Gastbeitrag
Die Weltmeisterschaft 2022 in Katar
Was bringt ein Boykott?

Am Sonntag begann die wahrscheinlich polarisierendste Fußball-Weltmeisterschaften der Geschichte. Bereits seit der Vergabe der WM an Katar vor gut 12 Jahren ranken sich die Meldungen über Missstände im Wüstenstaat. Beim Aufbau der Infrastruktur für das Sportgroßereignis sind nach Informationen von Amnesty International bis zu 15.000 Arbeiter gestorben, die Arbeits- und Menschenrechtslage sei zudem sehr schlecht. Zuletzt erregte kurz vor Beginn des Turniers zudem ein katarischer WM-Botschafter mit homophoben Äußerungen Aufmerksamkeit (ZDF, 2022). Neben der schlechten Menschenrechtslage im Emirat stehen aber auch Themen wie das enorme Ausmaß der notwendigen Arbeiten für die Ausrichtung des Turniers im Mittelpunkt der Kritik: 8 Stadien wurden komplett neugebaut, es entstand ein neuer Flughafen, ein neues U-Bahn-System, 100 neue Hotels und rund um das Finalstadion wurde eine komplett neue Stadt errichtet: Die Planstadt Lusail. Die Kosten für das gesamte Projekt Weltmeisterschaft 2022 belaufen sich auf etwa 150 Mrd. € – keine WM vorher war teurer. Fraglich ist angesichts der geringen Bevölkerung allerdings, welches Vermächtnis von der Weltmeisterschaft in Katar bleiben wird – oder ob die Stadien und die Infrastruktur nach dem Turnier ungenutzt bleiben.

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„Wir kaufen uns eine WM!“
Ein anderes Vergabemodell für die Fußball-WM könnte eine Lösung sein

Der Austragungsort im Kreuzfeuer der Berichterstattung

Die Fußballweltmeisterschaft 2022 findet in Katar statt. Dabei wird dieser Ausrichtungsort von verschiedener Seite als ungeeignet betrachtet: Es habe bei der Vergabe der Spiele keine ausreichende Infrastruktur und dabei insbesondere keine geeigneten Ausrichtungsstätten gegeben; dies hätte erst alles neu errichtet werden müssen. Katar habe bislang keine Fußballtradition gehabt. Das Land sei mit seinen etwa 2,9 Mio. Einwohner zu klein. Die Temperaturen seien für die Sportart zu hoch, so daß sich infolge der notwendigen Kühlung in den Stadien Umweltschutzprobleme ergäben. In dem Land würden die Menschenrechte nicht eingehalten. Ebenso seien die Arbeitsschutzmaßnahmen defizitär, was insbesondere zu zahlreichen Todesfällen von Arbeitern bei der Errichtung der Infrastruktur geführt hätte. Das Land betreibe Sportswashing, um von problematischen Zuständen im Innern abzulenken. Und schließlich seien Mitglieder des Entscheidungsgremiums bestochen worden, so daß Katar den Zuschlag für die Errichtung der WM bekommen habe.

Unabhängig davon, ob diese Vorwürfe zutreffen, wollen wir uns dem Problem aus einer ökonomischen Perspektive nähern und den Blick auf die Anreizstrukturen des Vergabeprozesses richten. Hierauf aufbauend schlagen wir vor, die Vergabe der FIFA-Weltmeisterschaft künftig zu versteigern.

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Ein anderes Vergabemodell für die Fußball-WM könnte eine Lösung sein
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Von Werten, Preisen, und Spielern, die sich nicht an Verträge halten wollen*
Einige ökonomische Gedanken – nicht nur zum Fall Lewandowski

Es ist Sommerpause und das Transferkarussell im Profifußball dreht sich. Der FC Bayern München gab jüngst die Verpflichtung des senegalesischen Spielers Sadio Mané bekannt. Eine andere Transferangelegenheit ist hingegen noch offen: Die Causa Lewandowski sorgt medial für Aufmerksamkeit (https://www.focus.de/sport/fussball/bundesliga1/dringender-wechselwunsch-lewandowski-biograf-nichts-und-niemand-haelt-ihn-mehr-bei-bayern-muenchen_id_107991773.html). Der Stürmer, der den Torrekord Gerd Müllers einstellte, möchte den Klub verlassen. Dies ist bemerkenswert, besteht doch zwischen ihm und der FC Bayern München AG ein gültiger Vertrag, der ihn bindet. Es ist seit einigen Jahren zu beobachten, dass der Grundsatz pacta sunt servanda! im professionellen Fußball zunehmend verwässert (Follert 2017). Aktuell stehen sich Robert Lewandowski und der FC Bayern München einander gegenüber. Beide beharren auf ihrer Position. Lewandowski möchte weg: „Nichts und niemand hält ihn“ (https://www.focus.de/sport/fussball/bundesliga1/dringender-wechselwunsch-lewandowski-biograf-nichts-und-niemand-haelt-ihn-mehr-bei-bayern-muenchen_id_107991773.html). Bayern München besteht jedoch auf Vertragserfüllung. Wie es zu einer solchen Machtprobe kommen kann und was das mit James Dean zu tun hat, soll im vorliegenden Beitrag aus ökonomischer Sicht erläutert werden.

