Nachdem die nunmehr designierte Ko-Vorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Ricarda Lang, ihre erste Rede im Bundestag hielt, wurde unter dem Hashtag #RicardaLang auf Twitter eine Vielzahl von böswilligen Verunglimpfungen und Beleidigungen gepostet, die wiederum in ähnlicher Konnotation von ihren Anhängern gekontert wurden. Das ganze Phänomen ähnelt dabei der Translokation der aus dem Sport bekannten Hooliganauseinandersetzungen in die sozialen Medien. Ein vergleichsweise unbedeutender Sachverhalt wird zum Anlass genommen, um in eine verbale Schlacht epischen Ausmaßes zu ziehen. Ein anderer Fall ereignete sich jüngst um die österreichische Journalistin, Anna Dobler (hierzu Kahlweit 2022)[1]. Die Journalistin hatte in Anlehnung an den im ZDF und ORF ausgestrahlten Film über die Wannseekonferenz über deren Teilnehmer getwittert: „Das waren nicht nur Mörder, sondern auch durch und durch Sozialisten.“ Niemand darf erwarten, dass entsprechende Aussagen unkommentiert bleiben. Was jedoch folgte, hatte nichts mehr mit einer inhaltlichen Debatte – etwa aus historischer, oder ökonomischer Perspektive – zu tun. Einen Höhepunkt erreichte die Causa, als ihr Arbeitgeber sich via Twitter von der Kolumnistin distanzierte und Dobler freistellte.
So unterschiedlich die verschiedenen Fälle von Entrüstungstürmen, Hassrede und ähnlichen Phänomenen auch sein mögen – auch hinsichtlich der Motive –, sie sind eine Besonderheit des digitalen Zeitalters und erfordern eine kritische Begleitung – auch durch die Ökonomik, da sie Kosten verursachen. Denn freilich hat ein derartiges Verhalten auch entsprechende Auswirkungen vor allem auf diejenigen, die Gegenstand dieses Unterfangens sind. So sieht etwa Altman (1995) Folgen für diejenigen, die das Ziel derartiger Angriffe sind, in Form von Angst und Unsicherheit. Waldron (2012) sieht gar die persönliche Würde durch derartige Angriffe beeinträchtigt, die wiederum mit der sozialen Stellung korreliert. Demzufolge hätte ein derartiger Angriff zur Folge, dass die soziale Stellung der betroffenen Person in Mitleidenschaft gezogen würde.
Kosten und Nutzen
Derartige Verunglimpfungskampagnen werden vielfach erst durch die Entwicklung von Online-Plattformen wie Twitter, Facebook und Instagram ermöglicht. Diese sogenannten sozialen Medien schaffen Raum für den schnellen Austausch von Informationen unabhängig von Zeit und Ort mit einer großen Hebelwirkung in der Verbreitung (Velasco, 2020). Dabei haben die Social Media- Plattformen die Kosten für die Beleidiger erheblich reduziert. Zum einen sind die direkten Transaktionskosten extrem gesunken: Ein negativer Post lässt sich innerhalb von Sekunden verfassen. Das gleiche gilt für die indirekten Kosten: Soziale Netzwerke erlauben es den Nutzern, ihre Identität hinter Alias-Namen zu verbergen – wie auch das kürzlich gefällte Urteil des BGH (Az. III ZR 3/21) bestätigt. Auf diese Weise kann der Übeltäter davon ausgehen, dass unangemessene Posts kaum, bzw. nur über den Rechtsweg sanktioniert werden können, sodass Äußerungen, die keinen Straftatbestand erfüllen, selten weiterverfolgt werden.
