Der jüngst erschienene Bundesliga Report 2013 der Deutschen Fußball Liga liest sich wie eine einzige Erfolgsgeschichte: Erstmals in der Historie der Bundesliga konnte die Umsatzschwelle von 2 Milliarden Euro überschritten werden. Dabei verbuchten 14 von 18 Bundesligisten einen Gewinn. Im Durchschnitt konnte die Personalkostenquote von 40,2 % auf 37,8 % gesenkt werden. Der Bundesliga-Boom geht also weiter. Während sich die Bundesliga eine solide und nachhaltige wirtschaftliche Basis geschaffen hat, kämpft die internationale Konkurrenz mit Problemen. Gemäß dem Benchmarking-Bericht des europäischen Fußballverbandes UEFA wiesen im Finanzjahr 2011 63 % der europäischen Erstligavereine Betriebsverluste aus. Dabei verbuchten 20 der europäischen Top-Klubs Betriebsverluste von insgesamt 574 Mio. Euro – und das trotz insgesamt steigender Umsätze. Viele europäische Spitzenklubs greifen auf die Hilfe externer Geldgeber (Mäzene, Investoren) zurück und verzerren damit den Wettbewerb. Die UEFA hat deshalb das sogenannte Financial Fair Play beschlossen, welches nun sukzessive für die europäischen Klubwettbewerbe umgesetzt wird. Ist das Reglement geeignet, tatsächlich faire Wettbewerbsbedingungen im europäischen Klubfußball zu schaffen?
Ziele
Die UEFA verfolgt mit dem Financial Fair Play mehrere Ziele:
- Begrenzung der inflationären Anstiege bei Ablösesummen und Gehältern.
- Mehr Disziplin und Rationalität im Finanzwesen des Klubfußballs.
- Die Klubs sollen gemäß ihrer Einkünfte wirtschaften.
- Empfehlung langfristiger Investitionen in den Jugendbereich und in die Infrastruktur.
- Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des europäischen Klubfußballs.
- Rechtzeitige Begleichung von Verbindlichkeiten durch die Klubs.
Punkt 1 ist für die UEFA besonders wichtig. Sie beabsichtigt, die finanziellen Exzesse immer weiter steigender Ablösesummen und Spielergehälter zu beenden. Künftig sollen die Vereine nur noch das Geld ausgeben dürfen, das sie zuvor mit dem operativen Fußballgeschäft verdient haben. Unnatürliche Geldströme von externen Geldgebern sollen versiegen. Das „Modell Abramowitsch“ soll der Vergangenheit angehören.
Reglement
Financial Fair Play ist in Teil III des UEFA-Reglements zur Klublizenzierung geregelt. Kernstück ist die „Break-Even-Vorschrift“ (Artikel 58 bis 63), die ab Juli 2013 zum ersten Mal angewandt wird. Alle Teilnehmer der UEFA-Klubwettbewerbe müssen diese Vorschrift einhalten; für die nationalen Wettbewerbe gilt das Reglement also (zumindest vorerst) nicht. Die Break-Even-Vorschrift besagt, dass die Klubs nur Ausgaben in Höhe der aus dem operativen Fußballgeschäft stammenden Einnahmen (sogenannte „relevante Einnahmen“) tätigen dürfen. „Relevante Einnahmen“ sind z.B. Eintrittsgelder, Fernseherlöse und Werbeinnahmen. Akzeptiert wird nur noch ein Defizit in Höhe von 5 Millionen Euro („Annehmbare Abweichung“). Für eine Übergangszeit (bis zur Saison 2017/18) darf dieser Betrag um zunächst 45, später um 30 Millionen Euro pro Saison überschritten werden, sofern die Fehlbeträge komplett durch Anteilseigner und/oder „verbundene Parteien“ gedeckt sind. Damit schafft die UEFA die Möglichkeit, die Finanzierung des Spielbetriebs nicht abrupt, sondern sukzessive umzustellen. Zwar werden die angestrebten Ziele folglich nicht sofort erreicht, jedoch wird die Kontinuität im Geschäftsbetrieb gewahrt und große Strukturbrüche werden vermieden.
