Der Ausbau der Photovoltaik schreitet in nie dagewesenem Tempo voran: Im Jahr 2023 wurde mit einem Zubau von rund 15 Gigawatt (GW) ein neuer Rekord erzielt — beinahe das Doppelte des Zubau-Rekords zu Zeiten des Solarbooms 1.0 zu Beginn der vergangenen Dekade. Für das Jahr 2024 wird ein neuer Zubau-Rekord von 17,5 GW erwartet. Offenbar ist der Solarboom 2.0 in vollem Gang.
Also alles eitel Sonnenschein? Mitnichten! Es ist alles andere als ein Erfolg, dass in Deutschland mittlerweile rund 100 GW an PV-Kapazitäten installiert sind, denn die Kosten dafür ufern immer weiter aus. Jährlich müssen die Steuerzahler dafür hohe einstellige Milliardenbeträge aufbringen — aufgrund des Solarbooms 2.0 mit stark steigender Tendenz.
Der Ausbau der Photovoltaik gerät völlig aus dem Ruder!
All dies ist umso verwunderlicher, als 100 GW PV-Leistung theoretisch ausreichen würden, um an einem sehr sonnigen Tag die Stromnachfrage in Deutschland alleine zu decken — hinzu kommen noch über 60 GW an Windkraftkapazitäten, von den übrigen Regenerativen wie Wasserkraftanlagen ganz zu schweigen. Selbst zu Zeiten mit dem höchsten Stromverbrauch, der üblicherweise in den frühen Abendstunden im Winter auftritt, liegt die maximale Nachfrageleistung mittlerweile nur noch bei rund 75 GW, nachdem die Stromnachfrage vor allem aufgrund der rückläufigen Industrieproduktion gesunken ist — anstatt zu steigen, wie man wegen zunehmender Elektromobilität und des Wärmepumpenzubaus erwartet hatte. Im Sommer, wenn die PV-Anlagen am meisten Strom zu produzieren vermögen, liegt die maximale Nachfrageleistung sogar noch deutlich unter 75 GW, eher bei 60 GW.
Es verwundert sehr, dass sich bislang kaum jemand an dieser Diskrepanz gestört hat. Doch dabei soll es nach dem Willen der Politik nicht bleiben: Die Schere zwischen installierter Leistung und maximaler Nachfragelast soll bis zum Jahr 2030 noch deutlich weiter aufgehen! Das politische Ziel lautet: Bis zum Jahr 2030 sollen 215 GW an PV-Kapazitäten in Deutschland installiert sein, mehr als doppelt so viel wie die derzeitige Leistung. Selbst ein Laie erkennt an diesen Zahlen, dass da etwas ganz gewaltig aus dem Ruder läuft!
Denn schließlich ist nicht nur der Stromverbrauch gesunken. Noch auf Jahre hinaus werden wegen des schleppenden Netzausbaus die Überlandleitungen fehlen und auch der Ausbau von großen Stromspeichern ist im Vergleich zum Photovoltaikzubau viel zu spät in Gang gekommen. Batteriespeicher, die überschüssigen Solarstrom tagsüber speichern und die nachts, wenn die Sonne bekanntlich nicht scheint und deshalb nach der Abschaltung der Kernkraftwerke und vieler Kohlekraftwerke mittlerweile regelmäßig ein Angebotsdefizit herrscht, können dieses Defizit lindern, werden aber erst in den kommenden Jahren in großem Umfang zur Verfügung stehen.
Daher wäre die Politik gut beraten, ihr Photovoltaik-Ziel für 2030, das unter dem Eindruck des Angriffs Russlands auf die Ukraine im Jahr 2022 übereilt und ohne ausreichende wissenschaftliche Untermauerung aus dem Stegreif festgesetzt wurde, zu überdenken. In jedem Fall ist es vor dem Hintergrund der massiv zunehmenden Kapazitäten und der dadurch ausufernden Kosten höchste Zeit, dass die Politik die schon Jahrzehnte währende Subventionierung der Photovoltaik schnellstmöglich stoppt. Vor einer exzessiven Subventionierung der Photovoltaik in Deutschland wurde schließlich schon vor dem Solarboom 1.0 vor etwa eineinhalb Jahrzehnten gewarnt (Frondel, Ritter, Schmidt 2008, Frondel, Ritter, Schmidt, Vance 2010).
