Gastbeitrag
Irrwege der Energiepolitik
Das Dilemma der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung*

Die Energiewende in Deutschland ist Programm. Mit den selbstgesetzten energiepolitischen Zielen soll der Umbau des gesamten Energiesystems vorangebracht und ein Beitrag zu den weltweiten klimapolitischen Zielen (UN-Klimakonferenz 2015 in Paris) geleistet werden. Es ist weit verbreitete Erkenntnis, dass der energiepolitische Schwerpunkt auf den Wärmebereich gelegt und der Gebäudebereich stärker fokussiert werden muss. In Deutschland entfallen auf den Gebäudebereich knapp 40 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs und rd. ein Drittel der CO2-Emissionen. Über 62 Prozent der Häuser stammen aus der Zeit vor der ersten Wärmeschutzverordnung von 1978. Angesichts einer schon seit Jahren deutlich unter einem Prozent verharrenden Sanierungsquote bestehen hier besonders große Effizienzpotentiale.

Die energetische Gebäudesanierung zielt auf eine Teil- bzw. Gesamtsanierung des Wohngebäudes. Da sich diese Maßnahmen aber betriebswirtschaftlich nicht (immer) rechnen bzw. deren Amortisationszeit zu lang ist, soll der Staat – so die wirtschaftspolitische Überlegung – einen Teil der notwendigen Investitionssumme durch steuerliche Anreize bei den Eigenheimbesitzern fördern. Die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung wird daher von fast allen Seiten (u.a. BDI, bdew, dena, DGB, Handwerk, Bauindustrie, Verbraucher und Umweltschutzverbände, der „geea-Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz“) politisch gefordert.

Mit einer steuerlichen Förderung könnte eine neue Zielgruppe erschlossen werden, für die die bewährten Förderprogramme der KfW Bankengruppe nicht attraktiv sind, und eine energiepolitisch erwünschte Sanierungsoffensive im Gebäudebereich gestartet werden. Für selbstnutzende Eigenheimbesitzer mit ausreichend Eigenkapital ist eine steuerliche Abschreibungsmöglichkeit – bei einem hohen persönlichen Einkommenssteuersatz – ein erheblicher Investitionsanreiz. Und bekanntlich ist kein Trieb der Deutschen so groß wie der Steuerspartrieb.

In den vergangenen zehn Jahren gab es verschiedene Initiativen zur Einführung einer steuerlichen Förderung: So hat Bayern einen Gesetzesantrag im Bundesrat eingebracht (BR-Drs. 444/08 vom 20.06.2008). Der Bundestag hat einen eigenen Gesetzentwurf am 29.06.2011 vorgelegt (BT-Drs. 17/6074). Auch ein gemeinsamer Gesetzesantrag (BR-Drs. 448/13) der Länder Hessen, Sachsen und Bayern im Bundesrat vom 27.05.2013 blieb erfolglos. Das BMWi und das BMF haben im Januar 2015 ein Eckpunktepapier zur steuerlichen Förderung veröffentlicht, das eine Einschränkung des Handwerkerbonus und ein Fördervolumen von 1 Mrd. Euro jährlich (von 2015-2019) vorsah. All diese Versuche blieben erfolglos.

Das Dilemma der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung liegt darin: Warum wird ein energiepolitisch sinnvolles und von weitgehend allen gesellschaftlichen Gruppen gefordertes energiepolitisches Instrument nicht umgesetzt? Welche Hindernisse stehen einer Einführung dieses Instrumentes im Wege?

1. Haben Finanz- und Wirtschaftspolitiker unterschiedliche Rationalitätskalküle? Könnte es sein, dass Finanzpolitiker sich strikt gegen eine steuerliche Abzugsfähigkeit aussprechen und nicht bereit sind, Steuermindereinnahmen hinzunehmen?

