Jens Spahn ist nicht zu beneiden, denn als Gesundheitsminister in einer Pandemie die Verhältnismäßigkeit zu wahren ist schon eine gigantische Herausforderung. Noch schwieriger ist allerdings der Job, die vielen Wünsche der Sozialindustrie und deren höchst effiziente Lobbyisten angesichts leerer Kassen in die Schranken zu weisen. Die in dieser Hinsicht zu erteilende Note für den gelernten Bankkaufmann und Politologen fällt allerdings – höflich formuliert – eher bescheiden aus. Man könnte auch sagen – glatte sechs. Tatsächlich sind durch das so holperig formulierte Gesundheits-versorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) die letzten Dämme gebrochen und alle fiskalischen Sicherungsleinen für die fiskalische Nachhaltigkeit der sozialen Pflegeversicherung (SPV) gekappt worden. In der Öffentlichkeit ist erstaunlicherweise nichts oder nur Nebensächliches zu vernehmen und Medien bzw. Gewerkschaften applaudieren zum Beschluss des Gesetzgebers, die Leistungsanbieter zur Zahlung der entsprechenden Tariflöhne zu verpflichten.
Tatsächlich ist die Tariflohnbindung allerdings nur eine gelungene Nebelkerze der PR-Abteilung im Gesundheitsministerium – sie macht nicht einmal ein Sechstel der veranschlagten Kosten der Pflegereform aus. Das Gros der mit dem GVWG induzierten Kostenexplosion ist der „klammheimlich“ eingeführten Begrenzung der zukünftig selbst zu tragenden Eigenanteile im vollstationären Bereich zuzurechnen: Auf die fast vollständige Vollkaskoabsicherung dürften nach internen Berechnungen des Gesundheitsministeriums mehr als zwei Drittel der veranschlagten Gesamtkosten von insgesamt 3,8 Mrd. Euro entfallen. Diese Kostenschätzung ist allerdings mit denselben Vorbehalten zu interpretieren, wie die entsprechenden Ansätze beim Bau des Berliner Flughafens oder der Elbphilharmonie. Und woher soll das Geld kommen? Es fällt so wie immer wie Manna vom Himmel: Der Kinderlosenzuschlag wird ein wenig erhöht, der Bund zahlt ab sofort einen Bundeszuschuss wie bei der Renten- und Krankenversicherung und dann wird in Zukunft auf die geplanten Dynamisierungen der Leistungen einmalig verzichtet. Selbst wer das alles glaubt wird enttäuscht – es würde jedenfalls nach Schätzung des Ministeriums immer noch eine riesige Finanzierungslücke klaffen.
Warum das alles und warum mit einem so gehetzten Zeitplan mitten in der Pandemie? Die Antwort darauf ist klar: Es sind bald Bundestagswahlen und im Wahlkampf will keiner der beiden großen Koalitionäre sich vorwerfen lassen, er würde eine Sozialpolitik zu Gunsten der Schwächsten in unserer Gesellschaft verhindern. Das Resultat ist – einmal wieder – ein schnell und ohne große Diskussion mit der heißen Nadel gestrickter „Spahnsinn“ zu Lasten zukünftiger Generationen und die Ausweitung des bestehenden Erbschaftsbewahrungsprogamms zur Bereicherung der Reichen unter der Fahne der Solidarität. Um diese zu verstehen, bedarf es eines kurzen Rückblicks auf die Entstehungsgeschichte der Pflegeversicherung als letzter noch fehlender „Generationenvertrag“ (Originalzitat vom damaligen Arbeitsminister Norbert Blüm). Sicher, die „Väter“ der SPV haben sie so bezeichnet, aber sie hätten es besser wissen müssen, denn sie wussten, was sie taten und sie taten alles falsch. Die Einführung der Pflegeversicherung auf der Basis eines umlagefinanzierten Generationenvertrags hatte von vornherein zwei kardinale Konstruktionsfehler, die beide von der gegenwärtigen Regierung weiter verschärft werden.
Der erste Fehler bestand darin, die Einzahlungen lohn- bzw. rentenabhängig zu gestalteten, obgleich man doch hätte wissen müssen, dass weder eine Lohn- noch eine Rentenerhöhung pflegebedürftig macht. Inzwischen ist dies auf „Weisung von oben“ sogar noch verschlimmbessert worden, indem die Beiträge kinderabhängig gestaffelt wurden – als ob Kinderlose eine höhere Pflegewahrscheinlichkeit hätten als Eltern. Vom Grundgedanken der Bismarck`schen Sozialversicherung, dem Äquivalenzgedanken, hat man sich also meilenweit entfernt und der durch das Spahn´sche GVWG erstmalig eingeführte steuerfinanzierte Bundeszuschuss hilft in diesem Kontext auch nicht – er ist schlichtweg falsch und öffnet eine Schleuse, die nie wieder geschlossen werden wird. Im Gegenteil, ob bei Renten- oder Krankenversicherung – die Bundeszuschüsse kennen nur eine Richtung und die geht zu Lasten zukünftiger Steuerzahler immer weiter nach oben.
