Die Immigrations-GKV oder die Gesetzliche „Kommt zu uns!“-Versicherung?

Wieder geht ein Gespenst um in Europa. Diesmal ist es nicht das des Sozialismus, sondern das seines verarmten Vetters, es ist das Gespenst des Populismus. Wieder spielt internationale Solidarität eine Rolle, wenn auch nun im Gewande der Zuwanderungsdebatte. Wieder werden die Auffassungen der sogenannten „bildungsfernen Schichten“ hochnäsig abgetan. Aber vielleicht liegt die Wahrheit ja eher in der Bild Zeitung als in der Spiegelbild-Zeitung? Vielleicht sind die Meinungen, die die Populisten auszubeuten suchen, häufig vernünftiger als die der Populisten?

Medien und Populismus

Wenn jedermann sich dem gestelzten Unfug des typischen deutschen Feuilletons oder der besserwisserischen Parteinahme des Spiegels aussetzte, wäre im Ergebnis die Summe zuverlässiger Information vermutlich auch nicht höher als in einer Population von Bild-Lesern. Die Ursachen der vom Populismus genutzten Meinungen in der falschen Diät von Medien sehen zu wollen, ist jedenfalls zu einfach.

Die Bild-Leserschaft hat heute eine Struktur, die bemerkenswert ähnlich mit der der Trump-Wählerschaft ist. Frauen sind unterrepräsentiert und unter den männlichen zwei Dritteln der Leserschaft der Bild Zeitung sind diejenigen, die nur über minder qualifizierende Bildungsabschlüsse verfügen, überrepräsentiert (journalist, 04.07.2018).

Verglichen mit dem Jahr 1965, in dem die Bild-Zeitung noch einen repräsentativen Schnitt der Bevölkerung erfasst zu haben scheint, ist das möglicherweise eine bedenkliche Entwicklung. Denn empirische Untersuchungen scheinen dafür zu sprechen, dass sich die inhaltliche Ausrichtung von Zeitungen und anderen Medien eher an deren Kundschaft ausrichtet, als umgekehrt von Medien und deren Eignern der Versuch unternommen wird, die grundsätzlichen Einstellungen von Kunden zu beeinflussen (vgl. etwa populär dazu Stephens-Davidowitz 2018)

Man muss davon ausgehen, dass sich die Bild-Zeitung entsprechend der Einstellungen ihrer Leserschaft ausrichten und damit jene Auffassungen, die in der Leserschaft ohnehin angelegt sind, eher verstärken als abschwächen wird. Dass der Springer Konzern in Form der Welt-kompakt mittlerweile ein — wenn dieses Werturteil erlaubt ist — wirklich ausgezeichnetes „format-ähnliches“ Angebot für einen Personenkreis von gut ausgebildeten, kritischen Lesern anbietet, scheint zusätzlich zu untermauern, dass man im Konzern eher den Konsumenten folgt als diese zu beeinflussen.

Der weitere Weg scheint einigermaßen vorgezeichnet zu sein: die Bild-Zeitung bedient eine an „Aufklärung“ durch plurale Information wenig und die Welt-kompakt eine daran stärker interessierte Leserschaft. Die Bild-Leser werden – und dies vermutlich zunehmend – in ihren Ressentiments mit entsprechenden Kommentaren und entsprechend ausgewählten Fakten durch die Bild-Zeitung bestärkt werden.

Aber es ist dennoch nicht so, dass die Leser der Bild-Zeitung nur weil sie weniger gebildet sind, falsch liegen müssen. Zuwanderung als großer Stein des Anstoßes ist insoweit ein gutes Beispiel. Viele Bürger, die von selbsterklärten Eliten als ewig gestrige Halb-Nazis verächtlich gemacht werden, nur weil sie die von den Eliten bevorzugte Art der Zuwanderungspolitik ablehnen, vertreten in der Zuwanderungsfrage Positionen, die kohärenter sind als die ihrer Kritiker. Das wird erkennbar, wenn man Parallelfälle öffentlicher Rechteversorgung betrachtet.

