlegen, welches von beiden das kleinere sein könnte – auch wenn es nicht möglich ist, den Nutzen bzw. das Leid in geldwerten Summen zu berechnen.
„Man *muß* da von einem eher pessimistischen Menschenbild ausgehen, wenn man robuste Regelordnungen will.“
Dann müssen also unheilbar Kranke, die aus dem Leben scheiden möchten, entmündigt werden und leiden, nur damit die Ordnungspolitik zu dem kommt, was sie als „robuste Regelordnung“ definiert? Man könnte doch auf versuchen, von einem realistischen Menschenbild auszugehen. Auf meine mit Punkt (3) vorgeschlagene Regelung gehen Sie auch nicht ein. Warum?
Wenn Sie Sterbehilfe für unheilbar Kranke als „Euthanasie-Kultur“ diffamieren, fragt man sich auch, warum sie das tun. Mit „Euthanasie“ bezeichnet man im deutschen Sprachgebrauch zumindest, die Tötung von Kranken oder Behinderten, ohne dass diese dafür ihr Einverständnis dazu gegeben hätten. Darum geht es hier aber nicht. Das ist etwas anderes als die Hilfe zum selbst gewollten Suizid.
Ich möchte doch darauf aufmerksam machen, dass unser Staat systematisch den Zugang zu akzeptablen Mitteln der Selbsttötung versperrt. Wenn man das nicht täte, bräuchten wir keine Ärzte, um uns zu helfen, mit Würde selbst über unser Leben und unseren Tod zu bestimmen und aus dem Leben zu scheiden, wann wir das wollen. Da die Ärzte zu „gate keepern“ gemacht werden, brauchen wir sie auch in diesen höchst privaten Fragen. Wenn Schnellenbach seine Werte anderen aufzwingen möchte, dann sollte er auch dazu stehen, dass er dafür bestimmte andere Werte, die er sonst gern hochhalten möchte, aufgeben muss. Seine Subtilitäten sind ein Ablenkungsmanöver vom Offenkundigen.
Wenn bestimmte Märkte schlicht gefährlich sind (Externalitäten, Missbrauchsgefahren, massive moralische Defizite), dann hilft das kleine Handbesteck des ökonomischen Liberalismus (pardon!) selten weiter.
Man könnte es als ärgerliche Einschränkung der Vertragsfreiheit geißeln, wenn der Gesetzgeber den Zugang der Bevölkerung zu Biowaffen beschränkt. Selbstverständlich wäre das in einer idealen Welt, in der niemand missbräuchliche oder auch nur fahrlässige Anwendungen von Biowaffen in Erwägung zieht, ein vermutlich sogar hervorragendes Argument, und insofern möchte ich mich hier ganz klar auf die Seite von Herrn Vaubel schlagen.
Nun ist die Welt aber nicht ideal, und auch nicht seine Bewohner. Spätestens bei Fragen von Leben und Tod setzt dies rein liberalen Argumentationen Grenzen. Denn, wie richtig von Herrn Schnellenbach angemerkt, wenn jemand tod ist, setzt dies seiner Freiheit sehr harte Grenzen – es lässt sie nämlich vollständig verschwinden.
Wir werden es als Liberale darum auch nicht mögen, wenn – ein zugegeben abseitiges Beispiel – es Routine in einer Schule werden sollte, den Kindern jeden Tag vor Beginn des Schultages eine geladene Pistole in die Hand gedrückt würde, verbunden mit der Frage, wie sie sich gerade fühlen und ob sie eine „Runde russisches Roulette“ spielen mögen.
Hier mag man jetzt anmerken, dass das Entscheidungsvermögen von Kindern, bei allem Respekt für das Selbsteigentum, für diese überaus fundamentale Frage eventuell nicht ausgeprägt genug sein mag. Den Gedanken halte ich für richtig, und hier kommt man dann in der Frage der Sterbehilfe schon einen kleinen Schritt weiter:
Ein Depressionserkrankter im Selbstmordwahn ist geradezu definitionsgemäß, jedenfalls krankheitsbedingt nicht urteilsfähig in Bezug auf die eigene Selbsterhaltung, und ob diese fortgesetzt werden sollte. Es gab da einen kommerziell erfolgreichen Verein in der Schweiz, der daraus ein einträgliches Geschäftsmodell gemacht hat. So etwas funktioniert, in ökonomischer Hinsicht, und das sogar überraschend gut.
Die Gesellschaft muss das nicht wollen.
Auch bei jemanden, der unter unerträglichen Schmerzen leidet, wäre durchaus zu fragen, ob dieser angesichts der Umstände in Sachen des „Selbsteigentums“ immer die richtigen Schlüsse zu ziehen in der Lage ist. Anst und noch mehr unerträglicher Schmerz verengen die geistige Spannweite, und leichter als es Liberalen lieb sein sollte, könnten palliativmedizinische Möglichkeiten von denen unterschlagen werden, welche auf die Hilfe zum Tod spezialisiert sind und damit ihr Geschäft zu machen versuchen. Das sind übrigens keine Überlegungen aus einem behaglichen Elfenbeinturm heraus, sondern echte Erfahrungen aus der Praxis. Dazu ließen sich durchaus einige fundierte wissenschaftliche Beiträge aus anderen Fachdisziplinen ergänzen. Auch der überzeugteste Ökononom wird vielleicht einräumen, dass es auch außerhalb seiner wissenschaftlichen Blickrichtung relevantes Wissen geben könnte – und zwar auch genau zu den Fragen, zu denen er sich äußert. Wissenschaftlich tätige Psychologen könnten z.B. etwas beitragen zur Frage der menschlichen Entscheidungsautonomie in Extremsituationen.