Der wirklich unverzeihliche Kardinalfehler in der Pflegeversicherung betrifft aber die langfristige Finanzierung: Man hat Anfang der 90er Jahre einen Generationenvertrag ins Leben gerufen, obgleich man hätte wissen müssen, dass die Generation, die den Vertrag erfüllen soll, gar nicht da ist. Alle demographischen Fallstricke waren hinlänglich bekannt, so dass man mit der GPV wohl wissentlich eine nicht zu schulternde Hypothek zu Lasten kommender Generationen schuf. Langfristig müssen mehr als doppelt so viele Pflegebedürftige von gerade einmal zwei Drittel der heutigen Beitragszahler finanziert werden. Aber man hat es ja politisch gut gemeint und wollte den Armen helfen! Wieder falsch – genau diese sind es nämlich, die durch die Einführung der Pflegeversicherung gerade nichts gewonnen haben! Wirklich Bedürftige bekamen auch schon vorher Leistungen, finanziert aus der kommunalen Sozialhilfe in besonderen Lebenslagen. Allerdings war es an ihnen, ihre Mittellosigkeit nachzuweisen. Das ist nun anders – jetzt erhält jeder Leistungen, egal ob bedürftig oder nicht. Wer hat also gewonnen? Genau die, die nicht bedürftig sind! Um nicht missverstanden zu werden, Pflegbedürftige sind in einer wirklich misslichen Situation. Nichtsdestotrotz sind die heutigen Pflegefälle statistisch gesehen die Einführungsgewinnler eines neu begründeten Kettenbriefs. Es kann nämlich kein Pflegefall behaupten, er hätte sein ganzes Leben für die Pflegeleistungen gezahlt – nur zur Erinnerung: Es gibt sie erst seit 25 Jahren!
Und was macht Gesundheitsminister Spahn? Er lindert den Pflegenotstand und verspricht eine bessere Bezahlung der Pflegekräfte, eine fast vollständige Abschaffung des Eigenanteils und eine nochmalige Ausweitung der Leistungen. Ungeheuerlich! Da können wir uns die Leistungen von heute nicht leisten, und dennoch ist die Devise: mehr staatliche Leistungen bei reduziertem Selbstbehalt – und das nennen wir dann „Reform“! Die Gewinner des GVWG stehen fest – es sind jene Alten, die ihren Eigenanteil hätten leisten können, ihn jetzt aber nicht mehr leisten müssen. Arm sind die Nutznießer also nicht, im Gegenteil, Spahn bereichert die Reichen und dehnt das seit Blüm bestehende Erbschaftsbewahrungsprogramm weiter aus. Aus politischer Sicht verständlich, denn ab dem Bundestagswahlkampf 2021 liegt die Wählermehrheit bei der Altersgruppe der über 55-jährigen. Wer verliert ist auch klar, es sind jene, die als langjährige Beitrags- und Steuerzahler für die Geschenke an die Alten geradestehen müssen.
Wie geht es weiter? Werden die Kinder der geburtenstarken Jahrgänge den Generationenvertrag einhalten oder werden sie ihn wegen fehlender Unterschrift anfechten? Letzteres, denn die Akzeptanz der Pflegeversicherung ist unmittelbar mit der demographischen Entwicklung verknüpft. Was, wenn die Kinder der Pflegefälle des Jahres 2040 fragen, warum sie sechs, sieben oder acht Prozent ihres Lohnes in die Pflegeversicherung einzahlen müssen? Was werden die Pflegefälle auf ihre Frage antworten, wieviel sie denn eingezahlt haben? Antworten sie ehrlich und erzählen ihren Kindern, dass sie anfänglich gar nichts oder später im Leben gut zwei Prozent eingezahlt haben? Dann bestünde die Gefahr, dass jene Beitrags- oder Steuerzahler dann auch nur zwei Prozent einzahlen wollen. Reichen würde das dann aber nicht, denn die Empfänger der Pflegeleistungen ab 2040 sind viele und die Zahler sind wenige. Das setzt dann die Pflegebedürftigen der Zukunft unmittelbar einer Gefahr aus: Der Gefahr, dass deren Kinder sie als das erkennen, was sie sind. Es sind die geburtenstarken Jahrgänge, die für die Pflegeversicherung auf der Ausgabenseite das Problem bilden und auf der Einnahmenseite zugleich der Verursacher eben jenes Finanzierungsproblems, indem diese Generation ihre demographische Bringschuld für die umlagefinanzierten Sicherungssysteme eben nicht in die Welt gesetzt hat. Damit ist eines klar: Der Verursacher ist verantwortlich und wir müssen die Leistungen der Pflegeversicherung so weit reduzieren, dass sie bei konstanten Zahlungslasten für zukünftige Generationen wieder gerecht wird.
- BVerfG, Schuldenbremse und Haushaltsnotlage
Was nun Deutschland? - 11. Dezember 2023 - Die Aktienrente
Ein Schuss nach hinten! - 20. November 2022 - Die Spahn’sche Pflegereform: ein doppelter Deichbruch - 14. Juni 2021