Verlässliche Studien sowie sachverständige Experten gehen davon aus, dass die steuerliche Abzugsfähigkeit der energetischen Gebäudesanierung einen Förderhebel von 1:12 bis 1:16 erreichen kann. Dies bedeutet, dass für 1 Euro staatlicher Förderung ein Investitionsvolumen in bis zu sechzehnfacher Höhe bewegt wird. Dieses Investitionsvolumen kommt vor allem der regionalen Bauwirtschaft und dem lokalen Handwerk zugute, so dass die hierauf erhobenen Steuern und Abgaben (Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Lohn- und Einkommensteuer) die ursprüngliche Fördersumme um ein Vielfaches übersteigen. Danach ist eine Überkompensation der einmal hingenommenen Steuermindereinnahmen und damit ein positiver Nettofiskaleffekt zu erwarten. Jeder Wirtschaftspolitiker wird mit Hinweis auf diese positive Begleiterscheinung (fiskalische Überkompensation) zu einer raschen Einführung dieses Instruments raten.

Die Rationalität von Finanzpolitikern legt hingegen ein anderes Verhalten nahe: Finanzpolitiker sind im Kabinett für den Haushalt und die Haushaltsdisziplin verantwortlich. Sie wehren sich in der Regel gegen jegliche Mehrungen auf der Ausgabenseite, vor allem aber gegen jegliche Minderungen auf der Einnahmenseite. Sie führen dabei zahlreiche Argumente ins Feld: Sie haben kein Vertrauen in die expansive Wirkung der zusätzlichen Investitionsmaßnahmen, bestreiten den erklärten Förderhebel und befürchten umfangreiche „Mitnahmeeffekte“ oder „steuerliche Missbrauchstatbestände“. Angesichts der Maßgabe eines ausgeglichenen Haushalts werden sie daher ein kategorisches Nein gegen jegliche steuerliche Abzugsfähigkeit und damit Steuermindereinnahmen einlegen. Und angesichts der vom Handelsblatt konstatierten „institutionalisierten Rivalität“ zwischen dem Wirtschaft- und dem Finanzministerium in Berlin ist auch kaum eine Einigung der beiden Ministerien und erst Recht nicht der beiden Fachminister (Peter Altmaier und Olaf Scholz) zu erwarten.

Eine steuerliche Abzugsfähigkeit ist bei Finanzpolitikern unbeliebt, da diese Einkommensminderungsposition der Höhe nach nicht begrenzt werden kann. Denn wenn die rechtlichen Grundlagen von den Antragstellern erfüllt werden, sind die Finanzämter – im Rahmen ihrer Ermessensausübung – zur Anerkennung verpflichtet. Wie viele Antragsteller kommen und in welcher Höhe sie Steuerabzüge geltend machen, ist eine offene Position im Staatshaushalt. Jeder rational handelnde Finanzpolitiker wird folglich eine in der Höhe offene Position stets zu vermeiden suchen.

Der bereits erwähnte Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 17/6074) hatte aus Sicht des Bundesrates Steuermindereinnahmen zur Folge, die sich schrittweise über zehn Jahre im Jahr 2022 auf einen Betrag von jährlich weit über 1,5 Mrd. Euro belaufen würden und von denen die Länder und Gemeinden 57,5 Prozent zu tragen hätten. Da die Länder grundgesetzlich verpflichtet sind, bis zum Jahr 2020 ohne

strukturelle Kreditaufnahme auszukommen („Schuldenbremse“), verweigern sich die finanziell weniger gut gestellten Bundesländer im Bundesrat solchen Steuermindereinnahmen. Die Länderfinanzminister zeigen daher bei den Steuermindereinnahmen auf den Bund und fordern von ihm eine vollständige Kompensation ihrer Steuerausfälle als Vorbedingung für ihre Zustimmung im Bundesrat. Der „schwarze Peter“ verbleibt also beim Bundesfinanzminister, der dann erst recht eisern an seinem kategorischen Nein festhält. Diesen Zusammenhang bringt die umwelt- und baupolitische Sprecherin der CSU-Landesgruppe im Bundestag Marlene Mortler am 6.5.2015 parteipolitisch auf den Punkt:

