„Ideologie ist, wenn man sich von Fakten nicht beirren läßt.“ (Eric Gujer, NZZ)
Der Schutz des Klimas wird – nach dem Überwinden der nächsten Welle der Corona-Krise – als große globale Herausforderung unter der neuen Bundesregierung aus SPD, GRÜNEN und FDP wieder stärker in den Fokus rücken. Mit dem Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ vom 24. November 2021 legen die Ampel-Koalitionäre einen Ziel- und Maßnahmenentwurf für die laufende Legislaturperiode vor. Im Oktober 2021 hatten wir „10 Thesen für eine nachhaltige Klimapolitik in Deutschland“ formuliert (vgl. Pritzl/Söllner 2021a), die aus unserer Sicht für eine Klimapolitik in Deutschland erfüllt sein sollten, die den Kriterien von ökologischer Effektivität, ökonomischer Effizienz und sozialer Ausgewogenheit entsprechen. Im Folgenden soll nun der Koalitionsvertrag sowie die damit zusammenhängenden Überlegungen anhand dieser 10 Thesen untersucht werden. Die Ampel-Koalitionäre scheinen zwischen Gesinnungs- und Verantwortungsethik und zwischen Marktwirtschaft und staatlichem Dirigismus hin und her gerissen und so manches Mal in „Bullerbü-Vorstellungen“ (vgl. Reitzle 2021) verhaftet zu sein. Dies verspricht für die laufende Legislaturperiode spannend zu werden.
Die Ampel-Koalitionäre haben der Öffentlichkeit und v.a. ihren Parteianhängern verdeutlicht, dass der Koalitionsvertrag ein hart verhandelter politischer Kompromiss der grundverschieden ausgerichteten Parteien SPD, GRÜNE und FDP ist, aber gleichzeitig ein notwendiger Modernisierungsaufbruch für Deutschland darstellt, der mit einem Sicherheitsversprechen einhergeht (Koalitionsvertrag KV, S. 4). Zentrale Bereiche der gesellschaftlichen Modernisierung werden genannt, Ziele oder Zielvorstellungen und zum Teil Maßnahmen dargelegt. Die politische Ressortverteilung ist erfolgt. Es dürfte nicht gewagt sein, zu unterstellen, dass die Klimapolitik maßgeblich vom Wirtschafts- und Klimaministerium (GRÜNE) – in Abstimmung mit dem Bauministerium (SPD) und vom Verkehrsministerium (FDP) – sowie der internationale Aspekt vom Auswärtigen Amt (GRÜNE) vorangetrieben wird. Auf sicher spannungsreiche Abstimmungen zwischen den unterschiedlichen Ressorts dürfen wir gespannt sein.
1. These: Gegenstand der Klimapolitik ist ein globales, nicht-ausschließbares Gemeinschaftsgut; das bedeutet, dass von einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen zwar die meisten Länder profitieren, aber keines freiwillig zur Vermeidung beitragen möchte („Trittbrettfahrer“-Problem).
Die Klimapolitik stellt bekanntlich die „Mutter aller Koordinationsprobleme“ (Ockenfels Schmidt 2019) dar und erfordert im Grunde koordiniertes gleichgerichtetes Handeln aller Beteiligten. Keine nationale Klimaschutzstrategie eines emissionskleinen Landes (wie Deutschland mit rd. 2 Prozent Anteil an den weltweiten THG-Emissionen) kann die weltweiten Emissionen im Alleingang senken und das Weltklima alleine retten. Daher sollten die nationalen Maßnahmen darauf ausgerichtet sein, die Einhaltung der international vereinbarten Klimaziele glaubhaft und verlässlich zu gewährleisten, nicht aber diese noch um ein weiteres zu erhöhen und die selbstgesetzten Ziele noch ambitionierter weiterzuentwickeln.
Die Ampelkoalition vermeidet einerseits weitgehend die „Vorbild und Vorreiter“-Rhetorik, die man v.a. in den GRÜNEN-Parteiprogrammen findet. Die Ampel-Regierung bekennt sich zu den EU-Maßnahmen des „Fit for 55“ (KV, S. 55) und setzt auf den EU-Emissionshandel (ETS) und auf ein zweites Emissionshandelssystem für Wärme und Mobilität (ETS 2). Es ist vielversprechend, dass die Koalition „auf einen steigenden CO2-Preis als wichtiges Instrument, verbunden mit einem sozialen Ausgleich“ (KV, S. 62) setzt. Andererseits dürften viele im Koalitionsvertrag genannte nationalen Maßnahmen als überambitioniert – weil sie weit über die EU-Zielsetzungen hinausgehen – und als unrealistisch – weil sie an den tatsächlichen energiewirtschaftlichen Realitäten vorbeigehen – zu bezeichnen sein (z.B. Klimaschutzsofortprogramm).
