Generationengerechtigkeit in der Gesetzlichen Rentenversicherung
In den kommenden Jahren werden die geburtenstarken Jahrgänge der 1950er und 1960er Jahre sukzessive in den Ruhestand eintreten. Die jüngeren Kohorten, die in einem umlagefinanzierten System deren Rentenansprüche bedienen müssen, sind zahlenmäßig hingegen deutlich kleiner. Ohne durchgreifende Reformen müssten sie also einen wachsenden Anteil ihrer Einkommen für die Alimentation der Generation ihrer Eltern und Großeltern abgeben. Damit stellt sich die Frage nach einer „gerechten“ Aufteilung der Alterssicherungslasten auf die verschiedenen Generationen.