Staatliche und staatsnahe Investoren haben im internationalen Profifußball ihre Präsenz ausgebaut. So hält etwa der Public Investment Fund (PIF) – der Staatsfonds Saudi-Arabiens – 80% der Anteile des Premier-League-Klubs Newcastle United. Der Ligue-1-Klub Paris Saint-Germain Football Club gehört Qatar Sports Investments (QSI), einem dem Emirat Katar nahestehenden Fonds. Die City Football Group (CFG), die indirekt zum Eigentum von Scheich Mansour bin Zayed Al Nahyan – einem Mitglied der Herrscherfamilie des Emirats Abu Dhabi – gehört, ist an mehreren renommierten Fußballklubs maßgeblich beteiligt; darunter befindet sich auch Manchester City FC.
Diese Entwicklung hat in den vergangenen Jahren eine intensive wirtschafts- und sportpolitische Debatte angestoßen, in der der Vorwurf des Sportswashing eine prominente Rolle spielt. Darunter wird die strategische Nutzung sportlicher Engagements durch eine Institution (Staat, Organisation oder eines ähnlichen Akteurs) mit dem Ziel verstanden, ein positives öffentliches Image dieser Entität zu fördern und die Aufmerksamkeit von Menschenrechtsverletzungen oder unethischem Verhalten abzulenken (Fruh et al. 2023; Ganji 2023; Bergkvist & Skeiseid 2024; Costa & Moriconi 2024).
Damit stellt sich die Frage, wie mit diesem Problemfeld aus ordnungsökonomischer Sicht umzugehen ist. Eine ordnungsökonomische Analyse untersucht die institutionellen Rahmenbedingungen, unter denen Märkte entstehen und sich entwickeln können. Dabei begreift die Freiburger Schule – im Gegensatz zur Österreichische Schule – Wettbewerb nicht als natürlichen Zustand, sondern als Ergebnis einer bewußt gesetzten Ordnung (Eucken 2004). Diese Wettbewerbsordnung soll sicherstellen, daß Marktprozesse effizient und wohlfahrtssteigernd wirken. Dies wiederum setzt voraus, daß Akteure auf dem Markt harten Budgetrestriktionen unterliegen und im Falle einer ineffizienten Verwendung der eingesetzten Ressourcen aus dem Markt ausscheiden.
Im Falle von Sportswashing könnte man nun wie folgt argumentieren:
Sofern staatliche oder staatsnahe Akteure Sportswashing betreiben, liegen die oben beschriebenen harten Budgetrestriktionen nicht vor. Während privatwirtschaftliche Akteure ihre Investitionen an erwarteten Renditen ausrichten müssen, bei Fehlinvestitionen Verluste erleiden und gegebenenfalls aus dem Markt gedrängt werden, verfügen staatliche Akteure oft über nahezu unbegrenzte finanzielle Ressourcen. Diese resultieren aus staatlichen Einnahmen, etwa aus Rohstoffexporten, und unterliegen nicht denselben disziplinierenden Mechanismen wie privates Kapital. In der Folge können Verluste über längere Zeiträume hinweg getragen werden, ohne daß sich ein wirksamer Anpassungsdruck entfaltet. Diese finanzielle Asymmetrie hat unmittelbare Auswirkungen auf den sportlichen Wettbewerb und damit auf den Wettbewerb auf den relevanten Absatz- und Beschaffungsmärkten (Markt für Ticketing, Markt für Medienübertragungsrechte, Spielermarkt etc.). Wenn einzelne Marktteilnehmer nicht gezwungen sind, wirtschaftlich effizient zu handeln, verzerrt dies die Allokation der Ressourcen – hier insbesondere der Spieler. Im Profisport zeigt sich dies beispielsweise in stark steigenden Transferausgaben, steigenden Gehältern und einer zunehmenden Konzentration sportlichen Erfolgs bei wenigen finanzstarken Akteuren.
Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Zielsetzung der Akteure. Während privatwirtschaftliche Investoren typischerweise einen möglichst hohen Gewinn ihres Investments anstreben, verfolgen staatliche Investoren im Kontext des Sportswashings primär politische oder reputationsbezogene Ziele. Der Sport wird damit zu einem Instrument der Kommunikationspolitik. Diese Zielverschiebung führt dazu, daß Entscheidungen auf den betreffenden Märkten nicht mehr nach ökonomischer Rationalität getroffen werden, sondern nach politischer Rationalität. Man könnte daher argumentieren, daß diese Form der Zielverfolgung die Funktionslogik der Märkte unterläuft und zu unerwünschten Ergebnissen führt.
Vor diesem Hintergrund würde das zentrale Problem des Sportswashing darin zu sehen sein, daß der Staat bzw. staatsähnliche Entitäten als Marktakteure auftreten und diese nicht den harten Budgetrestriktionen unterliegen, denen die anderen Marktteilnehmer unterworfen sind. Daneben wäre zu monieren, daß die Aufgabe eines Staates in der ordnungsökonomischen Logik vornehmlich darin bestünde, auf Märkten als Regelsetzer und -hüter zu fungieren und nicht als Marktteilnehmer. Wenn der Staat diese Rollen vermischt, entsteht ein grundlegender Interessenkonflikt.
Aus dieser (!) ordnungsökonomischen Sichtweise könnten daher folgende Schlüsse gezogen werden:
- Die Beteiligung staatlicher oder staatsnaher Akteure an professionellen Sportklubs wäre aufgrund der Verzerrungen im sportlichen Wettbewerb und in der Folge auf den relevanten Absatz- und Faktormärkten sowie der Verquickung von Regelgeber und Marktakteur als problematisch zu identifizieren.
- Die bestehenden Regulierungsinstrumente im Profisport scheinen in vielerlei Hinsicht unzureichend zu sein, um dieses Defizit einzudämmen. Regelwerke zur Finanzkontrolle, etwa in Form von Financial Fair Play, setzen primär an der Ausgabenseite an und versuchen, übermäßige Verschuldung zu verhindern. Sie adressieren jedoch nicht die Problematik unterschiedlicher Eigentümerstrukturen. Insbesondere fehlt es an klaren Regelungen im Umgang mit staatlichen Investoren.
- Ein zentrales Problem besteht darin, daß die Herkunft von Kapital und die dahinterstehenden Interessen oft nur unzureichend transparent sind. Komplexe Beteiligungsstrukturen und staatliche Fonds erschweren eine eindeutige Zuordnung. Dies behindert eine gezielte Regulierung erheblich.
- Sportverbände stehen vor dem Dilemma, einerseits die Integrität ihrer sportlichen Wettbewerbe zu schützen, andererseits jedoch profitieren sie von den finanziellen Ressourcen dieser Investoren.
- Eine Regulierung des Problemkreises hätte insgesamt darauf zu zielen, derartige, als problematisch angesehene Investoren auszuschließen und würde daher strengere Eigentümerprüfungen erfordern, bei der nicht nur finanzielle, sondern auch institutionelle und politische Aspekte berücksichtigt werden müßten. Flankiert werden müßte dieses Vorgehen durch die Einführung klarer Transparenzpflichten, die gewährleisten, daß offengelegt werden müßte, aus welchen Quellen Investitionen stammen und welche Ziele damit verfolgt werden.
