Muß der Wolf wieder aus Deutschland verschwinden?

Die Wolfpopulation in Deutschland hat sich in den letzten 20 Jahren erheblich ausgeweitet. Während es im Berichtszeitraum 2000/2001 einen Wolf gab, lebten nach Angaben der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) im Zeitraum 2020/21 158 Rudel, 27 Paare und 20 Einzelwölfe in Deutschland. Der Deutsche Bauernverband (2022) geht davon aus, dass die Wolfspopulation im Berichtszeitraum 2020/21 sich zwischen 1.300 und 2.300 Tieren belief.

Der Wolf (Canis lupus) ist ein Raubtier, das der Familie der Canidae (Hunde) angehört, und das vor diesem Hintergrund Schäden insbesondere bei Nutztieren verursacht. Betroffen sind hiervon vor allem Schafe und Ziegen, im geringeren Umfang Rinder und Pferde und dabei eher Jungtiere. Im Jahre 2020 fielen den Wölfen in Deutschland etwa 4.000 Nutztiere zum Opfer (DBWW 2021), wobei diese Zahl getötete, verletzte und vermißte Tiere umfaßt.

Dafür wurden in Deutschland weitgehend mit Mitteln der Bundesländer Ausgaben für Herdenschutzmaßnahmen im Jahre 2020 in Höhe von rd. 9,5 Mio. € abgedeckt, die deutlich über den Ausgaben für Ausgleichszahlungen entstandener Schäden lagen; letztere beliefen sich auf 800.294 € (DBWW 2021). Auf den einzelnen Wolf bezogen erreichten die staatlichen Ausgaben für Herdenschutz und Ausgleichszahlungen also etwa 4.500 € bis 8.000 € pro Jahr. Bemerkenswert dabei ist die Entwicklung der Schäden. So sind im Jahre 2018 nur 2.000 Nutztiere durch Wölfe getötet, verletzt oder verschleppt worden. Die staatlichen Ausgleichszahlungen betrugen in diesem Jahr etwa 232.000 € und die Ausgaben für Herdenschutzmaßnahmen etwa 2,4 Mio. € (DBWW 2019). Während sich also die Schadensfälle und damit die Ausgleichszahlungen in zwei Jahren verdoppelten, haben sich die Ausgaben für Herdenschutzmaßnahmen nahezu vervierfacht. Freilich entstehen den Tierhaltern weitere Kosten; auch ist davon auszugehen, daß Wölfe in erheblichem Umfang Wildtiere reißen, deren Verlust ebenfalls bei den Ausgaben nicht berücksichtigt wird.

Der Wolf wird sowohl nach internationalem als auch nach deutschem Recht umfassend geschützt. So hat die Bundesrepublik Deutschland die Berner Konvention (Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume) ratifiziert. In deren Manifest heißt es, „Wölfe haben, wie alle anderen Wildtiere, ein Recht, als wildlebende Tiere zu existieren. […] dieses leitet sich aus dem Recht aller Lebewesen ab, mit dem Menschen als Teil natürlicher Ökosysteme zu koexistieren.“

Auf Ebene der Europäischen Union verpflichtet die Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES vom 21. Mai 1992) die Mitgliedstaaten gem. Artikel 14 Rahmenbedingungen zu schaffen, daß die Wolfpopulation in einem „günstigen Erhaltungszustand“ verweilen kann. Diese Richtlinie wurde durch das Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) in deutsches Recht übergeleitet. Hiernach ist der Wolf den besonders geschützten Tierarten zuzuordnen. Nach § 44, Abs. 1, Satz 1 ist es „verboten, … wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören“.

Aus ökonomischer Sicht ruft die Existenz des Wolfes in der freien Wildbahn eine negative technologische Externalität hervor: Durch sein Verlangen nach Nahrung greift er Nutztiere an und verursacht bei dessen Haltern entsprechende Schäden. Diese Schäden werden jedoch wiederum durch eine staatliche Intervention zumindest teilweise internalisiert und zwar in der Form, daß für erlittene Schäden – unter bestimmten Haltungsbedingungen – Entschädigungen gezahlt werden. Darüber hinaus wird versucht, die technologische Externalität durch die staatliche (Teil-)Finanzierung von Präventivmaßnahmen zu internalisieren.

Nicht wegzudiskutieren ist also, daß durch die Wiederansiedelung des Wolfes erhebliche Schäden bei Nutztierhaltern entstehen respektive diese gezwungen sind, erhebliche Kosten für präventive Maßnahmen aufzuwenden, wenn sie ihren Nutztierbestand wirkungsvoll sichern wollen. Auch der Bestand an Nieder- und teilweise auch an Hochwild dürfte durch das Auftreten des Wolfes reduziert werden – mit der Folge, daß sich der Wert der Jagdrechte vermindern dürfte. Beiden Gruppen entstehen also negative technologische Externalitäten, deren Kompensation angeraten ist.

