Die Bundersfamilienministerin meint, ohne es genau zu wissen, daß in Deutschland 750 000 Kinderkrippen fehlten, deren Bereitstellung über Steuergelder finanziert werden müßten. Das paßt gut zu dem ausgeprägten Steuererhöhungsprogramm, das die Bundeskanzlerin – entgegen früherer Einsichten – bei ihrem Regierungsantritt befürwortet und durchgesetzt hat mit der Begründung, der Staat brauche nun einmal mehr Geld von den Bürgern. In der gegenwärtigen Debatte um die Verwendung der überraschend sprudelnden Steuereinnahmen ist die Bundeskanzlerin ebenso wie der Bundesfinanzminister der Meinung, Steuersenkungen oder auch nur temporäre Rückerstattungen an die Steuerzahler seien unangebracht, denn Deutschland brauche einen „starken Staat“. Die Begehrlichkeiten der Minister, ihre Ressorts stärker an dem größeren Einnahmekuchen zu beteiligen, steigen flächendeckend. Die Bildungsministerin hat es soeben geschaftt durchzusetzen, dass zukünftig mehr Bafög gezahlt wird, der Arbeitsminister verlangt mehr Mittel für Hartz & Arbeitsmarkt. Und so weiter. Wie immer die Regierung die Steuern erhöht und verwendet: Sie handelt willkürlich. Die Bürger werden gezwungen, Steuern an den Staat zu zahlen, ohne genau zu wissen wofür und ohne einen direkten Einfluß auf deren Höhe zu haben oder gar eine spezifische Gegenleistung vom Staat einfordern zu können: Steuern als monetäre Zwangsabgaben ohne Anspruch auf spezifische Gegenleistung zu definieren, entspricht dem § 3 der deutschen Abgabenordnung. Zwischen Staatseinnahmen und Staatsausgaben besteht traditionell keine direkte Bindung.
Diese Art der staatlichen Einnahmebeschaffung will den Staat in keinerlei Abhängigkeit gegenüber seinen Bürgern bringen und mit keinen Rechtspflichten ihnen gegenüber belasten. Dies widerspricht indessen einem der dominierenden Paradigmen traditioneller und moderner Ökonomie: dem freiwilligen Tausch, also der zwangsfreien Äquivalenbeziehung zwischen Tauschpartnern. Die Einführung von Zwang in die Beziehung zwischen Staat und Bürger entspricht der organischen Staatsauffassung: Der Staat steht – aus welchen Gründen auch immer – hierarchisch über den Bürgern, er hat das Entscheidungs- und Durchsetzungsmonopol ihnen gegenüber als seinen Untertanen, die er paternalistisch bevormundet. Es dominiert die Opfertheorie der Besteuerung: Zwischen dem Steueropfer an den Staat und den Staatsleistungen an den Opfernden besteht keine Äquivalenz. Ganz im Gegenteil beherrscht das „Leistungsfähigkeitsprinzip“ die Grundsätze der Besteuerung und domini ert die Diskussion um die Steuergerechtigkeit, wobei die Definition von Leistungsfähigkeit und Gerechtigkeit politisch-ideologisch im wesentlichen von der Regierung vorgegeben wird.
Demgegenüber steht die Staatsauffassung der Verfassungsökonomik, in der der Staat als freiwilliger Zusammenschluß von Bürgern aufgefaßt wird, durch den sie gemeinsame Vorteile erschließen wollen. Die freiwillige Ermächtigung des Staates zum öffentlichen Angebot an Leistungen bedeutet, daß das Verhältnis zwischen Bürger und Staat nicht hierarchisch, sondern prinzipiell auf dieselbe Ebene gestellt wird wie das zwischen den Bürgern untereinander. Dem Tauschparadigma verpflichtet erhebt der Staat, der keine von den Bürgern und deren Präferenzen losgelöste Existenzberechtigung besitzt, ein Entgelt für die von ihm erbrachten Leistungen. Die Steuern werden dann als tauschäquivalente „Preise“ für das staatliche Leistungsangebot betrachtet und nicht als äquivalenzloses Bürgeropfer: „Steuern als Preise“ heißt die Devise. Untertanen müssen nicht an den Staat opfern, sondern Bürger können mit dem Staat tauschen.