Neben der Einhaltung der „Break-Even-Vorschrift“ haben die Klubs nachzuweisen, dass sie keine überfälligen Verbindlichkeiten gegenüber anderen Klubs, Arbeitnehmern und/oder Sozialversicherungsinstitutionen bzw. Steuerbehörden haben. Dadurch wird die tatsächliche finanzielle Situation eines Klubs transparenter. Überwacht wird die Einhaltung des Financial Fair Play durch die Finanzkontrollkammer für Klubs (Nachfolgegremium des UEFA-Finanzkontrollausschusses), die personell unabhängig zusammengesetzt ist. Deutscher Vertreter in der Finanzkontrollkammer ist Egon Franck, Sportökonom und Professor für Betriebswirtschaftslehre. Die Kontrollkammer kann Geldstrafen, aber auch den Ausschluss aus den Klubwettbewerben als Sanktionen verhängen.
Folgen
Zunächst soll die aus sportökonomischer Sicht interessante Frage, wie sich das Financial Fair Play voraussichtlich auf die sportliche Ausgeglichenheit der Ligen („competitive balance“) auswirkt, kurz erörtert werden. Anschließend wird hinterfragt, ob zu erwarten ist, dass die – gut gemeinten – Regeln überhaupt eingehalten werden.
Doch zunächst zu den Auswirkungen auf die sportliche Ausgeglichenheit für den Fall, dass die Financial Fair Play-Regeln wirksam umgesetzt werden können.
- „Geld schießt Tore“. Gemäß der „Geld schießt Tore“-Hypothese besteht ein positiver Zusammenhang zwischen Finanzkraft und sportlichem Erfolg eines Vereins. Neben der Finanzkraft gibt es weitere Erfolgsfaktoren, insbesondere die mannschaftliche Geschlossenheit, die Qualität des Managements, die Tagesform und Glück. Die Vielzahl von Einflussfaktoren verhindert einen allzu engen Zusammenhang zwischen Finanzkraft und sportlichem Erfolg.[1] So lange sich die Finanzkraftunterschiede in gewissen Grenzen halten, ist die sportliche Ausgeglichenheit relativ hoch. Die Bundesliga gilt in dieser Hinsicht als Vorzeigeliga, weil wegen der 50+1-Regel[2] und wegen der finanzkraftnivellierenden zentralen TV-Rechtevermarktung die Finanzkraftschere nicht sehr weit geöffnet ist. Während etwa die Ligen in England und Spanien als langweilig gelten, weil sie sportlich von wenigen sehr ausgabewütigen Klubs beherrscht werden, gilt die Bundesliga als spannendste Liga Europas. Offenkundig sind Finanzkraftunterschiede also unschädlich, so lange sie eine gewisse Schwelle nicht übersteigen. Wird diese Schwelle aber überschritten (z.B. durch Zuwendungen milliardenschwerer Geldgeber), nimmt die sportliche Ausgeglichenheit überproportional ab.
Sollte es also gelingen, mittels Financial Fair Play die unnatürlichen Geldflüsse versiegen zu lassen, würde die sportliche Ausgeglichenheit im Vergleich zur aktuellen Situation wahrscheinlich steigen. Dies gilt sowohl für die ausländischen Ligen, in denen private Geldgeber eine wichtige Rolle spielen, als auch für die europäischen Klubwettbewerbe. Vereine wie Manchester City würden wohl im Mittelmaß versinken, wenn nur noch die aus dem originären Fußballgeschäft stammenden Gelder ausgegeben werden können.
