Für Menschen, die „ihr Leben lang fleißig in die Rentenkasse eingezahlt haben, (…) ist das Sozialamt der falsche Ort.“ Mit diesen gewohnt markigen Worten lässt sich Ministerin von der Leyen auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zitieren. Daher sollen Menschen, die mindestens 40 Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, zusätzlich zu ihrer Rente einen steuerfinanzierten Zuschlag von 10 bis 15 Euro oberhalb der sozialen Grundsicherung erhalten. Nach langem Ringen hat Bundeskanzlerin Merkel diese Pläne nun doch abgesegnet – es ist Wahljahr. Begründet wird die Zusatzleistung mit der angeblich steigenden Altersarmut, welche allzu vielen Menschen trotz langjähriger Beschäftigung nicht einmal mehr eine Rente oberhalb des Sozialhilfeniveaus belässt.
Tatsächlich scheint ein Trend zur Verschlechterung der Lebenssituation von Rentnern seit längerem ungebrochen. So ist das Bruttorentenniveau, welches einmal Werte von 52 Prozent aufgewiesen hatte, im Laufe der Zeit auf zuletzt nur noch 46 Prozent (2011) gesunken. Als Bruttorentenniveau ist die Rente eines „Standardrentners“ mit 45 Beitragsjahren und einem durchschnittlichen Einkommen vor Steuern und Sozialabgaben in Prozent des durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelts definiert. Das Nettorentenniveau (nach Abzug der Sozialabgaben, aber vor Steuern) ist zugleich von annähernd 60 auf nur noch knapp über 50 Prozent gesunken. Schließlich: Die Rentenreformen der Vergangenheit sehen ein weiteres Absinken des Bruttorentenniveaus bis auf 43 Prozent vor. Hinzu kommt: Die Zahl der über 65-Jährigen, welche ganz oder teilweise auf Sozialhilfe angewiesen sind, weil sie entweder keine oder keine ausreichende eigene Rente beziehen, steigt seit Jahren. Während dies im Jahre 2005 343 Tsd. Personen waren, stieg diese Zahl bis 2011 auf über 463 Tsd. und damit um annähernd 35 Prozent an.
Nimmt man diese Zahlen für sich, so scheinen sich die Alarmsignale als berechtigt zu erweisen. Aber man darf diese Zahlen nicht für sich nehmen. Es beginnt schon mit dem Rentenniveau. Wenn wir einmal genau hinsehen, was einem Rentner nach Abzug aller Steuern und Sozialabgaben im Vergleich zu einem durchschnittlichen Arbeitnehmer verbleibt, dann entsteht schon gleich ein völlig anderes Bild. So betrug das Bruttojahresarbeitsentgelt in den alten Bundesländern im Jahre 1970 im Durchschnitt 6822 € und die Bruttojahresrente betrug 3376 €. Damit lag das Bruttorentenniveau bei knapp 50 Prozent. Im Jahre 1991 lag das Bruttojahresentgelt bei 22.912 € und die Bruttojahresrente lag bei 11.184 €, woraus sich ein Bruttorentenniveau von immer noch 49 Prozent ergab. 2011 lag dann aber das Bruttojahresarbeitsentgelt bei 32.100 € und die Bruttorente bei 14.761 €. Hier nun, nach Wiedervereinigung, Globalisierung und Riesterrente, liegt das Bruttorentenniveau bei nur noch 46 Prozent. Nach Abzug der Sozialabgaben vom Bruttojahresentgelt und Bruttorente erhält man das Jahresarbeitsentgelt bzw. die Standardrente vor Steuern. Nimmt man diese Daten, so ergibt sich ein „Nettorentenniveau vor Steuern“ von 55,2 Prozent für 1970, 53,9 Prozent für 1991 und schließlich nur noch 50,1 Prozent für 2011. Der Verlust an Rente ist immer noch erheblich, nun aber schon nicht mehr so gravierend wie beim Bruttorentenniveau. Der Grund für den weniger ausgeprägten Rückgang liegt auf der Hand: Die Sozialabgaben sind seit den 1970er Jahren und dann noch einmal nach der Wiedervereinigung erheblich gestiegen, und Rentner wurden hierzu meist nicht oder nur bedingt herangezogen.
