Die Behauptung der Fans, der Fußball gehöre ihnen, ist aus Sicht der Theorie der Verfügungsrechte unzutreffend; vielmehr gehört der Fußball den Veranstaltern.
In der WDR-Sendung „Hart aber fair“ vom 19.02.2024 wurde darüber diskutiert, wem der Fußball gehöre. Zu Gast waren neben dem Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH Martin Kind u.a. Vertreter von Fan-Organisationen. Dabei wurde insbesondere von Seiten der Fans behauptet, der Fußball gehöre ihnen. Auch Ralf Rangnick, gegenwärtig Teamchef der österreichischen Nationalmannschaft, antwortete am 16.03.2024 in einem Interview mit der Zeitung „Standard“ (Hackl 2024) auf die Frage „Wem gehört der Fußball?“ mit „Er gehört allen“, wobei er den Leser ohne eine Begründung, die nicht auf seinen subjektiven Wertvorstellungen als „Traditionalist“ und „Romantiker“ basiert, zurückläßt.
Wir wollen uns in diesem Post mit der Fragestellung etwas dezidierter auseinandersetzen und greifen hierzu auf die Theorie der Eigentums- bzw. Verfügungsrechte (Property Rights Theory) als Referenzrahmen zurück.
Die Theorie der Eigentumsrechte als Referenzrahmen
Die Theorie der Eigentumsrechte setzt sich mit der Definition, dem Schutz und den Auswirkungen von Eigentumsrechten auf die Wirtschaftsaktivitäten auseinander (Alchian & Demsetz 1973; Demsetz 1974; bezogen auf den Teamsport insb. Franck 1995, S. 204-213). In diesem Zusammenhang wird analysiert, wie die Definition und Durchsetzung von Eigentumsrechten das Handeln der Wirtschaftsakteure beeinflußt und damit die Ressourcenallokation und die wirtschaftliche Entwicklung determiniert.
In der Property-Rights-Theorie wird Eigentum als ein Bündel von Rechten verstanden, die einer Person oder einer Gruppe erlauben, eine bestimmte Ressource oder ein Gut zu nutzen, zu kontrollieren und davon zu profitieren. Dieses Rechtebündel umfaßt somit
- das Recht, das Gut zu nutzen (usus),
- das Recht, die Erträge, die aus der Nutzung des Gutes resultieren, zu vereinnahmen, sowie die Verpflichtung, Verluste zu tragen (usus fructus),
- das Recht, das Gut in seiner Form und in seinem Aussehen zu verändern (abusus) und
- das Recht, die oben genannten Rechte einzeln oder im Bündel zu veräußern (ius abutendi).
Die Theorie der Eigentumsrechte impliziert, daß eine klare Definition der Property Rights, ihre Konzentration und ihre Durchsetzung die Transaktionskosten der Wirtschaftssubjekte reduziert und auf diese Weise eine effiziente Ressourcennutzung ermöglicht. Ein anschauliches Beispiel, welche Gefahren von einer Ausdünnung der Property Rights einhergehen, stellt das sog. Ambush Marketing dar. Darunter wird eine Marketingstrategie verstanden, die darin besteht, daß ein Unternehmen versucht, von einem Ereignis, normalerweise einem großen Sportereignis oder einer Veranstaltung, zu profitieren, ohne offiziell als Sponsor oder Partner aufzutreten (Nufer & Bühler 2015). Dabei werden oft geschickte Werbemaßnahmen genutzt, um die Aufmerksamkeit der relevanten Zielgruppe auf sich zu lenken, ohne die mit dem offiziellen Sponsoring verbundenen Kosten zu tragen. So nahmen bei der Fußball-WM 2010 in Südafrika die sog. „Bavaria Beer Babes“ – eine Gruppe von 36 als attraktiv wahrgenommenen Frauen in Kleidern in der Farbe der niederländischen Nationalmannschaft und mit Emblemen der niederländischen Bavaria Brewery – als Zuschauer an verschiedenen Spielen der niederländischen Nationalmannschaft teil und zogen die Aufmerksamkeit der Medien und des Publikums auf sich und die Bavaria Brewery (Nufer 2014). Der auf dem selben Markt tätige offizielle WM-Sponsor, die Budweiser Brauerei, erlitt durch diese Aktion, die freilich von der FIFA schnell unterbunden wurde, eine Ausdünnung ihrer Verfügungsrechte. Wäre die FIFA hier nicht vergleichsweise rigoros eingeschritten, hätte die mangelnde Durchsetzung der Verfügungsrechte der Sponsoren dazu geführt, daß bei zukünftigen Weltmeisterschaften die Sponsoren sich beim Eingehen von Sponsoringverträgen aus Angst vor Trittbrettfahrerverhalten zunehmend zurückgehalten hätten und damit die Preise der Sponsoringrechte verfallen wären.
