Junge Ordnungsökonomik
Mindestlöhne und Lohnsubventionen
Wie interagieren beide?

Seit Januar 2015 ist der allgemeine Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro politische Realität in Deutschland. Während hierzulande über die möglichen Beschäftigungseffekte des neuen Mindestlohns diskutiert wird und die verschiedenen Lohnsubventionsformen unabhängig voneinander evaluiert werden, befinden sich die Ökonomen auf der anderen Seite des Atlantiks bereits in Runde zwei der Mindestlohnkontroverse. Institute wie das Center on Budget and Policy Priorities sprechen sich für eine weitere Erhöhung des US-amerikanischen Mindestlohns aus, um die Effektivität des Earned Income Tax Credit (EITC) zu stärken. Diese kontraintuitive These gründet darauf, dass Lohnsubventionen wie der EITC positive Arbeitsanreize bei den Förderberechtigten setzt, indem diese bereit sind zu geringeren Marktlöhnen eine Beschäftigung aufzunehmen. Die Einführung eines bindenden Mindestlohns oder dessen Erhöhung kann diesen Effekt besonders für diejenigen Förderberechtigten stärken, die trotz Lohnsubventionen einen höheren Anspruchslohn aufweisen. Scheinbar liegt zwischen den beiden arbeitsmarktpolitischen Instrumenten eine verstärkende Beziehung vor. Lediglich das Augenmerk auf das Arbeitsangebot zu richten, greift jedoch zu kurz. Erstens wird außer Acht gelassen, wie eine solche Politikkombination die Arbeitsnachfrage beeinflusst. Zweitens wird der Beschäftigungseffekt auf Nicht-Förderberechtigte ausgespart. Mit Blick auf den neuen deutschen Mindestlohn, ist die US-amerikanische Debatte auch für Deutschland von Interesse. Durch die Mini- und Midijobs sowie die Kombilohnkomponente des ALG II existiert in Deutschland seit 2005 ein flächendeckendes Kombilohnmodell für Geringverdiener. Die Frage, wie Lohnsubventionen und Mindestlöhne in Bezug auf Beschäftigungschancen von Geringverdienern interagieren und wie diese Interaktionseffekte zwischen einzelnen Arbeitnehmergruppen variieren können, stellt sich seit Anfang 2015 auch hierzulande.

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Mehr brutto, weniger netto
Kuriose Effekte der Einführung des Mindestlohns

Es war erwartet worden, dass die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns Arbeitsplätze vernichten wird. Noch ist unklar, ob und gegebenenfalls in welchem Ausmaß dies der Fall ist. Die bislang vorliegenden Daten lassen klare Aussagen nicht zu. Die Zahl der Mini-Jobs ist aber deutlich gesunken, ohne dass eine – auch nur annähernd – kompensierende Zunahme bei der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eingetreten ist (zu weiteren Auswirkungen des Mindestlohns vgl. Beck und Roth (2015), Neumann (2015) und Wirtschaftliche Freiheit (2015)).

Es war nicht erwartet worden, dass die Einführung des Mindestlohns den Nettolohn eines Beschäftigten verringern kann oder das verfügbare Einkommen eines „Begünstigten“ nicht erhöht. Beispiele für diese Effekte werden im Folgenden dargestellt. Sie betreffen ausschließlich Ledige, die mindestens 23 Jahre alt sind und keine Kinder haben. Zunächst wird angenommen, dass die Betroffenen bei fehlendem Arbeitseinkommen – aufgrund anderen Einkommens – einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II nicht hätten. Dann wird unterstellt, dass die Betroffenen bei Nicht-Erwerbstätigkeit hilfebedürftig wären und Arbeitslosengeld II bezögen.

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BlogDialog
Der Mindestlohn macht Deutschland nicht gerechter
Arbeitsmarktforscher Ronnie Schöb im Interview

Im WiSt-Interview spricht der Arbeitsmarktexperte Ronnie Schöb über das zehnjährige Jubiläum der weitreichendsten Arbeit- und Sozialreformen in der jüngeren Geschichte der Bundesrepublik, das hiesige Beschäftigungswunder und die negativen Folgen des Mindestlohnes.