In einer sich zunehmend globalisierenden Welt verliert nun der traditionelle äquivalenzlos Steuern erzwingende Organstaat zunehmend an Durchsetzungskraft. Warum? Weil Zwang als das Gegenteil von Freiwilligkeit nur durchsetzbar ist in einem – mehr oder minder – abgeschlossenen Staat, in dem die Gezwungenen keine Möglichkeiten zum Ausweichen, also zur Wahrnehmung von Exit-Optionen, haben. In offenen Systemen dagegen ermöglichen Exit-Optionen den Privaten das Unterlaufen staatlichen Zwangs und die Hinwendung zu freiwilligen Äquivalenbeziehungen, die ihnen zum Beispiel in anderen Standorten außerhalb der nationalen Grenzen offenstehen und in denen ihnen ein Gleichgewicht zwischen staatlichem Nehmen und staatlichem Geben als gewährleistet erscheint. Globalisierung und der durch sie bewirkte internationale Standortwettbewerb stärken also weltweit die Exit-Optionen der Privaten. Insofern ist die Globalisierung ein weltweites Programm zur Reduzierung von staatlichem Zwang und das heißt zur stärkeren Durchsetzung des freiwilligen Tausches. Die Regierungen werden damit in ihrer Regulierungsmacht zunehmend begrenzt, Zwangsabgaben ohne Äquivalenzcharakter gegenüber den Privaten durchzusetzen. Die Globalisierung entmonopolisiert also die traditionelle Staatlichkeit des obrigkeitlichen Zwangs und der mit ihm verbundenen staatlichen Willkür, die festsetzt, daß Steuern und Staatsausgaben in ihrer Höhe und Struktur keine analytische Beziehung zueinander haben müssen.
Was bedeutet das konkret für die Steuerdiskussion in Deutschland? Zunächst sicherlich, daß die Relevanz des Leistungsfähigkeitsprinzips der Besteuerung mit ihrer politisch mehr oder minder willkürlichen Interpretation von Leistungsfähigkeit und Gerechtigkeit tendenziell abnimmt und die des Äquivalenzprinzips an Bedeutung gewinnt, das die staatlichen Leistungsfähigkeits- und Gerechtigkeitsvorstellungen dem Markttest auf – internationale – Akzeptanz aussetzt. Denn im internationalen Standortwettbewerb sind „Leistungsfähigkeit“ und „Gerechtigkeit“ relativ, sie stehen im Wettbewerb mit anderen Interpretationen: nicht nur der Privaten im Inland, die mobil sind und die bei Unzufriedenheit über die Regierungspolitik die Exit-Option androhen oder wahrnehmen, sondern auch der Regierungen und Privaten in anderen Standorten, die über Leistungsfähigkeit und Gerechtigkeit der Besteuerung anders denken als etwa die Bundesregierung. Der Staat verliert zunehmend sein regulierendes Interpretations- und Durchsetzungmonopol und wird zum Mitbewerber um die mobilen Ressourcen im In- und Ausland. Steuererhöhungen mit der simplen Begründung, der Staat brauche nun mal mehr Geld von den Privaten, werden zukünftig wohl immer schwerer durchsetzbar. Denn im internationalen Steuerwettbewerb der Standorte werden die – physisch oder funktional – mobilen Leistungsträger, Steuerzahler und Kapitaldisponenten das Gleichgewicht zwischem dem, was ihnen der Staat an Steuern nimmt, und dem, was er ihnen an Gegenleistungen bietet, verstärkt kalkulieren: Steuer-Leistungspakete stehen im Fokus.
Damit werden Gebühren (und Beiträge) für die Staatsfinanzierung bedeutsamer. Bei ihnen ist die Freiwilligkeit und die Äquivalenz zwischen privater Zahlung und staatlicher Leistung prinzipiell gegeben, jedenfalls ist sie größer als bei den meisten Steuern (zum Beispiel der Einkommensteuer). Zudem richten sie das staatliche Leistungsangebot stärker an den Präferenzen der Privaten aus. Konkret läuft diese Entwicklung in Deutschland schon seit Jahren: Lkw-Maut , Studiengebühren und vor allem die Privatisierung vormals staatlicher Monopolinstitutionen sind beredte Beispiele. Der Staat kann und sollte sich zunehmend nicht mehr als Opfer fordernder Einnahmebeschaffer gerieren, sondern muß sich den Privaten verstärkt als direkten Nutzen stiftender Tauschpartner anbieten.