Diese spezifische ordnungsökonomische Perspektive hat jedoch erhebliche Unzulänglichkeiten:
Zuvorderst scheint die implizite Annahme, wonach ein funktionierender Wettbewerb auf weitgehend homogenen Ausgangsbedingungen der Marktteilnehmer beruhen müsse, sowohl für den sportlichen Wettbewerb als auch auf den relevanten Absatz- und Faktormärkten als problematisch. So sind in der Realität Ungleichheiten in der Ressourcenausstattung der Marktakteure stets anzutreffen; sie sind konstitutiver Bestandteil realer Wettbewerbsprozesse. In realen Märkten verfügen Akteure stets über unterschiedliche Ausgangsbedingungen, die sich aus divergierenden Kapitalausstattungen, organisatorischen Fähigkeiten, Markenwerten oder historischen Entwicklungen ergeben. Dies gilt in besonderem Maße für den Profisport, in dem sich erhebliche Disparitäten zwischen den verschiedenen Klubs identifizieren lassen. Traditionsreiche Klubs mit internationaler Strahlkraft stehen kleineren, lokal verankerten Vereinen gegenüber. Ein vollständig nivelliertes „Playing Field“ existiert somit in der Praxis nicht. Wettbewerb lebt vielmehr gerade von Unterschieden, die es den Akteuren ermöglichen, sich strategisch zu positionieren.
In diesem Zusammenhang erscheint auch die besondere Einordnung staatlicher Investoren als problematisch nur eingeschränkt überzeugend. Zwar unterscheiden sich diese in ihrer Zielsetzung häufig von klassischen renditeorientierten Investoren, doch handeln auch viele private Akteure nicht zwingend ausschließlich gewinnmaximierend. Insbesondere im Profisport finden sich zahlreiche Beispiele für Investitionen, die von Prestigeüberlegungen, persönlicher Reputation oder strategischen Interessen geprägt sind. Die Heterogenität in der Zielsetzung der Marktakteure ist jedoch ein generelles Merkmal von Märkten und kein Spezifikum des Sportswashings. Ähnlich verhält es sich bei der harten Budgetrestriktion: Auch ein staatlicher oder staatsnaher Investor wird sich Kosten-Nutzen-Erwägungen nicht gänzlich verschließen: So ist es auch für diesen wenig sinnvoll, sehr hohe Summen in Engagements zu investieren, deren Ergebnis auf anderem Wege wesentlich kostengünstiger erreichbar ist. Vor diesem Hintergrund relativiert sich das Fehlen einer harten Budgetrestriktion. Zudem ist es auch so, daß private Akteure mittlerweile durchaus über Finanzmittel verfügen, die den Vergleich mit diesen staatlichen Investoren nicht zu scheuen brauchen.
Ein weiterer zentraler Kritikpunkt der obigen Argumentation betrifft die vermeintliche Vermischung der Rollen von Regelsetzer und Marktakteur. Diese Annahme greift im Kontext des Profisports jedoch nur bedingt. Die Regelsetzung innerhalb des organisierten Sports erfolgt primär durch autonome Verbände wie die UEFA, die die Regelungen des sportlichen Wettbewerbs definieren und deren Einhaltung überwachen. Staatliche oder staatsnahe Investoren treten demgegenüber als externe Kapitalgeber auf und sind nicht unmittelbar an der Ausgestaltung der Regeln beteiligt. Eine klassische Konstellation, in der der Staat zugleich als Regulierer und als Marktteilnehmer agiert, liegt somit nur eingeschränkt vor, insbesondere vor dem Hintergrund, daß diejenigen Staaten, die Sportswashing betreiben, in der Regel nicht kongruent mit den Staaten sind, in denen die sportlichen Wettbewerbe ausgetragen werden und in denen die maßgeblichen Absatz- und Faktormärkte zu verorten sind.
Zudem sollte die Rolle der Nachfrageseite nicht unterschätzt werden: Fans, Sponsoren und Medien verfügen grundsätzlich über die Möglichkeit, auf als problematisch wahrgenommene Entwicklungen zu reagieren, indem sie ihre Unterstützung entziehen oder kritisch öffentlich Stellung beziehen. In einem marktwirtschaftlichen System kann sich eine ablehnende Haltung gegenüber Sportswashing in Form von Reputationsverlusten, sinkender Nachfrage oder geringeren Einnahmen niederschlagen. Die Absatzmärkte enthalten somit potentiell ein endogenes Korrektiv, das unerwünschte Entwicklungen zumindest teilweise ausgleichen und darüber hinaus das angestrebte Ziel des Sportswashing ad absurdum führen kann.
