Seit Januar 2015 ist der allgemeine Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro politische Realität in Deutschland. Während hierzulande über die möglichen Beschäftigungseffekte des neuen Mindestlohns diskutiert wird und die verschiedenen Lohnsubventionsformen unabhängig voneinander evaluiert werden, befinden sich die Ökonomen auf der anderen Seite des Atlantiks bereits in Runde zwei der Mindestlohnkontroverse. Institute wie das Center on Budget and Policy Priorities sprechen sich für eine weitere Erhöhung des US-amerikanischen Mindestlohns aus, um die Effektivität des Earned Income Tax Credit (EITC) zu stärken. Diese kontraintuitive These gründet darauf, dass Lohnsubventionen wie der EITC positive Arbeitsanreize bei den Förderberechtigten setzt, indem diese bereit sind zu geringeren Marktlöhnen eine Beschäftigung aufzunehmen. Die Einführung eines bindenden Mindestlohns oder dessen Erhöhung kann diesen Effekt besonders für diejenigen Förderberechtigten stärken, die trotz Lohnsubventionen einen höheren Anspruchslohn aufweisen. Scheinbar liegt zwischen den beiden arbeitsmarktpolitischen Instrumenten eine verstärkende Beziehung vor. Lediglich das Augenmerk auf das Arbeitsangebot zu richten, greift jedoch zu kurz. Erstens wird außer Acht gelassen, wie eine solche Politikkombination die Arbeitsnachfrage beeinflusst. Zweitens wird der Beschäftigungseffekt auf Nicht-Förderberechtigte ausgespart. Mit Blick auf den neuen deutschen Mindestlohn, ist die US-amerikanische Debatte auch für Deutschland von Interesse. Durch die Mini- und Midijobs sowie die Kombilohnkomponente des ALG II existiert in Deutschland seit 2005 ein flächendeckendes Kombilohnmodell für Geringverdiener. Die Frage, wie Lohnsubventionen und Mindestlöhne in Bezug auf Beschäftigungschancen von Geringverdienern interagieren und wie diese Interaktionseffekte zwischen einzelnen Arbeitnehmergruppen variieren können, stellt sich seit Anfang 2015 auch hierzulande.
„Junge Ordnungsökonomik
Mindestlöhne und Lohnsubventionen
Wie interagieren beide?“ weiterlesen