Wenn wir von einem simplen Kosten-Nutzen-Kalkül ausgehen, bedeutet dies folgendes: Vor dem Hintergrund der vorhandenen subjektiven Präferenzen des Users fließt ihm durch sein Verhalten ein Nutzen zu. Dies kann in der Befriedigung sexistischer und frauenfeindlicher Motive liegen – möglicherweise im Fall Ricarda Lang – oder beispielsweise in dem Gefühl, sich im Widerstand gegen ein bestimmtes gesellschaftliches Spektrum zu befinden – möglicherweise im Fall Anna Dobler. Ein rational agierender User wägt wie jeder andere Mensch die Kosten, die für ihn entstehen, gegen diesen Nutzen ab. Wie bereits gezeigt, sind die Transaktionskosten zu vernachlässigen. Durch die häufig verwendeten Alias-Namen entstehen zudem keine Reputationskosten, da öffentlich keine Rückschlüsse auf den bürgerlichen Namen möglich sind. Im Gegensatz dazu können soziale Normen – etwa an einem Stammtisch – die Kosten erhöhen und dazu führen, dass gewisse Aussagen nicht getätigt werden. Diese regulierende Funktion können soziale Medien nicht erfüllen. Gleichzeitig fallen bei dem Nutzer, der im verbalen Fadenkreuz steht, negative externe Effekte an, die nicht von den Verursachern internalisiert werden. Diese bestehen einerseits in Kosten, die durch die psychische Belastung und durch Verteidigungsreaktionen entstehen sowie andererseits durch eine Schädigung des Rufs in der Öffentlichkeit. Nun könnte unter Umständen argumentiert werden, dass etwa Anna Dobler durch ihren Post selbst die Verursacherin der bei ihr durch die Reaktionen anfallenden Kosten sei. Allerdings hätte man, wenn man die von ihr vorgenommene Aussage für eine Verfälschung der Geschichte hält, auch rein inhaltlich und ohne Verunglimpfungen argumentieren können. Dies hätte zudem den Informationsnutzen für andere User erhöht.
Nun ist es de facto aber so, dass durch die Verringerung der Kosten und eine fehlende Internalisierung der Kosten beim Verursacher, c.p. ein derartiges Verhalten geradezu begünstigt wird. Zudem wird durch die Anonymität das Euckensche Postulat der Einheit von Handlung und Haftung aufgelöst (Eucken 2004, 279 ff.).
Lösungsansätze
Wie bereits die Diskussion um das Phänomen „hate speech“ zeigt, gibt es sowohl Argumente für Restriktionen als auch Argumente dagegen (Schauer 1982, Waldron 2012, Simpson 2013, Heinze 2016, Bahrendt 2019, Howard 2019). Insbesondere erscheint eine verfügungsrechtliche Differenzierung nach dem Ort bzw. dem Medium in „privat“ und „öffentlich“ als geboten (bspw. Bagus, Daumann, Follert 2021; bezogen auf Social Media, Follert und Daumann 2021). Einig ist man sich dabei jedoch, dass böswillige Verunglimpfungen und Beleidigungen zu unterbleiben haben.
Aus ökonomischer Sicht zeigt die Kosten-Nutzen-Betrachtung, dass man derartigen Auswüchsen nur durch eine Erhöhung der Kosten begegnen kann – wir gehen von einer Präferenzfreiheit aus und nehmen an, dass der Nutzen exogen und (kurzfristig) nicht beeinflussbar ist. Eine marktkonforme Lösung des Phänomens kann somit an zwei Stellschrauben ansetzen: Zum einen könnten die Provider darauf bestehen, die Identität der Nutzer zu überprüfen und die Verwendung von Aliasnamen zu unterbinden. Auf diese Weise könnte zumindest weitgehend sichergestellt werden, dass die Identität desjenigen, der unflätige Inhalte postet, festgestellt werden und dieser auch bei Anzeige belangt werden kann.
Auf der anderen Seite sind – wie oben erläutert wurde – die direkten Kosten eines derartigen Posts extrem gering, so dass manche Nutzer bar jeglichen Anstandes ihren Gefühlen ungezügelt Raum geben können. Aus ökonomischer Sicht bedeutet dies, dass der Preis, den der User eines entsprechenden Posts zahlen muss, zu niedrig ist. Dieses Phänomen ist im Rahmen der Digitalisierung nicht unbekannt. Frey und Ulbrich (2013 und 2014) weisen beispielweise auf die Flut an elektronischen Nachrichten im betrieblichen Kontext hin und plädieren für ein (internes) Preissystem. Auch für den hier diskutierten Fall könnte es ein möglicher Ansatz sein, pretiale Steuerungselemente einzuführen. Wird der Post kostenpflichtig, so dürfte vielen der Nutzer die Lust vergehen, derartige Inhalte zu posten. Vermutlich werden sich die privaten Betreiber der Plattformen dagegen wehren, derartige Vergütungsmechanismen einzuführen, da sie ihr Kerngeschäft negativ beeinträchtigen, zumal viele Nutzer sicherlich davon attrahiert werden, wenn sie sich derartige Auseinandersetzungen kostenfrei als Bystander anschauen können: Im Prinzip werden die Zuschauer durch einen kostenlosen Hahnenkampf angelockt, der schnell zu Ende wäre, wenn die Hähne dafür zahlen müssten.
