Zum Jahreswechsel hat Bert Rürup einen Versuch gestartet, die seit Jahren brach liegende Diskussion über die Reform der sozialen Sicherungssysteme zu beleben. Er fordert eine steuerfinanzierte Mindestrente, die knapp über dem Grundsicherungsniveau liegt. Damit reagiert Rürup auf das sich abzeichnende Problem, dass ein zunehmender Anteil der künftigen Renten unter das Sozialhilfeniveau fallen wird, so dass der Staat diese Renten ohnehin aufstocken muss. Die ersten Reaktionen darauf waren durchweg ablehnend. Denn tatsächlich hat der Gesetzgeber mit dem „Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ vom 1. Januar 2003 (siehe 4. Kapitel des SGB XII) das Rentensystem insoweit „armutsfest“ gemacht, als dass kein Bezieher von Rente – ggf. plus Grundsicherung – unter das sozio-kulturelle Existenzminimum fallen kann. In mindestens einer Hinsicht sollte der Vorstoß von Rürup aber bei aller Kritik im Detail nicht gleich vom Tisch gewischt werden: Er weist nämlich darauf hin, dass das an ein Beschäftigungsverhältnis anknüpfende System der Beitragsfinanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer mehr und mehr zur leeren Hülse verkommt und am Ende mehr Probleme schafft als es löst. Insbesondere sind die Interdependenzen zwischen diesem System und dem Arbeitsmarkt so gravierend, dass man auf Dauer nicht um grundlegende Reformen herumkommen wird. Und wenn sich ab etwa 2015 die demografischen Strukturen rasch verschlechtern werden, dann wird ohnehin so manches zur Disposition gestellt werden, was im Augenblick noch als unumstößlich gilt. Darauf sollten wir uns aber besser rechtzeitig einstellen.
Sicher, die derzeitige große Koalition wird Reformen, die derartige Grundsatzfragen berühren, nicht mehr angehen. Für die Zeit danach allerdings lohnt es sich, schon einmal den Boden zu bereiten für einen neuen Reformanlauf, welcher die engen Interdependenzen zwischen dem Arbeitsmarkt und den Sozialsystemen berücksichtigt. Denn noch immer fahren wir mit angezogener Handbremse, wenn es um diejenigen geht, die am Arbeitsmarkt als schwer vermittelbar gelten oder auch um diejenigen, die sich mit Minijobs oder ähnlichen Provisorien zufrieden geben müssen. Wer sich also für die nächste Legislaturperiode mit so etwas wie wirtschaftspolitischer Vernunft profilieren möchte, der kommt an einem neuen Anlauf zur Reform der sozialen Sicherungssysteme und ihrer Verknüpfung mit dem Arbeitsmarkt nicht vorbei.
Leitmotto eines solchen Programms muss der folgende Grundsatz sein: Den Gedanken der Solidarität können wir nicht mehr an einen wie immer motivierten Interessenausgleich zwischen Kapital und Arbeit knüpfen, wohl aber an einen zwischen Reich und Arm. Besser früher als später sollten wir uns konsequent von der Fiktion trennen, wir könnten Unternehmen dazu zwingen, mehr an die Arbeitnehmer zu leisten als den Gegenwert ihrer jeweiligen Produktionsleistung – in welcher Form auch immer. Denn Unternehmen haben immer die Möglichkeit, sich solchem Zwang zu entziehen. Man mag das vor allem mit Blick auf jene Arbeitnehmer beklagen, welche so wenig verdienen, dass zu wenig übrig bleibt, um Lebensrisiken wie Krankheit, Alter und Pflegebedürftigkeit zu versichern. Bei genauem Hinsehen gibt es aber nur dann Grund zur Klage, wenn es keine Alternative dazu gibt, die Unternehmen an der Finanzierung sozialer Sicherungen zu beteiligen. Es gibt diese Alternative aber, und sie wird inzwischen in vielen Ländern mit Erfolg genutzt. Sie lautet schlicht, dass der soziale Ausgleich nicht zwischen Kapital und Arbeit erfolgt, sondern direkt zwischen Reich und Arm. Würden wir den alten Klassenkampfballast nicht immer noch mit uns herumschleppen, dann wäre das sowieso der näher liegende Ansatz.
