Die Praxisgebühr: Reformieren statt Abschaffen

Ich ärgere mich etwas über die Wahl des Themas für meinen letzten Blogeintrag. Ich schrieb im Mai über das Ehegattensplitting, und bisher (und wahrscheinlich für immer) kam es zu null Kommentaren dazu. Heute könnte ich das Ganze als offenen Brief an die Fraktion um Norbert Geis („Ehegattensplitting nur bei Fortpflanzungsmöglichkeit“) und an die vermeintlich Progressiven wie etwa Heribert Prantl („Ehegattensplitting ist anachronistisch“) richten und würde damit dann vielleicht mehr Zu- und Widerspruch provozieren. Schade, Timing ist eben doch alles.

Dann also zur Abschaffung der Praxisgebühr. Die FDP möchte diese Selbstbeteiligung im System der Gesetzlichen Krankenversicherung abschaffen, die Unionsparteien möchten das nicht, aber es wird wohl Teil der Verhandlungen zur Zuschussrente sein (hierzu siehe meinen Beitrag aus dem vergangenen Jahr). Die Praxisgebühr sei ein bürokratisches Monster ohne große Steuerungswirkung, argumentieren die Freidemokraten. Stimmt. Aber gerade aus liberaler, ordnungspolitischer Perspektive hätte man sich dann eine Reform der Selbstbeteiligung im ambulanten Geschäft der Gesetzlichen Krankenversicherung gewünscht – und nicht deren Abschaffung.

Wir erinnern uns: Mit dem Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung wurde 2004 die Praxisgebühr von zehn Euro pro Quartal eingeführt, die entweder bei Erstbesuch oder bei fehlender Überweisung anfällt. Das roch nach Kulturrevolution, doch der Untergang des Abendlandes blieb wieder einmal aus. Mittlerweile haben sich die Gemüter beruhigt, doch glücklich scheint mit der Regelung keiner zu sein. „Zu bürokratisch für die Ärzte“ sagen die Einen – „zu unsozial für die Patienten“ sagen die Anderen. „Zu niedrig und handwerklich schlecht“ sagen die meisten Gesundheitsökonomen.

Denn wir sollten endlich akzeptieren, dass auch das Gesundheitswesen ein Markt ist – ein ganz besonderer zwar, aber doch ein Markt. Und ein solcher funktioniert eben nicht ohne Preise bzw. nicht, ohne dass ein Teil der verursachten Kosten beim Nachfrager (dem Verursacher) ankommt. Um dies zu erreichen bedarf es mehrerer Schritte – den einzigen Selbstbehalt abzuschaffen, gehört meiner Meinung nach nicht dazu.

Damit die Praxisgebühr ein echter Selbstbehalt werden kann, bedarf es grundlegender Reformen der Abrechnung in der Gesetzlichen Krankenversicherung – und am besten auch im System der Privaten Krankenversicherung.

1. Eine Verschlankung der Gebührenziffern, welche dann auch für Laien nachvollziehbar wären. Denn den einheitlichen Bewertungsmaßstab in der GKV oder die staatlich festgesetzte Gebührenordnung in der PKV lösen heute selbst bei Experten eher Grübeln aus. Als privatversicherter Beamter weiß ich, wovon ich spreche. Eine professionelle Zahnreinigung (das habe ich bestellt) löst einen Wust verschiedener Ziffern mit lateinischen Vokabeln aus, so dass eine wirkliche Kontrolle der Rechnung mich ein halbes Studium Zahnmedizin kosten würde. Anschaulicher ausgedrückt: Hat er nun die subgingivale Konkremententfernung, Wurzelglättung und Gingivakürettage durchgeführt oder nicht? Bei einer Reform sollten also verständliche Variablen wie etwa der Faktor „Zeit am Kunden“ im Vordergrund stehen.

2. Einführung der Kostenerstattung in der GKV. Wenn Patienten sich an der Rechnung via Selbstbehalt beteiligen und diese kontrollieren sollen, brauchen sie vorab eine Rechnung. Im gegenwärtigen Sachleistungssystem gibt es zwar auf Wunsch des Patienten eine Patientenquittung, aber das ist in etwa so, als wenn sich ein Hochzeitsgast quittieren lassen würde, wie viel der Wein kostet, mit dem er gerade auf das Paar anstößt. Wozu? Es bezahlen ja sowieso die Brautleute oder deren Eltern.

3. Umgestaltung der Praxisgebühr hin zu einem echten – absoluten und/oder relativen –Selbstbehalt auf Jahresbasis. Dies könnte in Schritten geschehen. Man könnte mit 150 Euro p. a. anfangen. Die maximale Praxisgebühr liegt, wenn Überweisungen genutzt werden, bei 120 Euro im Jahr. Die wissenschaftliche Evaluation könnte in der Folge zeigen, bei welchem Betrag der größte Steuerungseffekt erreicht wird. Chronisch Kranke und ärmere Patienten sind übrigens schon heute durch die Überforderungsklausel von zwei Prozent des Haushaltseinkommens abgesichert. Vorsorgeuntersuchungen bspw. während der Schwangerschaft wären weiterhin selbstbehaltsfrei (so machen es auch die Schweizer).

Eine stufenweise Reform der Praxisgebühr erscheint mir dabei leichter als ihre Abschaffung, um dann in fünf bis zehn Jahren wieder einen (hoffentlich echten) Selbstbehalt einzuführen. Dies sollte die Politik im Auge behalten. So mancher Mediziner lehnt eine solche Reform ab, da er sich nicht als Kaufmann versteht. Doch gerade hier liegt der Hund begraben. Wollen wir weiterhin ein leistungsfähiges Gesundheitssystem, welches auch für zukünftige Generationen finanzierbar bleibt, geht dies nach Meinung der meisten Gesundheitsökonomen nur über mehr Wettbewerb. Den müssen dann sowohl die Anbieter als auch die Nachfrager von Gesundheits(dienst)leistungen aushalten.

Eine Antwort auf „Die Praxisgebühr: Reformieren statt Abschaffen“

  1. Ich bin beim Autor, wenn er den Wahnsinn der Gebührenordnung kritisiert. Aber dann spricht er von der Reformation der Praxisgebühr. Alles schön und richtig und doch meiner Ansicht nach am Grundproblem vorbei.

    Jeder Mensch ist selbst für sein leben und damit für seine Gesundheit verantwortlich. Wie er dafür die Verantwortung wahrnimmt, ist nciht Sache des Staates. Wer sich nicht versichern möchte – bitteschön. Dann trägt er eben alle Kosten selbst. Wer sihc versichern möchte – bitteschön. Dann entscheidet er aber auch wo und in welchem Umfang, ob mit oder ohne Selbstbehalt, mit oder ohne Obergrenzen der Erstattungen, mit oder ohne dieses oder jenes. Das alles geht den Staat nichts an – sehr wohl aber mich selbst – weil es mein Leben ist.

    Das wiederum führt freilich dann ach zur Abschaffung der GKV – also der Pflichtversicherung bei einer Behörde (denn das sind die GKV). UNd dann braucht sich auch nur noch einer Gedanken um Praxisgebühren zu machen – der Patient selbst.

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