Letztlich könnte diese Problemlogik des öffentlichen Gutes für die GRÜNEN aber politisch überlebensnotwendig sein: Denn in dem Maße, in dem die GRÜNEN weiterhin ihre politische Glaubwürdigkeit an die Erreichung des 1,5 Grad-Pfades der Pariser Klimakonferenz (durch ihre nationale sektorspezifische Klimapolitik) binden und die 1,5 Grad Erwärmung tatsächlich nicht aufzuhalten sein wird, wäre dies eigentlich der Offenbarungseid (auch) ihrer unzureichenden Klimapolitik. Politisch geschickt wäre es dann, in der Klimakommunikation dann auf den öffentlichen Gut-Charakter abzustellen und auf die anderen Länder zu verweisen, die ihren Beitrag zum Klimaziel ja eben nicht geleistet haben.
2. These: Eine wirksame deutsche Klimapolitik muss daher zuallererst eine Klimaaußenpolitik sein, die auf internationale Verhandlungen und gemeinsame Anstrengungen aller Länder setzt. Ziel muss es sein, eine weltweit einheitliche CO2-Bepreisung als zentrales Lenkungsinstrument für die Klimapolitik einzuführen.
Hier ist der Koalitionsvertrag eindeutig in dem, was er in wenigen Worten fordert: Eine im Bundeskabinett kohärente Klimaaußenpolitik (mit Einbeziehung des Auswärtigen Amtes), die stärkere Gründung von Klimapartnerschaften und die Bildung eines internationalen Klimaclubs sollen dazu beitragen, ein globales Emissionshandelssystem mit mittelfristig einem einheitlichen CO2-Preis zu erreichen (KV, S. 63). Damit wäre dann doch der Empfehlung des Sachverständigenrates gefolgt, der dies in seinem „Aufbruch zu einer neuen Klimapolitik“ seit 2019 gefordert hat. Offen bleibt hier nur, was genau sich die neue Bundesregierung vorstellt und welche weiteren Schritte sie zu tun gedenkt. Und es erscheint strategisch sinnvoll, eine international in etwa vergleichbare CO2-Bepreisung (als CO2-Preis oder –Steuer mit nationalem Finanzaufkommen) einzuführen und in kleinen Schritten diese Länder für das Mitmachen im Klimaclub zu gewinnen, an dessen zeitlichem Ende dann ein globales Emissionshandelssystem stehen sollte (vgl. Ockenfels/ Edenhofer 2021).
Es erscheint vielversprechend, dass nun auch die Bundesaußenministerin mit der Klimapolitik betraut wird und dass gerade eine GRÜNEN-Außenministerin dann die Länder wie Rußland, Polen, China und die USA von der Notwendigkeit und der Sinnhaftigkeit einer gemeinsamen Klimapolitik aller Länder überzeugen soll. An den erheblichen Interessenunterschieden dieser Länder wird sie so aber nicht vorbeikommen, die in wirtschaftlich und politisch angespannten Zeiten sicher noch deutlicher akzentuiert bzw. wahrgenommen werden ganz nach dem Motto von Charles de Gaulle: „Völker haben keine Freunde, sie haben Interessen.“
Der Antrittsbesuch der Außenministerin und des Bundeskanzlers in Frankreich und in Polen hat diese fundamentalen Interessenunterschiede exemplarisch aufgezeigt und vor allem von der neuen Bundesaußenministerin einen realpolitischen Politikansatz eingefordert. Dieser wird sich sicher auch in den Gesprächen darin zeigen, dass Frankreich seine Kernenergie und Deutschland seine Gaskraftwerke – diplomatisch definiert als „Brückentechnologie“ – in der EU-Taxonomie anerkannt bekommt. Der klimapolitische Spagat, den die GRÜNE Außenministerin auf internationaler Bühne zeigen muss, wird sich als Frage der politischen Glaubwürdigkeit sicher auf die parteipolitische Ebene der GRÜNEN auswirken und sich spätestens beim nächsten Parteitag der GRÜNEN deutlich manifestieren.
