Nach Hayek ist die Informationsausstattung der Marktteilnehmer unvollständig; das Wissen ist nur dispers vorhanden und entzieht sich weitgehend einer Aggregation. Damit wird Wettbewerb zu einem Entdeckungsverfahren (Hayek 1969; 1976): Die Marktteilnehmer können durch Aufwendungen an neue, für ihr Handeln subjektiv relevante Informationen gelangen. Neben einem unvollständigen Informationsstand, dessen Beseitigung mittels individuell unterschiedlich intensiver Bemühungen durch die Marktteilnehmer versucht wird, kennzeichnet die Entscheidungssituation jedes Marktteilnehmers eine durch subjektive Kriterien geprägte Interpretation der verfügbaren Daten, woraus individuell verschiedenartige Kenntnislagen und Einschätzungen der Marktsituation resultieren.
Vereine der Fußballbundesliga sollten Kosten des Polizeiaufgebots zahlen
In seinem Urteil vom 21.02.2018 (2 LC 139/17) hat das Oberverwaltungsgericht Bremen die Gebührenforderungen des Bundeslandes Bremen an die Deutsche Fußball Liga (DFL) grundsätzlich für rechtens anerkannt. Bremen darf daher Teile der Kosten, die im Zusammenhang mit Polizeieinsätzen bei sogenannten Rot- oder Hochrisikospielen entstehen, der Bundesliga in Rechnung stellen. Das Urteil ist zur Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Nach Auffassung des Rechnungshofs in Baden-Württemberg beliefen sich die Kosten für Polizeieinsätze bei Fußballspielen in den ersten fünf Ligen im Jahre 2015 in Deutschland auf 119 Millionen Euro. Diese Kosten wurden bislang durch die öffentliche Hand abgedeckt und damit vom Steuerzahler bezahlt.
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Brauchen wir ein Kulturschutzgesetz?
Im Zusammenhang mit den Ereignissen der letzten Jahre wurde der Begriff der Leitkultur kontrovers diskutiert und auch infrage gestellt, ob es eine derartige Leitkultur überhaupt gäbe. Eng verbunden ist die Problematik des sog. Kulturschutzgesetzes (Gesetz zum Schutz von Kulturgut (KGSG), das – und damit wollen wir uns hier zuvorderst beschäftigen – „den Schutz von Kulturgut vor Abwanderung“ (Kapitel 2) verhindern soll.
Funktionsdefizite der indirekten Demokratie
Wir brauchen mehr basisdemokratische Elemente!
Wenn man sich kurz vor der Wahl die entsprechenden Polit-Talksendungen anschaut, so bestechen die dort auftretenden Personen durch eine Sprache, die sich maßgeblich durch Unverbindlichkeit auszeichnet. Das trifft nach meinem Dafürhalten für die Vertreter aller Parteien zu. Konsens der Redner ist es offenbar, möglichst konkrete Aussagen zu vermeiden.
Gehaltsexzesse im Profifußball
Für den Wechsel des brasilianischen Fußballspielers Neymar zum Pariser Club St Germain wurde ein neuer Rekord bei der Ablösesumme aufgestellt. So erhielt der abgebende Verein FC Barcelona 222 Mio. Euro für diesen Wechsel. Zudem wird kolpotiert, daß Neymar zukünftig ein Jahresgehalt von 30 Mio. Euro netto bezieht. Nun sind das nicht Ergebnisse einer fernen Welt (Paris ist von Aachen mit dem Zug in weniger als drei Stunden erreichbar), sondern die Fußballspieler verdienen auch in der Bundesliga erhebliche Summen: So werden die Gehälter von Thomas Müller und Manuel Neuer (beide Bayern München) mit etwa mit 15 Mio. Euro beziffert. Auch Marco Reus und Mario Götze (beide Borussia Dortmund) verdienen mit 10 Mio. bzw. 8 Mio. vergleichsweise gut (hier). Insgesamt liegen die Durchschnittsgehälter der Fußballprofis in der 1. Bundesliga bei etwa 1,5 Mio. Euro.
Sollte die Marktmacht der Heizkostenableser staatlich beschnitten werden?
Jeder Mieter kennt es: Sofern die Wohnung nicht mit einem modernen Ablesesystem mit elektronischer Übertragung ausgestattet ist, kommt in den meisten Fällen einmal im Jahr der Heizungsableser. Eine Verteilung der Heizkosten nach dem persönlichen Verbrauch statt nach der Wohnungsgröße – eine Regelung, die auf die Heizkostenverordnung aus dem Jahr 1981 zurückgeht – macht dieses für manche Mieter lästige Ablesen erforderlich.
Der Ablesemarkt wird von wenigen Firmen dominiert: Marktführer Techem verfügt laut Unterlagen für seine Anleiheinvestoren dabei über einen Marktanteil von etwa 30%, der Konkurrent Ista über etwa 25% und Brunata-Metrona über etwa 17% Marktanteil. Insgesamt vereinen damit die drei größten Anbieter 75% der Anteile auf diesem Markt. Alle weiteren Wettbewerber haben kaum nennenswerte Marktanteile (siehe Graphik). Der Markt weist also eine weitgehend oligopolistische Struktur mit entsprechenden Konsequenzen für das Preisniveau auf.
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Grün, gelb, rot – tut die Ampel not?
Sollte die Lebensmittelampel in Deutschland doch eingeführt werden?
Zwar wurde die Einführung der Lebensmittelampel 2010 vom EU-Parlament abgelehnt, neue Regeln zur Lebensmittelkennzeichnung, die ab 2014 eingesetzt werden sollen, hat das EU-Parlament dennoch verabschiedet (o.V., 2011).
Ziel dieser Regeln – und auch der zunächst diskutierten Lebensmittelampel – ist es, den Verbraucher über die Inhaltsstoffe der Lebensmittel zu informieren. Da die Einführung der Ampel sowohl von Verbraucherschutzseite als auch von Ärzten und Krankenkassen gefordert wurde (o.V., 2010), soll im folgenden kurz diskutiert werden, wie eine Einführung aus ordnungsökonomischer Perspektive zu beurteilen ist.