Ziehen wir nun von den Arbeitsentgelten und Renten zusätzlich auch die Steuern ab, so wird dieser Effekt noch ein zweites Mal zu Buche schlagen. So betrug das verfügbare Nettoarbeitsentgelt nach Abzug von Sozialabgaben und Steuern 1970 4822 € und die entsprechende verfügbare Nettorente lag bei 2878 €, woraus sich ein Nettorentenniveau nach Steuern von 59,7 Prozent ergab. 1991 betrug das Nettoarbeitsentgelt 13.841 € und die Nettorente nach Steuern 8196 €, so dass das Nettorentenniveau nach Steuern bei 59 Prozent lag. Schließlich betrug das Nettoarbeitsentgelt nach Steuern im Jahre 2011 19.789 €, während die Nettorente nach Steuern bei 11.828 € lag, so dass das Nettorentenniveau nach Steuern nun abermals etwa gleich war, genauer gesagt war es wiederum 59,7 Prozent.
Ziehen wir also einmal sämtliche Steuern und Abgaben ab, um so zu jenen Summen zu gelangen, welche den Arbeitnehmern und Rentnern netto wirklich zur Verfügung stehen, so sehen wir, dass sich seit mehr als vier Jahrzehnten praktisch nichts geändert hat und das Nettorentenniveau eines Standardrentners nach Steuern fast konstant bei knapp unter 60 Prozent verharrt. Ein Rentner, welcher nun – abweichend vom Standardrentner – nur 40 statt 45 Jahre lang eingezahlt hat, verfügt natürlich über ein entsprechend geringeres Nettorentenniveau nach Steuern. Allerdings hat sich auch an diesem Niveau seit 1970 nichts geändert, denn die Kürzung erfolgt über Entgeltpunkte (beim Durchschnittsverdiener also über genau einen Entgeltpunkt pro Jahr) und damit linear. Dass sich beim Nettorentenniveau nach Steuern seit Jahrzehnten nichts geändert hat, liegt daran, dass es zwar durch die Einführung der Riester-Rente auch heute schon Kürzungen des Rentenniveaus gegeben hat, dass diese Kürzungen bisher allerdings durch die kontinuierlich zunehmende Belastung der Arbeitseinkommen durch Steuern und Sozialabgaben ausgeglichen wurden, während die Renten im Gegensatz zu den Arbeitseinkommen damit bisher kaum belastet wurden.
Wenn wir demnach heute schon über Altersarmut sprechen, dann können wir das sinnvollerweise nur im Zusammenhang mit Veränderungen der Sozialstruktur tun, während eine durch Rentenkürzung verursachte Altersarmut bisher noch gar nicht stattgefunden haben kann. Zu den Veränderungen der Sozialstruktur gehört zunächst einmal die fortlaufend zunehmende Erwerbsbeteiligung von Frauen, welche aber keine Altersarmut verursacht, sondern ganz im Gegenteil sogar dazu führt, dass die meisten Rentnerhaushalte längst nicht mehr nur von einem – meist vom Ehemann erworbenen – Rentenanspruch leben müssen. Dies schlägt sich in den oben behandelten Zahlen nicht nieder, spielt für das jeweilige Haushaltseinkommen aber eine Rolle, und zwar eine zunehmende. Diesem Effekt stehen allerdings die heute weniger stetigen Erwerbsverläufe entgegen, welche die Zahl der erworbenen Entgeltpunkte verringern. Auch dies schlägt sich in den obigen Zahlen nicht nieder, wohl aber erneut in den Haushaltseinkommen, welche in diesem Falle allerdings sinken. Schließlich verändert sich die Struktur der Haushalte, so dass zum Beispiel heute mehr alleinstehende Frauen auf Renten aus eigener Erwerbsarbeit bei niedrigen Löhnen leben müssen. Auch dies verringert das Haushaltseinkommen bestimmter Bevölkerungsgruppen, und es ist sogar in besonderem Maße anfällig dafür, die Rente unter das Grundsicherungsniveau fallen zu lassen. Solche Effekte aber heute schon auf die Rentenreform von Riester zurückzuführen, erscheint angesichts der vorliegenden Daten als abwegig. Vielmehr sind alle diese Veränderungen in erster Linie ein Spiegel veränderter sozio-demographischer Faktoren.
