Im Jahr 2023 betrug der Anteil des mit regenerativen Stromerzeugungskapazitäten erzeugten „grünen“ Stroms am Bruttostromverbrauch erstmals mehr als 50 Prozent. Der Erneuerbaren-Anteil nahm im Vergleich zum Vorjahr um 5 Prozentpunkte zu, von 46,6 auf 51,6 Prozent. Dieser starke Anstieg geht indessen nur zum Teil auf das Konto der Erneuerbaren: der Kernenergieausstieg und der dadurch zu verzeichnende Rückgang der konventionellen Stromerzeugung sowie der massive Rückgang des Stromverbrauchs infolge des wirtschaftlichen Rückgangs in Deutschlands trugen ebenfalls zu dem neuen Rekord bei.
Diese scheinbare Erfolgsgeschichte der Erneuerbaren weist nach der Studie „Ökologischer Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft: Kosten und Nutzen“ für die Berenberg Bank ein sehr schlechtes Kosten-Nutzen-Verhältnis auf (Frondel, Quitzau 2023), denn der Nutzen ist nach dieser Studie bescheiden, die Kosten sind hingegen immens: Seit Einführung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2000 hat der Ausbau der Erneuerbaren nach Zahlen des Bundeswirtschaftsministeriums rund 300 Mrd. Euro an Zusatzkosten verursacht (BMWK 2021). Für die kommenden beiden Jahrzehnte stehen Zahlungsverpflichtungen in ähnlicher Größenordnung bereits fest, da die EEG-Vergütungen für grünen Strom bis zu 21 Jahre lang gewährt werden.
Ungeachtet der immensen Kosten von bis dato rund 600 Mrd. Euro setzt die Politik nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine auf noch weitaus mehr desselben: Bis zum Jahr 2030 soll die Kapazität an Photovoltaik von etwas unter 70 Gigawatt (GW) im Jahr 2022 auf 215 GW mehr als verdreifacht werden, die Windkraftkapazität an Land soll sich von rund 60 GW auf 115 GW nahezu verdoppeln — beides in weniger als der Hälfte der Zeit, die der bisherige Kapazitätszubau gedauert hat.
Vor allem mit diesen beiden regenerativen Technologien, der Photovoltaik und der Windkraft, soll das von 65 auf 80 Prozent deutlich erhöhte Ziel eines Erneuerbaren-Anteils am Strommix im Jahr 2030 erreicht werden. Zur Erreichung dieses überaus ambitionierten Ziels nimmt die Politik das weitere Anschwellen der Kostenlawine offenbar in Kauf: Die Höchstsätze in den Auktionen der Bundesnetzagentur zur Erlangung garantierter Vergütungen für das Einspeisen grünen Stroms ins öffentliche Netz aus neu zu installierenden Anlagen wurden im Jahr 2022 durchweg erhöht, sei es für Solar- oder Windparks.
Vor diesem Hintergrund war es höchste Zeit für eine unvoreingenommene Kosten-Nutzen-Analyse, nicht zuletzt auch deshalb, weil weitere Kosten in dreistelliger Milliardenhöhe nicht in den 600 Mrd. Euro enthalten sind, etwa die zu erwartenden hohen Belastungen aus der geplanten Wärmewende sowie die Kosten für den ohne Erneuerbare-Expansion nicht in so starkem Maße nötigen Netzausbau. So gehen die vier Betreiber der Hochspannungsübertragungsnetze in Deutschland, 50Hertz, Amprion, Tennet und TransnetBW, im neuen Netzentwicklungsplan (NEP 2023) davon aus, dass allein für den Ausbau der Hochspannungsüberlandleitungen 128,3 Milliarden Euro benötigt werden, rund 41,6 Milliarden für die Leitungen an Land und 86,7 Milliarden für das Offshore-Netz zur Anbindung von Offshore-Windparks. Grundlage dieser Schätzung ist die Erwartung, dass sich der Stromverbrauch in Deutschland bis 2045 verdoppelt und die installierte Leistung der erneuerbaren Energien auf 700 GW steigt, von derzeit 166 GW (BDEW 2023: 31).
