Die Zeit zwischen den Jahren ist nicht zuletzt durch das Bilanzieren der Vergangenheit und gute Vorsätze für die Zukunft geprägt. Geschieht so etwas schon vorher, verdeutlicht dies oft die Dringlichkeit des betreffenden Sachverhalts.
Ein schlagendes Beispiel hierfür sind „NPL“ (Non-Performing Loans), also Problemkredite, die sich in den Bilanzen vieler größerer Banken in unerfreulicher Größenordnung finden. Als in der ersten Novemberdekade PwC Strategy&, eine Beratungstochter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers, ihre Studie zu diesem Themenkomplex veröffentlichte (hier), dauerte es nicht einmal eine Woche, bis sich die Vize-Chefin der EZB-Bankenaufsicht, Sabine Lautenschläger in gleicher Sache ebenfalls zu Wort meldete (hier). Kurz vor Weihnachten wurde die Bedeutung dann nochmals betont, als die EZB in der Liste ihrer Aufsichtsprioritäten für 2018 ausdrücklich die NPL adressierte. Man sieht schon daraus deutlich, dass es um viel gehen muss, wenn sowohl privatwirtschaftliche als auch öffentlich-rechtliche – noch dazu supranationale – Institutionen sich dieses Themas annehmen. Tatsächlich geht es um mindestens Hunderte von Millionen Euro und schon bei dieser wenig bestimmten Bestimmung gehen die Probleme an.
Dass ein Kredit nicht vertragsgemäß bedient wird bzw. dieser Sachverhalt droht, kann viele Ursachen haben, und selbst der Vertragsverstoß an sich ist unterschiedlich zu goutieren – er kann rein formaler Natur sein oder Ausdruck der dauerhaft fehlenden Zahlungsfähigkeit des Schuldners. Damit beginnt eine Reihe von Problemen in der Würdigung der Zahlen, die hier nur rudimentär erwähnt werden sollen:
- Wann wird ein NPL identifiziert?
- Wie ist dieser jeweils in der Bilanz verarbeitet?
- Welche Deckungsmassen stehen dem NPL-Volumen vor allem über das Eigenkapital der Banken gegenüber?
- Auf welche Größe wird der entsprechende Betrag statistisch bezogen?
- Welche Entwicklung ist dabei jeweils auszumachen?
Dazu einige wenige Anmerkungen:
Notleidende Kredite sind keine Erfindung des 21. Jahrhunderts. Banken mussten schon immer Kredite in ihrem Wert berichtigen und im Extremfall ganz abschreiben – und schon immer stellten sich vergleichbare Fragen wie heute. Indessen wurden mit dem Ausbruch der Finanzkrise rund um Lehman in absoluten wie in relativen Größen Dimensionen erreicht, die bei allen Unschärfen bedenklich erscheinen. So spricht PwC Strategy& mit Verweis auf das European Systemic Risk Board (ESRB) von einer Billion Euro für die europäischen Banken und die EZB von 795 Millionen Euro für die Banken im Euroraum. In Problemländern wie Griechenland und Zypern liegt der Anteil der NPL am gesamten Kreditportfolio nicht weit unterhalb von fünfzig Prozent. Interessanterweise haben aber gerade diese beiden Sorgenkinder nach Daten der EBA, die PwC Strategy& in ihrer Studie aufbereitet, eine starke bilanzielle Berücksichtigung. Jeder, der schon einmal eine Bankbilanz gesehen hat, kann sich vorstellen, dass dies nur in sehr bescheidenem Umfang funktionieren kann, denn die Wertberechtigungen kürzen die Aktivseite und reduzieren damit das als Deckungsmasse zur Verfügung stehende Eigenkapital.
Wenn beinahe die Hälfte des Kreditvolumens wertberichtigt ist, müssen sehr optimistische Erwartungen hinsichtlich der zu erzielenden Bedienungsquote – neuhochdeutsch Recovery Rate – bestehen, sonst wäre das Eigenkapital regelmäßig bereits verbraucht. Dieser Optimismus mag an werthaltigen Sicherheiten oder anderen Gründen liegen, nur sagt die Erfahrung, dass in einem durch derartige Verwerfungen gekennzeichneten Umfeld auch viele Absicherungsmechanismen deutlich in ihrer Wirkung schwinden. Umgekehrt ist die relativ hohe Quote nicht wertberichtigter NPL gerade in Deutschland möglicherweise in vielen Fällen durch die wiedererstarkte Wirtschaft samt ihren Folgen zu begründen.
Bleibt noch die Entwicklung der NPL im Zeitverlauf zu betrachten. Einerseits zeigen sowohl PwC Strategy& als auch die EZB letztlich einen deutlichen Rückgang, letztere um fast 200 Millionen Euro seit 2015, doch mahnen beide auch sehr eindringlich zu einer Intensivierung der Bemühungen, die EZB durch einen im März erschienen und nunmehr bereits wieder ergänzten Leitfaden (vgl. https://www.bankingsupervision.europa.eu/press/pr/date/2017/html/ssm.pr171004.de.html). Die jeweiligen Motive sind klar: Während PwC Strategy& hier auch in eigener Sache ein hochinteressantes Geschäftsfeld sieht, drücken die NPL für die EZB und die gesamte Eurozone auf alle drei Großprojekte der Bankenunion: [1]
- Hinsichtlich der Aufsicht der systemrelevanten Banken durch die EZB selbst, also den „SSM“ (Single Supervisory Mechanism“), ist er einer der wesentlichen negativen Hebel, die im Zweifel
- die Gefahr einer existenziellen Krise und damit der Notwendigkeit einer Bankabwicklung heraufbeschwören können, die in Zukunft bei Bedarf einheitlich unter dem „SRM“ (Single Resolution Mechanism) durchgeführt werden soll.