Vor diesem Hintergrund ist schließlich auch die letzte vermeintlich alarmierende Zahl zu betrachten: der Anstieg der auf (zusätzliche) Grundsicherung angewiesenen Personen über 65 Jahren von 343 Tsd. auf 463 Tsd. oder knapp 35 Prozent zwischen 2005 und 2011. Dieser Anstieg relativiert sich ebenfalls sogleich, wenn man die zunehmende Alterung berücksichtigt und die jeweiligen Zahlen in Relation zur Bevölkerung dieser Altersgruppe setzt. Dann nämlich sinkt der Anstieg bereits dramatisch, und zwar von 35 auf 18 Prozent. Freilich ist dies noch immer ein signifikanter Anstieg. Allerdings besteht nur der kleinste Teil der auf Grundsicherung angewiesenen Personen über 65 Prozent aus solchen Personen, welche in der Tat 40 oder mehr sozialversicherungspflichtige Berufsjahre hinter sich gebracht und nun noch immer keine Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus erworben haben. Vielmehr verbergen sich hinter dieser Zahl alle möglichen Gründe für die nicht hinreichenden Rentenansprüche, zu denen gehört, dass man entweder gar nicht oder nur phasenweise sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, dass man überhaupt nicht erwerbstätig war und nun allenfalls Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente hat und vieles andere mehr.
Was also von der ganzen Debatte bleibt, ist – zumindest zum jetzigen Zeitpunkt – ein Phantom, eine statistische Erscheinung, welche ein dramatisches Bild über die Armut der Rentner zeichnet, obwohl diese nachweislich zu den am wenigsten von Armut bedrohten Bevölkerungsgruppen in Deutschland gehört.
Allerdings: Wird sich dies nicht künftig ändern? Haben wir die wahren Kürzungen nicht noch vor uns, wenn der demographische Faktor erst richtig zuschlägt? Und werden die Rentenniveaus angesichts des sich ausweitenden Niedriglohnsektors nicht von einer zweiten Seite her in die Zange genommen, so dass die wirkliche Altersarmut uns noch bevorsteht? Da ist leider etwas dran, wenngleich auch hier gilt, dass eine langjährige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, erst recht in Kombination mit einer gewissen privaten Vorsorge ein auskömmliches Alterseinkommen sichert. Was aber sieht man als auskömmlich an? Hier hat es sich eingebürgert, auskömmlich als deutlich oberhalb des Grundsicherungsniveaus zu sehen. Das ist in gewisser Weise auch verständlich, denn Grundsicherung erhält man auch, wenn man nie erwerbstätig war und nie eigene Vorsorgeleistung erbracht hat, während man selbst für eine Rente in der Nähe des Grundsicherungsniveaus lange Jahre hohe Beträge entrichtet haben muss. Hier aber liegt der Hase im Pfeffer: Wie kann ein Rentensystem einem Durchschnittsverdiener unter Einhaltung grundlegender finanzmathematischer Restriktionen eine Rente ermöglichen, welche deutlich über dem Grundsicherungsniveau liegt, wenn das Grundsicherungsniveau selbst – man mag es begrüßen oder beklagen – nicht allzu weit von einem durchschnittlichen verfügbaren Nettoeinkommen nach Steuern entfernt liegt?