Zuwanderung und Rechteversorgung

Der Vergleich des Zugangs zu Bürgerrechten, die in Deutschland bereitgestellt werden, mit der Bereitstellung von Gesundheitsgarantien für Inländer durch unser Gesundheitssystem erlaubt es, das Verhältnis von deutschen Bürgerrechten und allgemeinen Menschenrechten nüchterner zu betrachten als in der aufgeregten gegenwärtige Debatte um die Zuwanderung üblich.

In der öffentlich-rechtlichen Krankenversicherung gibt es in Deutschland den „Kontrahierungszwang“. Die GKVen müssen die versicherungspflichtigen und versicherungsberechtigten deutschen Bürger aufnehmen. Jeder trägt nach seinen Fähigkeiten einkommensproportional bei und jeder wird dann nach seinen medizinischen Bedürfnissen ohne weitere Zahlungen in den GKVen versorgt.

Im Hintergrund wirken staatliche Umverteilung und Regulatorik. In unserem Gesundheitssystem können sich die besonders gut Verdienenden und etwa Beamte trotzdem aus dem umverteilenden System ausklinken. Dies und die entstehende „Zweiklassenmedizin“ wird von vielen Bürgern abgelehnt. Aber, wenn es um Gesundheitsgarantien geht, akzeptieren fast alle für die geschlossene Solidargemeinschaft der deutschen Bürger prinzipiell das sozialistische Grundprinzip  –  „Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Bedürfnissen!“.

Die meisten deutschen Bürger würden eine Ausdehnung des Kontrahierungszwangs der GKVen auf Ausländer als absurd empfinden. Selbst Leser des deutschen Feuilletons und der Spiegelbild-Zeitung würden die vorgeblich universellen Menschenrechte auf Gesundheitsversorgung ausdrücklich auf Mitglieder der deutschen Rechtsgemeinschaft begrenzen wollen. Sie würden nicht so weit gehen wollen, dass aus dem „universellen Recht auf Gesundheitsversorgung“ eine Pflicht der deutschen GKVen entsteht, Ausländer aufzunehmen und gleich zu versorgen, wenn sie es denn wollten.

Die Bürger sehen sich im Falle der Gesundheitsversorgung als Teil einer Solidargemeinschaft, die selbst bestimmen darf, wer Mitglied wird und entsprechende Pflichten und Rechte zuerkannt bekommt. Ganz analog sehen die meisten Bürger sich weder berechtigt noch verpflichtet, auch für Nicht-Mitglieder ihrer Rechtsgemeinschaft Rechte zu garantieren.

Ein Recht auf Immigration unter den Schutzmantel der „bei, von und für uns“ produzierten Rechtsordnung, das sich auf alle Ausländer erstreckt, muss grundsätzlich als so abwegig erscheinen wie ein Kontrahierungszwang der deutschen GKVen, der die gesamte Weltbevölkerung umfasst. Einer offenen Parteinahme für die eigenen Rechtsgenossen steht aber der Universalismus unserer vorherrschenden Ethiken im Wege. Für deren Rhetorik sind die besser ausgebildeten Kreise anscheinend besonders anfällig.

Ethik und Zuwanderung

Der rechtspolitische Universalismus des modernen Rechtsstaates ist eigentlich ein Partikularismus, der gleiche Garantien von Rechten ausschließlich für alle Bürger einer bestimmten Rechtsgemeinschaft verlangt. Dass es sich bei den offenen Gesellschaften um lokale Errungenschaften handelt (vgl. North et.al. 2009), haben diejenigen, denen man gern dumpfen Nationalismus und Fremdenfeindlichkeit unterstellt, womöglich besser erfasst, als diejenigen, die von der universellen Gleichberechtigung (zumindest) aller Menschen ausgehen und darüber vom hohen moralischen Ross, die Parteinahme für den eigenen Rechtsstaat vernachlässigen.

