Gastbeitrag
Autonomie für die deutsche Finanzpolitik ist auch für Europa wertvoller als Trichets europäische Vormundschaft für alle

Jean-Claude Trichet zielt mit seinem Vorschlag für ein europäisches Finanzministerium auf eine tiefgreifende Umschichtung von Kompetenz und Verantwortung für die Wirtschafts- und Finanzpolitik in Europa. In Deutschland hat er damit bisher nicht viel Gegenliebe gefunden. Das sollte auch so bleiben.

Wer dem nationalen Finanzminister oder – was in französischer Diktion dasselbe ist – dem nationalen Wirtschaftsminister sagen kann, was er tun darf und was er nicht tun darf, trägt damit grundsätzlich (Mit-) Verantwortung für deren Entscheidungen. Diese Verantwortung wird effektiv grenzenlos sein. Denn da in der Finanzpolitik letztlich die Linien fast aller Politik zusammen laufen, lässt sich im Prinzip die Gesamtentwicklung in einem Staat der Gemeinschaft, gleichviel ob zu Recht oder zu Unrecht, als Ergebnis europäischer Einflussnahme darstellen und je nach Opportunität denunzieren. Die nationale Verantwortung für nationale Fehlentwicklungen, ja, schon für nicht voll zufriedenstellende Entwicklungen verschwindet im Nebel des Streits über unbeweisbare Kausalitätsbehauptungen, und die europäischen Instanzen werden überzogen mit Ansprüchen aus dem illusionären Ziel, dass in Europa die Unterschiede im nationalen Wohlstandniveau beseitigt werden müssten, weil sie Ausdruck von Ungerechtigkeit und Mangel an Solidarität seien. Im einzelnen mündet das dann in Angleichungsdruck in allen möglichen Bereichen, auch solchen, wo er sich sachlich überhaupt nicht rechtfertigen lässt und das bisher auch gar nicht versucht worden ist; namentlich im sozialpolitischen Bereich würde unsachgemäßer Angleichungsdruck die Autonomie der europäischen Völker, selbst zu entscheiden, wie sie leben wollen, in unerträglich Weise in Frage stellen. Da sei Gott vor.

Die Europäische Währungsunion hat zum Fundament, dass die Finanzpolitik in nationaler Verantwortung steht. Die Ratio dessen ist eine doppelte. Die eine ist: Ein Staat, der die Herrschaft über das Geldwesen aufgegeben hat, braucht die Autonomie in der Finanzpolitik, um mit nationalen gesamtwirtschaftlichen Problem fertig zu werden. Die andere ist: Derjenige, der Geld – aus dem Nichts – herstellen darf, muss unabhängig sein von denjenigen, die ein Interesse daran haben, wie viel Geld es gibt. Das ist nicht mehr der Fall, wenn die Notenbank dem geballten Kooperationsdruck der Zuständigen für eine in Europa zentral geführte Finanzpolitik ausgesetzt ist. Gegen solchen Kooperationsdruck kann man sich, wenn es darauf ankommt, nicht allein auf die der Notenbank garantierte Unabhängigkeit verlassen. Nach französischer Auffassung sollte genau dieser Kooperationsdruck sogar zum Konzept gehören, um die in der Geldverfassung garantierte Unabhängigkeit der Notenbank in den Grenzen der Vernunft zu halten. Da sei Gott vor.

Die Deutsche Bundesbank hatte zuletzt (vor Maastricht) eine beinahe hegemoniale Stellung im europäischen Geldwesen. Zum Schaden für Europa war das nicht. Denn ihre dominante Stellung hatte die Bundesbank ja durch die Qualität des von ihr hergestellten Geldes erworben. Trotzdem war es verständlich, dass die Europäer die D-Mark durch eine gleich gute, aber von ihnen selbst – nach dem Muster der D-Mark – hergestellte Währung ersetzen wollten. So geschah es. Und so benutzen heute die Menschen in siebzehn europäischen Staaten das gleiche gute Geld. Geblieben ist das Gerangel um den Einfluss in der fast alle Politikbereiche durchdringenden Finanzpolitik. Auch hier gibt es Unterschiede bei der nur formal gleichen nationalen Souveränität. Salopp gesprochen: die deutsche Finanzpolitik ist etwas souveräner als die der anderen. Die anderen müssen sich etwas mehr nach ihr richten als sie nach ihnen. Und so wie man die besonders souveräne Bundesbank eingefangen hat in der Europäischen Zentralbank (nicht zum Schaden Deutschlands, sondern zum Wohle aller), möchten viele auch die besonders souveräne deutsche Finanzpolitik einfangen in einer zentralen europäischen Finanzpolitik. Es ist aber nicht zu sehen, wie das geschehen könnte zum Wohle aller.