3. These: Deutschland setzt bislang auf eine national ausrichtete, sektorale und technologiespezifische Energiestrategie (durch das EEG), in der nur ausgewählte Energieerzeugungsarten zugelassen sind und – im besten Fall – sogar nationale Energieautarkie angestrebt wird. Dies hat zu immensen gesellschaftlichen Kosten geführt (finanzielle Lasten, gesellschaftliche Akzeptanz, soziale Verteilungswirkungen), ohne zu einer nennenswerten Verminderung der Treibhausgasemissionen beizutragen.
Die Klimapolitik der Ampel-Koalition will den eingeschlagenen Weg der „Energiewende“ noch forcierter weiter national beschreiten und schraubt die Energie- und Klimaziele noch weiter in die Höhe. So sollen bis zum Jahr 2030 nun 80 Prozent des Bruttostrombedarfs durch erneuerbare Energien und 50 Prozent des Wärmebedarfs klimaneutral erzeugt werden (KV, S. 56-58). Konkrete Zubauziele für PV und Windenergie und der dazu erforderliche Flächenbedarf werden quantifiziert. Es ist die „gemeinsamen Mission“ der neuen Regierung, den Ausbau der erneuerbaren Energien „drastisch zu beschleunigen und alle Hürden und Hemmnisse aus dem Weg zu räumen.“ (KV, S. 56). Der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien wird als „öffentliches Interesse“ deklariert und priorisiert (KV, S. 56), um damit die langwierigen Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. In der Vergangenheit waren es aber vor allem die von den GRÜNEN begleiteten Bürgerinitiativen, die viele staatliche Genehmigungsverfahren durch Klagen und Einsprüche behindert und nahezu lahmgelegt haben. Und stellt die Passage „wir wollen gesetzlich klarstellen, dass sich eine gemeinnützige Organisation … zu tagesaktuellen politischen Themen Stellung nehmen kann, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu gefährden.“ (KV, S. 165) nicht eine Lex Deutsche-Umwelthilfe (DUH) oder eine Lex Greenpeace dar?
Das Festhalten an einer nationalen, sektoralen und technologiespezifischen Energiepolitik spricht kaum von tatsächlicher Einsicht in die grundlegenden energiepolitischen und energiewirtschaftlichen Notwendigkeiten. Und Aussagen wie „Die Erneuerbaren Energien … dienen der Versorgungssicherheit“ (KV, S. 56) zeugen von Unkenntnis oder aber Ignoranz der energiewirtschaftlichen Realitäten, die in einfacher und für jeden eingängiger Weise z.B. im Buch „Strom-Mangelwirtschaft“ nachzulesen wäre (Paulitz 2021). Denn Versorgungssicherheit mit volatilen erneuerbaren Energien herzustellen, dürfte angesichts auch auf absehbare Zeit unzureichender Energiespeicher rein technisch nicht möglich oder wirtschaftlich ein erfolgloses Unterfangen sein. Hier scheinen Moralismus und Ideologie der GRÜNEN weiterhin wichtiger als Einsicht in die Notwendigkeiten und Rationalität der Energie- und Klimapolitik zu sein (vgl. Pritzl/ Söllner 2021c).
Die Ankündigung, die Finanzierung der EEG-Umlage über den Strompreis zu beenden (KV, S.62), ist halbherzig und fadenscheinig, denn es soll ja letztlich nur auf der Einnahmenseite auf eine Finanzierung aus den Bundeshaushalt umgestellt werden. An der Fortführung der Förderung der erneuerbaren Anlagenbetreiber über den massiv aufzustockenden Energie- und Klimafonds (EKF) wird hingegen festgehalten, was angesichts der zu begünstigenden Interessengruppen der GRÜNEN politökonomisch verständlich ist. Denn wer möchte seine treueste Klientel schon verprellen?
4. These: Wir brauchen eine stärkere Förderung von Forschung und Innovation und eine grundlegende Technologieoffenheit, um neue Klimaschutztechnologien für die Industrie marktfähig zu machen und neue klimafreundliche Energieerzeugungstechnologien zu entwickeln. Wir brauchen keine Verzichtskultur oder Suffizienzvorstellungen, sondern massive Investitionen in CO2-neutrale Technologien.