- Financial Fair Play ist keine Gleichmacherei. Obwohl sich die Finanzkraftschere ein Stück weit schließen würde, wäre dies keine Gleichmacherei. Profitieren würden die Traditionsvereine mit großer Fan-Basis. Sie würden die finanziellen Vorteile, die sie dank ihrer Beliebtheit mit dem Verkauf von Eintrittskarten, Fanartikeln und gut dotierten Werbeverträgen erwirtschaften, wieder voll ausspielen können.
- Closed Shop der Traditionsvereine? Kritiker wenden deswegen ein, dass die sportliche Ausgeglichenheit sogar abnehmen könnte, weil es aufgrund der Financial Fair Play-Regeln nicht mehr möglich sei, kreditfinanziert (bzw. durch das Geld von Gönnern) in die Phalanx der etablierten Traditionsvereine einzudringen. Die Meisterschaft würde – so die Sorge – dann in einem Closed Shop der großen Traditionsvereine ausgetragen. Tatsächlich wäre es kaum noch möglich, eine Meisterschaft quasi aus dem Nichts zu gewinnen, so wie es Manchester City oder der FC Chelsea dank ihrer Geldgeber konnten. Die Bundesliga zeigt jedoch, dass es trotzdem nicht langweilig werden muss: Neben dem sportlichen Dauerfavoriten und Finanzkrösus Bayern München können immer wieder Vereine wie Werder Bremen, der VFB Stuttgart oder zuletzt Borussia Dortmund mit etwas Geduld und Glück die Meisterschaft gewinnen.
- Freier Markt vs. Regulierung. Aus ökonomischer Sicht mag bedauerlich sein, wenn mit Financial Fair Play die Wettbewerbsintensität in dem Sinne sinken würde, dass spontane Außenseiterkonkurrenz nicht mehr möglich ist. Optimistisch betrachtet regelt der Markt das Kommen und Gehen von Klubs, die durch Investoren, Mäzene etc. gepäppelt und ggf. wieder fallen gelassen werden. Nüchtern betrachtet lebt der Profifußball in hohem Maße von Emotionen, Vereinsverbundenheit und Tradition. Eine Regulierung durch Financial Fair Play, die dem Fußball eine gewisse Kontinuität gewährleistet, dürfte deshalb vorteilhaft sein. Und eingefleischte Fußballfans wären sowieso dankbar, wenn Retortenvereine künftig sportlich keine Chance auf Erfolg mehr haben.
Regelbrüche
Die europäische Staatsschuldenkrise hat reihenweise Negativbeispiele geliefert, wie schnell, wie kreativ und wie unverfroren gute Regeln im Bedarfsfall gebrochen oder umgangen werden. Wenn ein Regelwerk auf seine Praxistauglichkeit untersucht wird, erscheint es also spätestens seit der europäischen Schuldenkrise nicht mehr angebracht, für die Akteure Regeltreue als wesentliches Verhaltensmerkmal zu unterstellen. Vielmehr ist Schlitzohrigkeit wohl das Mindeste, was von gewissen Vereinsvertretern, denen die Regeln ein Dorn im Auge sind, zu erwarten ist.