Tauschen wir also ein funktionsfähiges System der Solidarität zwischen Reich und Arm gegen die funktionslose Illusion der Solidarität zwischen Kapital und Arbeit. Entkoppeln wir die soziale Sicherung konsequent von den Beschäftigungsverhältnissen. Finanzieren wir anschließend die Absicherung der Lebensrisiken für diejenigen, die es sich selbst nicht leisten können, über das Steuersystem. Und gestehen wir im Übrigen den Unternehmen ohne Vorbehalte zu, nach Gewinnen zu streben. Verweigern wir uns dieser Haltung weiterhin, so sind es vor allem die Arbeitnehmer, die die Zeche zahlen und nicht etwa die Unternehmen. Wie kann das sein? Es folgt daraus, dass Unternehmen sich sowieso regelmäßig so strukturieren werden, dass dabei der größtmögliche Gewinn herauskommt – wenn nicht hier, dann woanders auf der Welt. Versuchen wir das zu unterdrücken, sind die Arbeitsplätze weg und die Unternehmen vielleicht mit. Das mag perfide klingen, aber vor einem solchen Urteil sollte man zwei Dinge bedenken: Erstens sind die Unternehmen in letzter Konsequenz dazu gezwungen, sich Gewinn maximierend zu verhalten. Ein Unternehmen, welches es versäumt, so zu handeln, wird früher oder später böse bestraft, womöglich mit Konkurs, sicher aber mit schmerzhaften Umstrukturierungen. Und auch das ist auf der Basis des Solidaritätsgedankens nur dann problematisch, wenn man den zweiten Aspekt außer Acht lässt: Gewinne, die nicht reinvestiert werden, landen letztlich als Einkommen bei privaten Haushalten, und das führt auf direktem Wege zurück zu der oben erwähnten sozialpolitischen Alternative: Privaten Haushalte, die hohe Einkommen aus welchen Quellen auch immer beziehen und die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben, können wir auf direktem Wege die Solidarität gegenüber den Armen in Deutschland abverlangen, anstatt (letztlich vergeblich) auf die Unternehmen zuzugreifen.
Meist ohne es zuzugeben, beugen sich unsere Politiker dieser Tendenz ohnehin seit längerem, indem sie beispielsweise einen immer höheren Anteil der Rentenversicherungsausgaben über Bundeszuschüsse und damit über Steuern finanzieren. Gleichzeitig versuchen die meisten von ihnen aber mit aller Gewalt, die Fiktion der Beitragsfinanzierung sowie der Beteiligung der Unternehmen aufrecht zu erhalten. Alles das wird sich noch verschlimmern, sollten die Pläne für die so genannte Bürgerversicherung in die Realität umgesetzt werden. Dabei liegt die Alternative auf der Hand: Schaffen wir ein modernes System der Absicherung von Lebensrisiken, legen wir offen, worin der Versicherungsaspekt und worin der Umverteilungsaspekt für die Einkommensschwächeren liegt und finanzieren wir letzteres aus Steuern.