Der neue Bundeskanzler Olaf Scholz hat vor dem SPD-Parteitag seine Vorstellungen zur Klimapolitik verdeutlicht: „Der gemeinsame Konsens dieser Regierung ist es, nicht Verzicht zu predigen, sondern auf technologischen Fortschritt und dynamisches Unternehmertum zu setzen“ (zitiert nach Doll 2021). Damit gibt er die große Linie der neuen Regierung vor. Es mangelt daher auch nicht an Worten und Zuschreibungen im Koalitionsvertrag, die Innovationen, Forschungsinvestitionen, Wettbewerb, ökonomische Dynamik, level playing field, technologische Spitzenliga, neue technologische Innovationskraft und wirtschaftliche Stärke um- oder beschreiben. Im Koalitionsvertrag bekennt sich die neue Bundesregierung auch zum Ziel, die gesamtstaatlichen F&E-Ausgaben auf 3,5 Prozent des BIP bis 2025 zu erhöhen (KV, S. 19). Und als das wichtigste Zukunftsfeld für die staatliche Wissenschafts- und Forschungspolitik sind moderne Technologien für eine wettbewerbsfähige und klimaneutrale Industrie (wie Stahl- und Grundstoffindustrie), saubere Energiegewinnung und –versorgung und nachhaltige Mobilität genannt (KV, S. 20).
Es fällt auf, dass der Koalitionsvertrag an vielen Stellen, bei denen es um die Forschungsförderung im Energiebereich geht, stets die Forschung (nur) in den Zusammenhang mit erneuerbaren Energien stellt. Es scheint, als ob die Koalition die Förderung der Energieforschung nur bei den erneuerbaren Energien, nicht aber bei anderen Energietechnologien als zielführend erachtet und somit eine technologieoffene Energieforschung ablehnt. Denn das traditionelle Wort „Energieforschung“ als eine breite, technologieoffene Forschung taucht im gesamten Koalitionsvertrag nicht ein einziges Mal auf. Und für diese breite technologieoffene Energieforschung hatte die vorherige Bundesregierung immerhin rd. 1,15 Mrd. Euro jährlich und der Freistaat Bayern rd. 40 Mio. Euro jährlich verwendet.
Hinsichtlich der Finanzierung dieser zusätzlichen Ausgaben wird die Koalition kreativ, denn die Kreditaufnahmen sollen v.a. bei der Bahn und der Kreditanstalt für Wiederaufbau gebucht werden und – wegen der Verschuldungsregel – nicht im Bundeshaushalt auftauchen (vgl. Schnellenbach 2021).
Die Vorstellung von Verzicht und Suffizienz beruht auf einer statischen Betrachtung der Beziehungen zwischen Mensch und Natur und auf vermeindlich unverrückbaren natürlichen Grenzen des Wirtschaftens und des Wachstums und lässt jeglichen technischen Fortschritt und jegliche Effizienzgewinne unberücksichtigt. „Freiwilliger oder erzwungener Verzicht … wird die ökologische Krise bestenfalls verlangsamen, aber nicht stoppen.“ so Ralf Fücks, ein Vordenker der GRÜNEN-Bewegung (Fücks 2019, S. 24). Nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum bedeutet daher nicht, auf Wachstum und Entwicklung zu verzichten, sondern vom Umwelt- und Ressourcenverbrauch sinnvoll zu entkoppeln (vgl. Berthold 2021). Weder für Deutschland noch für den Rest der Welt wird daher eine Strategie von Nullwachstum oder Verzicht eine sinnvolle Lösung sein.
Es ist ein Schritt hin zu einer ehrlicheren klimapolitischen Diskussion, dass die Ampel-Regierung einzelne offenkundige technischen Notwendigkeiten anerkennt und nicht weiter ignoriert. „Wir bekennen uns zur Notwendigkeit auch von technischen Negativemissionen und werden eine Langfriststrategie mit den etwa 5 Prozent unvermeidbaren Restemissionen erarbeiten“ (KV, S. 65). Hier sollte die neue Regierung dann aber auch Teile der GRÜNEN auf diesem Weg mitnehmen, die – wie der Abgeordnete Oliver Krischer – sich weiterhin vehement gegen CCU und CCS aussprechen (vgl. Geinitz 2021). Aber es ist ja hier von „Langfriststrategie“ die Rede …
5. These: Klimapolitik ist ein Teilbereich der staatlichen Politik, es sollte aber keine Verabsolutierung der Klimapolitik geben. Die grundlegende Definition der Nachhaltigkeit umfasst bekanntlich die drei Dimensionen Ökologie, Ökonomie und Soziales, welche stets miteinander in Einklang gebracht werden müssen. Eine Klimapolitik, die einen ökonomischen und sozialen Ausgleich missachtet, kann nur schwerlich als nachhaltig bezeichnet werden.