Und was ist also mit den Krippenplätzen? Die Prinzipien von Freiwilligkeit und Äquivalenz fordern – neben dem Subsidiaritätsprinzip mit seiner primären Zuständigkeitsvermutung zugunsten der privaten gegenüber der staatlichen Leistungserstellung – zunächst überhaupt kein Staatsangebot an Kinderkrippen und also auch keine Staatsfinanzierung über Steuern, sondern vielmehr eine Preisfinanzierung über den Markt für Kinderbetreuung. Auf diesem Markt entscheidet sich dann auch, welche Nachfrage bei welchen Preisen nach welchen Betreuungsinstitutionen und welchen Qualitäten der Kinderbetreuung tatsächlich besteht. Absurd ist es, daß sich auch hier wieder der obrigkeitliche Organstaat anmaßt, den wahren Bedarf an und die optimale Qualität von Kinderbetreuung durch Kinderkrippen im Vorhinein zu kennen und dann die Steuerfinanzierung für das staatliche Standardangebot festlegen zu müssen. Will sich der Staat, was er überhaupt nicht sollte und schon gar nicht muß, auf diesem Markt dennoch als Mitbewerber auf der Angebotsseite positionieren, so ist die Gebührenfinanzierung angebracht. Der Staat muß sich dann im Kinderbetreuungswettbewerb mit allen differenzierten Preis- und Qualitätsparametern der Privaten bewähren – so wie es dem verfassungsökonomischen Staatsverständnis entspricht.
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Sehr geehrter Herr Schäfer,
Sie verkennen den Satz „Nur Reiche können sich einen armen Staat leisten“. Wenn Sie die Krippenplätze mittels Gebühren und Beiträge finanzieren wollen, müssen Sie sich fragen lassen, welche Hartz IV-Empfängerin sich dann einen solchen Krippenplatz leisten kann.
Sie merken an: „In einer sich zunehmend globalisierenden Welt verliert nun der traditionelle äquivalenzlos Steuern erzwingende Organstaat zunehmend an Durchsetzungskraft. Warum? Weil Zwang als das Gegenteil von Freiwilligkeit nur durchsetzbar ist in einem – mehr oder minder – abgeschlossenen Staat, in dem die Gezwungenen keine Möglichkeiten zum Ausweichen, also zur Wahrnehmung von Exit-Optionen, haben.“
Auch diese Exit-Optionen können vor allem Reiche wahrnehmen. Dies u.a. schon allein dadurch, da die Lohnsteuer quasi automatisch abgezogen wird. Aber auch hier ist der Staat nicht wirklich so hilflos: erstens sind viele Steueroasen EU-Gebiet (oder mit EU-Staaten verbunden). Bei entsprechendem Willen könnte dies leicht eingeschränkt werden. Auch auf andere Steueroasen könnte entsprechender Druck ausgeübt werden.
Die Steuerzahlung könnte auch nicht an den Wohnort sondern (wie in den USA z.B.) an der Staatszugehörigkeit gekoppelt werden.
Letztlich könnte die Steuererhebung auch auf größere Einheiten übergehen: EU und langfristig UN. In einer wirklich globalisierten Welt wäre dies sinnvoll, damit sinnvolle und notwendige Steuern nicht unterbleiben.
Dass die heutigen Steuern, die in Deutschland erhoben werden, viel zu gering sind (und Abgaben, Gebühren und Beiträge eher zu hoch), sollte nur nebenbei erwähnt werden.
Freundliche Grüße
Christian Holzer
Hi!
> Sie verkennen den Satz “Nur Reiche können sich einen armen Staat
> leisten“. Wenn Sie die Krippenplätze mittels Gebühren und Beiträge
> finanzieren wollen, müssen Sie sich fragen lassen, welche Hartz
> IV-Empfängerin sich dann einen solchen Krippenplatz leisten kann.
Mal abgesehen davon, dass eine Hartz-IV-Empfängerin nicht arbeiten geht, und deswegen nicht unbedingt einen Kindergartenplatz braucht, schließen private Kindergärten ja eine staatliche Förderung nicht aus.
Ein effizienter Weg kann ein Kindergarten-Gutscheinsystem sein, den jeder erhält und für den eine Kita, wenn Sie den Gutschein einlöst, einen festen Betrag vom Staat erhält.
Der Vorteil: Der Staat braucht keine Kitas zu bauen und es bedarf keiner Administration. Es findet dann auch kein Verdrängungswettbewerb mehr zwischen privaten und öffentlichen Kitas zuungunsten des privaten Angebots statt.