Auch das häufig angeführte Transparenzproblem relativiert sich bei näherer Betrachtung. Intransparente Eigentümerstrukturen und schwer nachvollziehbare Kapitalflüsse sind kein exklusives Merkmal staatlicher oder staatsnaher Investoren, sondern kennzeichnen in erheblichem Maße auch private Investitionsstrukturen in globalisierten Finanzmärkten. Komplexe Holdingkonstruktionen, Offshore-Finanzplätze und verschachtelte Beteiligungsmodelle erschweren generell die eindeutige Zuordnung von Kapital und Interessen. Das Problem ist daher weniger spezifisch für das Sportswashing als vielmehr Ausdruck struktureller Eigenschaften der Kapitalmärkte.
Schließlich handelt es sich bei den sportlichen Wettbewerben um private Veranstaltungen, die von Verbänden oder privaten Sportorganisationen durchgeführt werden. Diese regeln autonom den Zugang zu den Wettbewerben. Mit anderen Worten: Wenn ein Veranstalter durch das Auftreten von Sportklubs, hinter denen staatliche oder staatsnahe Investoren stehen, für sich als problematisch einstuft, hat er die Instrumente, diesen Klubs den Zugang zu verwehren. Der Veranstalter ist also in der Lage, die Qualität der durch diesen sportlichen Wettbewerb produzierten Unterhaltungsdienstleistungen selbst zu steuern. Eine staatliche Regulierung ist daher keinesfalls vonnöten.
Insgesamt kann damit folgender Schluß gezogen werden: Der Versuch staatlicher oder staatsnaher Akteure, Sportswashing durch die Beteiligung an Sportklubs zu betreiben, kann keine staatliche Intervention rechtfertigen. Zum einen zeigen sich auf realen Märkten stets unterschiedliche Ressourcenausstattungen und Zielsetzungen der Akteure; es gibt also zu keinem Zeitpunkt eine vollständige Chancengleichheit. Auch dies ist für den sportlichen Wettbewerb zu diagnostizieren. Zum anderen handelt es sich bei diesen sportlichen Wettbewerben um private Veranstaltungen; es muß also den privaten Veranstalter überlassen bleiben, ob er hier ein Problem diagnostiziert und ob und in welcher Weise er gegebenenfalls dagegen vorgeht.
Quellen
Bergkvist, L., & Skeiseid, H. (2024). Sportswashing: exploiting sports to clean the dirty laundry. International Journal of Advertising, 43(6), 1091-1109. https://doi.org/10.1080/02650487.2024.2310937
Costa, R., & Moriconi, M. (2024). Current political uses of sport revised: beyond public diplomacy and sportswashing. Frontier Sports and Active Living, 6:1316732. doi: 10.3389/fspor.2024.1316732
Eucken, W. (2004). Grundsätze der Wirtschaftspolitik (7. Aufl.). Mohr Siebeck.
Fruh, K., Archer, A., & Wojtowicz, J. (2023). Sportswashing: Complicity and Corruption. Sport, Ethics and Philosophy, 17(1), 101–118. https://doi.org/10.1080/17511321.2022.2107697
Ganji, S. K. (2023). The Rise of Sportswashing. Journal of Democracy, 34(2), 62-76. https://dx.doi.org/10.1353/jod.2023.0016.
- Sportswashing im Profifußball
Ein Problem aus ordnungsökonomischer Sicht? - 7. April 2026 - „Controlled disruption“ für die deutschen Streitkräfte - 17. Dezember 2025
- Die Enhanced Games 2026
Diabolus ad portam? - 29. Oktober 2025