Ein Vierteljahrhundert exzessiver Subventionen für Solarstrom
Trotz massiv gesunkener Modulpreise wird der Ausbau der Photovoltaik 25 Jahre nach Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2000 noch immer hoch subventioniert — mit garantierten Einspeisevergütungen für Solarstrom, selbst wenn der Bedarf an Strom mehr als gedeckt ist.
Diese Garantie führt immer häufiger zu negativen Preisen an der Strombörse. Dann erhalten die Abnehmer den Strom nicht nur kostenlos. Sie bekommen sogar noch Geld dafür. Bis zu 7,4 Cent pro Kilowattstunde betrug die Belohnung beispielsweise am 14. Juli, als acht Stunden am Stück die Preise unter null lagen, von 9 bis 17 Uhr. Negative Preise sind ein klares Indiz für Geldverschwendung! Dafür müssen die Stromverbraucher aufkommen, die die negativen Strompreise in Form höherer Netzentgelte und damit höherer Strompreise zu bezahlen haben.
Vom Frühjahr bis Herbst gibt es seit dem Solarboom 2.0 nahezu regelmäßig negative Strompreise um die Mittagszeit, falls die Sonne scheint: siehe die hervorragende Visualisierung SMARD | Marktdaten visualisieren der Bundesnetzagentur. Die Zahl der Stunden mit negativen Strompreisen ist gegenüber dem Jahr 2023 um mehr als die Hälfte gestiegen — wobei bereits das Vorjahr mit 301 Stunden mit negativen Strompreisen ein Rekordjahr war! Die Hauptursache für diesen Anstieg ist der exzessive Photovoltaikausbau ohne gleichzeitige Investitionen in Batteriespeicher.
Auch die Zahl der Stunden mit Strompreisen von null ist stark angestiegen, auf rund 60 Stunden bis Ende Oktober. Es wird somit vom Frühjahr bis zum Herbst zunehmend Solarstrom produziert, der an der Börse nichts mehr wert ist, dessen Produktion nichtsdestotrotz Kilowattstunde für Kilowattstunde stark subventioniert wird.
Negative Strompreise und Preise von null sind nur die Spitze des Eisbergs
Die Stunden mit negativen Strompreisen oder Preisen von null stellen allerdings nur die Spitze des Eisbergs dar. Die Lücke zwischen garantierter Vergütung und Börsenstrompreis, die durch den Steuerzahler ausgeglichen werden muss, ist nahezu ebenso groß, wenn die Börsenstrompreise Werte nahe bei null annehmen. Und dies geschah vom Frühjahr bis zum Herbst 2024 praktisch an jedem sonnigen Tag.
Deshalb reichten die im Klima- und Transformationsfonds für das Jahr 2024 eingeplanten Mittel für die Förderung der Erneuerbaren von rund 10,6 Milliarden Euro bei weitem nicht aus. Stattdessen mussten dafür rund 20 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds aufgewendet werden. Bei dem weiterhin völlig ungebremsten Ausbau der Photovoltaik ist absehbar, dass die knapp 16 Milliarden Euro, die für das Jahr 2025 für die Förderung der Erneuerbaren vorgesehen sind, keineswegs ausreichen dürften.
Steuersparmodell für Spitzenverdiener
Zu dieser Kostenexplosion hinzu kommen die hohen Steuerausfälle durch die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten für Beteiligungen an Solarparks, unter anderem mit Hilfe des sogenannten Investitionsabzugsbetrages (IAB). Ziel des Investitionsabzugsbetrages, der im Jahr 2020 von 40 auf 50 Prozent der Investitionssumme erhöht wurde, ist, dass damit kleine und mittlere Betriebe nach § 7g Abs. 1 EStG gefördert werden sollen, indem die Finanzierung bestimmter Investitionen durch einen vorzeitigen Betriebsausgabenabzug erleichtert und den Unternehmen somit ein Liquiditätsvorteil verschafft wird. Es war aber von der Politik wohl kaum intendiert, dass Spitzenverdiener den Investitionsabzugsbetrag für Beteiligungen an Solarparks nutzen können, um ihre Einkommenssteuerlast massiv zu reduzieren.