Aber gut, denken wir uns alle diese aus konsequentliberaler Sicht (man verzeihe mir bitte dieses Wort und den darin enthaltenden Spott) ärgerlichen Spezialfälle einmal alle weg und einen einwandfrei perspektivlos unheilbar Kranken mit klaren Verstand herbei, der einfach nicht mehr weiter leiden möchte, oder noch nobler, seinen Nachkommen gerne etwas zeitiger den Erlös seiner Lebensversicherung zukommen lassen mag.
Oh, pardon: Das war jetzt wieder ein hässlicher Gedanke, jedenfalls in Richtung derjenigen, welche Selbsteigentum und Vertragsfreiheit als Gesichtspunkte sehr hoch bewerten bei solchen Fragestellungen. Also, wir bleiben beim perspektivlos unheilbaren Kranken mit klaren Verstand. Er hat, nicht zuletzt der lieben liberalen Theorie zuliebe, auch keine Nachkommen, keine Freunde,, keine Verwandte, und auch keine gravierenden vertraglichen Bindungen, auf die sein Tod einen relevanten Einfluss üben könnte, und auch keine Lebensversicherung, der er mit seinem Tod nachhaltig schaden könnte.
Ein ideales, freies Feld für den vernünftigen, assistierten Freitod, könnte man denken!
Freiheit also für denjenigen, der sein Recht auf Selbsteigentum final ausüben möchte, und auch Freiheit für diejenigen, welche dank ökonomischer und geistiger Wendigkeit in finanzieller Hinsicht gerne zu den Leistungsträgern gerechnet werden möchten, und sei es, indem sie anderen Menschen in durchaus professioneller und freundlich vorgetragener Weise den Tod bringen!
Hierzu ließe sich vieles sagen, und sicher schon vieles, was hier bereits gesagt wurde. Tatsächlich könnte man dafür argumentieren, dass hier die eine Hälfte der Vertragsfreiheit (der unheilbar Kranke mit klaren Verstand) mit dem gesetzlich gestatteten Zugang zu Sterbehilfe gewinnen würde, wenngleich für den nur sehr kurzen Moment, in der er damit volle Souveränität über sein Selbsteigentum erhält.
Es ließe sich in brillanter konsequentliberaler Perspektive hier sagen, dass sich der Staat bei diesem Teil der Vertragsfreiheit diesmal bitteschön nicht einzumengen habe, und das gelte auch dann, wenn sich am Ende heraus stellen würde, dass der unheilbar Kranke mit klaren Verstand vielleicht nur sehr einsam war und bei tröstender, menschlich anregender Begleitung (z.B. Hospiz) den Zeitpunkt seines Todes dann doch lieber ein Stück weit nach hinten verlegt hätte. Heikle Zwischenfrage an dieser Stelle: Wäre es evtl. bereits freiheitsreduzierendes, parternalistisches Nudging, wenn der Selbstmordwillige zwangsweise über alternative Optionen und Gestaltungsmöglichkeiten aufgeklärt wird, oder ihm eine gedanklich Karenzphase abverlangt wird?
Wie auch immer. Das ändert nämlich wenig daran, dass der Staat damit nicht zwingend Interesse an dem anderen Teil der Vertragsfreiheit entwickeln muss, also daran, dass es dann Unternehmen gibt, welche Tötungsdienstleistungen anbieten. Ein Staat, der Sterbehilfe-Firmen ein möglichst dereguliertes Umfeld garantiert, der verwirkt in beachtlich weiten Bevölkerungskreisen damit zugleich seine ethische Autorität. Als Konsequentliberaler mag dieser Gedankengang befremdlich sein, aber wenn dieser zutrifft, dann wäre das ein recht großer Schaden – und mir erscheint dann sehr fraglich, ob sich der Staat darauf einlassen sollte. Es sähe für nicht wenige Menschen etwas hässlich aus, wenn der Staat (der ja in Wahrheit auf Mitwirkung angewiesen ist und nicht allein auf die Macht seiner Gesetze und Exekutivorgane vertrauen kann) Sterbehilfe-Firmen den Markt öffnet (und diese Firmen u.a. mit dem Schutz ihres Eigentums und ihrer Ansprüche versorgt), welche in der realen Marktpraxis möglichst viele Menschen in den Tod zu quatschen versuchen, und dies dann auch eher mit dem Personal und den Methoden talentierter Telefonvertragsverkäufer.
„Vielen Dank für das offene Gespräch! Schade, dass es Ihnen so schlecht geht, aber wir sind gemeinsam zu einer wirklich guten Lösung gekommen. Sie haben sich völlig richtig entschieden! Da möchte ich Ihnen gratulieren und Sie können jetzt schon einmal durchatmen, also wirklich so richtig durchatmen, und wir kommen dann gleich morgen, dann haben Sie das alles endlich hinter sich. Wie genau lautet noch einmal Ihre Adresse? Ist das richtig, ich habe hier (…)“
Unabhängig bildet sich bei mir gerade der Eindruck, dass der Markt für Sterbehilfe eine Art Stress-Test konsequentliberalen Denkens darstellt.