Wie gesehen liegt das Nettorentenniveau nach Steuern heute wie früher bei knapp 60 Prozent. Dies gilt allerdings nur für Rentner nach 45 Berufsjahren, für 40 und weniger Berufsjahre liegt man entsprechend darunter. Das Grundsicherungsniveau, welches der Staat heute über das Arbeitslosengeld II, das Sozialgeld oder die Sozialhilfe für jede in Deutschland ansässige Person sichern muss, liegt je nach Region bei ca. 750 € für eine Einzelperson und bei 1350 € für einen Zwei-Personen-Haushalt, das sind entweder 46 Prozent oder 82 Prozent eines Nettojahresentgelts nach Steuern. Vergleicht man also einen „Single-Standardrentnerhaushalt“ mit einem „Single-Grundsicherungshaushalt“, so steht der Rentnerhaushalt mit seinen 59 Prozent deutlich besser da als der Grundsicherungshaushalt. Vergleicht man aber einmal einen Zwei-Personen-Haushalt, der von Grundsicherung lebt, mit einem Zwei-Personen-Haushalt, der von der Rente eines „Standardrentners“ lebt, während der Ehepartner nicht erwerbstätig war, so stellen wir fest, dass der Rentnerhaushalt bereits um fast 23 Prozentpunkte unterhalb des Grundsicherungsniveaus liegt. Denn während der Grundsicherungshaushalt seine verfügbaren 1350 € nach Hause bringt, muss sich der Standardrentnerhaushalt mit gerade einmal 986 € verfügbarer Nettorente nach Steuern begnügen.
Das tiefere Problem liegt in der Unvereinbarkeit zweier Systeme, die beide (mindestens) den Lebensunterhalt in einer Phase sichern sollen, in der keine Erwerbseinkommen erzielt werden. Im Rahmen des Rentensystems wird der Bürger aufgefordert, während der aktiven Zeit auf Nettoeinkommen zu verzichten und stattdessen Beiträge zu entrichten, damit er davon später den Lebensunterhalt verdienen kann. Ist er dazu allerdings nicht in der Lage – oder verweigert er sich dieser Vorsorge schlicht – so bekommt er Geld vom Staat, und zwar teilweise etwas weniger, teilweise das gleiche und teilweise sogar mehr. Da die Ansprüche an das per Grundsicherung zu gewährleistende sozio-kulturelle Existenzminimum heute relativ hoch sind, verwundert es nicht, dass das Grundsicherungsniveau – zumindest bei Mehrpersonenhaushalten – nicht mehr allzu weit vom verfügbaren Durchschnitts-Nettoeinkommen entfernt sind. Der Spielraum für eine Honorierung der Lebensleistung – eine Lebensleistungsrente, wie Ministerin von der Leyen es ausdrückt – muss damit immer weiter zusammenschmelzen, sofern nicht am Ende gar die verfügbare Nettorente über dem durchschnittlichen Erwerbseinkommen liegen sollte. Vorerst wird dieses Problem nun dadurch kaschiert, dass die Menschen, die „ihr Leben lang fleißig in die Rentenkasse eingezahlt haben“, eine zusätzliche Rente von monatlich 10 bis 15 € erhalten, was den Steuerzahler viel kostet, den Betroffenen aber allenfalls symbolisch hilft. Langfristig werden wir einsehen müssen, dass die Rente allein in aller Regel nur das sichert, was auch die Grundsicherung bereitstellt, so dass die Rentenbeiträge selbst reinen Steuercharakter annehmen, weil sie faktisch dem Non-Affektationsprinzip unterliegen: Wer sie zahlt, bekommt später eine Leistung, wer sie nicht zahlt, bekommt die Leistung auch. Dann sollte ein solches System aber auch nach der Logik eines Steuersystems strukturiert werden, das schützt uns zumindest vor einem Unsinn wie der „Lebensleistungsrente“.
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