Beide Lösungen würden jedoch das Phänomen nicht gänzlich beseitigen. Da auch eine Abstinenz von den sozialen Medien allenfalls die Unmittelbarkeit der Folgen für die betroffene Person reduziert, aber nicht deren Wirkung gänzlich beseitigen kann, bleibt nur die Lösung, Beleidigungen zur Anzeige zu bringen und darauf zu hoffen, dass durch das Strafrecht dieses Phänomen zumindest einigermaßen kanalisiert wird.
Literatur
Altman, A. (1995), Liberalism and Campus Hate Speech, in: Artur, J., Shapiro, A. (eds.), Campus Wars. Multiculturalism and the Politics of Difference, Routledge: New York, pp. 122 – 136.
Bagus, P., Daumann, F., Follert, F. (2021), Cancel culture, safe spaces, and academic freedom: A private property rights perspective. Conference Paper presented at 5th Annual Madrid Conference on Austrian Economics on October 28th and 29th, 2021.
Barendt, E. (2019), What is the harm of hate speech?, in: Ethical Theory and Moral Practice, 22(3): 539–553.
Eucken, W. (2004), Grundsätze der Wirtschaftspolitik, 7. Aufl., Tübingen: Mohr Siebeck.
Follert, F., Daumann, F. (2021), Social Media und Cancel Culture. Einige eigentumsethische Bemerkungen. Wirtschaftliche Freiheit vom 30. Juli 2021, abrufbar unter: http://wirtschaftlichefreiheit.de/wordpress/?p=29488, letzter Zugriff 29.01.2022.
Frey, B.S., Ulbrich, C. (2013), Die E-Mail-Flut eindämmen. Ein Vorschlag. Ökonomenstimme vom 16. Dezember 2013, abrufbar unter: https://www.oekonomenstimme.org/artikel/2013/12/die-e-mail-flut-eindaemmen-ein-vorschlag/, letzter Zugriff 29.01.2022.
Frey, B.S., Ulbrich, C. (2014), Unwichtige E-Mails kosten das Doppelte. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 28. April 2014, S. 16.
Heinze, E. (2016), Hate speech and democratic citizenship. Oxford: Oxford University Press.
Howard, J. W. (2019), Free speech and hate speech, in: Annual Review of Political Science, 22: 93–109.
Kahlweit, C. (2022), Journalistin nach Tweet zur Wannseekonferenz gefeuert. Süddeutsche Zeitung online, vom 26. Januar 2022, abrufbar unter: https://www.sueddeutsche.de/medien/oesterreich-twitter-wannseekonferenz-1.5515639, letzter Zugriff 29.01.2022.
Schauer, F. (1982) Free Speech: A Philosophical Inquiry. Cambridge, UK: Cambridge Univ. Press.
Simpson, R. M. (2013), Dignity, Harm, And Hate Speech, in: Law and Philosophy 32(6): 701–728.
Velasco, J. C. (2020), You are Cancelled: Virtual Collective Consciousness and the Emergence of Cancel Culture as Ideological Purging, in: Rupkatha Journal on Interdisciplinary Studies in Humanities, 12(5), 1-7.
Waldron, J. (2012), The Harm in Hate Speech. Cambridge, Mass.: Harvard University Press.
— — —
[1] In ihrem Artikel in der Süddeutschen Zeitung, gibt Kahlweit den zitierten Tweet falsch wieder, da sie den Partikel „auch“ auslässt. Korrekt wird Dobler etwa auf https://www.rnd.de/medien/wannseekonferenz-journalistin-bezeichnet-holocaust-planer-auf-twitter-als-sozialisten-SKOZUYV3SBFE5A3NAUH5UHG2AM.html zitiert.
- Wem gehört der Fußball? - 24. März 2024
- Nachlese zum Equal Care Day
Sollte Care-Arbeit im Familienverband bezahlt werden? - 16. März 2024 - Die Vergütung der Athleten bei Olympischen Spielen - 14. Oktober 2023