Es gibt mittlerweile unzählige Angebote einer Vielzahl von Anbietern, bei denen man durch die Investition in Solaranlagenbeteiligungen von der gesetzlich garantierten, über 20 Jahre gewährten Vergütung für die Einspeisung von Solarstrom in das Stromnetz, dem Investitionsabzugsbetrag, der zusätzlichen linearen Abschreibung von 5 Prozent pro Jahr für den verbleibenden Restwert und einer zusätzlichen Sonderabschreibung von 40 Prozent auf den Restwert profitieren kann.
So schreibt ein Anbieter, dass man im Idealfall in den ersten beiden Jahren über 60 Prozent der Investitionskosten steuerlich abschreiben könne. Solche „Solarinvestments“ seien besonders sinnvoll, wenn man in umweltfreundliche Energiegewinnung investieren will, das Anlageportfolio durch stabile Sachwerte ergänzen möchte, hohe, regelmäßige und stabile Zusatzeinnahmen für die Rente aufbauen will und Spitzenverdiener ist und ersparte Steuern in eigenes Vermögen umwandeln möchte. Dies gilt besonders dann, wenn man Empfänger einer Abfindung oder eines Veräußerungserlöses ist.
Als fiktives Beispiel wird ein unverheirateter Spitzenverdiener mit einem steuerpflichtigen Einkommen von 100.000 Euro pro Jahr genannt, der für sein Ausscheiden aus einem Unternehmen eine Abfindung von 200.000 Euro erhält. Diese Abfindung könnte in ein „cleveres Solarinvestment“ gesteckt werden, mit dem sich bei einem Spitzensteuersatz von 45 Prozent im Jahr durch den Investitionsabzugsbetrag und die übrigen Abschreibungsmöglichkeiten rund 65.000 Euro an Steuern sparen ließen, die sich so „in produktives Eigentum mit langfristig lukrativen Erträgen aus dem Stromverkauf umwandeln“. Damit erschließt sich zumindest zum Teil, auf welche Weise der Solarboom 2.0 der vergangenen zwei Jahre finanziert werden konnte und wer die durch die gesetzlichen Garantien bei den Solarstromvergütungen und den steuerlichen Abschreibungen möglichen hohen Renten abschöpfen kann.
Vorgesehene gesetzliche Änderungen dürften kaum wirksam sein
Es ist vor diesem Hintergrund höchste Zeit, dass der Gesetzgeber eingreift, um das Ausufern der Förderkosten und der Steuerausfälle einzudämmen. Mit der Abschaffung der durch das EEG gewährten Vergütungen für Solarstrom könnte dem Einhalt geboten werden. Davon ist bislang allerdings kaum die Rede.
Umso bedauerlicher ist, dass der lange diskutierte Entwurf zur Änderung des EEG nicht mehr vor dem Jahresende 2024 in ein Gesetz mündete. Der Entwurf sah vor, dass Neuanlagen ab dem Jahr 2025 in Stunden mit negativen Strompreisen keine Vergütung mehr erhalten sollten. Allerdings hätte diese Regelung wegen der vielen Stunden mit geringen, aber nichtnegativen Strompreisen ohnehin viel zu kurz gegriffen.
Zudem gilt derzeit bereits, dass die Betreiber von großen Erneuerbaren-Anlagen bei einem negativen Strompreis, der sich über einen Zeitraum von mindestens drei Stunden erstreckt, keine Förderung mehr erhalten. Im ersten Halbjahr 2024 trat indessen nur viermal der Fall auf, dass ein negativer Preis nur eine Stunde andauerte, dreimal hielt der negative Preis über zwei aufeinanderfolgende Stunden an. Hätte die für 2025 geplante Regelung der sofortigen Förderaussetzung bei negativen Preisen bereits 2024 gegolten, wären also gerade einmal zehn Stunden zusätzlich betroffen gewesen — bei insgesamt 224 Stunden mit negativen Strompreisen im ersten Halbjahr 2024. Die geplante Neuregelung hätte also, wenn sie bereits 2024 in Kraft gewesen wäre, lediglich marginale Auswirkungen entfaltet, schlussfolgerte Christof Bauer von der TU Darmstadt in seiner Kurzstudie für das Handelsblatt.
