Malte Fischer hat in der Neuen Züricher Zeitung vom 07.05.2026 vorgeschlagen, die Einkommensteuer durch eine persönliche Konsumsteuer zu ersetzen. Die Idee stammt von Nicholas Kaldor, der in seinem Buch „An Expenditure Tax” bereits 1955 den Ersatz der herkömmlichen Einkommensteuer durch eine progressive Ausgaben- bzw. Konsumsteuer propagierte. Rechtfertigen die vermuteten Vorteile einen solchen radikalen Systemwechsel?
Die persönliche Konsum- oder Ausgabensteuer unterscheidet sich von einer indirekten Konsumsteuer (Mehrwertsteuer) dadurch, dass sie – im Sinne einer Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit – die individuellen Verhältnisse der Steuerpflichtigen berücksichtigt. Wie bei der Einkommensteuer sind Steuerfreibeträge zur Absicherung des Existenzminimums und ein progressiver Tarifverlauf vorgesehen. Des Weiteren ist die Familiengröße durch Ehegattensplitting und Kinderfreibeträge konsumbezogen zu berücksichtigen.
Die Befürworter einer persönlichen Konsumsteuer vermuten erhebliche Effizienzvorteile. Die Einkommensbesteuerung der Ersparnisse würde die Entscheidungen über die Einkommensverwendung zugunsten des gegenwärtigen und zulasten des zukünftigen Konsums verzerren. Ein Wechsel zur Konsumsteuer hätte positive Wirkungen auf das Sparen mit der Folge einer Förderung der Investitionen und des Wirtschaftswachstums.
Gegen die Konsumsteuer lassen sich in erster Linie verteilungspolitische Argumente anführen. Da die Ersparnisse bei wachsendem Einkommen überproportional zunehmen, ergeben sich bezogen auf das Einkommen regressive Verteilungseffekte. Befürworter der persönlichen Konsumsteuer verweisen in diesem Zusammenhang auf die Steuerprogression, mit der man den regressiven Effekt der Bemessungsgrundlage korrigieren könne.
Konsum- und Einkommensteuer werden zunächst aus verteilungs- und danach aus wachstumspolitischer Sicht miteinander verglichen.
Vergleich aus verteilungspolitischer Sicht
Die Verteilung der Steuerlasten auf die Wirtschaftssubjekte soll nach ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit erfolgen. Einkommen- und Konsumsteuer liefern zwei alternative Indikatoren der Leistungsfähigkeit, die als Steuerbemessungsgrundlage dienen können.
Auf Adam Smith geht die Auffassung zurück, das Einkommen sei der wichtigste Ansatzpunkt einer Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. Befürworter der Ausgabensteuer bestreiten diese Position mit zwei Argumenten. (1) Das Einkommen sei nur ein Maß der potentiellen Bedürfnisbefriedigung. Die tatsächliche Bedürfnisbefriedigung komme dagegen im persönlichen Konsum zum Ausdruck. (2) Die Einkommensteuer führe außerdem zu einer Doppelbelastung des Sparens. Man besteuere das Einkommen, aus dem die Ersparnisse gebildet werden, aber zusätzlich auch die daraus resultierenden Zinserträge.
Diese beiden Argumente können allerdings nicht überzeugen. Leistungsfähigkeit ist eine Potentialgröße, die auf die Fähigkeit der Steuerpflichtigen abstellt, zur Finanzierung der Staatsausgaben beitragen zu können. Wie stark Wirtschaftssubjekte ihr ökonomisches Potential für Konsumzwecke ausschöpfen, spielt hierfür keine Rolle.
Außerdem befriedigt auch das Sparen gegenwärtig vorhandene Bedürfnisse nach Vermögensbildung und Zukunftseinkommen. Konsumverzicht zugunsten der Ersparnisse bedeutet keine Reduktion der Bedürfnisbefriedigung, sondern ist Ausdruck der gewünschten intertemporalen Einkommensverwendung.