Der Koalitionsvertrag legt fest, dass dem Klimaschutz und dem Einhalten des 1,5 Grad-Pfades die höchste politische Priorität eingeräumt wird, denn: „Die Klimakrise gefährdet unsere Lebensgrundlagen und bedroht Freiheit, Wohlstand und Sicherheit.“ (KV, S. 1-2). Zugunsten eines nun beschleunigten Ausbaus der erneuerbaren Energien haben die GRÜNEN der Klimapolitik die höchste Priorität eingeräumt und den Ausbau der erneuerbaren Energie zum öffentlichen Interesse erklärt (KV, S. 56). Damit ist aber ein radikaler Wechsel der GRÜNEN von einer ehemals Umwelt- und Naturschutzpartei hin zu einer Klimaschutzpartei verbunden (vgl. Bojanowski 2021). Gleichzeitig hat man die vielfältigen Spannungsverhältnisse zwischen erneuerbaren Energien und z.B. Umwelt- und Artenschutz sowie Denkmalschutz mit der eindeutigen Priorität Pro Klimaschutz beendet. Es bleibt abzuwarten, wie die vielen mit den GRÜNEN sympathisierenden Bürgerinitiativen auf diese Herabstufung ihrer Interessen reagieren werden. Die Spitzen der Umweltverbände dürften hingegen bei diesem Kurswechsel mitgehen, da sie in vielen Fällen davon persönlich finanziell profitieren. Die Grünen haben in den vergangenen Jahren strategisch ausgerichtete Netzwerkarbeit betrieben und geschickt Allianzen zu den mittlerweile mächtigen Klimaschutzlobbygruppen geknüpft (vgl. Bojanowski/ Wetzel 2021).
Der Koalitionsvertrag bekennt sich zu den 17 Millenniums-Entwicklungszielen der Vereinten Nationen (KV, S. 36), die die menschlichen Bedürfnisse umfassend widerspiegeln und gemeinsam erreicht werden sollten, und betont auch die Notwendigkeit von Naturschutz und Biodiversität als Menschheitsaufgabe und ethische Verpflichtung (KV, S. 36 f.). Es steht allerdings zu vermuten, dass all dieser wohlmeinenden Worte aber angesichts der vorgenommenen Priorisierung des Klimaschutzes letztlich keine Taten folgen werden.
6. These: Das Klimaproblem lässt sich im Grunde als ein Problem der effizienten Bereitstellung von klimaneutraler Energie auffassen. Daher muss gute Klimapolitik zwangsläufig eine kosteneffiziente Klimapolitik sein, die aber nur durch einen Ausgleich der Grenzvermeidungskosten in allen Bereichen und allen Sektoren und somit in einem marktwirtschaftlichen Umfeld durch den „Wettbewerb als Entdeckungsverfahren“ realisiert werden kann und nicht etwa durch klimadirigistische Staatsinterventionen politisch vorzugeben ist.
Trotz des hehren Versprechens, einen „kosteneffizienten Weg zur Klimaneutralität“ (KV, S. 55) beschreiten zu wollen, dürfte eine kosteneffiziente Klimapolitik ohne eine grundlegende Abschaffung des EEG kaum zu bewerkstelligen sein. Dazu ist die Ampel-Koalition nicht nur nicht bereit, sondern will den Ausbau der erneuerbaren Energie noch weiter forcieren. Auch die Zielsetzung, „alle Sektoren werden einen Beitrag leisten müssen: Verkehr, Bauen und Wohnen, Stromerzeugung, Industrie und Landwirtschaft.“ (KV, S. 55), spiegelt nicht die Überlegungen von Kosteneffizienz (Ausgleich der Grenzvermeidungskosten), sondern vielmehr von Gleichbehandlung und staatlich verordnete Gleichbelastung (gleiche Opfer) wieder. Im Gegenteil führt dieser Gleichbehandlungs-Anspruch – verbunden mit den umfangreichen staatlichen Maßnahmen aus dem nach zu justierenden Klimaschutzsofortprogramm (KV, S. 55) – fundamental weg von der eigentlichen erforderlichen Kosteneffizienz (vgl. auch Weimann 2019). Aus Sicht der GRÜNEN sind Marktwirtschaft und der Preismechanismus aus Gerechtigkeits- und Gleichheitsgründen nicht (immer) akzeptabel, denn Joschka Fischer sagt deutlich: „Der Preis in einer offenen Marktwirtschaft … hat auch seine Schattenseiten. Wenn man dagegen über Gebote und Verbote geht, trifft es alle mehr oder weniger gleich. Wenn es über den Preis geht, sind die geringeren Einkommen mehr betroffen.“ (zitiert nach: Eisenring/ Rasonyi 2021).