Als weitere Maßnahme ist im Gesetzesentwurf eine stufenweise Absenkung der Leistungsgrenze für die verpflichtende Direktvermarktung von derzeit 100 auf 25 Kilowatt vorgesehen. Ab der Leistungsgrenze von 100 Kilowatt wird statt einer fixen Einspeisevergütung eine Marktprämie gezahlt, aber der grüne Strom muss von den Betreibern von Erneuerbaren-Anlagen direkt am Markt verkauft werden. Mit der Marktprämie wird die Differenz zwischen der staatlich zugesagten Festvergütung für die Einspeisung grünen Stroms und dem Marktpreis ausgeglichen. Diese Marktprämien sollen nach dem Gesetzesentwurf beim Auftreten negativer Strompreise künftig entfallen.
Auch mit Blick auf die geplante Absenkung der Schwelle für die verpflichtende Direktvermarktung sah Christof Bauer nur sehr begrenzte Auswirkungen: So unterlagen im ersten Halbjahr 2024 rund 47 Prozent der Anlagen, die neu installiert wurden, der Pflicht zur Direktvermarktung, mit der Absenkung der Schwelle auf 25 Kilowatt wären es hingegen 61 Prozent gewesen. Nur ein geringer Prozentsatz der neu installierten Anlagen wäre also von der geplanten Senkung der Direktvermarktungsschwelle betroffen gewesen.
Anstatt Entlastung: Zunehmende Belastung der Verteilnetze
Zur wachsenden Solarstromschwemme an sonnenreichen Tagen tragen besonders auch die rund 3,5 Millionen Anlagen bei, die aktuell auf deutschen Dächern installiert sind. Dachanlagen machen etwa zwei Drittel der insgesamt installierten PV-Leistung von rund 100 GW aus. Gerechtfertigt wird der Dachanlagenausbau oft mit dem Argument, dies würde die Stromnetze entlasten. Dies ist wenig zutreffend. Das Gegenteil ist vielmehr der Fall: Trotz der oft gleichzeitigen Installation von Batteriespeichern und PV-Anlagen ist kaum einer der Haushalte autark, weil die Speicher in aller Regel zu klein sind. Und an sonnigen Tagen sind sie daher vormittags schnell gefüllt. Daher helfen sie nicht, die Solarstromspitzen zur Mittagszeit, und damit negative Strompreise, zu verhindern.
Der nicht mehr speicherbare Solarstrom wird dann ins öffentliche Stromnetz eingespeist und führt dort zu Stress, wie es der Präsident der Bundesnetzagentur Klaus Müller ausdrückt. „Zu viel Solarstrom sorgt in Deutschland immer wieder für Engpässe im Netz. Trotz Ampel-Aus müsse die Politik schnell gegensteuern“, fordert Müller, „sonst seien riskante Notfallmaßnahmen nötig“. Besonders der starke PV-Ausbau im Süden Deutschlands könnte zu lokalen Stromausfällen führen, warnen auch Regionalversorger wie die Nürnberger N-Ergie. Manche Verteilnetzbetreiber verweigern deshalb vorsorglich in Einzelfällen die Genehmigung des Anschlusses neuer größerer PV-Anlagen.
Jede neue Anlage verschärft die Probleme
Besonders die größeren Neuanlagen, die beispielsweise auf den Dächern von Supermärkten installiert werden, verschärfen die Netzprobleme. Aber um zu verhindern, dass Solarstrom zur Unzeit negativer Strompreise ins Netz eingespeist wird, müssten bei den Millionen von Dachanlagen erst noch die technischen Voraussetzungen geschaffen werden. Auch der finanzielle Anreiz, überschüssigen Solarstrom ins Netz einzuspeisen, sollte bei negativen Strompreisen sofort ausgesetzt werden. Doch Betreiber von Anlagen mit einer Leistung unter 10 Kilowatt, wie sie bei privaten Haushalten üblich sind, erhalten derzeit noch immer für jede Kilowattstunde eingespeisten Solarstrom 8,03 Cent, egal ob der Strom überhaupt gebraucht wird.
