Es ist Sommerpause und das Transferkarussell im Profifußball dreht sich. Der FC Bayern München gab jüngst die Verpflichtung des senegalesischen Spielers Sadio Mané bekannt. Eine andere Transferangelegenheit ist hingegen noch offen: Die Causa Lewandowski sorgt medial für Aufmerksamkeit (https://www.focus.de/sport/fussball/bundesliga1/dringender-wechselwunsch-lewandowski-biograf-nichts-und-niemand-haelt-ihn-mehr-bei-bayern-muenchen_id_107991773.html). Der Stürmer, der den Torrekord Gerd Müllers einstellte, möchte den Klub verlassen. Dies ist bemerkenswert, besteht doch zwischen ihm und der FC Bayern München AG ein gültiger Vertrag, der ihn bindet. Es ist seit einigen Jahren zu beobachten, dass der Grundsatz pacta sunt servanda! im professionellen Fußball zunehmend verwässert (Follert 2017). Aktuell stehen sich Robert Lewandowski und der FC Bayern München einander gegenüber. Beide beharren auf ihrer Position. Lewandowski möchte weg: „Nichts und niemand hält ihn“ (https://www.focus.de/sport/fussball/bundesliga1/dringender-wechselwunsch-lewandowski-biograf-nichts-und-niemand-haelt-ihn-mehr-bei-bayern-muenchen_id_107991773.html). Bayern München besteht jedoch auf Vertragserfüllung. Wie es zu einer solchen Machtprobe kommen kann und was das mit James Dean zu tun hat, soll im vorliegenden Beitrag aus ökonomischer Sicht erläutert werden.
Von Werten, Preisen, und Spielern, die sich nicht an Verträge halten wollen*
Pro & Contra
50+1-Regel im deutschen Profifußball?
Die 50+1-Regelung im deutschen Profifußball besagt, dass immer der Hauptverein und damit die Mitglieder mehr als die Hälfte der Stimmanteile an einem Profiklub halten muss. So soll finanzkräftigen Investoren Einhalt geboten werden. Diese Regulierung ist innerhalb der höchsten europäischen Ligen einzigartig.
In England oder Spanien sind die Profiklubs teilweise sogar in der Hand eines einzigen Eigners, der dadurch eine relativ große Macht über den Verein hat. Auch hierzulande gibt es immer wieder Forderungen, die 50+1-Regelung abzuschaffen, etwa von Fußball-Managern der sportlich führenden Klubs. Sie erhoffen sich dadurch, die Lücke zur ausländischen Konkurrenz zu schließen. Die Sportökonomen Jörn Quitzau und Frank Daumann sind unterschiedlicher Meinung, ob die 50+1-Regel im deutschen Profifußball sinnvoll ist oder nicht.
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Profifußball zwischen Sport, Ökonomie und Moral
Einige Anmerkungen zum Qatar Airways-Deal der FC Bayern München AG
Die Ökonomisierung des Fußballs schreitet voran (vgl. etwa Follert 2017), die Spieler- und Absatzmärkte sind globalisiert, was inzwischen auch für die Kapitalmärkte gilt, auf denen sich insbesondere europäische Fußballklubs finanzieren (etwa Richau et al. 2021). Die in der Satzung der Deutschen Fußballliga (DFL) verankerte „50+1“-Regel (DFB, 1999, S. 1 f.; siehe auch § 16c Nr. 3 der Satzung des DFB; § 8 Nr. 3 der Satzung des Ligaverbandes; siehe zudem etwa Daumann und Follert 2021) soll bewirken, dass die „Vereinsprägung“ der in eine Kapitalgesellschaft ausgegründeten Lizenzspielerabteilung erhalten bleibt, dass also ein übermäßiger Einfluss von Investoren zu Lasten der eingetragenen Vereine verhindert wird. Die Regel besagt vereinfacht ausgedrückt, dass der Verein mindestens 50% zuzüglich eines Stimmrechtanteils an der ausgegründeten Fußball-Kapitalgesellschaft halten muss. Die Interessen des Vereins als Haupteigentümer werden im Aufsichtsgremium der Kapitalgesellschaft meist durch den Präsidenten des Vereins vertreten. Damit üben auch die Mitglieder des Vereins mittelbar Einfluss auf die Kapitalgesellschaft aus.