Im Koalitionsvertrag ist an mehreren Stellen die Notwendigkeit von Gaskraftwerken für die Versorgungssicherheit der Stromversorgung – zumindest für eine Übergangszeit – dargelegt: „Die bis zur Versorgungssicherheit durch Erneuerbare Energien notwendigen Gaskraftwerke … (S. 59). Dies kommt einem Eingeständnis in die energiewirtschaftlichen Realitäten gleich, das erhebliche Investitionen erforderlich macht. Gleichzeitig ist die Lebensweisheit jedes Praktikers: „Nichts ist dauerhafter als ein Provisorium.“, was die zeitliche Dimension dieses Übergangszeitraumes dieser „Brückentechnologie“ vielleicht andeuten könnte. Auf der anderen Seite könnte so ein Kompromiss mit dem die Kernenergie favorisierenden Frankreich bei der EU-Taxonomie gefunden werden. Deutschland braucht (dringend) Gas, Frankreich wird (sicher) nicht auf Kernenergie verzichten. Hier rächt es sich in fataler Weise, dass Deutschland mit seinem nationalen Kernenergieausstieg 2011 (Abschaltung aller Kernkraftwerke bis Ende 2022) und 2019 mit dem Kohleausstiegsbeschluss sich existenziell von Gaskraftwerken und einem umfangreichen Gasimport (von Rußland) abhängig gemacht hat.
7. These: In unserer Sozialen Marktwirtschaft setzen wir seit Ludwig Erhard im Jahr 1948 sehr erfolgreich auf marktliche Anreize, auf Privateigentum und Freiheit und Verantwortung und eben nicht auf staatlichen Dirigismus und Verbote. Wir brauchen keine Klima-Planwirtschaft und keine Verbotskultur, sondern stattdessen eine „marktwirtschaftliche Ermöglichungskultur“, die ökologische Zielsetzungen mit ökonomischen Mitteln bestmöglich erreicht.
Im Koalitionsvertrag wird programmatisch davon gesprochen, dass es gilt, die „sozial-ökologische Marktwirtschaft neu zu begründen“ (KV, S. 5). Diese neue wirtschaftliche Ordnung soll aber nicht evolutionär gedacht und ergebnisoffen sein oder zur Verbesserung des Wohlstands der Menschen gestaltet werden, sondern um „Deutschland auf den 1,5-Grad-Pfad zu bringen“ (KV, S. 5). Diese instrumentelle Fixierung der Wirtschaftsordnung allein auf Klimaschutzziele (formuliert als „klimaneutralen Wohlstand“) kennen wir bereits aus dem Parteiprogramm der GRÜNEN und wird auch darin Ausdruck finden, dass sich die Bedeutung und der Umfang der staatlichen Tätigkeit nun deutlich ändern soll (vgl. Pritzl/Söllner 2021c).
Im Gegensatz zur sog. traditionellen Klimapolitik, die als zentrales Instrument auf die Einführung eines einheitlichen CO2-Preises setzt, erweitert nun die sog. „moderne Klimapolitik“ die staatlichen Handlungsspielräume und rückt die Infrastruktur- und eine aktive Industriepolitik in den Mittelpunkt des staatlichen Handelns (vgl. Krebs 2021). In diesen Vorstellungen einer sozial-ökologischen Marktwirtschaft erfährt das staatliche Handeln eine neue Legitimität, in dem ihm eine deutlich aktivere Rolle im Wirtschaftsprozess einräumt wird. Der Staat soll sich nicht mehr darauf beschränken, die Rahmenordnung für Wettbewerbsmärkte zu setzen, sondern er soll selbst Märkte aktiv schaffen und sich so als wirtschaftlicher Akteur engagieren (vgl. Mazzucato 2021). Die moderne Klimapolitik soll dabei den Widerspruch zwischen Klimaschutz und Wohlstand überwinden und vielmehr eine Klimaschutz-Wohlstand-Harmonie schaffen, indem sie die Grundlage für nachhaltiges Wachstum und Wohlstand schafft. Die Er-Schaffung und Er-Förderung eines großvolumigen und massentauglichen Wasserstoffmarktes mit staatlichen Investitionen bis zu 100 Milliarden Euro bis 2030 wird als Paradebeispiel hierfür herangezogen und umschrieben mit „wir leiten ein Jahrzehnt der Zukunftsinvestitionen ein“ (S. 24). Auch diese Überlegung eines harmonischen Miteinanders von Klimaschutz und Wohlstand durch umfangreiche staatliche Investitionen finden wir bereits im Parteiprogramm der GRÜNEN und bei Robert Habeck höchstpersönlich (vgl. Habeck 2021).
