Ordnungspolitischer Kommentar
Traue keiner Statistik
Zur Armut von Kindern in Deutschland

Die Unterhändler einer möglichen Jamaika-Koalition erklärten am vergangenen Freitag in ihrer Zwischenbilanz der Sondierungsgespräche, die „Bekämpfung von Kinderarmut“ besonders fokussieren zu wollen. Am gleichen Tag bestätigte der Bundesrat minimale Erhöhungen der Hartz IV-Sätze zum Jahreswechsel: Ab Januar erhalten Kinder unter sieben Jahren 240 Euro statt bisher 237 Euro im Monat. Die monatlichen Grundsicherungsbeträge für Kinder im Alter von sieben bis 14 Jahren und für Jugendliche von 15 bis 17 Jahren steigen jeweils um fünf Euro auf 296 Euro bzw. 316 Euro.

Die Regelsätze im Arbeitslosengeld II sind insgesamt nicht großzügig und insbesondere die für Kinder gewährten Summen sind unter Experten höchst umstritten. Auch wenn es aus einer ökonomischen Perspektive her- aus gilt, die schwierige Balance zwischen der Wünschbarkeit höherer Transfers einerseits und der ebenso er- wünschten Aufrechterhaltung monetärer Arbeitsanreize andererseits im Blick zu behalten: Falls man es mit der Garantie eines würdigen Lebens inklusive minimaler Teilhaberechte ernst meint und sich um die Situation betroffener Kinder sorgt, lohnt sich eine Beschäftigung mit den Berechnungsmethoden der Regelsätze und vielen anderen Details unseres Mindestsicherungssystems.

Wer allerdings mit einfacher Statistik Stimmung zu machen versucht, trägt nur selten zu wirklichen Verbesserungen bei. Definiert man das Problem so, dass alle Kinder als arm gelten, deren Familien Grundsicherungsleistungen beziehen, wie z. B. die vor zwei Wochen veröffentlichte Studie der Bertelsmann-Stiftung, erhöht sich die Armutsquote der Kinder mit jeder Erhöhung der Hartz IV-Regelsätze, da mehr Familien unter die durch die Regelsätze definierte Schwelle der Hilfebedürftigkeit fallen. Medial begierig aufgegriffene Statistik-Jonglagen setzen  damit bei Politikern häufig falsche Anreize zulasten der Unterstützung der Ärmsten, denn höhere Zahlen von Transferbeziehern werden leicht als Verschlechterungen der Lage ausgelegt. Jedenfalls dann, wenn hohe Unterstützungsraten für Kinder nicht als Leistungsausweis des Grundsicherungssystems, sondern als Zeichen gesellschaftspolitischen Versagens interpretiert werden.

Der Blick auf die Statistik ohne sorgfältige Interpretation führt aber auch bei unveränderten Regelsätzen leicht in die Irre.

Wenn mehr Kindern geholfen wird, verschlechtert das nicht ihre Lage

Ende August titelten beispielsweise viele Zeitungen alarmierend, in Deutschland nehme „Kinderarmut deutlich zu“. Sie beriefen sich dabei auf eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Tatsächlich berichtet die Studie davon, dass der Anteil der Kinder in Deutschland, deren Familien weniger als 60 Prozent des Medianeinkommens zur Verfügung haben (dem gängigen Kriterium zur Bemessung von „Armutsgefährdung“), von 19,7 Prozent in 2015 auf 20,3 Prozent in 2016 gestiegen ist. Diesen Befund kann man als erschreckende Nachricht empfinden. Immerhin bedeutet er in absoluten  Zahlen, dass 2015 2,547 Millionen Kinder nach diesen Kriterien armutsgefährdet waren. Und dies trotz der hervorragen- den konjunkturellen Lage und der Rekordstände am Arbeitsmarkt.

Die Kollegen hatten jedoch weder von einem „deutlichen“ Anstieg der Kinderarmut berichtet, noch die augenfällige Ursache des statistisch beobachteten Anstiegs verschwiegen. Vielmehr heißt es im Original: „Die Kinderarmut ist mit dem Flüchtlingszustrom insgesamt etwas angestiegen.“ Die Studie zeigt auf, dass das Armutsrisiko von Kindern ohne Migrationshintergrund sogar leicht gesunken ist. Das Armutsrisiko von Minderjährigen, die zwar selbst in Deutschland geboren sind, familiär aber einen Migrationshintergrund haben, weist keine nennenswerte Veränderung auf. Der absolute Anstieg der Kinderarmut in Deutschland ist damit alleine auf das relativ hohe Armutsrisiko der Minderjährigen zurückzuführen, die in den letzten Jahren zugewandert sind. Nun ist eine finanziell angespannte Situation der Familie für die betroffenen Kinder natürlich deshalb nicht weniger schlimm. Es handelt sich jedoch nicht um eine Verschlechterung der Situation von Kindern, wenn erst jüngst zugewanderte Schutzsuchende auf Transferleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem SGB II angewiesen sind und mehr Schutzsuchenden auch Schutz gewährt wird. Jeder Minderjährige, der in Deutschland Zuflucht findet, erhöht die statistische Kinderarmut in Deutschland, obwohl es ihm im Regelfall besser geht als vor und während der Flucht.

