Gastbeitrag:
Energiewende: Mehr Ordnung im Instrumentenkasten!

Der Energiesektor in Deutschland ist durch vielfältige, sich teilweise widersprechende staatliche Eingriffe gekennzeichnet. Fast  alle Energieträger werden zugleich subventioniert. Die tragischen Ereignisse in Japan haben in Deutschland die energiepolitische Debatte angeheizt. Die Bundesregierung sollte die Energiewende als Chance begreifen, das Konzert der Staatseingriffe auf ein wirksameres und kostengünstigeres Maß zu reduzieren und den Wettbewerb im Sinne der Verbraucher weiter zu stärken.

In den letzten 15 Jahren wurden – insbesondere durch die europäische Liberalisierung der Strom- und Gasmärkte und die Einführung des europäischen Emissionshandels – marktwirtschaftliche Prinzipien im Energiesektor gestärkt. Jedoch wurden zugleich zahlreiche weitere staatliche Eingriffe in den Markt vorgenommen. Mit der Reform des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) 1998 wurde Umweltverträglichkeit als Ziel der Energiepolitik aufgenommen und 1999 eine Ökosteuer auf Strom, Öl und Gas eingeführt. 2000 wurde im Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) eine Mindestvergütung für erneuerbare Energien und eine Abnahmeverpflichtung für Stromnetzbetreiber festgeschrieben. Mit den Eingriffen stieg der Anteil der Steuern und Abgaben am Strompreis von 1998 bis 2010 von 25 auf 41 Prozent.

Energiekonzepte
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In ihrem Energiekonzept hat sich die Bundesregierung im September 2010 auf ambitionierte Klimaschutzziele festgelegt: die Treibhausgasemissionen sollen bis 2050 um 80-95 Prozent (gegenüber 1990) reduziert werden, der Primärenergieverbrauch soll um 50 Prozent (gegenüber 2008) und der Stromverbrauch um 25 Prozent (gegenüber 2008) verringert werden. Der Anteil der erneuerbaren Energien wiederum soll bis 2050 auf 60 Prozent steigen – bei der Stromerzeugung   sogar   auf   80  Prozent. Allerdings sollen diese Ziele mit einem Konzert  von zum Teil sich widersprechen den Markteingriffen – Einspeisevergütung, Emissionszertifikatehandel, Ökosteuern, Regulierungen und Subventionen – erreicht werden. Damit wird das Ziel Klimaschutz nicht kostengünstig erreicht werden können und der Strompreis unnötig verteuert. Das Energiekonzept kann aufgrund seiner ambitionierten Ziele als Bekenntnis zum Klimaschutz gesehen werden – ein Bekenntnis zur Marktwirtschaft ist es nicht.

Grundsätzlich werden die Preise fossiler Ressourcen knappheitsbedingt weiter an-steigen. Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz werden daher auch ohne Staatseingriffe immer lohnender. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die Subventionierung der erneuerbaren Energien und anderer Energieträger in ihrer aktuellen Form tatsächlich notwendig und sinnvoll oder nicht vielmehr auch Ausdruck erfolgreicher Lobbyarbeit von Interessengruppen ist. Staatliche Eingriffe sind nur dann nötig, wenn der Umbau des Energiesystems schneller erfolgen soll, als es die fossile Rohstoffknappheit sowieso bedingt. Sind Eingriffe gewollt, sollten möglichst wenige umweltpolitische Instrumente eingesetzt werden, die nicht gegenläufig wirken und das Ziel zu möglichst geringen Kosten erreichen. Dies ist aktuell nicht der Fall.

So sind  seit  Einführung  des  europäischen Emissionshandels 2005 die externen Klimakosten der Stromproduktion weitgehend im Strompreis enthalten. Jedoch gibt es gleichzeitig viele weitere Staatseingriffe, die den Strompreis verteuern oder auf anderem Wege die Emissionen zurückführen sollen, wie Energieeffizienzvorgaben, die Stromsteuer oder die Förderung erneuerbarer Energien. Dabei steht gerade das EEG wegen hoher Kosten und zweifelhafter Klimawirkung in der Kritik: Sinkt der CO2-Ausstoß im deutschen Stromsektor, so sinken auch die Zertifikatepreise beim europaweiten Emissionshandel. Für andere Sektoren  und   Energiekonzerne   im  Ausland verbilligen sich so die Verschmutzungsrechte und der Anreiz zur Einsparung von Emissionen sinkt. So hat die die Förderung erneuerbarer Energien keine zusätzliche Wirkung auf den Klimaschutz.

In den Sektoren, die dem Emissionshandel unterliegen, wie z. B. Stromerzeugung, Raffinerien und Stahl, sollte auf weitere umweltpolitische Eingriffe wie Stromsteuern verzichtet werden und der Emissionshandel auf möglichst viele Sektoren ausgedehnt werden. Die gleichzeitige Subventionierung fast aller Energieträger sollte dringend beendet und der Wettbewerb im Energiesektor weiter gestärkt werden.

Nach der Havarie der Atommeiler in Fukushima stehen die im Energiekonzept festgelegten Restlaufzeiten der deutschen Atomkraftwerke wieder in Frage. Damit dürfte das aktuelle Energiekonzept als das mit der kürzesten Bestandsdauer in die Geschichtsbücher eingehen. Dies kann jedoch auch eine Chance für die Politik sein, die Widersprüchlichkeiten im Energiekonzept zu beseitigen. Der umweltpolitische Instrumentenkasten sollte aufgeräumt und der Wettbewerb gestärkt werden.

Dieser Beitrag entstand auf Grundlage des ECONWATCH-Meetings „Energiekonzept der Bundesregierung“ mit Prof. Dr. Norbert Eickhof (Universität Potsdam) und Prof. Dr. Georg Meran (Technische Universität Berlin) am 4. April 2011 am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB).

2 Antworten auf „Gastbeitrag:
Energiewende: Mehr Ordnung im Instrumentenkasten!“

  1. Es fehlt in diesem Beitrag lediglich die Nennung der nichtberücksichtigten Kosten bei Kernkraftwerken im Havariefall, sowie die meines Wissens nach nicht vom Energie erzeugenden Akteur getragenen Endlagerungskosten. Diese beiden ebenfalls eingepreist würden einen vollständigen Wettbewerb zwischen den Energieerzeugungsformen ermöglichen.

  2. „So sind seit Einführung des europäischen Emissionshandels 2005 die externen Klimakosten der Stromproduktion weitgehend im Strompreis enthalten.“

    Wieso sollten die externen Kosten eingepreist sein? Die Emissionszertifikate haben zwar einen Marktpreis, der hat aber nichts mit den vom Klimawandel verursachten Kosten zu tun, sondern mit Angebot und Nachfrage nach den Zertifikaten, die wiederrum großteils verschenkt wurden.

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