Der Klimawandel und die langfristig steigenden Energiepreise werden einen umfangreichen Strukturwandel im Wintersport verursachen. Ein wirtschaftspolitischer Handlungsbedarf ergibt sich daraus nicht.
Aller Voraussicht wird die globale Erwärmung spätestens mittelfristig dazu führen, daß eine im Winter dauerhaft geschlossene natürliche Schneedecke nur noch in höheren Lagen vorhanden sein wird. Vor diesem Hintergrund werden manche der bislang noch als schneesicher geltenden Wintersportgebiete gezwungen sein, verstärkt auf Beschneiungsanlagen zurückzugreifen, um die notwendigen Bedingungen für eine Ausübung des Wintersports (Alpinski, Cross-Country-Skiing etc.) zu schaffen. Gleichzeitig haben sich die Rahmenbedingungen beim Angebot von Energie erheblich verändert: Bedingt durch Regulierungen – u.a. aus Umweltschutzgründen – und durch den Wegfall vormals wichtiger Lieferanten (Rußland) dürften weitere Erhöhungen der Energiekosten zu erwarten sein.
Diese Gemengelage hat unmittelbare Folgen für den Wintersport. So müssen mit großer Wahrscheinlichkeit in vielen Wintersportorten verstärkt technische Beschneiungsanlagen eingesetzt werden, damit die für das angemessene Betreiben von Wintersport notwendigen Voraussetzungen hergestellt werden können. Die höheren Energiekosten und der sonstige für den Betrieb von Beschneiungsanlagen notwendige Ressourcenverbrauch (insbesondere Wasser) führen nun zu erheblich höheren Betriebskosten für die Bertreiber von Wintersportanlagen in den davon betroffenen Gebieten, die über die Preise an die Konsumenten weitergegeben werden müssen. Gleichzeitig ist freilich zu erwarten, daß bestimmte Wintersportgebiete von dieser Problematik nur gering oder gar nicht betroffen sind. Dabei treten als Betreiber der insbesondere im Abfahrtsbereich notwendigen Seilbahnanlagen unterschiedlichste Akteure auf, die von privaten Unternehmen über Kommunen bis zu regionalen Tourismusverbänden reichen.
Auf Seiten der Nachfrage dürfte sich aus den veränderten Bedingungen zum einen ein Einkommenseffekt ergeben, da bestimmte Konsumenten die höheren Preise für das Betreiben von Wintersport nicht mehr zu zahlen bereit sind. Zudem erleiden Betreiber in Gebieten, die verstärkt technische Beschneiungsanlagen einsetzen müssen, aufgrund der damit verbundenen Kosten einen Wettbewerbsnachteil, da sie zumindest auf längere Sicht die erhöhten Kosten an die Konsumenten weitergeben müssen. Das Resultat hiervon dürfte ein Struktureffekt sein: Die Konsumenten werden verstärkt die betreffende Dienstleistung in schneesicheren und damit preislich attraktiveren Orten zu Lasten der anderen Wintersportdestinationen nachfragen.
Die Wintersportorte können auf die Veränderung der Rahmenbedingungen wie folgt reagieren: Für die Wintersportorte, die die Schneesicherheit zu verlieren drohen, und die dort ansässigen Betreiber ergibt sich aus betriebswirtschaftlicher Sicht zumindest mittelfristig die Notwendigkeit, das Angebot anzupassen. Dies kann zum einen, wenn am Wintersport festgehalten werden soll, dadurch geschehen, daß für den Konsumenten werthaltige und vor allem einzigartige Zusatzleistungen angeboten werden, um auf diese Weise ein konkurrenzfähiges Preis-Leistungsbündel offerieren zu können. Derartige Zusatzleistungen könnten etwa besondere Events sein, die ausgewählte Zielgruppen attrahieren (z. B. Red Bull Home run oder Top of the Mountain Opening Concert mit Demi Lovato in Ischgl). Zum anderen können diese Wintersportorte versuchen, das Angebot von Wintersportdienstleistungen zurückzuführen und sich als attraktive Sommerdestination positionieren.
In Orten, die nach wie vor schneesicher sind, eröffnen sich Preissetzungsspielräume. Dies bietet zum einen die Chance, die Preise von Standarddienstleistungen (Transport-, Gastronomieleistungen etc.) anzuheben. Zum anderen kann in derartigen Orten auf ein exklusives und hochpreisiges Luxusangebot gesetzt werden.
Die skizzierten Konsequenzen wirken sich mittelbar auf die Beschaffungsmärkte aus. Eine verringerte Nachfrage nach Wintersport resultiert auch in einer verminderten Nachfrage nach den dafür notwendigen Ausrüstungsgegenständen (Sportartikel, Kleidung etc.). Zudem sind davon weitere Beschaffungsmärkte (Sportanlagenbau etc.) und komplementäre Märkte (Gastronomie, Übernachtungsgewerbe, Anbieter von Unterhaltungsdienstleistungen etc.) sowie der Arbeitsmarkt betroffen.
Aus ordnungsökonomischer Sicht stellt sich nun die Frage nach einem staatlichen Handlungsbedarf. Die Veränderung der Rahmenbedingungen der Wintersportanbieter sind mittel- bis langfristiger Natur. Von den Anbietern kann somit erwartet werden, daß sie die notwendigen strategischen Anpassungen selbsttätig einleiten und umsetzen. Insgesamt handelt es sich dabei um einen für eine marktwirtschaftliche Ordnung typischen strukturellen Anpassungsprozeß auf exogene Impulse. Ein wirtschaftspolitischer Handlungsbedarf des Bundes oder der Länder läßt sich aus ordnungsökonomischer Sicht daraus nicht ableiten.
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