Seit dem 01. Januar 2015 gilt der neue gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Stunde. Bis Ende 2017 gibt es zwar noch Übergangsfristen in einigen Branchen wie bei den Friseuren oder in der Fleischindustrie, da hier die tarifvertraglich geregelten Löhne unterhalb des Mindestlohns liegen. Doch dann sind mehr oder weniger alle Arbeitnehmer (mit Ausnahme von Minderjährigen, Auszubildenden und Personen in einem für Ausbildung oder Studium vorgeschriebenen Pflichtpraktikum) von der Mindestlohnregelung erfasst. Dass Friseurdienstleistungen oder Taxifahrten nun teurer werden, da die betroffenen Unternehmen die Lohnkosten durch Preiserhöhungen zumindest teilweise an die Kunden weitergeben werden, hat sich schon herumgesprochen.
Wenn die Nachfrage auf diesen Märkten durch den Anstieg der Preise zurückgeht, werden einige Arbeitskräfte hier nicht mehr benötigt und voraussichtlich freigesetzt. Da dies für viele Tätigkeiten im gesamten Niedriglohnsektor gilt, wird es hier voraussichtlich zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit kommen. Der Mindestlohn konterkariert damit die beschäftigungsfreundlichen Wirkungen der Hartz-Reformen (hier). Über solche gesamtwirtschaftlichen Folgen der Mindestlohnerhöhung wurde zuvor in zahlreichen Studien geschrieben und gerechnet (hier). Auch hier im Blog sind bereits mehrere Beiträge (hier) zum allokativen und distributiven Unsinn einer Mindestlohneinführung geschrieben worden. Zumindest für die Politik der Regierungsparteien ergab sich aber als Ergebnis: Diese negativen Folgen sind nicht so schlimm wie der erwartete positive Effekt der steigenden Wählergunst. Denn die Konsequenzen betreffen in ihrer Wirkung ja zunächst nur einige Niedriglohnempfänger.
Doch nicht die direkte Wirkung des Mindestlohnes auf den Niedriglohnsektor und die darunter leidenden Geringqualifizierten ist die eigentlich interessante volkswirtschaftliche Konsequenz an der Einführung des Mindestlohns. Viel spannender noch ist die zu erwartende Wirkung auf die Lohnstruktur und darüber wiederum auf Beschäftigung und Arbeitslosenquote. Dass Friseure oder Fleischer ihren Tariflohn nach Einführung des Mindestlohns anpassen würden und werden, ist wohl nachvollziehbar. So haben die Friseure bereits 2013 auf den kommenden Mindestlohn mit einem schrittweisen Anstieg der Tarifeinkommen reagiert. Doch was kann man für jene Berufe erwarten, deren Entlohnung knapp über dem Tariflohn liegt? Denn auch in diesen Berufen steigen die Lohnvorstellungen, damit wird der sogenannte Reservationslohn höher.
Die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst von 2014 geben erste Indizien: Hier stiegen die Lohneinkommen um 3,0 Prozent in 2014, mindestens aber um 90 Euro für jeden Beschäftigten. Weitere 2,4 Prozent kommen zum 01. März 2015 dazu. Gerade durch den Mindestbetrag von 90 Euro sind es die unteren und mittleren Entgeltgruppen, die von einer überdurchschnittlichen Reallohnsteigerung profitieren. Der Versuch, den Abstand zu Jobs mit Mindestlohn-Einkommen herzustellen, ist an diesem Tarifabschluss bereits erkennbar. Wenn aber in den unteren Einkommensgruppen nun die Löhne angehoben werden, werden auch die mittleren Einkommen ein schnelleres Wachstum ihrer Löhne wünschen, um den Abstand zu den unteren Lohneinkommen ebenso wieder herzustellen. Es ist also nicht auszuschließen, vielleicht sogar zu erwarten, dass der Mindestlohn die Lohnvorstellungen der meisten Beschäftigten beeinflusst und via Lohnverhandlungen auch alle Löhne schneller als ohne Mindestlohn steigen lässt. Damit ist für die nächsten Jahre ein deutliches Lohnwachstum absehbar. Bereits im vergangenen Jahr warf der Mindestlohn seinen Schatten voraus, die Reallöhne legten im Vergleich zu den Vorjahren überdurchschnittlich zu.
Spannend wird damit wiederum die geplante zukünftige Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns. Das Bundeskabinett hat eine Mindestlohn-Kommission berufen, die erstmals zum 01. Januar 2017 über eine mögliche Erhöhung des Mindestlohns beraten soll. Dabei soll sie sich an den tariflichen Entgeltanpassungen orientieren. Sie soll dann alle zwei Jahre prüfen, in welchen Schritten der Mindestlohn künftig angehoben wird. Die Folge dürfte eine Spiralwirkung sein: Der Mindestlohn lässt die Anspruchslöhne der Beschäftigten steigen. Über Lohnverhandlungen schlägt sich dies in einem schnelleren Wachstum der Löhne nieder. Wachsen die Löhne schneller, wird der Mindestlohn künftig schneller steigen, woraufhin Anspruchslöhne und Löhne wieder reagieren werden. Da steigende Löhne aber auch steigende Arbeitskosten bedeuten, ist damit der Weg in eine Welt mit wieder steigenden Arbeitslosenzahlen wohl vorprogrammiert.
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4 Antworten auf „Die Spiralwirkung, die dem Mindestlohn folgt“