Ambitionierte Quoten, Mindestpreise und Mindestmengen sowie Ge- und Verbote sollen das gewünschte (Markt-) Ergebnis von Anfang vorwegnehmen. Das fehlende Vertrauen in den marktlichen Prozess kommt durch die Vorwegnahme des gesellschaftlich erwünschten Ergebnisses zum Ausdruck. Die starke Betonung von Gleichheit und Fairness – schon am Anfang des Marktprozesses – zeigt die Dominanz planwirtschaftlicher und dirigistischer Überlegungen. So finden sich die Begriffe „gerecht“ 74 mal und „fair“ 46 mal im Koalitionsvertrag wieder. Und ein Hauptaugenmerk gilt dem „fairen Wettbewerb“, der durch Verbesserung der Rahmenbedingungen erreicht werden soll (KV, S. 31). Sollten aber trotz aller markigen Ankündigungen nach marktwirtschaftlicher Ordnung und wirtschaftlichem Aufbruch die Aspekte Gerechtigkeit und Fairness dann doch wichtiger sein, dann wird es vielleicht sehr schwer mit dem Ampel-Motto: „Mehr Fortschritt wagen“.
8. These: Für die EEG-Förderung werden lt. Bundesrechnungshof rd. 34 Mrd. Euro pro Jahr aufgewandt, die gesamte EEG-Förderung von 2000 bis 2025 wird auf rd. 520 Mrd. Euro beziffert (vgl. BRH 2021). Hinzu kommen noch zahlreiche Förderprogramme in zweistelliger Milliardenhöhe. Das Fördervolumen erreicht mittlerweile finanzielle Dimensionen, die so nicht mehr länger aufrechterhalten werden können.
Die vorherigen Bundesregierungen hatten auf Anfragen zu den Kosten der Energiewende stets mit Nicht-Wissen reagiert. Es drängt sich der Eindruck auf, dass die gesamtwirtschaftlichen Kosten der Energiewende bzw. Energie- und Klimapolitik völlig aus dem Blick geraten sind bzw. überhaupt niemals zur Debatte und somit zur Entscheidung angestanden haben. Die Kosten für das Erreichen der Klimaneutralität Deutschlands bis 2045 werden mittlerweile auf bis zu 6 Billionen Euro geschätzt (vgl. KfW 2021, S. XI-XIII). Ohne eine gerechte und damit hinreichend effiziente Verteilung der Kosten der Klimapolitik wird es aber schwer sein, demokratische Mehrheiten für das Jahrhundertprojekt Klimaschutz zu finden. Der Umbau der Gesellschaft und die Transformation der Wirtschaft haben gerade erst begonnen, der größte Anteil der Kosten wird in der Zukunft anfallen. Mit den Kosten werden auch die gesellschaftlichen Auseinandersetzungen um die Kostenverteilung zunehmen und damit zwangsläufig Fragen nach Gerechtigkeit und Effizienz aufwerfen, weshalb der Bundesrechnungshof die enormen Kosten der Energiewende deutlich als Gefahr für den Wirtschaftsstandort Deutschland und als Bedrohung für die gesellschaftliche Akzeptanz der Klimawende herausgestellt hat (vgl. BRH 2021). Und dass die Klimapolitik immense staatliche Ausgaben erfordert, hat der Bundesfinanzminister Christian Lindner mit seinem verfassungsrechtlich nicht unproblematischen Husarenstück deutlich gemacht, als er sich im Nachtragshaushalt vorsorglich schon einmal 60 Milliarden Euro an finanziellem Ausgabespielraum für die kostspieligen Klimainvestitionen gesichert hat (vgl. Schnellenbach 2021).
9. These: Eine CO2-Bepreisung überlässt den Marktakteuren ihre wirtschaftlichen Handlungsspielräume und erzielt Einnahmen, die gezielt für die soziale Abfederung klimapolitischer Maßnahmen verwendet werden können. Ordnungsrecht erzwingt die Vermeidung auch bei hohen Vermeidungskosten und ist für eine kosteneffiziente Vermeidungspolitik schon im Grundsatz ungeeignet.