- Schließlich kommt die Installation der europäischen Einlagensicherung „EDIS“ (European Deposit Insurance System) auch deshalb nicht vom Fleck, weil sich die beteiligten Länder nicht nur hinsichtlich der bereits bestehenden Systeme, sondern auch der in ihren Banken gehaltenen NPL deutlich unterscheiden.
Bei allem Verständnis, die betroffenen Banken entsprechend anzuspornen, bleibt indessen ein gerüttelt Maß an Skepsis angezeigt, ob sich NPL tatsächlich in den Jahren 2018 ff. schnell weiter reduzieren lassen, bleiben doch am Ende solcher Verwertungsaktivitäten meist diejenigen Assets hängen, die am schlechtesten bzw. nur mit den größten Wertabschlägen zu vermarkten sind. Die zur Verfügung stehenden Alternativen wurden in den letzten Jahren ausgiebig eingesetzt und der einzige Fortschritt gegenüber dieser Zeit ist die durch die zwischenzeitliche wirtschaftliche Erholung größere Fähigkeit, bilanziell das nachzuvollziehen, was real ohnehin gegeben war bzw. ist – sei es, weil manche Assets jetzt doch wieder „über Wasser“ kommen (s.o.), sei es, weil gebotene Wertberichtigungen wegen anderweitiger Erträge nicht sofort zu verheerenden Verlusten führen. Umbuchungen in andere institutionelle Einheiten erscheinen dagegen bei allem Respekt vor organisatorischen Verbesserungen eher unter Etikettierungsaspekten interessant, denn das zugrunde liegende wirtschaftliche Problem bleibt und dieses Problem sollten doch die Institution am besten kennen, die den Kredit vergeben und seither begleitet hat.
Richtig gefährlich werden solche Umschichtungen allerdings erst, wenn sie explizit oder implizit mit dem Griff in fremde Taschen einhergehen. Prominentestes Beispiel ist hier wohl der Anfang 2017 durch Andrea Enria, Chairman der „EBA“ (European Banking Authority), lancierte Vorschlag einer europaweiten Verwertungsgesellschaft für NPL, welche die Liquidität für solche Assets deutlich erhöhen und damit ihren Verkauf erleichtern soll. So weit, so gut, nur beantwortet das auch ansonsten oft zu hörende Betonen der Notwendigkeit eines liquiden Markts für NPL nicht elementare Fragen wie etwa, zu welchen Konditionen man die eigenen Probleme final auf eine neue Institution verlagern kann, die von Dritten, im Zweifel den Steuerzahlern, finanziert wird. Eine solche finale Lösung ist indessen geboten, wenn schnell die Bereinigung der Situation herbeigeführt und der Weg für die Ausreichung neuer – hoffentlich nicht bald wieder notleidender – Kredite geebnet werden soll.
In letzter Konsequenz streiten hier wie auch an vielen anderen Stellen der Bankenunion zwei elementare Positionen: Die „Vereinheitlicher“ propagieren Vorteile einer gemeinsamen Problemlösung, während die „Mahner“ das dramatische Ungleichgewicht in der dabei entstehenden Kosten-Nutzen-Relation betonen, das sich für die beteiligten Länder aufgrund unterschiedlicher eigener Betroffenheit ergibt. Bei der Einführung des Euro hat man die Bedeutung der Heterogenität fraglos unterschätzt. Seither ist die Skepsis gegenüber Vergemeinschaftungen mit Recht deutlich gestiegen, wie nicht zuletzt die Entwicklung von EDIS zeigt. Im Moment sieht es allerdings so aus, als würden die verbliebenen Kandidaten in der Hängepartie der deutschen Regierungsbildung den europäischen Sozialisierungsbestrebungen von Emmanuel Macron im Zweifel nachgeben, zumal das britische EU-Korrektiv seinem Verfallsdatum zustrebt.
Zumindest aus deutscher Sicht wären NPL sicher ein schlechtes Exerzierfeld für eine „Gemeinschaftslösung“: Was auch immer als Erfolg angepriesen würde, dürfte vermutlich ohne hinreichende Berücksichtigung teutonischer Zuschüsse berechnet werden. Anders formuliert: Im Zusammenspiel mit EDIS droht uns ein „regulatorischer Raubüberfall“ (Theresia Theurl).
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[1] Alle drei Aspekte wurden auch in verschiedenen Beiträgen von Wirtschaftliche Freiheit aufgegriffen – am deutlichsten sicher betreffend EDIS, vgl. bspw. http://wirtschaftlichefreiheit.de/wordpress/?p=21229, m.w.N.
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2 Antworten auf „NPL
Wohin mit den Problemkrediten?“