Die drei in Deutschland etablierten Mobilfunkanbieter klagen vernehmlich, dass die Erlöse bei der unlängst abgeschlossenen 5G-Auktion viel zu hoch gewesen wären und dass ihnen nun das nötige Geld für den Netzausbau fehle. Was sagt der Ökonom zu diesen Klagen?
In einem früheren Beitrag (hier) hatte ich darauf verwiesen, dass die Versteigerung der 5G-Frequenzen ineffizient war, weil es der Bundesnetzagentur möglich gewesen wäre, weitaus mehr Frequenzen in die Auktion zu geben. Denn für manche althergebrachte Nutzungen werden unnötig breite Frequenzbänder reserviert, die dort nur noch teilweise benötigt und die für den Mobilfunk geeignet wären. Dies gilt unter anderem für das UHF-Band, das für TV-Sender reserviert ist, von diesen aber nur noch teilweise genutzt wird.
Zwar nimmt die Nachfrage nach Frequenzen im Zeitablauf durch den Markteintritt zusätzlicher Sender zu, aber seit dem Übergang vom analogen zum digitalen Fernsehen werden pro Sender nur noch sehr schmale Frequenzbänder benötigt. Die daraus resultierende „digitale Dividende“ hätte zumindest teilweise dem Mobilfunk zur Verfügung gestellt werden können. Wenn bei der Versteigerung die Menge an Frequenzblöcken deutlich höher gewesen wäre, wären die Frequenzerlöse und damit die finanziellen Belastungen für die Mobilfunkanbieter vermutlich deutlich niedriger gewesen. Darüber hinaus wären brachliegende Frequenzen in eine produktive Verwendung gelangt, wodurch der gesamtwirtschaftliche Wohlstand gemehrt worden wäre. Lediglich der Bundesfinanzminister, an den die Versteigerungserlöse fließen, hätte das Nachsehen gehabt.
Schwer nachvollziehbar ist allerdings das Wehklagen der Mobilfunkanbieter, sie hätten sich in der Auktion über die Maßen finanziell engagieren müssen. Tatsächlich hat die 5G-Auktion nicht nur unerwartet lange gedauert (vom 19. März bis zum 12. Juni 2019 mit insgesamt 497 Versteigerungsrunden), sondern hat auch unerwartet hohe Versteigerungserlöse erbracht. Statt der erwarteten rund 1,5 Mrd. Euro kamen am Ende 6,5 Mrd. Euro zusammen.
Doch von „müssen“ kann ja wohl keine Rede sein. Niemand hat die Mobilfunkanbieter gezwungen, derart hohe Gebote abzugeben. Dass pro Frequenzblock im Durchschnitt knapp 160 Mio. Euro gezahlt wurden, lag sicherlich nicht nur an der künstlichen Verknappung des Angebots durch die Bundesnetzagentur. Denn es gab eine zweite Überraschung bei dieser Auktion: Zusätzlich zu den „Platzhirschen“ Telekom, Vodafone und Telefónica hatte auch die Drillisch Netz AG (1&1), die bislang über keine eigenen Netze verfügt, ihren Hut in den Ring geworfen. Die beiden Überraschungen dürften wohl zusammenhängen.
Es wird vermutlich nie zu belegen sein, aber es darf vermutet werden, dass die Versteigerungserlöse auch deswegen so stark in die Höhe gingen, weil die drei etablierten Netzbetreiber den Neuling am Markteintritt hindern oder ihm zumindest den Start schwer machen wollten. Öffentlich hatte sich im Vorfeld die Gewerkschaft VERDI dafür ausgesprochen, 1&1 Drillisch gar nicht zur Auktion zuzulassen und die Frequenzen freihändig und kostenlos an die drei etablierten Unternehmen zu verteilen. Das hätte den drei großen Anbietern sicherlich gefallen. Da die Bundesnetzagentur diesem Wunsch jedoch nicht nachkam, blieb nur der Weg, den Konkurrenzkampf mit 1&1 Drillisch direkt während der Auktion zu suchen.