Die Gebäudesanierung ist der wirkungsvollste und preisgünstigste Weg, um beim Klimaschutz voranzukommen. … Eben deshalb wäre es ein Trauerspiel, wenn die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung jetzt erneut an roten und grünen Ländern scheitern würde. Wir können nicht zulassen, dass einige Länder dieser Couleur den Klimaschutz in Haft nehmen, um dem Bund neue Zuschüsse für ihre klammen Haushalte abzuringen. Dabei wissen wir doch alle, dass sich die steuerliche Förderung für Bund und Länder über erhöhte Steuereinnahmen von selbst bezahlt macht.“

Fazit: Finanzpolitiker auf allen Ebenen sprechen sich gegen die steuerliche Abzugsfähigkeit aus.

2. Könnte es sein, dass im Bundesrat und Bundestag unüberbrückbare parteipolitische und ideologische Gegensätze vorherrschen, die keine Mehrheit für dieses Instrument zustande kommen lassen?

Wenn man den typischen SPD-Wähler tendenziell eher in der Gruppe der Mieter verortet, so ist verständlich, dass im Bundesrat von SPD-geführten Ländern eher eine an den Mietern orientierte Politik zu erwarten, nicht aber eine Politik, die Eigenheimbesitzer steuerlich entlastet und deren Vermögenswert weiter steigert. Warum sollte eine sozialdemokratische Partei (oder gar die Partei „Die Linke“) derjenigen Bevölkerungsgruppe „Steuergeschenke“ machen sollen, die viel vermögender ist, als ihre eigene Wählerklientel? Während die CDU/CSU in ihren Wahlprogrammen (von 2013 und 2017) unmissverständlich steuerliche Anreize für die energetische Gebäudesanierung fordert, spricht die SPD in ihrem Wahlprogramm von 2013 von einer für Mieter bezahlbaren energetischen Gebäudesanierung.

Trotz der parteiübergreifenden weitgehenden Einigkeit in der Zielsetzung der Klima- und Energiepolitik werden die energiepolitischen Debatten über die Strategien und konkrete Maßnahmen von parteipolitischen und ideologischen Gegensätzen bestimmt. Ein synoptischer Vergleich der klimapolitischen Aussagen in den Wahlprogrammen der Parteien z.B. zur Bundestagswahl 2013 zeigt erhebliche Unterschiede bei der Gestaltung der Energiepolitik und den vorgeschlagenen energiepolitischen Maßnahmen. Alle fünf politischen Parteien im 18. Deutschen Bundestag erkennen z.B. die großen Energieeffizienzpotentiale im Gebäudesektor und sprechen sich grundsätzlich für eine verstärkte energetische Gebäudesanierung aus. Aber hinsichtlich einer zielgerichteten Ausgestaltung des geeigneten Instrumentariums (z. B. steuerliche Förderung, KfW-Darlehensprogramm oder direkte Zulage) und insbesondere hinsichtlich der eigenen (parteiideologischen) Gerechtigkeitsvorstellungen bestehen große, schier unüberbrückbar erscheinende Gegensätze. Letztlich dominieren die parteispezifischen Gerechtigkeitsvorstellungen. Im Beratungsverlauf zum bereits erwähnten Gesetzentwurf des Bundestages von 2011 wurde deutlich, dass einzelnen Parteien ihre Forderung nach „sozialer Gerechtigkeit“ und somit Verteilungsaspekte viel wichtiger sind, als ein wirksames zielgruppenorientiertes und effektives Instrument einzuführen. Es erscheint daher zumindest fragwürdig, ein effektives Instrument für mehr Energieeffizienz und Klimaschutz aus (vermeintlich) verteilungspolitischer Sicht zu unterlassen.