Weitaus höhere Kosten als für die Hochspannungsübertragungsnetze sind für den Ausbau der Niederspannungs- und Verteilnetze zu veranschlagen. Hinzu kommt der ebenfalls auf einen dreistelligen Milliardenbetrag zu taxierende Aufbau der Wasserstoffnetzinfrastruktur sowie der Umbau der Erdgas- zu Wasserstoffleitungen. Die dena-Leitstudie hat die zusätzlichen Kapitalkosten für eine erfolgreiche Energiewende bis zum Jahr 2050 auf 1,1 bis 1,9 Billionen Euro beziffert (dena 2012). Nach den obigen Ausführungen dürften diese Kosten eher am oberen Ende dieses Intervalls liegen, das heißt eher bei zwei Billionen als bei einer Billion Euro. Diese Einschätzung wird durch eine Studie der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften, der Leopoldina und der Akademienunion aus dem Jahr 2017 bestätigt: Innerhalb der 33 Jahre bis zum Jahr 2050 seien im Mittel etwa 60 Milliarden Euro pro Jahr für die Energiewende aufzubringen (acatech 2017: 50).
Im Vergleich zu den immens hohen Kosten nimmt sich der Nutzen des Ausbaus der erneuerbaren Energien sehr bescheiden aus. Dies gilt insbesondere für die Bruttobeschäftigungswirkungen, die vor allem temporärer, nicht dauerhafter Natur sind: Nach Installation der Erneuerbaren-Anlagen sind vergleichsweise wenige Arbeitskräfte für die Wartung und den Betrieb der Anlagen nötig. Wird berücksichtigt, dass die finanziellen Lasten der Förderung der Erneuerbaren an anderer Stelle zu einer geringeren Beschäftigung führen und der regenerativ erzeugte Strom die konventionelle Stromerzeugung verdrängt und dort somit weniger Arbeitskräfte benötigt werden, wird offenkundig, dass die Nettobeschäftigungseffekte noch bescheidener, wenn nicht gar negativ ausfallen (Frondel 2017).
Was darüber hinaus bei der Förderung alternativer Technologien oft vergessen wird, sind deren Opportunitätskosten: der entgangene Nutzen aus anderen, wegen der Erneuerbaren-Förderung nicht finanzierbarer, aber eventuell rentablerer Investitionen. Ein gravierendes Beispiel dafür ist die Photovoltaik: Beim bisherigen Förderaufwand von rund 120 Milliarden Euro für alle seit 2000 in Deutschland installierten Photovoltaik-Anlagen (BMWK 2021) und etwa ebenso hohen weiteren Förderkosten, die für die installierten Anlagen noch zu zahlen sind, muss zwingend die Frage gestellt werden, ob diese gewaltige Summe nicht besser hätte investiert werden können.
Dass die Opportunitätskosten des Erneuerbaren-Ausbaus von höchster Relevanz sind, beweist auch die aktuelle Diskussion um die durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 15. November 2023 erzwungene Einsparung von 60 Milliarden Euro beim Klima- und Transformationsfonds. Allein für das Jahr 2024 sind rund 10,6 Milliarden Euro aus diesem Fonds zur Deckung der Kosten des bisherigen Ausbaus der Erneuerbaren vorgesehen (BMWK 2023), damit nicht wieder die Stromverbraucher via EEG-Umlage diese Kosten zu tragen haben, wie das bis Mitte 2022 der Fall war. Damit gehen etwas mehr als ein Fünftel der für 2024 im Klima- und Transformationsfonds vorgesehenen Ausgaben von rund 49 Milliarden Euro unmittelbar auf das Konto der Erneuerbaren.
Würde der Ausbau der regenerativen Stromerzeugungstechnologien heute dem Markt überlassen werden, könnte künftig mit den dadurch im Klima- und Transformationsfonds eingesparten finanziellen Mitteln die Forschung und Entwicklung sämtlicher Energie- und Speichertechnologien, inklusive Kern- und Wasserstofftechnologien, in nie dagewesenem Maße forciert werden. Es wird somit allerhöchste Zeit, dass beim weiteren Erneuerbaren-Ausbau streng auf Kostendisziplin geachtet wird, indem die Bundesnetzagentur ab sofort ausschließlich technologieneutrale, statt technologiespezifischer Ausschreibungen für den Erneuerbaren-Ausbau vornimmt. Dadurch kommen zwar nur noch die kosteneffizientesten regenerativen Technologien zum Zuge, aber es bleiben Spielräume für weitere Zukunftsinvestitionen, die das Wachstumspotential der deutschen Volkswirtschaft stärker beflügeln könnten als der Ausbau der erneuerbaren Energien. Deshalb sollte das EEG nach mehr als zwei Jahrzehnten baldmöglichst abgeschafft und die Erneuerbaren endlich dem Markt überlassen werden — zumal dies vor dem Hintergrund des hohen Strompreisniveaus leicht möglich wäre, ohne den Erneuerbaren-Ausbau auszubremsen.