Doch zunächst zu einigen Hoffnungsschimmern, dass Financial Fair Play mehr werden könnte als nur ein Papiertiger: Im Dezember 2012 fällte die Finanzkontrollkammer erste Entscheidungen und bestrafte acht Vereine wegen überfälliger Verbindlichkeiten. Die meisten Vereine kamen mit Geldstrafen davon. Einigen Vereinen wurde der Ausschluss aus den UEFA-Klubwettbewerben angedroht, falls die überfälligen Verbindlichkeiten bis zum 31.03.2013 nicht beglichen sind. Am schlimmsten traf es den FC Malaga, der vom nächsten Klubwettbewerb, für den er sich in den kommenden vier Spielzeiten gegebenenfalls qualifiziert, ausgeschlossen wird. Außerdem hat der spanische Verein eine Geldstrafe in Höhe von 300.000 Euro zu zahlen und es droht ein zusätzlicher Ausschluss für eine weitere Spielzeit. Der FC Malaga legte gegen die Sperre Einspruch beim Internationalen Sportgerichtshof ein. Wie dieser Einspruch und etwaige weitere Klagen gegen das Financial Fair Play-Reglement ausgehen, bleibt abzuwarten. Ebenfalls bleibt abzuwarten, ob die Sanktionen der Finanzkontrollkammer genauso scharf ausfallen, wenn einer der ganz großen, quasi „systemrelevanten“ Vereine gegen die Regeln verstößt. Grundsätzlich scheint die UEFA jedenfalls gewillt, das Reglement konsequent durchzusetzen. Zumal das UEFA-Reglement offenbar schon auf die nationale Regulierung ausstrahlt: Anfang Februar haben sich die Vereine der Premier League auf eine Schuldenbremse geeinigt.
Ein weiterer Aspekt macht Mut: Die UEFA ist sich der Gefahr bewusst, dass Vereine versuchen werden, das Reglement zu umgehen; und sie hat erste Gegenmaßnahmen ergriffen. Eine naheliegende Möglichkeit, die Regeln zu umgehen, liegt in der Umwidmung nicht-relevanter Einnahmen in relevante Einnahmen. So können Sponsoring-Verträge zu nicht-marktüblichen, überhöhten Konditionen abgeschlossen und Zahlungen von Gönnern auf diese Weise verschleiert werden. Ein Geldgeber kann also beispielsweise als Trikotsponsor auftreten und den Sponsoring-Vertrag deutlich überhöht dotieren. Damit wäre die Zuwendung eine relevante Einnahme und somit eigentlich nicht zu beanstanden.
Um solchen Tricksereien entgegen zu wirken hat die UEFA das Konzept der „verbundenen Parteien“ entwickelt. Als „verbundene Partei“ gelten Personen und Unternehmen, die maßgeblichen Einfluss auf einen Verein haben, diesen beherrschen oder die im Management oder Mutterunternehmen des Vereins eine Schlüsselposition einnehmen. Geschäftsvorfälle mit einer verbundenen Partei werden zum sogenannten Zeitwert angesetzt. Der Zeitwert ist der Wert, den fachkundige Dritte für den Geschäftsvorfall als angemessen, also als marktüblich ansetzen würden. Die UEFA versucht damit, eine naheliegende Umgehungsmöglichkeit zu versperren. Soweit die Theorie. In der Praxis wird es schwierig sein, einen angemessenen Preis zu ermitteln. Der Willkür ist Tür und Tor geöffnet. Außerdem kann die Unterstützung durch einen Mäzen, der keinerlei Einflussmöglichkeiten oder Kontrollrechte für sich reklamiert, nicht verhindert werden.
Sehr wahrscheinlich wird es künftig aber auch Zahlungsströme geben, die zwar nicht den Buchstaben, aber dem Geist des Financial Fair Play-Reglements widersprechen und die daher von der Finanzkontrollkammer nicht kontrollierbar sind. In den amerikanischen Teamsportarten ist es gängige Praxis, die Spielergehälter künstlich niedrig zu halten und den Sportler stattdessen mit üppigen Werbeverträgen auszustatten. Auf diese Weise werden die Salary Caps umgangen. Auf dem Papier sind die Gehälter regelkonform, aber tatsächlich erhalten die Spieler viel mehr Geld als zulässig. Die UEFA-Finanzkontrollkammer hat wohl keine Handhabe, wenn Zahlungen außerhalb der Vereinssphäre abgewickelt werden. Dabei muss der Werbevertrag nicht einmal direkt mit dem unter Vertrag stehenden Spieler abgeschlossen werden. Im Zusammenhang mit dem Transfer Rafael van der Vaarts von Tottenham Hotspurs zum Hamburger SV berichtete das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ von einem ungewöhnlichen Plan (der letztlich aber nicht umgesetzt wurde): Der Unternehmer Michael Kühne, der den Transfer finanziell ermöglichte, hatte erwogen, die im Showgeschäft tätige Ehefrau Sylvie van der Vaarts mit einem Werbevertrag auszustatten, um Rafael van der Vaarts Gehalt nicht in unvermittelbare Höhen steigen zu lassen. Das konkrete Beispiel zeigt, dass die Launen des Lebens dem eigentlich begünstigten Spieler später ungeahnte Risiken bescheren können. Dennoch zeigt das Beispiel auch, welche Möglichkeiten findige Vereine prinzipiell haben, unliebsame Regeln zu umgehen.