Nicht ganz so eindeutig lassen sich die programmatischen Präferenzen der Grünen bestimmen, die als Wählerklientel eher die intellektuelle Mittelschicht (z. B. Beamte, Lehrer) haben, die durchaus eigenheimbesitzend sind. Daher sollte man intuitiv meinen, dass sie im Bundesrat für Klimaschutz und für Eigenheimbesitzer votieren. Dies war aber bislang nicht der Fall. Mit Rückbesinnung auf ihr ökologisches Profil haben die Grünen 2008 den „Green New Deal“ beschlossen, um das Verhältnis von Ökologie zu Ökonomie neu auszubalancieren. Begleitend dazu soll die ökologische Modernisierung der Gesellschaft vorangetrieben und über massive Umverteilungskomponenten finanziert werden. Die Grünen fordern ein Gebäudesanierungsprogramm mittels direkter Zuschüsse und lehnen die aus ihrer Sicht unerwünschten Verteilungswirkungen einer steuerlichen Förderung ab. Sie geben sich mit einer angestrebten jährlichen Sanierungsquote von 3 Prozent sehr ambitioniert, vertrauen dabei aber nicht (nur) ökonomischen Anreizen (und zugleich auch einer politisch gewollten Verteuerung der Energie), sondern vor allem der weiteren Verschärfung des Ordnungsrechts.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat auf ihrer Pressekonferenz zum Abschluss des G7-Gipfels auf Schloss Elmau am 8.6.2015 ihrer Verwunderung Luft gemacht und die energetische Gebäudesanierung mit folgenden Worten angemahnt:

„Wir haben große Lücken etwa im Wärmemarkt. Und trotz vieler rot-grüner Landesregierungen schaffen wir es nicht, die steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierung auf die Beine zu stellen.

Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vom 12. März 2018 ist die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung explizit genannt, allerdings nur halbherzig („wir wollen die energetische Gebäudesanierung steuerlich fördern“) und in einem finanziell völlig unzureichenden Umfang: Für das Thema „Steuerliche Förderung von mehr Wohneigentum (AfA, energetische Gebäudesanierung, Förderung Eigentum für Familien)“ sollen laut Koalitionsvertrag 2 Mrd. Euro von 2018 bis 2021 zur Verfügung gestellt werden. Aktuelle Schätzungen gehen allein beim schon beschlossenen Baukindergeld von einem Volumen von 2,4 Mrd. Euro (das IW Köln beziffert es auf bis zu 3,25 Mrd. Euro) in diesem Zeitraum aus, so dass für die steuerliche Förderung nichts mehr übrigbleibt. Bei der Aufstellung des Haushaltsentwurfs fehlt die Position energetische Gebäudesanierung dann auch völlig – das Handelsblatt titelte: ein „Armutszeugnis“ für Finanzminister Olaf Scholz? Und offenbart die Haushaltsdebatte im Bundestag nicht die wahren Prioritäten der Politik, zu den Klimaschutz und Energiewende nicht (mehr) zu gehören scheinen? Und das in einer konjunkturellen Hochphase, in der die Steuereinnahmen für Bund, Länder und Gemeinden Rekordwerte erreichen. Damit bleibt die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung auch in der 19. Legislaturperiode in der Großen Koalition wieder mal nur eine „Luftnummer“.

Fazit: Parteipolitische Verteilungs- und Gerechtigkeitsvorstellungen dominieren allokative Aspekte und Klimaschutz.

 3. Könnte es sein, dass angesichts ausgelasteter Kapazitäten das Handwerk und die Bauwirtschaft an diesem Instrument gegenwärtig wenig Interesse haben?

Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland war bis Ende 2018 höchst zufriedenstellend. Die deutsche Wirtschaft befindet sich in einem soliden Aufschwung. Im ersten Halbjahr 2018 erhöhte sich das Bruttoinlandsprodukt um 0,9 Prozent gegenüber der Vorperiode. Der Beschäftigungsstand erreicht mit ca. 44,9 Mio. Beschäftigten einen Höchstwert und mit einer Arbeitslosenquote von ca. 2,33 Mio. (Juli 2018) einen Tiefststand. Die sektorale Entwicklung im Baugewerbe und im Handwerk könnte derzeit kaum besser sein. Das deutsche Baugewerbe verzeichnet seit 2006 einen nahezu durchgängigen stetigen Aufschwung. Die Fertigung im Baugewerbe verzeichnete im 2. Quartal 2018 in Deutschland eine Zunahme um 6,1 Prozent. Im Handwerk sind Umsatz und Beschäftigung 2017 in Deutschland um 3,6 Prozent bzw. um 0,6 Prozent gestiegen. Diese Zahlen spiegeln die gute Auftragslage, aber auch die angespannten Kapazitäten in der gegenwärtigen Niedrigzinsphase wieder.

Die erfreulich hohe Kapazitätsauslastung lässt ein wichtiges Argument zur Einführung der steuerlichen Förderung derzeit völlig in den Hintergrund treten: Die positiven Beschäftigungswirkungen, die von verschiedenen Studien in der Tendenz eindeutig positiv sind und nur in der Höhe variieren: So hat das Forschungsinstitut für Wärmeschutz, München, jüngst ermittelt, dass allein die Planung und Ausführung einer energetischen Sanierung der Gebäudehülle bei einer Verdoppelung der Sanierungsquote auf rd. 1,6 Prozent bis zu 215.000 Arbeitsplätze (im Bereich Eigenheime und Geschosswohnungsbau) schaffen und ein zusätzliches Investitionsvolumen von fast 60 Mrd. Euro jährlich auslösen würde. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung, Berlin, unterstellt in einer Modellrechnung bei einer Verdoppelung der Sanierungsrate auf 2 Prozent steigende energiebedingte Mehrinvestitionen im Gebäudebereich in Höhe von 7,4 Mrd. Euro im Jahr 2020 bis 14 Mrd. Euro im Jahr 2050. Hieraus ergeben sich deutlich positive Wachstumseffekte von 0,5 Prozent (2020) bis einem Prozent (2050), die zu positiven Einkommens- und Beschäftigungswirkungen führen. Die Beschäftigungswirkungen belaufen sich in Abhängigkeit von den Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt auf 30.000 bis 180.000 zusätzliche Arbeitskräfte im Jahr 2020 und auf 66.000 bis 250.000 zusätzliche Arbeitskräfte im Jahr 2030.

Doch zieht dieses Arbeitsplatzargument in der gegenwärtigen Hochkonjunkturphase nicht, denn Baugewerbe und Handwerk sind derzeit nicht daran interessiert, dass ihr sehr erfreuliches Bauvolumen und ihr Auftragsbestand durch die Einführung der steuerlichen Förderung einen schlagartigen Nachfrageschub erfährt. Eine steuerlich induzierte zusätzliche Nachfrageausweitung könnten sie mit ihren personellen Kapazitäten derzeit gar nicht bedienen, es würde nur zu einer weiteren Verteuerung der Bauleistungen, zu längeren Wartezeiten und zu häufigerer Enttäuschung der Sanierungswilligen kommen. Baugewerbe und Handwerk sind an einer Verstetigung der bisherigen guten Entwicklung interessiert, um im gleichen Tempo die Kapazitäten langfristig auf- und ausbauen zu können.

Fazit: Die von der steuerlichen Förderung profitierenden Branchen sind in der gegenwärtigen Konjunkturphase nicht an einer Einführung interessiert.

4. Könnte es sein, dass die Komplexität der Sanierungsentscheidung für die meisten Eigenheimbesitzer so groß ist, dass sie diese Entscheidung so weit wie möglich von sich wegschieben?