Sehr geehrter Herr Kieseritzky,
„Mal abgesehen davon, dass eine Hartz-IV-Empfängerin nicht arbeiten geht,“
Möglich, aber nicht zwingend. Aktuell gibt es 5,413 Mio. Alg II-Bezieher, von denen nur 2,566 Mio, (also weniger als 50%) arbeitslos gemeldet sind. Der größte Teil des Restes sind Aufstocker, also Personen, die eine Arbeit (zum Teil sogar Vollzeitarbeit) haben, aber so wenig verdienen, dass sie als bedürftig gelten und Alg II beziehen.
Und selbst die Organisation eines „1-Euro-Jobs“ kann ohne Kita-Platz problematisch sein.
„und deswegen nicht unbedingt einen Kindergartenplatz braucht, schließen private Kindergärten ja eine staatliche Förderung nicht aus.“
Zur Privatisierung der Kindergärten will ich mich hier nicht äußern. Wichtig ist in diesem Zusammenhang nur, dass eine solche Förderung ja auch über Steuern finanziert werden müsste. Die betroffene Mutter (oder Vater) kann diesen Beitrag/diese Gebühr nicht zahlen und somit muss es ein Dritter (der Staat) zahlen. Ob diese Zahlung nun über Subvention an private Kindergärte oder über kostenlose Bereitstellung in staatlichen Kindergärten erfolgt, ist in diesem Zusammenhang irrelevant.
Freundliche Grüße
Christian Holzer
> Ob diese Zahlung nun über Subvention an private Kindergärte oder über
> kostenlose Bereitstellung in staatlichen Kindergärten erfolgt, ist in
> diesem Zusammenhang irrelevant.
Nein, ist es eben nicht, weil es höchstwahrscheinlich günstiger für die Gesellschaft kommt, wenn der Staat keine eigenen Krippen betreibt, aber dafür einen Zuschuss zu den Kitagebühren zahlt.
Sehr geehrter Herr Kieseritzky,
ob das günstiger für die Gesellschaft kommt, ist zu bezweifeln. Schon allein weil private Kindergärten Gewinne machen müssen, staatliche hingegen nicht (und dieser Gewinn muss dann vom Staat mitfinanziert werden). Aber noch einmal: es ging hier um Steuern oder Beiträge.
Auch Ihr Vorschlag würde auf eine Steuerfinanzierung hinauslaufen und daher vom Autor des obigen Beitrags abgelehnt werden (so er konsequent ist).
Freundliche Grüße
Christian Holzer
Auch wenn ich kein großer Freund von staatlichen Eingriffen in das Handeln der einzelnen Menschen bin, ist meine Einstellung zu Kinderbetreuungsplätzen etwas weniger ablehnend.
Nach meiner Vorstellung einer gerechten Gesellschaft sollten zunächst möglichst gleiche Startchancen für alle Menschen geschaffen werden, um hinterher jedem Einzelnen möglichst viel Selbstverantwortung und -bestimmung zu geben.
In diesem Sinne ist gerade Kinderbetreuung und schulische Bildung eine Aufgabe, bei der der Staat im Sinne der Chancengleichheit meiner Ansicht nach durchaus tätig werden kann. Vielleicht sogar tätig werden muss.
Die genaue Ausgestaltung der Betreuung ist dabei eine andere Frage. Ein mehr dezentralisiertes System dürfte dabei sicherlich eine effizientere Lösung sein.
@ Gegenposition:
Gewinne privater Unternehmen als Gegenargument für die Privatisierung privater Aufgaben ist so alt wie die Privatisierungsdebatte und dennoch irreführend. Der Gewinn eines Unternehmens ist nichts anderes als eine Entschädigung des Investors für ein Verzicht auf alternative Investitionen. Ebenso wie für die Beschäftigten dieser Einrichtungen der Lohn die Entschädigung für entgangene Beschäftigungsalternativen ist. Gewinne lassen sich nicht mit dem staatlichen Kostendeckungsprinzip wegreden. Diese Rendite müssen staatlich finanzierte Unternehmen prinzipiell auch erwirtschaften und zwar in Form eines Beitrags zum Machterhalt der Verantwortlichen für die staatlichen Budgets. Und wenn diese glauben, dass Sie mit anderen staatlichen Investitionen bei Wählern und Lobbyisten besser Punkten können, dann werden Sie nicht in die Kinderbetreuung investieren. Zudem ist das Kostendeckungsprinzip ein wohlfeiles Deckmäntelchen für Verschwendung, weil es einem staatlichen Kindergarten ohne Konkurrenz lediglich um Budgetmaximierung ohne jeglichen Anreiz zur internen Kostensenkung geht. Fehlt der Wettbewerb um die Kinder durch das Angebot kostengünstiger Kinderbetreuungsplätze mit hoher Erziehungsqualität, besteht die Gefahr der Bildung von Kinderverwahranstalten die für möglichst viele öffentlich Beschäftigte einen sicheren Arbeitsplatz und möglichst hohe Einkommen generieren.