Aus der Bundesliga-Geschichte gibt es eine Reihe von Anekdoten, die mit Regeltreue und Fair Play wenig zu tun haben. So gab es im Bundesliga-Gründungsjahr eine Obergrenze für Ablösesummen in Höhe von DM 100.000 pro Spieler. Was taten die Vereine damals, wenn sie einen Top-Spieler mit einem Marktwert von z.B. DM 150.000 erwerben wollten? Sie kauften zwei Spieler: den interessanten Top-Spieler und einen „Mitläufer“ – offiziell zu jeweils DM 100.000. Den Mitläufer konnte man bei nächster Gelegenheit weiter verkaufen. Die Ablöse-Obergrenze wurde damit zwar de jure eingehalten, aber de facto doch gebrochen.
Fazit
Die UEFA strebt an, mit dem Financial Fair Play die sportliche und finanzielle Stabilität des europäischen Fußballs zu erhöhen. Sie verfolgt damit ein ehrenwertes und lohnendes Ziel. Allerdings gibt es für die Vereine eine Reihe von Möglichkeiten, die Regeln zu umgehen. Es ist zu befürchten, dass einzelne Klubs von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen werden, um finanziell und sportlich weiter aufzurüsten und sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil zu sichern. Dadurch würde die Idee des Fair Play mit Füßen getreten. Wahrscheinlich wird die UEFA im Gegenzug versuchen, Schlupflöcher zu schließen und Umgehungstatbestände zu verhindern. Es droht somit ein Katz-und-Maus-Spiel, bei dem die Vereine wohl immer einen Schritt voraus sein werden.
[1]Die Analyse von Wettquoten zeigt, dass selbst bei extrem ungleichen Bundesliga-Duellen der haushohe Favorit ein Punktverlustrisiko von rund 75 % hat. Allerdings betreffen Tagesform und Glück hauptsächlich das einzelne Spiel. Im Saisonverlauf verlieren sie an Bedeutung, so dass die übrigen Erfolgsfaktoren wichtiger werden. Vgl. Quitzau, Jörn (2005), Faktor Zufall als Spielverderber: zur Prognostizierbarkeit von Fußballergebnisse, Research Notes Nr. 18, Deutsche Bank Research. S. 17ff.
[2] Laut §8, Absatz 2) der DFL-Satzung ist es Investoren nicht möglich, die Stimmenmehrheit an einer Kapitalgesellschaft zu erwerben, die für die Liga spielberechtigt ist. Mindestens 50 % plus einer Stimme müssen beim Mutterverein verbleiben, wenn ein Verein seine Lizenzspielermannschaft in eine Kapitalgesellschaft ausgliedert („50+1-Regel“). Damit soll gewährleistet werden, dass alle Entscheidungen vom Verein, nicht aber von Investoren getroffen werden. Massive Kritik und die Unsicherheit darüber, ob ein Gericht bei einer Klage die 50+1-Regel kippen würde, hat letztlich zu einer Aufweichung der Regel geführt. Mehrheitliche Beteiligungen sind nun möglich, wenn ein Wirtschaftsunternehmen den betreffenden Verein bereits seit mehr als 20 Jahren ununterbrochen und erheblich unterstützt hat.
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