Wesensschau des Fußballs
Wir wollen den Begriff Wesensschau bzw. Phänomenologie hier nicht im Sinne Husserls (1928) verwenden, sondern – vor dem Hintergrund von Poppers Essentialismuskritik (Popper 1974, S. 21ff.) – lediglich einen knappen, aber notgedrungen unvollständigen Überblick über die – nach unserer Auffassung – wesentlichen Charaktermerkmale des Fußballs geben.
Aus ökonomischer Sicht resultiert das soziale Phänomen Fußball aus der Konstitution mehrerer Märkte: Die Nachfrage nach Fußball iwS. kann sich zum einen im aktiven Fußballspielen akzentuieren und kann zum anderen im passiven Konsumieren (also im Zuschauen) von Fußballspielen bestehen. Anhand der Nachfrage läßt sich damit der Markt für den aktiven Konsum von Fußball (Sportlermarkt) vom Markt für den passiven Konsum von Fußballmatches (Zuschauermarkt) abgrenzen. Beide Märkte hängen eng zusammen; so setzt der Zuschauermarkt den Sportlermarkt voraus.
Auf dem Sportlermarkt können nun unterschiedliche Anbieter auftreten, die entweder Sportstätten zur Ausübung bereitstellen und/oder organisatorische Dienstleistungen anbieten. Die Anbieter reichen dabei von staatlichen (z. B. Schulen, Universitäten, Kommunen, Bundeswehr) über private nicht-gewinnorientierte (z. B. Sportvereine, Verbände) zu gewinnorientierten Organisationen (z. B. Profifußballklubs mit börsennotierten Rechtsformen). Auf dem Zuschauermarkt fragen nun fußballinteressierte Bevölkerungsgruppen (z. B. Fans) eine Unterhaltungsdienstleistung nach, die von unterschiedlichen Veranstaltern angeboten werden. Derartige Veranstalter können insbesondere im Amateurbereich wiederum unterschiedlichster Natur sein.
Im Bereich des hier verstärkt im Fokus stehenden deutschen Profifußballs (Fußball-Bundesliga, 2. Fußball-Bundesliga) ist der Veranstalter die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, eine hundertprozentige Tochter der DFL Deutschen Fußball Liga e.V. Sie organisiert und vermarktet in erster Linie die Bundesliga und die 2. Bundesliga. Bei der Produktion der Unterhaltungsdienstleistung Fußballspiel gelangen nun wiederum mehrere Produktionsfaktoren zum Einsatz. Dies sind u.a. die beteiligten Teams, deren Angehörige Verträge mit den zugehörigen Klubs als Arbeitgeber haben. Zudem nehmen die Zuschauer eine Doppelrolle bei der Unterhaltungsdienstleistung ein: Sie sind zum einen an der Produktion derselben durch die Stimmung, die sie durch ihre Präsenz, ihre Gesänge und auch durch ihre Gewalt erzeugen, beteiligt und haben dadurch einen erheblichen Einfluß auf den Ausgang eines Spiels (Follert, Daumann & Passon 2020; Leitner et al. 2023). Zum anderen sind sie in der Rolle des Konsumenten zu finden, der das Spielgeschehen beobachtet und daraus Nutzen in Form von Unterhaltung oder Abwechslung zieht.
Die Veranstalter offerieren in Form eines Fußballspiels eine Plattform, auf die unterschiedliche Nutzer zugreifen können (multi sided markets): Neben den Zuschauern sind dies vor allem die Medien, die an Übertragungsrechten interessiert sind, die Sponsoren und andere Unternehmen, die Merchandisingrechte erwerben.