Die Entscheidung über eine energetische Sanierung ist eher als eine „strategische Konsumentscheidung“, denn als eine klassische Investitionsentscheidung anzusehen. Denn die Sanierungsentscheidung wird stärker durch nicht-ökonomische Faktoren geprägt und ist durch subjektive Situationswahrnehmung, Erwartungen und persönliche Einstellungen und Werthaltungen stark beeinflusst. So setzt eine energetische Modernisierung umfassendes Wissen über die Möglichkeiten und Kosten, den Zusatznutzen sowie die Planung und Organisation und überhaupt den aktuellen Gebäudebestand voraus. Die Sanierungsentscheidung ist daher individuell, situationsabhängig und multidimensional.

Die Frage einer Sanierung stellt sich für den Immobilieneigentümer typischerweise anlassbezogen, d.h. es erfolgt nur bei einem konkreten Anlass (akuter Schaden oder persönliche Anlässe) eine vertiefte Beschäftigung mit dem Thema. Die Sanierungsentscheidung wird im Regelfall nur einmal im Leben eines Eigenheimbesitzers getroffen oder zumindest höchst selten. Dem Energieberater kommt eine wichtige Vertrauensposition in der Beratung des Eigentümers zu, um die Transaktionskosten zu senken. Vertrauen und vertrauenswürdige Informationen spielen für den sanierungswilligen Eigentümer eine zentrale Rolle, der häufig fehlende Zeit und mangelndes Wissen beklagt und sich in vielen Fällen schlichtweg überfordert fühlt. Unsicherheiten führen dazu, dass die Sanierungsentscheidung oftmals nicht oder nur sehr zögerlich angegangen und die Investition hinausgeschoben wird („Attentismus“).

Um die Sanierungsentscheidung positiv zu beeinflussen, setzt der Staat ökonomische Anreize und fördert z. B. über die KfW-Darlehen die Kreditvergabe. Die ökonomische Vorteilhaftigkeit der KfW-Darlehen (z. B. CO2-Gebäudesanierungsprogramm) ist in der aktuellen Niedrigzinsphase allerdings so gering, dass Sanierungswillige oftmals eher den normalen Kreditmarkt in Anspruch nehmen und sich die aufwendige Beantragung der KfW-Darlehen sparen. Die finanzielle Vorteilhaftigkeit der von BMWi/ BMF im Eckpunktepapier 2015 vorgestellten steuerlichen Förderung ist ebenso gering und entspricht dem Barwert der KfW-Darlehensförderung: Bei einer Teilsanierung werden die maximal anrechenbaren Investitionskosten auf 25.000 Euro gedeckelt. Davon sind 11 Prozent anrechenbar, was einer Förderhöhe von insgesamt maximal 2.750 Euro entspricht, die über 10 Jahre verteilt wird. Die steuerliche Förderung macht also maximal 275 Euro pro Jahr aus. Der ökonomische Anreiz der steuerlichen Förderung macht jährlich gerade mal 1,1 Prozent der getätigten Gesamtinvestitionssumme und ist de facto vernachlässigbar.

Bei identischem Barwert der beiden Fördermaßnahmen ist die steuerliche Förderung transaktionskostenökonomisch deutlich attraktiver hinsichtlich des geringeren Informationsbedarfes und des weniger aufwendigen Antragsverfahren. Eine steuerliche Förderung setzt ein erhebliches politisches Signal in der öffentlichen Diskussion. Auch vor dem Hintergrund der Vereinfachung der komplexen Sanierungsentscheidung ist diese politische Anreizwirkung deutlich wirkungsvoller, als das von der steuerlichen Förderung ausgehende ökonomische Preissignal (in Höhe des Barwertes von 275 Euro). Die steuerliche Abschreibung aktiviert den inhärenten Steuerspartrieb der Eigentümer und lenkt so in wesentlich stärkerem Maße deren Aufmerksamkeit auf die Verbesserung der Energieeffizienz der Immobilie.