Junge Autoren
Die entfesselte Kommerzialisierung der UEFA Euro 2020 (in 2021)
Eigentlich sollte die UEFA Euro 2020 im vergangenen Jahr stattfinden, wurde jedoch aufgrund der Pandemie auf dieses Jahr verlegt (allerdings nach wie vor unter dem offiziellen Markennamen UEFA Euro 2020). Dies ist das erste Mal, dass das Turnier paneuropäisch – 51 Spiele in 11 verschiedenen Ländern – ausgetragen wird.
Es stellt sich daher nicht nur die Frage, ob ein derartiges Turnier in Pandemiezeiten überhaupt stattfinden muss, sondern auch, ob eine Austragung in 11 Ländern mit den entsprechenden Risiken der Verbreitung des Virus vertretbar ist. Aber ein Turnier dieser Größe einfach ausfallen zu lassen, geht allein aus finanziellen Gründen nicht.
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Podcast
Regulierung des Fußballs
Der Profifußball ist längst nicht mehr nur Sport, er hat inzwischen auch wirtschaftlich und politisch erhebliche Bedeutung. Warum ist der Fußball ein Fall für die Wirtschaftspolitik? Warum akzeptiert das Bundeskartellamt ein Verkaufskartell bei den Fernsehrechten? Welche Besonderheiten gibt es im Profisport gegenüber anderen Wirtschaftsbereichen? Und welche Regulierungsmöglichkeiten gibt es?
Diese und weitere Fragen diskutieren Prof. Dr. Frank Daumann, Prof. Dr. Florian Follert und Prof. Dr. Justus Haucap.
Gastbeitrag
Weniger Sozialisierung wagen!
Ökonomische Anmerkungen zur Polizeikosten-Debatte im Profifußball
Die Streitfrage
Spiele im deutschen Profifußball werden vielfach durch Lärm, Staus, Müll und Krawalle begleitet. Da von diesen negativen Begleiterscheinungen nicht nur die Fußballklubs und Stadionbesucher betroffen sind, sondern auch Gesellschaftsmitglieder, die überhaupt nicht Teil der Wirtschaftstransaktion „Eintrittskarte-gegen-Geld“ sind, stellen diese Begleiterscheinungen aus ökonomischer Sicht negative externe Effekte dar (siehe z.B. Daumann 2012, 2018; Höfer & Mause 2015). Seit geraumer Zeit wird darüber diskutiert, ob es gerechtfertigt ist, dass der allgemeine Steuerzahler für die an Spieltagen anfallenden Kosten für Polizeieinsätze aufkommen muss. Dieser Kurzbeitrag zeigt, dass die Hauptargumente, die von den Verteidigern der Polizeikosten-Sozialisierung (insb. Klubs und deren Verbände) seit Jahren gebetsmühlenartig vorgebracht werden, aus ökonomischer Perspektive nicht stichhaltig sind, um eine Kostenbeteiligung des Profifußball-Gewerbes abzuwehren (ausführlicher hierzu Mause 2020).
„The show must go on“!?