Ein wettbewerblich organisiertes System privater Kinderbetreuung kann sich aus einer Kombination aus staatlichen Betreuungsgutscheinen und freiwilligen Zahlungen der Eltern finanzieren und lässt sich nur durch ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis für die Eltern rentabel finanzieren. Genau das sollte das Ziel der Kindererziehung sein. Eine staatlich unterstützte Qualitätskontrolle durch ein Zertifizierungssystem ist damit nicht ausgeschlossen. Gewinne sind auf jeden Fall notwendig, damit eine stabile Investitionsgrundlage der Kindertagungsstätten möglich ist, die nicht unter den chronischen Budgetdefiziten des Staates und tagespolitischem Opportunismus der politischen Verantwortlichen leidet.
Im Übrigen sollte man die empirischen Erfahrungen einer Privatisierung und Wettbewerbsöffnung in weiten Bereichen wie Energieversorgung und Telekomunikation im Hinterkopf haben. Hier sind die Preise seit der Deregulierung gesunken bzw. zumindest die Probleme einer chronischen Unterfinanzierung gelöst worden.
Sehr geehrter Herr SteffenH,
ich sagte schon: ich will hier gar nicht die Privatisierungsdebatte eröffnen. Wie erfolgreich die Privatisierung im Bereich Energieversorgung und Telekommunikation waren, kann sicherlich an anderer Stelle diskutiert werden. Empfehlen kann ich in diesem Zusammenhang den von Ernst Ulrich von Weizsäcker herausgegebenen Sammelband „Grenzen der Privatisierung“.
Letztlich bleibt, dass auch Sie auf Steuerfinanzierung der privaten Kindergärten setzen: „Ein wettbewerblich organisiertes System privater Kinderbetreuung kann sich aus einer Kombination aus staatlichen Betreuungsgutscheinen und freiwilligen Zahlungen der Eltern finanzieren“ Die staatliche Betreuungsgutscheine müssen ja irgendwie finanziert werden und dies werden Sie auch bei Ihnen offensichtlich nicht durch Beiträge oder Gebühren der Empfänger dieser Gutscheine. Also schliessen auch Sie den Weg aus, den Herr Schäfer gehen will.
Das herausgearbeitet zu arbeiten, genügt mir.
Freundliche Grüße
Christian Holzer
Literaturverweise sind noch nie gute Argumente gewesen, auch wenn aus ihnen welche werden könnten.
Und die Subventionen sind für die Kinder, denn die können oft nur bedingt etwas für die mäßige Produktivität und daher niedrigen Einkommen ihrer Eltern.
Das Hauptargument für ein Gutschein-System ist aus meiner Sich die weltanschauliche Pluralität. Während bei einem Subventionssystem der Staat ein Monopol auf die soziale Prägung der Kinder besitzt, können bei einem Gutscheinsystem die Eltern zwischen verschiedenen pädogogischen, institutionellen und wertorientierten Richtungen wählen.
Die Eltern könnten auch darüber entscheiden, ob sie überhaupt eine Krippe oder einen Kindergarten in Anspruch nehmen oder die Zahlung als Zuschuss für eine Tagesmutter oder zum Haushaltsgeld der Hausfrau verwenden. Dann könnte auch der Eindruck vermieden werden, dass die staatlichen Krippenplätze dazu benutzt werden, um durch die Hintertür einen bestimmten Lebensstil zu fördern und einen anderen, etwa die Hausfrauenehe, durch staatliche Umverteilung zu diskrimieren.
Die Erfahrung des 20 Jahrhunderts zeigt, daß es hoch gefährlich ist, dem Staat im Erziehungsbereich ein Monopol einzuräumen.