Auch die populäre These von der Doppelbelastung des Sparens durch die Einkommensteuer ist irreführend. Kapitalerträge stellen zusätzliches Einkommen dar, das der Besteuerung zu unterwerfen ist, und zwar nicht erneut, sondern zum ersten Mal. Allerdings spricht das Leistungsfähigkeitsprinzip für eine Beschränkung auf die Realzinsen nach Abzug der Inflationsrate.
Prinzipiell erfordert die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit eine Heranziehung des gesamten Einkommens unabhängig von seiner Verwendung. Hinzu kommt aus verteilungspolitischer Sicht, dass der Konsum als Bemessungsgrundlage gegenüber dem Einkommen regressive Verteilungseffekte erzeugen würde. Ein Ersatz der Einkommen- durch die Ausgabensteuer würde die Masse der Steuerpflichtigen zusätzlich belasten, während die oberen Einkommensschichten mit hoher Sparquote begünstigt wären.
Theoretisch könnte der bezogen auf das Einkommen regressive Verteilungseffekt der Konsumsteuer durch eine gegenüber der Einkommensteuer verschärfte Progression ausgeglichen werden. Praktisch dürfte es allerdings nicht möglich sein, die hierfür erforderlichen Konsumsteuersätze zu realisieren. Dies sei an einem realitätsnahen Beispiel illustriert.
Ein Ehepaar mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 125.000 € zahlt aktuell 24,3 % bzw. 30.416 € Einkommensteuer und verfügt danach über 94.584 € Nettoeinkommen. Gemäß Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018 geben Haushalte mit diesem Nettoeinkommen ca. 60 % bzw. 56.750 € für privaten Konsum aus. Eine Steuer auf diese Konsumausgaben müsste daher einen Durchschnittssteuersatz von 53,6 % aufweisen, um dasselbe Aufkommen wie die Einkommensteuer zu generieren.
Der Grenzsteuersatz der Einkommensteuer liegt im vorliegenden Fall bei 39,4 %. Der aufkommensgleiche Grenzsteuersatz der Konsumsteuer würde 108,5 % betragen, das heißt die Steuerpflichtigen müssten bei zusätzlichen Konsumausgaben von 100 € zusätzliche Konsumsteuern von 108,50 € an den Staat abführen und somit insgesamt 208,50 € Mehrausgaben kalkulieren.
Es liegt auf der Hand, dass Steuersätze in dieser Größenordnung nur berechnet, aber politisch nicht realisiert werden können. Eine verteilungsneutrale Umstellung des Steuersystems erscheint daher nahezu ausgeschlossen. Die mit derart hohen Grenzbelastungen verbundenen negativen Anreizeffekte würden im Übrigen zu Lasten der behaupteten Effizienzvorteile der Ausgabensteuer gehen.
Vergleich aus wachstumspolitischer Sicht
Unter Verteilungsaspekten ist die Einkommensteuer insgesamt die bessere Lösung. Dem werden Befürworter einer persönlichen Konsumsteuer entgegenhalten, dass diese wachstumsfördernd wirken und damit Verteilungsnachteile überkompensieren könne. Diese Argumentation basiert auf der Annahme, dass ein Wechsel zur Konsumsteuer die Ersparnisse erhöhen und damit mehr Investitionen und Wachstum erzeugen würde.
Mit einem Anstieg der Sparneigung wird aufgrund des Substitutionseffekts gerechnet. Die Ersparnisse und die daraus resultierenden Erträge bleiben bei Wiederanlage zumindest vorübergehend steuerfrei. Die steigende Nettorendite erhöht die Attraktivität des zukünftigen gegenüber dem gegenwärtigen Konsum, was einen Anstieg der individuellen Sparquote begünstigt.
Das Ausmaß des Substitutionseffekts hängt allerdings von den Sparmotiven ab. Bei Dominanz des Zweck- und Vorsorgesparens ist der Sparanreiz der Ausgabensteuer gering. Wenn ein bestimmter Kapitalbetrag angesammelt werden soll, kann die Erhöhung der Nettoverzinsung sogar zu negativen Substitutionseffekten führen. Starke Sparanreize ergeben sich nur für die Wirtschaftssubjekte, die ausgeprägte Besitz-, Macht- und Prestigebedürfnisse haben, oder die Akkumulation als Selbstzweck betrachten (Dagobert Duck).