Möglicherweise haben die drei etablierten Anbieter versucht, 1&1 Drillisch durch hohe Frequenzkosten vom Markteintritt abzuhalten. Dafür wäre nicht unbedingt eine verbotswidrige Kartellabsprache nötig, sondern ein solches Verhalten könnte auch Ergebnis gleichgerichteter Interessen sein, die keiner expliziten Absprache bedürfen. Die Bundesnetzagentur hatte weitreichende Vorkehrungen getroffen, direkte Absprachen zwischen den Bietern während der Auktion zu unterbinden. Die jeweiligen Teams waren in der ehemaligen Kasernenanlage in Mainz, wo die Auktion stattfand, streng voneinander abgeschirmt. Das autarke Versteigerungsnetzwerk ermöglichte keine Kommunikation nach außen und auch nicht untereinander. Handys waren abzugeben. Selbst die Fensterscheiben waren mit Metallfolie abgeklebt, um das Abhören von Funksignalen zu verhindern. Den Bietern stand allerdings eine gesicherte Kommunikation mit ihren jeweiligen Konzernzentralen zur Verfügung.
Am Ende der Auktion hatte 1&1 Drillisch 7 der insgesamt 41 angebotenen Frequenzblöcke ersteigert (Telekom: 13; Vodafone: 12; Telefónica: 8), wofür der Newcomer 1,07 Mrd. Euro zahlen musste, also rund 153 Mio. Euro pro Block. Das entspricht recht genau dem Durchschnittspreis aller Frequenzblöcke. Ob sieben Blöcke genug sind für einen Neueintritt in den Markt und ob 1&1 Drillisch zu viel oder zu wenig dafür gezahlt hat, ist für Außenstehende nicht nachvollziehbar. Nachvollziehbar ist allerdings die Reaktion der Börsenanleger – vom Beginn bis zum Ende der Auktion sank der Aktienkurs von 1&1 Drillisch von38,48 Euro auf 27,96 Euro, also um 27 Prozent.
Ob sich das gegenseitige Überbieten für die etablierten Anbieter gelohnt hat, ist natürlich ebenfalls für Außenstehende nicht erkennbar und dürfte sich auch für die Unternehmen selbst erst im Nachhinein erweisen. Keinesfalls nachvollziehbar ist allerdings das Klagelied, das sie gegenwärtig anstimmen, denn die hohen Versteigerungserlöse sind ja das Ergebnis ihres eigenen Handelns. Der Bundesfinanzminister hat also keinerlei Veranlassung, einen Teil der Versteigerungserlöse als Subvention an die etablierten Anbieter zurückfließen zu lassen. Doch dazu wird es vermutlich kommen, denn es ist beabsichtigt, die Erlöse für die staatliche Förderung des flächendeckenden Netzausbaus zu verwenden.
Die Begünstigten wären dann genau die Unternehmen, die den Preis in die Höhe getrieben haben, denn sie mussten sich verpflichten, beim Erwerb von 5G-Frequenzen in den flächendeckenden Ausbau der vorhandenen 4G-Netze für den Mobilfunk zu investieren. 1&1 Drillisch wurde als Newcomer von dieser Verpflichtung ausgenommen und verfügt derzeit ohnehin über gar keine eigenen 4G-Netze. Deshalb wird dieses Unternehmen auch keine Subventionen für den Ausbau der Mobilfunknetze bekommen können. Aus diesem Blickwinkel heraus würden sich also die exzessiven Gebote der drei etablierten Anbieter für die 5G-Frequenzen im Nachhinein quasi selbst finanzieren.
Blog-Beiträge zum Thema:
Henning Klodt: 5G-Frequenzen: Verschenken – nicht versteigern
- Chinas Subventionen
Hinnehmen oder abwehren? - 14. Juni 2024 - Lokführer schaffen sich ab - 12. März 2024
- Strategische Industriepolitik
Mit Schwung ins technologische Abseits - 17. November 2023
Eine Antwort auf „5G-Frequenzen: Mobilfunkanbieter in den Ruin getrieben?“