Es verwundert somit nicht, dass der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) eindringlich davor warnt, „dass rund die Hälfte der neu installierten Anlagen ungesteuert in das Netz einspeisen. An sonnigen Sonntagen mit geringerem Strombedarf könnte die Einspeisung den Verbrauch schon im kommenden Frühling und Sommer überschreiten“. Davor warnt auch Leon Hirth, Professor für Energiepolitik an der Hertie School, in einem Gastbeitrag für pv magazine und fordert die Solarbranche auf, „konstruktive und praktikable Vorschläge zu entwickeln, wie eine Reaktion von Solaranlagen auf Strompreise erreicht werden kann“. Weiter geht der BDEW, der vorsorglich fordert, dass die Wirkleistung von nichtregelbaren Neuanlagen auf 50 Prozent begrenzt wird. Jede dieser Anlagen kann dann nur halb so viel Solarstrom produzieren wie theoretisch möglich.
Die soziale Ungerechtigkeit der Dachanlagenförderung
Es ist offenkundig, dass mit jeder neuen Dachanlage die Netzprobleme zunehmen. Weit weniger bekannt ist aber, dass auch die soziale Ungerechtigkeit, die mit dem Dachanlagenausbau verbunden ist, zunimmt: Während die durch die negativen Strompreise entstehenden Kosten mit den Netzentgelten von allen Stromverbrauchern beglichen werden müssen, also auch von denen, die sich keine PV-Anlage leisten können, nicht einmal eine Balkonanlage, werden die einkommensstärkeren Haushalte, die ein eigenes Dach haben und sich eine PV-Anlage leisten können, in vielfacher Weise begünstigt. So können sich diese Haushalte durch ihre Solarstromproduktion all jene Steuern, Entgelte und Abgaben auf den Strompreis ersparen, die die übrigen Haushalte mit jeder von ihnen verbrauchten Kilowattstunde Strom bezahlen müssen.
Darunter sind neben den Netzentgelten und der Stromsteuer zahlreiche Abgaben, wie etwa die KWK-Abgabe zur Förderung der Kraftwärmekopplung. Zusammen mit der Mehrwertsteuer, die auf alle diese Strompreiskomponenten zu zahlen ist, summiert sich dies aktuell auf etwas mehr als 20 Cent für jede Kilowattstunde, die Solarhaushalte nicht aus dem Stromnetz beziehen müssen. Dieser Vorteil stellt eine weitaus höhere Subvention dar als die Vergütung von 8,03 Cent für die Einspeisung von Solarstrom ins öffentliche Netz und macht daher den größeren Anreiz aus, eine PV-Anlage zu installieren.
Die übrigen Haushalte sind die Gekniffenen
Den übrigen, nicht begünstigten Haushalten entsteht so ein doppelter Nachteil: Diese müssen wegen der Flucht der Solarhaushalte aus dem allgemeinen Stromsystem höhere Netzentgelte entrichten. Und wegen hoher Netzausbaukosten in dreistelliger Milliardenhöhe müssen sie sich auf weiter steigende Strompreise wegen stark zunehmender Netzentgelte einstellen. Der Anreiz, zur Flucht aus dem Stromsystem ist somit selbstverstärkend. Übrig bleiben am Ende die Mittellosen. So weit darf es die Politik nicht kommen lassen!
Referenzen:
Frondel, M., Ritter, N., Schmidt, C.M. (2008) Germany’s Solar Cell Promotion: Dark Clouds on the Horizon. Energy Policy 36, 4198–4204.
Frondel, M., Ritter, N., Schmidt, C.M., Vance, C. (2010) Economic Impacts from the Promotion of Renewable Energy Technologies: The German Experience. Energy Policy 38: 4048-4056.
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