PodcastSteuerpolitik in Krisenzeiten

Die Krisen der vergangenen Jahre haben die Staatsfinanzen strapaziert. Welche Wege führen heraus aus den Schulden? Die EU setzt auf die Besteuerung von „Übergewinnen“ und die Abschöpfung von „Zufallsgewinnen“. Aus ökonomischer Sicht ist dies ein zweifelhafter Weg. Die Vermögensteuer zu reaktivieren, würde aus gesamtwirtschaftlicher Sicht ebenfalls mehr Probleme schaffen als lösen. Doch was wären die Alternativen?

Ein Gespräch zwischen Prof. Dr. Dominika Langenmayr (KU Eichstätt-Ingolstadt) und Dr. Jörn Quitzau (Berenberg).

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Kalte Progression (2)
Inflationsanpassung bei der Einkommenssteuer
Automatik oder lieber Halbautomatik?

Die kalte Progression

Die Einkommensteuer in Deutschland ist progressiv ausgestaltet. Das beutet, dass der Durchschnittssteuersatz mit der Höhe des Einkommens zunimmt. Dies findet seine Rechtfertigung im Leistungsfähigkeitsprinzip der Besteuerung. Wer mehr leisten kann, soll relativ mehr Steuern zahlen. Die Progressivität der Einkommensteuer wird durch den Formeltarif in Einkommensteuergesetz festgelegt. Dieser ist anhand der sogenannten Tarifeckwerte in Euro-Beträgen definiert.

Die Festlegung der Tarifeckwerte in Euro bringt Probleme mit sich, wenn die Kaufkraft ein und desselben Geldbetrags über die Zeit variiert. Mit der Inflation sinkt der Geldwert und damit die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen bei gleichem Einkommen. Sofern die Tarifeckwerte aber über die Zeit unverändert bleiben, sinkt trotz geringerer Leistungsfähigkeit die Steuerlast nicht. Umgekehrt steigt die Steuerlast, wenn das Einkommen (lediglich) mit der Inflation zunimmt, obwohl die Kaufkraft und davon abgeleitet die Leistungsfähigkeit nicht gestiegen sind. Relativ zur Leistungsfähigkeit steigt durch die Inflation somit der effektive Steuersatz. Dieses Phänomen wird als „kalte Progression“ bezeichnet.

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Inflationsanpassung bei der Einkommenssteuer
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Die verbindliche Auskunft im Steuerrecht
Einige normative Überlegungen zu Rechtssicherheit und Konstanz der Wirtschaftspolitik

Das deutsche Steuersystem gilt als relativ kompliziert und umfaßt eine Vielzahl von Regelungen, die sich auf Einzelheiten beziehen und nicht immer konsistent aufeinander aufbauen. Damit der Steuerpflichtige bei einer für ihn steuerlich relevanten Entscheidung Klarheit über die steuerlichen Folgen erlangen kann, besteht gemäß § 89 Abs. 2 AO die Möglichkeit, bei den zuständigen Finanzbehörden einen Antrag auf verbindliche Auskunft zu stellen. In § 89 Abs. 3 AO heißt es weiter: „Für die Bearbeitung eines Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft nach Absatz 2 wird eine Gebühr erhoben. … Die Gebühr ist vom Antragsteller innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe ihrer Festsetzung zu entrichten. Die Finanzbehörde kann die Entscheidung über den Antrag bis zur Entrichtung der Gebühr zurückstellen.“ So gelangt der Steuerpflichtige nicht nur in die Bredouille, daß er schlafende Hunde weckt und sich die Fiskalbehörden ausführlich des Falles annehmen, sondern er muß auch noch dafür bezahlen. Böse Zungen könnten behaupten, daß es sich dabei um ein lukratives Geschäftsmodell der Finanzverwaltung handelt.

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Gastbeitrag
Eine Vermögensabgabe ist keine gute Idee!

Die ältere Generation erinnert sich heute noch an die Lage in Deutschland um 1950. Die Straßen mit den Skeletten zerstörter Gebäude sind auch den Jüngeren aus Historiendokumentationen vertraut. Auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik waren über 20 Prozent des Wohnraums zerstört. Historiker schätzen, dass die Arbeitsplätze für ein Drittel der Bevölkerung fehlten. Und rund jede fünfte Einwohnerin oder jeder fünfte Einwohner war aus den „Ostgebieten“ geflohen, auf dem Gebiet der Bundesrepublik gestrandet, hatte ihre wirtschaftliche Existenz, ihre Wohnung und weitgehend auch ihre persönliche Habe verloren.

Gastbeitrag
Eine Vermögensabgabe ist keine gute Idee!“
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Ordnungspolitischer Unfug (11)
Energiepreis-Krise, Übergewinne und Hilfspakete
„Neue“ (schuldenfinanzierte) Verteilungspolitik mit der Gießkanne?