In einer Welt zu leben, in der alle Menschen tatsächlich bereitgestellt bekommen, worauf sie nach ethisch universalistischer Auffassung einen Anspruch haben sollten, ist gewiss wünschenswert. Aber nicht alles, was wünschenswert ist, ist deshalb auch real. Hunger ist nicht Brot. Man muss etwas dafür tun, damit Brot auf den Tisch kommt und man muss auch etwas dafür tun, dass Rechtsansprüche auf rechtliche Gleichbehandlung– vergleichbar zu Ansprüchen auf öffentliche Gesundheitsversorgung – unter dem Recht eines Staates entstehen.

Je mehr sich freiheitliche, „kapitalistische“ Staaten durchsetzen, desto eher werden sie für immer mehr Menschen die betreffenden Ansprüche als Teil der Mitgliedschaft in einer der rechtsstaatlichen offenen Rechtsgemeinschaften garantieren können. Sie werden diese Rechtsansprüche ähnlich wie Ansprüche auf gleiche Gesundheitsversorgung für ihre Mitglieder produzieren können, weil sie die Mitgliedschaft in einem gewissen Umfang exklusiv halten.

Da Rechte einschließlich der sogenannten negativen Abwehrrechte nicht vom Himmel fallen, sondern sozial von den Mitgliedern rechtsstaatlicher Gemeinschaften produziert werden müssen, haben alle Befürworter des freiheitlichen Rechtsstaates ein Interesse daran, die Nachhaltigkeit der Rechteproduktion durch eine angemessene Zusammensetzung ihrer jeweiligen Gemeinschaft zu erhalten.

Insoweit ist gerade auch die bevorzugte Aufnahme politisch Verfolgter, die Regimen deshalb entfliehen müssen, weil sie für rechtsstaatliche Politiken eintraten, berechtigt. Denn diese Personengruppe läßt gerade erwarten, dass sie an der Aufrechterhaltung der freiheitlich-rechtsstaatlichen Institutionen in den Aufnahmeländern teilnehmen und diese Institutionen gerade nicht unterminieren wird. Die aus solchen Gründen politisch Verfolgten haben die spezielle Qualität bewiesen, auf die es bei der Aufnahme aus Sicht der Aufnahmeländer in erster Linie – und weit mehr als auf die Frage nach direkten ökonomischen Beiträgen der Zuwanderer – ankommen muss.

Schluss

Allgemein gesprochen, es gibt kein Analogon zum Kontrahierungszwang der GKV, wenn es um Immigration geht. Wir haben ein klares ethisches Recht und eine ethische Pflicht die Rechtsstaatlichkeit unserer freiheitlichen Systeme auch durch Exklusivität zu erhalten. Wenn wir nachhaltig mit dem höchsten sozialen Kapital der Rechtsstaatlichkeit umgehen wollen, müssen wir uns sorgfältig aussuchen, wen wir zur Immigration zulassen wollen. „Rechtsstaatlichkeit zuerst“ ist dafür eine gute Leitidee, die ‚Gesetzliche „Kommt zu uns!“ Versicherung‘, zu der gedankenlose Feuilleton-Populisten die Rechtsordnung machen wollen, eine sehr schlechte.

Wenn „America first!“ eine Parteinahme für diesen Wert, für den Amerika schließlich auch steht, bedeuten würde, dann könnten sich Rechtsstaatsanhänger nicht nur in den USA wohler fühlen. Leider ist dies nicht die Interpretation des Slogans, die dem Populisten an der Spitze vorschwebt. Dies spricht aber nicht für einen gedankenlosen Universalismus, sondern für eine partikulare Solidarität der Rechtsstaaten und der Rechtsstaatler.

Literatur:

Journalist, 04.07.2018: http://www.journalist-magazin.de/news/kein-spiegel-der-gesellschaft

North, Douglass C., John Joseph Wallis, and Barry R. Weingast. Violence and Social Orders: A Conceptual Framework for Interpreting Recorded Human History. 1st ed. Cambridge?; New York: Cambridge University Press, 2009.

Stephens-Davidowitz, Seth. Everybody Lies: What the Internet Can Tell Us About Who We Really Are. London Oxford New York New Delhi Sydney: Bloomsbury UK, 2018.

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