Eigentumsrechte im Fußball
Wir wollen die Frage „Wem gehört der Fußball?“ lediglich für den professionellen Fußball in Deutschland aus Sicht der Property-Rights-Theorie und der gegenwärtigen Ausgestaltung der Verfügungsrechte beantworten. Die Veranstalter eines Bundesligaspiels haben das Recht inne, die Veranstaltung durchzuführen (usus) und den Nutzen aus der Veranstaltung zu ziehen (usus fructus). Letzteres erfolgt, indem sie z.B. Personen, die nicht bereit sind, die Eintrittsgebühr zu bezahlen, das Beiwohnen an der Veranstaltung untersagen können, indem sie Unternehmen, die die Veranstaltung als Sponsor nutzen wollen, zur Zahlung eines Entgelts verpflichten können und diese anderenfalls zur Unterlassung zwingen können und indem sie für die Übertragung der Veranstaltung in den Medien ebenfalls eine monetäre Kompensation verlangen können. Zudem verfügen die Veranstalter über das Recht, die Veranstaltung in ihrer Form und in ihrem Aussehen zu verändern (abusus). Freilich können sie sich hierbei in den Widerspruch zu den internationalen Verbänden setzen, aber prinzipiell steht ihnen dieses Recht zu. Schließlich haben die Veranstalter das Recht, die anderen Rechte einzelnen oder im Bündel zu veräußern (ius abutendi), was teilweise tatsächlich geschieht und worunter auch die Veräußerung eines Anteils des Vermarktungsrechts an einen Finanzinvestor zählt.
Mit anderen Worten: Dem Veranstalter – hier der DFL GmbH – gehören die maßgeblichen Eigentumsrechte im deutschen Profifußball. Dem Veranstalter gehört also aus Perspektive der Property-Rights-Theorie der Fußball – zumindest der professionelle Teil. Es ist zu betonen, dass unsere Beantwortung sich rein auf die eigentumsrechtliche sowie ökonomische Bewertung der Frage „Wem gehört der Fußball“? bezieht. Davon unbenommen ist das Gefüge Profifußball auch auf andere Stakeholder angewiesen, die durchaus erhebliche Verhandlungsmacht haben. Hierzu zählen neben den Klubs und den Spielern sicherlich die Fans und die sonstigen Zuschauer, deren Zahlungsbereitschaft als Zuschauer im Stadion oder als Zuschauer oder Zuhörer der Medien die Kommerzialisierung und damit die Professionalisierung des Fußballs erst ermöglicht hat.
Literatur
Alchian, A. A., & Demsetz, H. (1973). The property right paradigm. The journal of economic history, 33(1), 16-27.
Demsetz, H. (1974). Toward a theory of property rights. In Classic papers in natural resource economics (pp. 163-177). London: Palgrave Macmillan UK.
Follert, F., Daumann, F. & Passon, L. (2020). Zur Bedeutung der Fans im professionellen Fußball im Lichte der COVID-19-Pandemie. Sciamus – Sport und Management 11(2), 28-49.
Franck, E. (1995). Die ökonomischen Institutionen der Teamsportindustrie. Wiesbaden: DUV.
Hackl, C. (2024), ÖFB-Teamchef Ralf Rangnick: „Ich sehe die Gefahr, dass die Rechtsextremen an die Macht kommen“, Zugriff am 17.03.2024 unter: https://www.derstandard.de/story/3000000211935/oefb-teamchef-ralf-rangnick-ich-sehe-die-gefahr-dass-die-rechtsextremen-an-die-macht-kommen.
Husserl, E. (1928). Ideen zu einer reinen Phänomenologie und phänomenologischen Philosophie, 3. Aufl., Halle/S.: Niemeyer
Leitner, M. C., Daumann, F., Follert, F., & Richlan, F. (2023). The cauldron has cooled down: a systematic literature review on home advantage in football during the COVID-19 pandemic from a socio-economic and psychological perspective. Management Review Quarterly, 73(2), 605-633.
Nufer, G. (2014), Heimliches Marketing bei der Fußball-WM. Beer-Babes und Lederhosen! Werbe-Attacke aus dem Hinterhalt, Zugriff am 16.03.2024 unter: https://www.focus.de/sport/experten/nufer/heimliches-marketing-bei-der-fussball-wm-beer-babes-und-lederhosen-die-wm-werbe-attacke-aus-dem-hinterhalt_id_3875968.html.
Nufer, G., & Bühler, A. (2015). A theoretical and empirical overview of ambush marketing in sports. Routledge Handbook of Sports Marketing, 161-179.
Popper, K. R. (1974), Das Elend des Historizismus, 4. Aufl., Tübingen: Mohr Siebeck.
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