Zweites Beispiel: Nahezu die Hälfte aller Alleinerziehenden in Deutschland ist nach oben genanntem Kriterium armutsgefährdet, bei Alleinerziehenden mit zwei oder mehr Kindern sind es 54 Prozent. Und mit ihnen die Kin- der. Kinder kosten Geld und Zeit. Natürlich ist es teurer, zwei Haushalte aufrechtzuerhalten als einen. Insofern bedeutet die Entscheidung, mit Kindern alleinerziehend zu leben, für die Betroffenen selbst dann eine finanzielle Einbuße, wenn beide Elternteile unverändert erwerbstätig bleiben. Es ist zudem auch deutlich schwieriger, Betreuungsengpässe bei Ferien, Krankheit der Kinder und Unterrichtsausfall alleine abzufangen. Alleinerziehende mit noch jungen Kindern können deshalb häufig trotz großer Bereitschaft auch dann nicht vollzeiterwerbstätig sein und lange Arbeitswege in Kauf nehmen, wenn sich ihre Kinder in Ganztagsbetreuung befinden.

Dennoch wird wohl überwiegend begrüßt, dass die Gesellschaft heute vielfältigere Lebensentwürfe akzeptiert und Alleinerziehende nicht mehr automatisch als defizitäre Form stigmatisiert. Gegenüber den 1970er Jahren hat sich der Anteil dieser Familienform verdoppelt. Heute leben mehr als 20 Prozent der Kinder bei Alleinerziehenden. Der Großteil der Alleinerziehenden erklärt sich aus Scheidungen oder dem Verzicht auf die Partnerschaft mit dem anderen Elternteil. Wenn sich die Erziehenden trotz der minderjährigen Kinder dafür entscheiden, eine unglückliche Partnerschaft zu vermeiden oder aufzukündigen, werden sie im Regelfall gute Gründe dafür haben. Nimmt man an, dass sie das Wohl ihrer Kinder im Blick haben, erhoffen sie sich ggf. auch für ihre Kinder eine Verbesserung der familiären Gesamtsituation. Je mehr Kinder bei nur einem Elternteil leben, umso größer wird bei sonst gleichen Bedingungen der Anteil von Kindern, die auf Sozialtransfers angewiesen sind. Dies  ist  dann aber gerade Ausweis der Aufgabenerfüllung des Grundsicherungssystems, das hilfebedürftige Haushaltsgemeinschaften unterstützt. Erst die in Aussicht gestellte Grundsicherung schafft für die betroffenen Familien überhaupt die Möglichkeit, sich für das Modell der Alleinerziehung zu entscheiden, ohne wirtschaftlich unter das Mindestsicherungsniveau zu fallen.

Lohnende Handlungsfelder jenseits der Statistik

Die Konzentration auf die Regelsätze und die Statistik der Transferempfänger lenkt außerdem von wichtigen Reformen und Herausforderungen ab.

Laut einer Befragung des Bundesfamilienministeriums konnte 2008 nur etwa die Hälfte der Alleinerziehenden in voller Höhe auf die ihnen und ihren Kindern zustehenden Unterhaltsleistungen zurückgreifen. Die konsequente zivilrechtliche Einklagung des Unterhalts scheiterte häufig an der Überforderung und den Hemmungen der auch emotional Betroffenen. Schon seit den 1980er Jahren gab es deshalb die Möglichkeit, einen Unterhaltsvorschuss zu beantragen: Der alleinerziehende Elternteil muss den Unterhalt nicht selbst beim säumigen Elternteil einfordern. Das Jugendamt streckt den Unterhalt vor und versucht seinerseits, das Geld vom unterhaltpflichtigen Elternteil wiederzubekommen. Einen Unterhaltsvorschuss gewährte das Jugendamt bisher allerdings nur bis zum 12. Lebensjahr des Kindes und nur maximal sechs Jahre lang. Von der Öffentlichkeit nur am Rande beachtet, sind beide Begrenzungen zum 1. Juli 2017 entfallen, wovon viele Alleinerziehende und deren Kinder erheblich profitieren werden. Durch diese Hilfestellung wird die tatsächliche finanzielle Situation der betroffenen Alleinerziehenden und ihrer Kinder verbessert, obgleich die Regelsätze unverändert bleiben.

Wichtig wäre, den Kindern Chancen zu eröffnen

Neben  der  finanziellen  Ausstattung  der  Familien  beeinflussen  andere  Faktoren  die  Zukunft  von  Kindern nachhaltig: Wissenschaftler des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung untersuchen im Auftrag der Caritas beispielsweise  seit  Jahren  die  Quote  der  Jugendlichen ohne Hauptschulabschluss. Bundesweit haben 2015 immerhin 5,9 Prozent der Schulabgänger keinen Schulabschluss. Nach 2013 und 2014 stieg diese Quote das dritte Mal in Folge. Die Variation zwischen den Kreisen bzw. Städten ist dabei enorm: Während im besten Kreis nur 1,7 Prozent der Schüler ohne Abschluss bleiben, sind es im schlechtesten  Kreis  15,6  Prozent.  Dabei  lässt  sich  die Variation der unterschiedlichen Quoten von Schulabgängern ohne Abschluss besser durch bildungspolitische Entscheidungen der Länder und kommunalpolitisches Engagement erklären, als durch politisch schwer veränderbare Unterschiede bezüglich des Anteils der Hauptschüler, des Anteils der Schüler mit Migrationshintergrund, des Anteils der Beschäftigten ohne Berufsausbildung, des durchschnittlichen Einkommens etc. Da ein fehlender Schulabschluss enorme Auswirkungen auf die Chancen der betreffenden Schüler für ihr weiteres Leben hat, besteht hier dringender Bedarf zur genaueren Untersuchung und zur Ergreifung geeigneter Maßnahmen.

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