Nun stellt sich freilich aus ökonomischer Sicht die Frage, ob in der Bevölkerung, die durch ihre Steuerzahlungen einen erheblichen Beitrag zur Internalisierung dieser technologischen Externalität leistet, überhaupt ein derartig übergeordnetes Interesse am Schutz des Wolfes geteilt wird.

Verneint man die Bereitschaft der Bevölkerung in ihrer Gesamtheit, für die Ansiedlung des Wolfes einen finanziellen Beitrag zu leisten, der sich zudem mit zunehmender Population des Wolfes stetig erhöhen dürfte, dann sollten aus ordnungsökonomischer Sicht andere Lösungswege beschritten werden.

Eine Lösung könnte darin bestehen, den Wolf unter das Jagdrecht zu stellen und die Bestände an Wölfen derartig zu reduzieren, daß die negative technologische Externalität wieder verschwindet. Da es aber offenbar Gruppen gibt, die einen in der Regel wohl ideellen Nutzen daraus ziehen, daß der Wolf wieder den Forst besiedelt, dürfte dieser Weg zumindest teilweise auf Widerstand stoßen. Vor diesem Hintergrund wäre es naheliegend, diesen Gruppen, die aus der Ansiedlung des Wolfes Nutzen ziehen, auch die Kosten der Wiederbesiedlung aufzubürden. Ein derartiges Finanzierungs-Modell könnte also darin bestehen, die Wiederansiedlung des Wolfes in einer Größenordnung zu ermöglichen, bei der durch Spenden die entsprechenden Kompensationszahlungen der Nutztierhalter und der Jagdpächter beglichen würden. Reichen die Spenden nicht mehr aus, um die Kompensationszahlungen abzudecken, dann müßte die Wolfpopulation entsprechend reduziert werden. Gleichzeitig wäre freilich auch dem Sachverhalt Rechnung zu tragen, daß Mitnahmeeffekte durch die Jagdpächter und die Nutztierhalter vermieden werden.

Quellen

Deutscher Bauernverband (2022), Wie viele Wölfe leben bereits in Deutschland?, Zugriff am 15. Juli 2022 unter: https://www.bauernverband.de/themendossiers/wolf/themendossier/wie-viele-woelfe-leben-bereits-in-deutschland#:~:text=Die%20Deutschen%20Dokumentations%2D%20und%20Beratungsstelle,%3A%2002.12.2021)%20gemeldet.

Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) (2021): Wolfsverursachte Schäden, Präventions- und Ausgleichszahlungen in Deutschland 2020, Zugriff am 15. Juli 2022 unter: https://www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-download/berichte-zu-praevention-und-nutztierschaeden.

Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) (2019): Wolfsverursachte Schäden, Präventions- und Ausgleichszahlungen in Deutschland 2018, Zugriff am 15. Juli 2022 unter: https://www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-download/berichte-zu-praevention-und-nutztierschaeden.

Frank Daumann

2 Antworten auf „Muß der Wolf wieder aus Deutschland verschwinden?“

  1. Endlich einmal ein rationaler Beitrag zu diesem Thema, das ansonsten allzu oft durch zeitgeistkonforme Sprechblasen gegen kritische Argumente zu immunisieren versucht wird!

  2. Ich züchte seit über 60 Jahre Islandpferde. Leider ist dies in Zukunft wohl nicht mehr möglich, denn die Wolfsangriffe werden immer schlimmer. Im letzten Jahr musste ich schon Stuten nach Venloo in Holland bringen, dort ist der Wolf noch nicht, um meine Stuten dort abfohlen zu lassen. Die Fohlen bleiben dann 2 Jahre dort und dann kommen sie wieder nach Deutschland zurück. Das ist ein dermaßen hoher finanzhieller Aufwand, dass die Kosten den Ertrag bei den Pferden dermaßen belasten, dass ich gezwungen bin die Zucht aufzugeben. Mein Lebenswerk wird dem Wolf geopfert.
    Der Herzog von Croy aus Dülmen lässt um seine 800 ha Wiesen einen Zaun setzen (Kosten 100.000 €), damit seine Wildpferdeherde von 400 Stück geschützt ist. Er muss das aus eigener Tasche bezahlen. Wer kann das sonst schon.
    Dazu wird unsere Landschaft durch 2,50 m hohe Drahtzäune verunstaltet.
    Und das alles nur, dass der Wolf in Freiheit leben kann und sich jedes Jahr um 30 % vermehren kann. Deutschland liegt damit an der Spitze vonWölfen pro qkm weltweit.
    Das kann nicht so bleiben. Der Wolf muss ins Jagdrecht. So wie es andere Länder in Europa auch tun. .Der Wolf ist keine austerbende Rasse. Er wid zur Plage.Selbst in die Ställe geht der Wolf schon nd holt sich da seine Opfer.

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