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Einige ökonomische Gedanken – nicht nur zum Fall Lewandowski
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Streiks im Profisport
Warum gibt es in den amaerikanischen Major Leagues ausufernde Arbeitskämpfe, im europäischen Profifußball aber nicht?

In den nordamerikanischen Profiligen treten des öfteren umfangreiche Arbeitskämpfe auf. So kam es in der Vergangenheit sowohl in der Eishockeyliga NHL als auch in der National Basketball Association (NBA), in der Major League Baseball (MLB) sowie im American Football (NFL) zu verschiedenen Lockouts und Streiks, die sich teilweise über mehr als ein halbes Jahr hinzogen (z. B. der Streik in der MLB vom 12. August 1994 bis 2. April 1995). Ursache dieses langen MLB-Streiks war, daß der bisherige MLB-Tarifvertrag auslief und die Eigentümer der Teams vorschlugen, eine Gehaltsobergrenze in den nächsten Tarifvertrag aufzunehmen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, warum ein derartiges Phänomen in den amerikanischen Profiligen recht häufig und in den europäischen Profiligen – hier ist vor allem die Sportart Fußball interessant, da sie die einzige auf vergleichbarem Gehaltsniveau ist – kaum zu beobachten ist.

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Warum gibt es in den amaerikanischen Major Leagues ausufernde Arbeitskämpfe, im europäischen Profifußball aber nicht?
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Pro & Contra
50+1-Regel im deutschen Profifußball?

Die 50+1-Regelung im deutschen Profifußball besagt, dass immer der Hauptverein und damit die Mitglieder mehr als die Hälfte der Stimmanteile an einem Profiklub halten muss. So soll finanzkräftigen Investoren Einhalt geboten werden. Diese Regulierung ist innerhalb der höchsten europäischen Ligen einzigartig.

In England oder Spanien sind die Profiklubs teilweise sogar in der Hand eines einzigen Eigners, der dadurch eine relativ große Macht über den Verein hat. Auch hierzulande gibt es immer wieder Forderungen, die 50+1-Regelung abzuschaffen, etwa von Fußball-Managern der sportlich führenden Klubs. Sie erhoffen sich dadurch, die Lücke zur ausländischen Konkurrenz zu schließen. Die Sportökonomen Jörn Quitzau und Frank Daumann sind unterschiedlicher Meinung, ob die 50+1-Regel im deutschen Profifußball sinnvoll ist oder nicht.

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50+1-Regel im deutschen Profifußball?“
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Profifußball zwischen Sport, Ökonomie und Moral
Einige Anmerkungen zum Qatar Airways-Deal der FC Bayern München AG

Die Ökonomisierung des Fußballs schreitet voran (vgl. etwa Follert 2017), die Spieler- und Absatzmärkte sind globalisiert, was inzwischen auch für die Kapitalmärkte gilt, auf denen sich insbesondere europäische Fußballklubs finanzieren (etwa Richau et al. 2021). Die in der Satzung der Deutschen Fußballliga (DFL) verankerte „50+1“-Regel (DFB, 1999, S. 1 f.; siehe auch § 16c Nr. 3 der Satzung des DFB; § 8 Nr. 3 der Satzung des Ligaverbandes; siehe zudem etwa Daumann und Follert 2021) soll bewirken, dass die „Vereinsprägung“ der in eine Kapitalgesellschaft ausgegründeten Lizenzspielerabteilung erhalten bleibt, dass also ein übermäßiger Einfluss von Investoren zu Lasten der eingetragenen Vereine verhindert wird. Die Regel besagt vereinfacht ausgedrückt, dass der Verein mindestens 50% zuzüglich eines Stimmrechtanteils an der ausgegründeten Fußball-Kapitalgesellschaft halten muss. Die Interessen des Vereins als Haupteigentümer werden im Aufsichtsgremium der Kapitalgesellschaft meist durch den Präsidenten des Vereins vertreten. Damit üben auch die Mitglieder des Vereins mittelbar Einfluss auf die Kapitalgesellschaft aus.