Auch bei der geplanten Wärmewende, bei der es auf eine massive Wärmepumpenförderung hinauslaufen könnte, muss die Frage nach den Opportunitätskosten gestellt werden. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die dafür im Klima- und Transformationsfonds für das Jahr 2024 vorgesehenen finanziellen Mittel von 16,7 Milliarden Euro — das macht etwas mehr als ein Drittel des Fondsvolumens aus — weitaus besser investiert werden könnten, um die Zukunftsfähigkeit und das Wachstumspotential Deutschlands zu verbessern. Führt man sich das Beispiel der Photovoltaik und des früheren heimischen „Solarbooms“ vor Augen, bei dem die deutschen Unternehmen nicht zu den Gewinnern gehörten, sollte man damit rechnen, dass ein mit hohem Förderaufwand entfachter potenzieller Wärmepumpenboom in Deutschland nicht notwendigerweise dazu führt, dass die deutschen Hersteller an die Spitze der weltweit umsatzstärksten Unternehmen dieser Branche katapultiert werden.
Und ähnlich wie beim Solarboom würden durch einen Wärmepumpenboom kaum dauerhafte Arbeitsplätze geschaffen werden: Sobald alle Pumpen installiert wären, bräuchte man Arbeitskräfte nur noch für deren Wartung und Betrieb. Allerdings schafft das keine zusätzliche Beschäftigung: Die Arbeitskräfte, die zuvor die fossilen Heizungen gewartet haben, würden ersetzt durch solche, die die Wärmepumpen warten. Der Nettobeschäftigungseffekt läge langfristig bei null.
Dies ist lediglich einer der vielen Gründe, warum die Ampelregierung die Wärmewende dem im Jahr 2027 startenden zweiten EU-Emissionshandel für die Sektoren Verkehr und Wärme und der kommunalen Wärmeplanung überlassen sollte. Stattdessen aber scheint es darauf hinauszulaufen, dass die Politik der übermäßigen Förderung alternativer Technologien nun im Wärmesektor wiederholt wird, wohlweislich mit noch mehr Subventionen.
Referenzen:
acatech (2017) Sektorkopplung – Optionen für die nächste Phase der Energiewende. Deutsche Akademie der Technikwissenschaften, Leopoldina, Akademienunion, 14. November 2017. https://www.acatech.de/publikation/sektorkopplung-optionen-fuer-die-naechste-phase-der-energiewende/
BDEW (2023) Die Energieversorgung 2023. Jahresbericht des Bundesverbands der Gas- und Wasserwirtschaft (BDEW), Berlin, 18. Dezember 2023. https://www.bdew.de/service/publikationen/jahresbericht-energieversorgung/
BMWK (2023) Der Klima- und Transformationsfonds 2024: Entlastung schaffen, Zukunftsinvestitionen sichern, Transformation gestalten. Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Meldung 21. Dezember 2023. https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Meldung/2023/20231221-haushalt-einigung-ktf-2024.html
BMWK (2021) EEG in Zahlen: Vergütungen, Differenzkosten und EEG-Umlage 2000 bis 2022. Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Stand: 15.10.2021. https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Redaktion/DE/Downloads/eeg-in-zahlen-xls.html
dena (2012) dena-Leitstudie Integrierte Energiewende. Deutsche Energie-Agentur, Berlin. https://www.dena.de/fileadmin/dena/Dokumente/Pdf/9261_dena-Leitstudie_Integrierte_Energiewende_lang.pdf
Frondel, M. (2017) Arbeitsplatzillusion Energiewende. Ordnung der Wirtschaft. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 14. Juli 2017. Siehe auch: Das Märchen vom grünen Jobmotor, Wirtschaftliche Freiheit, 25. April 2018. https://wirtschaftlichefreiheit.de/wordpress/?p=22288
Frondel, M., Quitzau, J. (2023) Ökologischer Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft: Kosten und Nutzen. Berenberg. https://www.berenberg.de/uploads/web/Press/Press-Releases/2023/2023-09_Berenberg_Studie_Klimawandel.pdf
NEP (2023) Zweiter Entwurf des NEP 2037/2045 (2023) veröffentlicht. 12. Juni 2023. https://www.netzentwicklungsplan.de/nachrichten/zweiter-entwurf-des-nep-20372045-2023-veroeffentlicht.