Herr Professor Schöb, der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde gilt seit Anfang dieses Jahres. Bei Ökonomen stößt er überwiegend auf Kritik. Warum soll Deutschland durch die Einführung des Mindestlohnes denn nicht gerechter geworden sein?

Ronnie Schöb: Das lässt sich leicht begründen. Einige Erwerbstätige, die bislang wenig verdient haben, bekommen nun mehr. Dafür werden andere, die bislang wenig verdient haben, nun noch weniger erhalten. Dabei handelt es sich um die Menschen, die durch den Mindestlohn ihren Arbeitsplatz verloren haben oder ihn noch verlieren.

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Der Mindestlohn und was er dem Berufsausbildungsmarkt antut

Zumeist wird die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes hinsichtlich ihrer allokativen Nebenwirkungen auf dem Arbeitsmarkt oder hinsichtlich ihrer distributiven Konsequenzen diskutiert. Daneben verursacht sie – von vielen gar nicht wahrgenommen – aber zudem auch allokative Wirkungen im Ausbildungsbereich, die alles andere als erfreulich sind. Denn auch hier beeinflusst der Mindestlohn die Lohnunterschiede.

Lohnunterschiede geben auf einem Arbeitsmarkt in der Regel Produktivitätsunterschiede wieder. Produktivitätsunterschiede zwischen Beschäftigten wiederum entstehen üblicherweise aus Unterschieden im am Arbeitsplatz anwendbaren Humankapital der betreffenden Personen. Dies bedeutet, dass Personen mit einer Berufsausbildung, die in ihrem erlernten Beruf arbeiten, mehr verdienen sollten und dürfen als Personen ohne eine solche Berufsausbildung. Ist die Berufsausbildung schwierig und stark nachgefragt, so ist die Entlohnung höher, als wenn die Berufsausbildung leicht zu erlangen ist und/oder wenig nachgefragt. Entfallen die Lohnunterschiede, entfällt auch der Anreiz zur Berufsausbildung. Ist diese Berufsausbildung dann auch noch schwierig oder verursacht sonstige Kosten wie den Verzicht auf den Lohn bei einer alternativen Beschäftigung, lohnt sie sich für viele Personen nicht mehr.

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Ordnungspolitischer Kommentar
Hilfe für die Generation Praktikum?
Zur Wirkung des Mindestlohns für Praktikanten

Kennen Sie auch jemanden in ihrem Bekanntenkreis, der in Praktika steckengeblieben zu sein scheint? Immer wieder hört und liest man von einer umherziehenden Schar hoch qualifizierter, hart arbeitender, aber schlecht bezahlter Praktikanten, die trotz zahlreicher, langer und einschlägiger Praktika keinen Job finden. In den Medien spricht man gar von der „Generation Praktikum“. Arbeitsministerin Andrea Nahles versucht diesem Phänomen durch den Mindestlohn ein Ende zu setzen: Es gibt zwar Ausnahmen, zum Beispiel für in der Studienordnung verpflichtend vorgeschriebene Praktika und für solche, die während des Studiums absolviert werden und nicht länger als drei Monate dauern. Für die meisten anderen Praktika aber greift der seit dem Jahreswechsel allgemein gültige gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Ob dies den Betroffenen hilft und welche Praktikanten überhaupt schutzbedürftig sind, ist einer genaueren Betrachtung wert.

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Die Spiralwirkung, die dem Mindestlohn folgt

Seit dem 01. Januar 2015 gilt der neue gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Stunde. Bis Ende 2017 gibt es zwar noch Übergangsfristen in einigen Branchen wie bei den Friseuren oder in der Fleischindustrie, da hier die tarifvertraglich geregelten Löhne unterhalb des Mindestlohns liegen. Doch dann sind mehr oder weniger alle Arbeitnehmer (mit Ausnahme von Minderjährigen, Auszubildenden und Personen in einem für Ausbildung oder Studium vorgeschriebenen Pflichtpraktikum) von der Mindestlohnregelung erfasst. Dass Friseurdienstleistungen oder Taxifahrten nun teurer werden, da die betroffenen Unternehmen die Lohnkosten durch Preiserhöhungen zumindest teilweise an die Kunden weitergeben werden, hat sich schon herumgesprochen.