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UEFA Euro 2020 (in 2021)
Monopolistische Verhaltensweisen und die ausufernde Kommerzialisierung

Bereits im Jahr 2012 entschied die UEFA, die Europameisterschaft 2020 paneuropäisch stattfinden zu lassen. Zu diesem Zeitpunkt konnte selbstverständlich noch niemand ahnen, in welcher Situation sich Europa zum Zeitpunkt der geplanten Austragung des Turniers befinden sollte. Das Corona-Virus legte Europa lahm und verhinderte die Austragung der Europameisterschaft (EM) im vergangenen Jahr. Das Turnier wurde um ein Jahr verschoben und findet nun im Sommer 2021 statt – jedoch weiterhin unter dem offiziellen Markennamen UEFA Euro 2020. Nun stellt sich natürlich die Frage: Warum wird das Turnier nicht umbenannt?

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Am aktuellen Rand
Die 50+1-Regel erneut auf dem Prüfstand

In seiner Pressemitteilung schreibt das Bundeskartellamt: „Das Bundeskartellamt hat der Deutschen Fußball Liga (DFL) heute seine vorläufige kartellrechtliche Einschätzung zur sog. 50+1-Regel mitgeteilt. Nach Auffassung des Amtes kann die Grundregel aufgrund der damit verfolgten sportpolitischen Ziele kartellrechtlich unbedenklich sein. Für problematisch hält das Amt hingegen, dass die einheitliche Anwendung und Durchsetzung der Regel in ihrer jetzigen Fassung nicht sichergestellt ist“ (Bundeskartellamt 2021). Von den Monita sind insbesondere die Ausnahmegenehmigungen für die Klubs, deren Haupteigentümer eine Publikumsgesellschaft ist, Bayer Leverkusen und Vfl Wolfsburg sowie die TSG Hoffenheim betroffen, bei denen befürchtet wird, daß die hinter diesen Klubs stehenden Unternehmen bzw. Privatpersonen direkten Einfluß auf die Geschäftsführung dieser Klubs nehmen. Grund für diese Ausnahmeregelungen war seinerzeit, daß man das Geschäftsmodell dieser Klubs, da aus einer Zeit vor Einführung der 50+1-Regelung stammte, nicht zerstören wollte und den besagten Klubs gleichzeitig das Recht einräumen wollte, weiterhin in der Bundesliga zu spielen. In § 8 Ziffer 2 der Satzung des Ligaverbands heißt es hierzu: „Über Ausnahmen vom Erfordernis einer mehrheitlichen Beteiligung des Muttervereins nur in Fällen, in denen ein Wirtschaftsunternehmen seit mehr als 20 Jahren vor dem 1.1.1999 den Fußballsport des Muttervereins ununterbrochen und erheblich gefördert hat, entscheidet der Vorstand des Ligaverbandes. Dies setzt voraus, dass das Wirtschaftsunternehmen in Zukunft den Amateurfußballsport in bisherigem Ausmaß weiter fördert sowie die Anteile an der Kapitalgesellschaft nicht weiterveräußert bzw. nur an den Mutterverein kostenlos rückübereignet. Im Falle einer Weiterveräußerung entgegen dem satzungsrechtlichen Verbot bzw. der Weigerung zur kostenlosen Rückübereignung hat dies Lizenzentzug für die Kapitalgesellschaft zur Folge. Mutterverein und Kapitalgesellschaft können nicht gleichzeitig eine Lizenz besitzen.“

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Junge Autoren
Die entfesselte Kommerzialisierung der UEFA Euro 2020 (in 2021)

Eigentlich sollte die UEFA Euro 2020 im vergangenen Jahr stattfinden, wurde jedoch aufgrund der Pandemie auf dieses Jahr verlegt (allerdings nach wie vor unter dem offiziellen Markennamen UEFA Euro 2020). Dies ist das erste Mal, dass das Turnier paneuropäisch – 51 Spiele in 11 verschiedenen Ländern – ausgetragen wird.

Es stellt sich daher nicht nur die Frage, ob ein derartiges Turnier in Pandemiezeiten überhaupt stattfinden muss, sondern auch, ob eine Austragung in 11 Ländern mit den entsprechenden Risiken der Verbreitung des Virus vertretbar ist. Aber ein Turnier dieser Größe einfach ausfallen zu lassen, geht allein aus finanziellen Gründen nicht.

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Europas Fußbilligen im Umbruch (3)
Nur 48 Stunden
Wettbewerb als Entdeckungsverfahren

Es war die Nacht vom 18. auf den 19. April 2021. Zwölf europäische Top-Klubs, die sich zu Höherem berufen fühlten, verkündeten die Gründung einer eigenständigen und quasi geschlossenen Super League. Der europäische Fußballverband UEFA stand vor vollendeten Tatsachen. Ihre etablierte und kommerziell höchst erfolgreiche UEFA Champions League hatte über Nacht mächtige Konkurrenz bekommen.

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Nur 48 Stunden
Wettbewerb als Entdeckungsverfahren
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