Ungleichheit heute(13)
„Reichtum ist distributive Umweltverschmutzung“
Höhere Steuern oder mehr Wettbewerb?

„Alles, was die Sozialisten vom Geld verstehen, ist die Tatsache, dass sie es von anderen haben wollen.“ (Konrad Adenauer)

Die Markteinkommen sind ungleich verteilt. Im Blickpunkt stehen die obersten 1 % auf der Einkommensleiter. Ihre Einkünfte sind bis zur Finanzkrise explodiert. Nach einem Dämpfer sind sie wieder auf dem Vormarsch. Das lässt die Politik nicht ruhen. Mit einer „Reichensteuer“ will sie das „distributive Ärgernis“ aus der Welt schaffen. Francois Hollande ist in Europa einer der aktivsten verteilungspolitischen Kreuzritter. Peer Steinbrück will nach einem Wahlsieg im Herbst auf seinen Spuren wandeln. Die Frage ist aber umstritten, ob überhaupt verteilungspolitischer Handlungsbedarf besteht.  Oft ist die Forderung „gerechtigkeitsgetrieben“, die Spitzen-Einkommen steuerpolitisch zu stutzen. Neben dieser gefühligen Antwort wird immer öfter gefordert, die materielle Ungleichheit „wegzusteuern“, um die ökonomische Effizienz zu steigern. Eine stärkere steuerliche Belastung der Spitzeneinkommen könne helfen, den „Trickle down-Konsum“ einzudämmen und „rent seeking“ des Top-Managements in die Schranken zu weisen.

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Die Steuerpläne der Opposition
Sind die Wahlprogramme von SPD und Grünen ökonomisch und politisch vernünftig?

Was SPD und Grüne planen

Die SPD und die Grünen sind entschlossen, den kommenden Wahlkampf mit der Forderung nach Steuererhöhungen zu führen. Dies betrifft zunächst die Einkommensteuer. Die SPD plant, den Spitzensteuersatz auf 49% zu erhöhen, und zwar ab einem zu versteuernden Einkommen von 100.000 Euro (für Singles) und 200.000 Euro (für Verheiratete). Für diejenigen, die hiervon betroffen sind, aber bisher noch nicht der sogenannten Reichensteuer unterliegen, steigt der Grenzsteuersatz bei der SPD also um nicht unerhebliche 7 Prozentpunkte. Bereits ab 64.000 Euro soll der Grenzsteuersatz nach den SPD-Plänen linear auf den Höchstsatz zulaufen. Die Grünen fordern noch mehr von den Bürgern: Bei ihnen steigt der Steuersatz auf Einkommen über 60.000 Euro auf 45% und auf Einkommen über 80.000 Euro auf 49%. Gleichzeitig wollen die Grünen das steuerfreie Existenzminimum sehr moderat um etwa 600 Euro pro Jahr erhöhen. Wer sich als Steuerzahler im Bereich des neuen Existenzminimums von etwa 8700 Euro bewegt, spart damit etwa 90 Euro im Jahr. Wer den rot-grünen Spitzensteuersatz zahlt, wird durch den höheren Grundfreibetrag dagegen um rund 290 Euro im Jahr entlastet. In jedem Fall ist der Effekt dieser Entlastung überschaubar und es verwundert nicht, daß statt dessen die zusätzlichen Belastungen durch die Anhebung der Steuersätze im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion stehen.

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G7: Das internationale Steuerkartell bedroht die Steuerbürger

Man kann davon ausgehen, dass Steuern wegen ihres Zwangscharakters prinzipiell zu einem überhöhten Staatshaushalt führen. Das dem Staat erlaubte  Monopol zur Zwangsfinanzierung seiner Aktivitäten durch den Bürger, der keinen Anspruch auf spezifische Gegenleistungen für seine ihm abgezwungenen Zahlungen hat (Non-Affektation), bewirkt damit, dass der Staat nur wenig daran gehindert werden kann, sich Aufgaben anzumaßen, die ihm nicht zustehen, weil sie besser privat erledigt werden können. Mit anderen Worten: Zwangssteuern überhöhen nicht nur die staatliche Inanspruchnahme des Produktionspotentials einer Gesellschaft, sie stellen zudem eine inhärente Bedrohung des Subsidiaritätsprinzips dar, in dem ja zunächst verlangt wird, dass sich der Staat mit seinen Aktivitäten auf den Bereich genuin öffentlicher Güter konzentriert und nicht in den Bereich der spezifisch privaten Dienstleistungsproduktion hineinexpandiert.

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Messung von Temperatur und steuerlicher Leistungsfähigkeit: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Warum Peter Bofinger irrt

In seinem aktuellen Jahresgutachten 2012/13 spricht sich der Sachverständigenrat auf den S. 220 ff. für die Einführung einer dualen Einkommensteuer zur Verbesserung der Eigenfinanzierung und Investitionstätigkeit inländischer Unternehmen aus. Zentrales Instrument dieses Vorschlags ist die „Zinsbereinigung des Grundkapitals“, was im vorliegenden Fall heißt, dass eine vorgegebene Verzinsung auf das eingelegte Eigenkapital, nicht aber auf thesaurierte Gewinne, von der ertragsteuerlichen Bemessungsgrundlage abgezogen wird und Veräußerungsgewinne/-verluste bei Kapitalgesellschaften (wieder) steuerlich irrelevant sind.

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