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Kurz kommentiert
Hartz IV und der Mindestlohn
Die Agenda 2010 wird abgewickelt

Sigmar Gabriel und Andrea Nahles halten die Hartz-Reformen für grundsätzlich richtig. Das sagt der Wirtschaftsminister in einem Interview in der BamS und das formulieren beide in einem Gastbeitrag für die Süddeutsche Zeitung. Der Erfolg sei deutlich sichtbar. Die Arbeitslosigkeit habe sich seit Mitte der 00er Jahre um über 2 Mio. verringert. Der SPD-Vorsitzende kritisiert aber den seiner Meinung nach viel zu großen Niedriglohnsektor: „Schon damals hätten wir den Mindestlohn einführen müssen, damit dieser unfaire Niedriglohnsektor sich nicht derart ausbreitet.“


Kurz kommentiert
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Gastbeitrag
Die Zukunft des Mindestlohns

Am 1. Januar wird in Deutschland der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro eingeführt. Damit verknüpft die Bundesregierung die Hoffnung, existenzsichernde Löhne für Millionen von Beschäftigten sicherzustellen und dadurch der „Armut trotz Arbeit“ entschieden entgegenzutreten – ohne dabei Arbeitsplätze zu gefährden. Eine Hoffnung, die leicht enttäuscht werden kann, denn weder die theoretische und empirische Forschung noch der Blick auf andere Länder mit Mindestlohnerfahrung können die Befürchtungen zerstreuen, dass die eigentlichen Adressaten des Mindestlohns, die Niedrigstlohnbezieher am Ende als die großen Verlierer des deutschen Mindestlohns dastehen könnten. Die Bundesrepublik Deutschland startet 2015 ein riskantes sozialpolitisches Experiment, bei dem sämtliche Risikoabwägungen außer Acht bleiben.*

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Gastbeitrag
Mindestlohn: Symbolpolitik mit Nebenwirkungen

Der deutsche Arbeitsmarkt ist im Vergleich zu vielen der europäischen Nachbarn in recht guter Verfassung. Von 2005 bis 2014 sank die Zahl der Arbeitslosen von fünf auf drei Millionen. Die Zahl der Erwerbstätigen stieg von knapp 39 auf knapp 42 Millionen. Dennoch sorgen sich viele Bürgerinnen und Bürger um prekäre Beschäftigungsbedingungen. Die Bundesregierung will zum 1. Januar 2015 für das gesamte Bundesgebiet einen Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Stunde einführen. Mit diesem Vorhaben wagt sie ein großes arbeitsmarkt- und sozialpolitisches Experiment. Die Risiken sind dabei hoch, denn es besteht die Gefahr, dass langfristig Arbeitsplätze verloren gehen. Zudem verschlechtern sich die Einstellungschancen für Jüngere, Ältere und Geringqualifizierte. Damit würden mehr Verteilungsgerechtigkeit und eine Entlastung der öffentlichen Haushalte nicht erreicht. Im Gegenteil: Gerade Arbeitslosigkeit ist das größte Armutsrisiko.

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Gesetzliche Mindestlöhne – ein Erfahrungsbericht zur Volksabstimmung in der Schweiz

Der Gesetzliche Mindestlohn ist „en vogue“. 21 von 28 EU-Staaten kennen einen landesweit einheitlichen Mindestlohn, der für alle Wirtschaftsbranchen Gültigkeit hat. Deutschland wird 2015 einen gesetzlichen Mindestlohn von € 8.50 einführen. Die USA hat den Mindestlohn kürzlich von $ 7.25 auf $ 10.10 pro Stunde erhöht. Am 18. Mai war nun das Schweizer Stimmvolk aufgerufen, sich ebenfalls zu einem gesetzlichen Mindestlohn zu äussern. Das Ergebnis der Volksabstimmung steht allerdings im Gegensatz zur Entwicklung in Europa oder den USA: 76% der Stimmenden lehnen den gesetzlichen Mindestlohn ab. Selbst die Befürworter waren von der Deutlichkeit des Ergebnisses überrascht. Kein einziger Kanton will den flächendeckenden Mindestlohn als Verfassungsvorgabe. Was könnten die Gründe für das deutliche Ergebnis sein? Was können wir aus dem Ergebnis lernen?

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