Fazit: Die Einführung der steuerlichen Förderung wäre ein starkes politisches Signal für die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden.

Schlussfolgerung

Die energetische Gebäudesanierung kommt in Deutschland nicht entscheidend voran, weil die steuerliche Förderung sich im politischen Prozess der vergangenen Jahre nicht hat durchsetzen lassen. Zu groß sind die Widerstände und zu vielfältig die Hinderungsgründe, und zu unüberwindlich erscheinen auch weiterhin die Widerstände entscheidender Akteure im Bund und in den Ländern gegen ihre Einführung.

Die Geschichte der steuerlichen Förderung ist eine Geschichte von Verzögerungen und Verschleppung, von politischen Ankündigungen und öffentlichen Enttäuschungen, einer unheiligen Allianz von Verhinderern und Verweigerern, von stetiger Reduzierung der Fördersätze in den Gesetzesentwürfen sowie der Deckelung und der Absenkung der Förderhöhe. Die finanzielle Attraktivität dieses Instrumentes ist auf vernachlässigbare 275 Euro pro Jahr dezimiert worden, die im Vergleich mit anderen steuerlichen Abzugsmöglichkeiten (z. B. „Handwerkerbonus“) kaum noch wahrnehmbar ist. Es ist bedauerlich, dass von diesem Instrument nur noch der Name übriggeblieben ist, ohne Substanz, ohne finanzielle Attraktivität und ohne Durchschlagskraft.

Die Diskussionen der vergangenen Jahre haben sich jedes Mal wieder im Dschungel der ideologisch geführten Gerechtigkeitsdebatte verheddert. Der Zielkonflikt zwischen einer zielgerichteten Förderung der energetischen Gebäudesanierung einerseits und verteilungspolitischer Gleichbehandlung andererseits durchzieht auch die energiepolitischen Diskussionen und verhindert die Einführung dieses Instruments. Ein Ende dieser parteiideologischen Diskussion scheint nicht absehbar, und ein Kompromiss zwischen den fiskalpolitischen Vorstellungen von Bund und Ländern ist nicht in Sicht. Und es erscheint auch wenig hilfreich, fatalistisch auf die nächste Rezession zu warten in der Hoffnung, dass dann die steuerliche Förderung als expansive Konjunkturmaßnahme eingeführt wird. Denn wie bedrohlich muss die gesamtwirtschaftliche Lage sein, um dieses Szenario Wirklichkeit werden zu lassen, wenn selbst im Rezessionsjahr 2008 mit der weltweiten Finanzkrise sich die steuerliche Förderung nicht hat umsetzen lassen?

Die steuerliche Förderung mit seiner enormen Signalwirkung nicht zu nutzen, heißt aber, weiterhin auf der Standspur der Energiewende dahin zu kriechen. Politikberatung braucht einen langen Atem. Auch in der Energiepolitik gilt: Die Hoffnung stirbt zuletzt.

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* Der Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors wieder.

Hinweis: Der Beitrag ist eine gekürzte Fassung eines Artikels, der unter dem Titel: „Warum die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung in Deutschland nicht kommt – eine institutionenökonomische Betrachtung“ in der Zeitschrift für Energiewirtschaft, Heft 1, 2019 (DOI 0.1007/s12398-018-0245-z) erschienen ist.

 

Adresse: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Prinzregentenstr. 28, 80538 München. Mail: Rupert.Pritzl@stmwi.bayern.de

Eine Antwort auf „Gastbeitrag
Irrwege der Energiepolitik
Das Dilemma der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung*

  1. Das ist doch alles technologische Rosinenpickerei – nur dass sich die Rosinen am Ende immer als faule Pflaumen entpuppen.

    Bei einer klassischen Pigou-Steuer auf alle Treibhausgasemissionen könnte man die Anpassung des Konsums und die Suche nach neuen Technologien dem Privatsektor überlassen.

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