Die Vermögensteuer feiert in politischen Debatten regelmäßig ihr Comeback – meist mit großen Zahlen, moralischer Aufladung und dem Versprechen scheinbar müheloser Staatseinnahmen. Ökonomisch betrachtet ist sie jedoch kein Instrument moderner Finanzpolitik, sondern ein ordnungspolitischer Rückschritt. Nicht weil Verteilungsfragen illegitim wären, sondern weil die Vermögensteuer an der falschen Stelle ansetzt: am Kapitalstock selbst.
Aus ordoliberaler Sicht ist entscheidend, was eine Steuer besteuert und welche Anreize sie setzt. Einkommensteuern greifen am Ergebnis wirtschaftlicher Tätigkeit an, Konsumsteuern an der Verwendung von Einkommen. Die Vermögensteuer dagegen besteuert eine Bestandsgröße – unabhängig davon, ob dieses Vermögen produktiv eingesetzt wird, ob es Erträge abwirft oder ob es überhaupt liquid ist. Damit wird Kapital nicht als Produktionsfaktor geschützt, sondern als fiskalische Ressource behandelt.
Genau hier liegt das Kernproblem: Kapital ist kein Luxusgut, sondern eine knappe Voraussetzung für Investition, Innovation und Wachstum. Eine laufende Besteuerung des Vermögens verteuert diesen Produktionsfaktor dauerhaft – unabhängig von Konjunktur, Ertragslage oder Risiko. Sie belastet Investitionsentscheidungen ex ante, senkt den Barwert langfristiger Projekte und schwächt die Bereitschaft, Kapital überhaupt im Inland zu binden. Das ist keine Frage von „Reichtum“, sondern von Standortbedingungen.
Häufig wird eingewandt, eine Vermögensteuer könne „aus den Erträgen“ bezahlt werden. Das ändert jedoch nichts am ökonomischen Tatbestand. Auch wenn die Zahlung faktisch aus Gewinnen erfolgt, bleibt die Steuer systematisch vom Ertrag entkoppelt. Bleiben Gewinne aus, schwanken oder werden reinvestiert, besteht der Steueranspruch fort. Damit entsteht Substanzdruck – nicht nur als Liquiditätsproblem, sondern als Eigentums- und Anreizproblem.
Besonders deutlich wird dies bei Vorschlägen, Vermögensteuern bei fehlender Liquidität in staatliche Beteiligungen umzuwandeln. Das mag technisch elegant klingen, ist ordnungspolitisch aber hochproblematisch. Der Staat würde vom Regelsetzer zum Zwangskapitalgeber, ohne Marktpreis, ohne Risikoselektion, ohne Exit. Ökonomisch handelt es sich nicht mehr um Besteuerung, sondern um eine schleichende Kollektivierung künftiger Erträge. Dass Zahlungen erst bei Gewinnen erfolgen, macht den Eingriff nicht neutral – er wirkt bereits heute über veränderte Erwartungen und höhere Kapitalkosten.
Hinzu kommen die praktischen Probleme: Eine verfassungskonforme Vermögensteuer erfordert gleichmäßige, marknahe Bewertungen aller Vermögensarten. Gerade bei Unternehmensvermögen, Beteiligungen und immateriellen Werten ist das administrativ aufwendig, streitanfällig und rechtlich unsicher. Internationale Erfahrungen zeigen entsprechend geringe Nettoerträge bei hohen volkswirtschaftlichen Kosten. Die viel zitierten dreistelligen Milliardenbeträge existieren nur in statischen Modellwelten – nicht in offenen, rechtsstaatlichen Volkswirtschaften mit mobiler Steuerbasis.
Das bedeutet nicht, dass Verteilungsfragen ignoriert werden sollten. Aber sie lassen sich ordnungspolitisch konsistenter über Ertragsteuern, adressieren. Eine laufende Besteuerung des Kapitalstocks hingegen untergräbt genau jene Investitions- und Innovationsbasis, auf die eine alternde, transformierende Volkswirtschaft angewiesen ist.
Der entscheidende Punkt ist deshalb nicht moralisch, sondern institutionell: Einkommensteuern besteuern Ergebnisse, Vermögensteuern besteuern Voraussetzungen. Wer die Voraussetzungen von Wertschöpfung schwächt, darf sich über stagnierende Investitionen nicht wundern.
Blog-Beiträge zum Thema:
Wolfgang Scherf ( JLU, 2024): Deutschland braucht keine Vermögensteuer
- Gastbeitrag
Warum die Vermögensteuer ordnungspolitisch falsch ist - 8. Februar 2026