Sportökonomische Hintergründe zum Bundesliga Neustart in Zeiten von Covid-19
Bild:
Status Quo
Am 11. März 2020 fand im Borussia-Park in Mönchengladbach das vorerst letzte Spiel der 1. Bundesliga statt, zu diesem Zeitpunkt bereits als sog. „Geisterspiel“, d.h. ohne Zuschauer. In den darauffolgenden Wochen versuchte der Bezahlfernsehsender Sky, die mit enormen Einschränkungen des Alltagslebens verbundene Zeit für Fußballanhänger so erträglich wie möglich zu gestalten, und rief zu diesem Zweck eine „historische Konferenz“ ins Leben. Der fußballinteressierte Betrachter konnte dabei sicherlich das ein oder andere „Aha-Erlebnis“ längst vergessener Ereignisse feststellen, allerdings fehlte die entscheidende Komponente, die die Faszination Wettkampsport im Allgemeinen und den Profifußball im Besonderen auszeichnet. In der sportökonomischen Literatur wird oftmals davon ausgegangen, dass die Nachfrage nach dem Produkt Fußball insbesondere durch die sog. „Uncertainty of Outcome“ (als Überblick Daumann 2019) determiniert wird. Fußball ist ein live-Sport, der Konsumnutzen entsteht beim Zuschauer regelmäßig erst durch die mit dem Spiel verbundene Unsicherheit hinsichtlich des Ausgangs. Während künstlerische Unterhaltungsprodukte – etwa Konzerte, Opern oder Theaterstücke dem Konsumenten auch beim wiederholtem Hören oder Sehen einen Nutzen stiften können und dieser möglicherweise durch das aufgebaute Konsumkapital (zur Konsumkapitaltheorie siehe Becker und Stigler 1977; Becker und Murphy 1988; Flatau und Emrich 2016) sogar zunimmt, verliert ein einzelnes Fußballspiel seinen Reiz, wenn das Ergebnis a priori feststeht.
Warum gibt es eigentlich keine Konkurrenzliga zur Fußball-Bundesliga?
In den amerikanischen Major Leagues gab es stets Phasen, in denen Konkurrenzligen auftraten (Daumann, 2019, S. 236 f.). So entstand beispielsweise der National League im Baseball 1882 Konkurrenz durch die American Association, die sich, nachdem 1891 vier ihrer Teams in die National League aufgenommen wurden, wieder auflöste. 1901 trat die American League mit 8 Teams als Konkurrent auf den Plan und fusionierte 1903 mit der National League zur Major League Baseball. Ähnlich verhielt es sich im Basketball: Im Zeitraum von 1967 bis 1976 existierte die American Basketball Association (ABA). Auch hier führte das Abwerben von vier Teams durch die NBA zur Auflösung der ABA. Die NFL erhielt 1974 bis 1975 durch die World Football League (WFL) und 1983 bis 1985 durch die United States Football League (USFL) Konkurrenz. Der NHL entstand zwischen 1972 und 1979 Konkurrenz durch die World Hockey Association. Im amerikanischen System gab es also mehrere Versuche, Konkurrenzligen zu etablieren, die unterschiedlich erfolgreich verliefen.
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Aus aktuellem Anlaß
Super League in Europa?
Das letzte Wort haben die Fans
„Alles was ich im Leben über Moral oder Verpflichtungen des Menschen gelernt habe, verdanke ich dem Fußball.“ (Albert Camus)
Die Marktwirtschaft ist eine Monarchie: Der Kunde ist König. Das gilt auch für den Fußball. Dort entscheidet der Fan, welche Spieler er mag, welchen Vereine er seine Gunst schenkt, welche Spiele er sehen will und welche nicht. Er hat auch das letzte Wort bei der Antwort auf die Frage, wie die Ligen künftig organisiert werden. Darüber entscheidet er mit Augen und Füßen, daheim vor dem Fernseher und außer Haus in den Stadien. Letztlich entscheiden die Fans (Nachfrager), wie die Fußballligen in Europa aussehen werden.
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Vereine der Fußballbundesliga sollten Kosten des Polizeiaufgebots zahlen
In seinem Urteil vom 21.02.2018 (2 LC 139/17) hat das Oberverwaltungsgericht Bremen die Gebührenforderungen des Bundeslandes Bremen an die Deutsche Fußball Liga (DFL) grundsätzlich für rechtens anerkannt. Bremen darf daher Teile der Kosten, die im Zusammenhang mit Polizeieinsätzen bei sogenannten Rot- oder Hochrisikospielen entstehen, der Bundesliga in Rechnung stellen. Das Urteil ist zur Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Nach Auffassung des Rechnungshofs in Baden-Württemberg beliefen sich die Kosten für Polizeieinsätze bei Fußballspielen in den ersten fünf Ligen im Jahre 2015 in Deutschland auf 119 Millionen Euro. Diese Kosten wurden bislang durch die öffentliche Hand abgedeckt und damit vom Steuerzahler bezahlt.
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