Im Prinzip entmündigt jede unabhängige Notenbank in gewisser Weise die Finanzpolitik im Bereich ihrer Jurisdiktion. Denn ein Staat, der seine Schulden bezahlen muss mit Geld, das er nicht selbst herstellen kann, ist eng dran. Freilich muss er eine solche Beschränkung seiner Fähigkeit, finanzpolitisch zu sündigen, auch akzeptieren. Am Ende ist er ja Verfassungsgeber. Dies begründet die Bedeutung von Spielregeln und Marktkräften, die rechtzeitig und vorbeugend der Überschuldung eines Staates entgegenwirken, damit der äußerste Fall erst gar nicht eintritt.. In der Europäischen Währungsunion steht dafür einerseits der Stabilitäts- und Wachstumspakt, andererseits – und eigentlich noch wichtiger – der Anpassungszwang, der von Staaten mit besonderer stabilitätspolitischer Disziplin über die Finanzmärkte ausgeübt wird. Für Deutschland in solcher Rolle – mit seiner aus der Vergangenheit heraus überdurchschnittlichen Präferenz für stabilitätspolitische Disziplin – ist kein Ersatz zu sehen. Ein europäisches Finanzministerium nach den Ideen von Jean-Claude Trichet zu schaffen, hieße Deutschland und den paar weiteren besonders stabilitätsbewussten Ländern ihre Schrittmacher-Rolle nehmen, ohne dafür einen Ersatz anzubieten. Wo das Durchschnittliche zum Maßstab wird, ist der Niedergang vorgezeichnet. Da sei Gott vor.

Eine Währungsunion, in der die geldpolitische Disziplin von der Unabhängigkeit der Notenbank und die finanzpolitische Disziplin von der strikten Selbstverantwortung der nationalen Fisci erwartet wird, vorsorglich unterstützt durch die Regeln eines Stabilitäts- und Wachstumspaktes, das war die reine Lehre. Die Anhänger der reinen Lehre, zu denen sich auch der Verfasser dieses Textes zählt, haben in der akuten Staatsschuldenkrise einiges hinzu gelernt, nichts, was das Credo betrifft, wohl aber einiges, was die praktischen Aspekte anbelangt. Warum Jean-Claude Trichets Thesen zu unterstützen wären, lernt man freilich auch hier nicht. Kann aber das ordnungspolitische Zentrum des deutschen Konzepts für die Währungsunion – der Selbstverantwortungsgrundsatz in Artikel 125 des Lissabon-Vertrages: es gibt keinen Anspruch überschuldeter Mitgliedstaaten auf Bail-out, und es darf keine Verpflichtung zum Bail-out geschaffen werden – das alleinige Zentrum bleiben?

Zugestehen muss womöglich auch der Anhänger der reinen Lehre, dass die Europäische Währungsunion für den Fall künftiger Finanzkrisen – Liquiditätskrisen oder Solvenzkrisen – einen dauerhaften Krisenmechanismus braucht, wie er nach der befristeten Ad hoc-Lösung vom Mai 2010 erarbeitet und im März diesen Jahres beschlossen worden ist. Womöglich! Die internationale Vernetzung der Finanzmärkte hat ein Ausmaß erreicht, dass schon die reine Liquiditätskrise eines Staates Ansteckungsgefahren mit sich bringen kann, die außergewöhnliche internationale Gegenmaßnahmen erforderlich machen. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Fall der reinen Liquiditätskrise eintritt, kann man freilich durch vorbeugendes Verhalten, notfalls durch von europäischer Seite erzwungenes Verhalten so weit herabsetzen, dass er beinahe irrelevant erscheint; hinter jeder Liquiditätskrise eines Staates zeichnet sich letztlich eine drohende Solvenzkrise ab, entstanden aus hartnäckiger Verweigerung finanzpolitischer Solidität. Aber dass es gelegentlich auch verrückt gewordene Finanzmärkte gibt, lässt sich nicht leugnen.