Eine Klimapolitik ist dann nachhaltig, wenn sie von einer breiten Mehrheit der Bevölkerung als sozial gerecht empfunden und akzeptiert wird. Hierbei sind unerwünschte Verteilungswirkungen und regressive Effekte von politischen Maßnahmen ein besonderes Problem. Und diese gibt es zuhauf in der bisherigen Klimapolitik, die laut Koalitionsvertrag auch – zum Teil sogar noch verstärkt – weitergeführt werden. Die EEG-Umlage auf den Stromverbrauch und der CO2-Preis auf fossile Energieträger belastet die unteren Einkommensgruppen überproportional, die Förderung der Elektromobilität kommt v.a. den kaufkraftstärkeren Einkommensbeziehern und Dienstwagennutzern zugute und von der umfangreichen energetischen Sanierungsförderung profitieren die Eigenheimbesitzer. Im Koalitionsvertrag sind einzelne Maßnahmen angesprochen, die diese soziale Schieflage zwar adressieren, doch bleibt abzuwarten, was tatsächlich unternommen wird, um die Energiesteuern und –abgaben im Hinblick auf die CO2-Emissionen zu reformieren. Die sozial schwächeren Haushalte werden von vielen weiteren Klimaschutzinstrumenten benachteiligt, die im Koalitionsvertrag aufgeführt sind: So verteuern sich durch sog. Technologie- und Effizienzstandards (beim PKW oder im Gebäudebereich) auch die Preise der betreffenden Güter selbst und werden für kaufkraftschwächere Haushalte weniger erschwinglich. Weitere regressive Verteilungswirkungen sind die Folge, wenn man berücksichtigt, dass voraussichtlich erst im Jahr 2025 ausreichend Mittel aus der CO2-Bepreisung zur Verfügung stehen, die die Regierung zur Pro-Kopf-Entlastung (als Klimageld) (KV, S. 63) verwenden kann (vgl. Ockenfels/ Edenhofer 2021).
10. These: Es ist endlich an der Zeit, die Klimadiskussion in der Gesellschaft ehrlich zu führen, realistische Ziele zu formulieren, die Kosten und Belastungen zu thematisieren und vernünftige effektive und effiziente Instrumente für die Zielerreichung auszuwählen.
Der klimapolitische Diskurs in Deutschland ist scheinheilig: Nahezu alle politischen Akteure überbieten sich stets darin, wenn es um die Verschärfung des Ambitionsniveaus und um die Verkürzung des Anpassungspfades geht, ohne zugleich aber die geeigneten Instrumente zur Erreichung dieser ehrgeizigen Ziele kritisch zu diskutieren. Den klimapolitischen Diskurs in Deutschland prägen moralische Argumente und eine ideologiegeleitete Kapitalismus- und Gesellschaftskritik (vgl. Pritzl/ Söllner 2021b) und verwenden dazu meist eine emotionale, mit einer ökologischen Apokalyptik arbeitenden Sprache (vgl. Müller-Salo 2020). Wir sollten aber endlich aufhören, uns mit moralischen und ideologischen Schein-Motiven um eine ehrliche, aber notwendige Diskussion zu drücken. Eine rationale und ehrliche Klimapolitik muss aber mit einer ebenso offenen wie ehrlichen Diskussion über die technologie- und innovationsgestützten Alternativen und über die damit verbundenen Kosten beginnen. Wir brauchen dringend eine neue Diskursehrlichkeit und einen Neuaufbruch in eine nachhaltige Klimapolitik, die ökonomisch effizient und ökologisch effektiv und sozialpolitisch ausgewogen ist.
Die Legislaturperiode mit der Koalition aus SPD, GRÜNEN und FDP verspricht viel spannende Diskussionen. Am Ende wird sich vielleicht zeigen, ob sich in der Klimapolitik der Typ eines Staatsmanns oder aber eines Amtsinhabers (vgl. Kirsch/ Mackscheidt 1985) durchgesetzt hat.
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SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP, Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit. Koalitionsvertrag 2021–2025, S. 63, online abrufbar unter: https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf.
Weimann, Joachim (2019): Die Zukunft der Klimapolitik: CO2-Steuer, Emissionshandel oder weiter wie bisher?, Kurzgutachten für den Bundesverband Die Familienunternehmer e.V./ Die jungen Unternehmer, Berlin.
Hinweis: Dr. Rupert Pritzl, Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und Dozent an der FOM Hochschule, München, gibt seine persönliche Meinung wieder.
- Gastbeitrag
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