Im Gegensatz zum Substitutionseffekt, der auf die Sparneigung abstellt, rekurriert ein weiteres Argument zur Begründung wachsender Ersparnisse auf die Sparfähigkeit. Die Ausgabensteuer entlastet die Bezieher hoher Einkommen. Dieser sparfördernde Redistributionseffekt widerspricht allerdings der Ansicht, die Ausgabensteuer müsse bei progressiver Gestaltung keine regressiven Verteilungswirkungen hervorrufen.
Insgesamt ist die Verbindung zwischen Ausgabensteuer und Ersparnissen recht locker. Selbst wenn die Sparquote steigen sollte, muss damit noch keine Belebung des Wirtschaftswachstums einhergehen. Die Anhänger der persönlichen Konsumsteuer machen es sich zu einfach, wenn sie von einer störungsfreien Umsetzung einer höheren Sparneigung in zusätzliche Investitionen ausgehen.
Dagegen spricht der negative Nachfrageeffekt einer rückläufigen Konsumneigung, vor allem bei konjunkturell angespannter Wirtschaftslage. Er dürfte zu einem Rückgang von Produktion und Beschäftigung und damit zu einer Anpassung des Einkommens und der Ersparnisse an das Niveau der gegebenen oder sogar rückläufigen Investitionen führen. Selbst bei konstanter Beschäftigung würde die Verminderung der nominalen Konsumnachfrage die Unternehmergewinne reduzieren, was ebenfalls kein Anlass für höhere Investitionen wäre.
Generell kann auch die wachstumspolitische Begründung der persönlichen Konsumsteuer nicht überzeugen. Unter Berücksichtigung ihrer verteilungspolitischen Schwächen spricht demzufolge prinzipiell nichts für einen Systemwechsel.
Weitere Probleme der Konsumsteuer
Eine persönliche Konsumsteuer ist mit erheblichen Veranlagungs- und Kontrollproblemen verbunden. Bei ihrer Einführung muss das Anfangsvermögen bestimmt werden, denn andernfalls lassen sich Vermögensteile später veräußern und steuerfrei konsumieren.
Anschließend muss eine jährliche Konsumermittlung erfolgen. Der Konsum lässt sich indirekt als Differenz zwischen Einnahmen und Netto-Ersparnissen bestimmen. Hierfür ist wie bisher das Einkommen, aber zusätzlich auch die laufende Vermögensbildung zu erfassen. Letzteres setzt u. A. eine Registrierung aller Kreditaufnahmen voraus, weil damit Konsum finanziert werden kann.
Hinzu kommen neue Möglichkeiten der Steuerhinterziehung. Beispielsweise können Steuerpflichtige mit hohem Steuersatz zur Umgehung der Progression anderen Geld „schenken”, mit dem diese Konsumgüter im Auftrag des Geldgebers erwerben. Um dies zu unterbinden, müssten Geschenke als Konsum des Gebers eingestuft werden. Analog müssten Erbschaften als Konsum des Erblassers einer Nachlassbesteuerung unterworfen werden.
Weitere Probleme verursachen langlebige Konsumgüter. Wenn sie in der Anschaffungsperiode voll besteuert werden, ergeben sich bei progressivem Tarifverlauf u. U. Liquiditätsprobleme und in jedem Fall eine übermäßige Steuerbelastung. Eine Abschreibungslösung wäre denkbar, würde aber die Besteuerung weiter komplizieren.
Fazit
Der Ersatz der Einkommensteuer durch eine persönliche Konsumsteuer verspricht keine steuersystematische Verbesserung. Das Leistungsfähigkeitsprinzip und die Umverteilungsfunktion des Steuersystems würden gravierend geschwächt, während positive Effekte auf Ersparnisse, Investitionen und Wirtschaftswachstum weitgehend ausbleiben dürften. Unter Berücksichtigung der massiven Doppelbelastung des Konsums, der bereits der Mehrwertsteuer unterliegt, und der Unvereinbarkeit einer direkten Konsumsteuer mit den international üblichen Einkommensteuersystemen kann man von einem entsprechenden Systemwechsel nur abraten.
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