Zugestehen muss der Anhänger der reinen Lehre ebenfalls, dass ein Insolvenzverfahren für Staaten, die Schwierigkeiten haben, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukomme, nicht so selbstverständlich ein gangbarer Weg ist wie vielfach gedacht. Die Beteiligung der Gläubiger an den Kosten der Sanierung eines Schuldnerstaates scheint nicht immer so praktikabel zu sein, wie die Forderung danach populär ist. Das Hin und Her der letzten Wochen in der Griechenland-Krise gibt Anschauung dafür genug. Man fühlt sich beinahe auf die Einsicht zurück geworfen: Es kommt ja gar nicht so sehr darauf an, dass ein Konkurs tatsächlich eröffnet wird, es genügt schon, wenn er droht und für einigermaßen wahrscheinlich gehalten wird; die richtigen Verhaltensanreize für die Betroffenen sowie für Dritte in Sachen Vermeidung von moral hazard – dem Risiko, dass einer sich so verhält, wie man es von ihm befürchtet – gibt es schon dann (Zinsdifferentiale, Ansehensverlust etc.). Auf die Dauer genügt das zwar nicht auf jeden Fall. Aber gegenwärtig gibt es bei vielen anscheinend geradezu eine Sucht danach, den Griechenlandfall mit einer Insolvenzregelung zu Ende zu bringen. Sie scheinen den viel berufenen Artikel 125 mit seiner No-bail-out-Regel so zu lesen: Wenn ein Mitgliedstaat der Europäischen Währungsunion in finanzielle Schwierigkeiten gerät, soll er nicht alsbald seine Freunde zu Hilfe rufen, sondern gefälligst erst einmal aufhören, seine Schulden zu bezahlen; verdient haben es seine Hauptgläubiger im Zweifel allemal nicht besser; bis die Kapitalanleger solche Untreue vergessen haben, darf es dann Hilfen geben. Gemeint ist mit Artikel 125 aber doch wohl: Wenn ein Mitgliedstaat der Europäischen Währungsunion in finanzielle Schwierigkeiten gerät, soll er sich nicht auf seine Freunde verlassen, sondern sich zusammenreißen, um seine Schulden selbst bezahlen zu können, und zwar vollständig, früher oder später; die Hilfe der Freunde kommt dann schon von selbst, auch aus eigenem Interesse.

Sowohl der letzte als auch der vorletzte Punkt sind eingegangen in die heute durchaus verbreitete Vorstellung, die Europäische Währungsunion sei entweder ein Irrweg gewesen oder sie müsste grundlegend reformiert werden, ja, sie müsste erst einmal vollendet werden in dem Kohl’schen Sinne, dass eine Währungsunion als Schicksalsgemeinschaft auf die Dauer eine politische Union erfordere. Das ist natürlich Wasser auf die Mühlen von Jean-Claude Trichet. Aber wir bleiben bei unserem fundamentalen Einspruch. Eine Währungsunion ist keine Schicksalsgemeinschaft. Sie ist eine Gruppe von Menschen, die das gleiche Geld verwenden. Diese stellen ihr Geld gemeinschaftlich her oder lassen es nach gemeinschaftlichen Regeln herstellen, und sie bejahen es – nicht bloß: sie nehmen es in Kauf -, dass ihr jeweiliger Staat nicht mehr national Inflation machen kann, etwa um sich real zu entschulden oder um überhöhte Geldlöhne real zu senken. Für Trichets Position bliebe: In der internationalen Finanzkrise haben wir gelernt, dass das Verschuldungsvolumen von Banken, für die gilt: zu groß, bankrott zu gehen, effektiv begrenzt werden muss. In der noch andauernden Staatsschuldenkrise haben wir gelernt: Schon ein verhältnismäßig kleiner Staat kann diese Bedingung ebenfalls erfüllen. Der Selbstverantwortungsgrundsatz des Artikels 125 reichte dann nicht aus. Und auf die von vornherein bloß akzessorische Rolle des Stabilitäts- und Wachstumspaktes mag ohnehin niemand allein vertrauen.

Aber statt zu Trichets von fundamentalen Einwänden umstelltem Konzept sollte man vielleicht zum Naheliegendsten greifen, dem allseitigen Verzicht auf dauerhafte Staatsverschuldung von Verfassungswegen, einer Schuldenbremse nach Schweizer oder deutscher Art. Der darin festgeschriebene Souveränitätsverlust für die nationale Finanzpolitik eines Mitgliedstaats der Währungsunion wäre gar nicht mehr groß, gar nicht zu vergleichen mit dem, was Trichet den europäischen Nationen zumuten will. Staatsverschuldung braucht man nicht. Nachhaltig erhöhten Ausgabenspielraum gewinnt man durch sie nicht. Beliebt ist sie vor allem, weil der Staat so immer wieder einmal versuchen kann, die eigenen Bürger zu übertölpeln mit kreditfinanzierten – von der Notenbank am Ende alimentierten – Mehrausgaben, bevor die Kapitalanleger merken, was gespielt wird und wegen der sich abzeichnenden Inflation für weitere Kredite höhere Zinsen verlangen. Aber da man mit der Währungsunion ja schon auf die Möglichkeit zu inflationärer Finanzierung von Staatsausgaben verzichtet hat, ist in solchem Spiel nichts mehr drin. Da kann man auf die elende Verschulderei auch gleich ganz verzichten.

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Autonomie für die deutsche Finanzpolitik ist auch für Europa wertvoller als Trichets europäische Vormundschaft für alle“

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