„Zuerst hatten wir kein Glück und dann kam auch noch Pech dazu.“ (Jürgen Wegmann)

Die Energiemärkte laufen Amok. Weltweit explodieren die Preise. Öl, Kohle und Gas verteuern sich rasant. Die Nachfrage nach Energie übersteigt das Angebot. Schuld daran ist die Weltwirtschaft, die sich nach der Corona-Krise erholte. Die steigende Nachfrage nach Energie treibt die Preise für Energie bis heute. Der Ukraine-Krieg verschärft die Lage. Das Angebot an (russischer) Energie wird verknappt. Die Preise steigen sprunghaft. Das alles erinnert stark an die beiden Ölpreis-Schocks der 70er Jahre. Deutschland hatte damals Glück, weil die DM aufwertete. Das ist heute nicht der Fall. Der Euro wertet nicht auf, er verliert an Wert, vor allem gegenüber dem Dollar, der „Leitwährung“ für Energielieferungen. Er verschärft den Schock importierter Energie. Und Deutschland hat dieses Mal auch Pech, weil es stark von russischer Energie abhängt, vor allem von Gas. Wie beim Ölpreis-Schock der 70er kommen auf Deutschland besondere Lasten zu. Wer trägt diese Lasten? Wie reagiert die Politik auf den Schock? Wird es sozial und politisch unruhig in Deutschland (Gelbwesten-Effekte)?

Ordnungspolitischer Unfug (11)
Energiepreis-Krise, Übergewinne und Hilfspakete
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Podcast
Übergewinnsteuer: Das falsche Instrument

76 % der Deutschen halten die sogenannte Übergewinnsteuer, mit der die Krisengewinner zusätzlich zur Kasse gebeten werden sollen, für eine gute Idee (Infratest dimap-Umfrage für den ARD Deutschlandtrend). Ökonomen sehen das mehrheitlich anders – so auch der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium. Was sind die Gründe, die gegen eine Übergewinnsteuer sprechen?

Ein Gespräch zwischen Prof. Dr. Marcel Thum (Technische Universität Dresden, ifo Institut), Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Finanzen, und Dr. Jörn Quitzau (Berenberg).

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Gastbeitrag
Eine „Übergewinnsteuer“ ist ein sehr zweifelhaftes Instrument

Der russische Krieg gegen die Ukraine ist nach der Corona-Pandemie das zweite „Once in a lifetime“-Ereignis innerhalb von nur zwei Jahren. Für die Wirtschaft haben beide Ereignisse einschneidende Folgen – konjunkturell, aber auch strukturell. Beide Krisen haben einzelne Unternehmen und ganze Branchen zum Teil massiv getroffen.  In beiden Fällen gibt es aber auch Krisenprofiteure, denen unverhofft hohe Gewinne in die Kassen gespült werden. Während der Pandemie profitierten Impfstoffhersteller, Versandhändler und andere, heute sind es Rüstungsunternehmen oder Anbieter regenerativer Energien.

Gastbeitrag
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Die OECD-Mindeststeuer ist eine Zumutung, bietet aber auch Chancen

Man sollte zurückhaltend sein, Ereignisse als historisch zu bezeichnen. Wenn es der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bis 2024 tatsächlich gelingt, die globale Mindeststeuer für Unternehmen zu realisieren, dann wäre das allerdings wahrlich historisch. Und die Vorzeichen stehen günstig für die mächtigen Technokraten der OECD. Mit dem Projekt wird eine weltweite Einigung auf Richtlinien bei der Unternehmensbesteuerung Wirklichkeit: die auf einer gemeinsamen Basis ermittelten Steuern auf den weltweiten Gewinn fallen unabhängig vom Standort des Unternehmens nie mehr unter die Schwelle von 15%, und für die Länder mit grossem Binnenmarkt bleibt bei den sehr umsatzstarken Unternehmen mehr an Steuereinnahmen hängen als bisher.

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Gastbeitrag
Zur Zukunft der Abgeltungsteuer

Im Jahr 2009 wurde die sogenannte Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge eingeführt. Seitdem werden Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne einheitlich mit 25 Prozent (zzgl. Solidaritätszuschlag) besteuert.[1] Zuvor unterlagen Kapitalerträge der Einkommensteuer und wurden somit prinzipiell genauso hoch besteuert wie Arbeitseinkommen. Steuerzahler, deren Steuersatz über 25 % liegt, werden durch die Abgeltungsteuer entlastet. Für Steuerzahler mit einem geringeren Steuersatz besteht ein Veranlagungswahlrecht. Ihre Kapitalerträge werden durch die Abgeltungsteuer somit nicht höher besteuert als ihre Arbeitseinkommen.

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The Simple Question
Ist die globale Mindeststeuer eine gute Idee?

Die Vereinbarung wurde einhellig bahnbrechend genannt, als am 1. Juli 2021 die G7-Staaten zusammen mit der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bekannt gab, dass mehr als 130 Staaten (hier die Liste aller Länder) planen, „die internationalen Steuervorschriften zu reformieren und sicherzustellen, dass multinationale Unternehmen überall dort, wo sie tätig sind, einen angemessenen Anteil an den Steuern zahlen.“

The Simple Question
Ist die globale Mindeststeuer eine gute Idee?“
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