Wie hat man sich das nun praktisch vorzustellen? Hierzu sind drei Einsichten zentral. Die erste Einsicht ist diese: Eine Absicherung des Kranken- und Pflegerisikos und ein Alterseinkommen benötigt jeder, ob Arbeitnehmer oder nicht. Eine Verknüpfung von Beschäftigung und sozialer Absicherung dieser Risiken ist also ein alter Zopf, den wir besser heute als morgen abschneiden. Die zweite Einsicht ist, dass die Höhe der Kosten der Versicherung des Kranken- und Pflegerisikos sowie der Bereitstellung eines Mindesteinkommens im Alter nicht mit dem Einkommen korreliert. Es ist daher ein versicherungsmathematischer Unsinn, die Beiträge weiterhin an die Höhe des Einkommens zu knüpfen. Und wer glaubt, dass dies trotz aller Nebenwirkungen im Namen der Solidarität geboten sei, der irrt schon wieder. Denn das derzeitige System wirkt wegen der (verfassungsrechtlich unumgänglichen) Beitragsbemessungsgrenzen regressiv, was bedeutet, dass die Beitragslast in Prozent des Einkommens gerade der besser Verdienenden mit zunehmenden Einkommen abnimmt (!) und nicht etwa steigt. Hinzu kommt, dass man sich ab einem bestimmten Einkommen aus der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung herausoptieren kann und gerade besser Verdienende häufig nicht rentenversicherungspflichtig sind. Wer die Aufrechterhaltung dieses Systems, erst Recht seinen Ausbau im Rahmen der Bürgerversicherung im Namen der Solidarität betreiben will, macht sich und anderen also etwas vor. In Abwandlung eines bekannten Werbespruches kann man es auch so formulieren: „Nicht in allem, wo Solidarität draufsteht, ist auch Solidarität drin.“ Einsicht Nummer drei ist, dass alles, was eine Umfinanzierung der Sozialsysteme in Richtung auf das Steuersystem kostet, ohnehin aufgebracht werden muss. Wenn der Steuerzahler demnächst eine bestimmte Sozialleistung bezahlen muss, dann muss der Beitragszahler das eben nicht mehr tun. Es spielt aber immer eine Rolle, wie bestimmte öffentliche Mittel aufgebracht werden, und das sollte so geschehen, dass möglichst wenige „Kollateralschäden“ aufgrund von Fehlsteuerungen aller Art entstehen. Und es sollte so geschehen, dass auch Solidarität drin ist, wo Solidarität draufsteht. Das derzeitige System ist in beiderlei Hinsicht eine einzige Katastrophe.
Fassen wir diese drei Einsichten zusammen, dann liegt ein Reformprogramm schon auf der Hand:
- Führen wir eine allgemeine und über Steuern finanzierte Grundrente als erste Säule der Rentenversicherung ein und überlassen wir es weiteren Kapital gedeckten Säulen, ein darüber hinaus gehendes Alterseinkommen bereit zu stellen. Selbstverständlich müssen wir hierzu einen gewissen Vertrauensschutz für Arbeitnehmer ab einem definierten Alter einführen, damit genügend Zeit besteht, sich auf ein neues System einzustellen. Internationale Erfahrungen dazu, wie man so etwas macht, gibt es bereits reichlich.
- Führen wir nicht die gesetzliche, sondern die private Krankenversicherung für alle ein und privatisieren wir die Pflegeversicherung. Nun haben die existierenden Systeme – ähnlich wie die Rentenversicherung – bereits mehrere hundert Milliarden Euro an verdeckter Schuld aufgehäuft, die dadurch entstehen, dass vor allem die älteren Mitglieder in jungen Jahren Ansprüche auf Leistungen erworben haben, die sie aufgrund eines höheren Gesundheits- und Pflegerisikos im Alter demnächst einlösen werden. Diese implizite Schuld lässt sich aber abschätzen und aufdecken. Anschließend kann sie über das Steuersystem einmalig an die neuen Träger überwiesen werden. Denn auch hier gilt: Bezahlt werden muss es sowieso, wir können nur die Nebenwirkungen des Finanzierungsaufwandes gering halten.
- Wer sich eine private Kranken- und Pflegeversicherung nicht leisten kann, erhält im Rahmen der sozialen Grundsicherung Zuschüsse. Im Übrigen gilt Versicherungspflicht bei allerdings freier Wahl des Versicherungsanbieters.
- Die Bruttolöhne können dann um die Höhe der Arbeitgeberbeiträge einmalig erhöht werden, ohne dass dies zu Lohnkostensteigerungen führen würde.
- Überlassen wir die Lohnfindung dem Markt, und zwar ohne wenn und aber. Solche Einkommen, die zum Lebensunterhalt inklusive der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht hinreichen, werden aufgestockt – allerdings mit strenger Prüfung der Bedürftigkeit.
- Bieten wir denjenigen, die überhaupt keinen Job haben, aber arbeiten können, über die Kommunen Arbeitsmöglichkeiten an, die mit Arbeitslosengeld II entlohnt werden. Das erhält den Anreiz, sich um attraktivere Jobs am regulären Arbeitsmarkt zu bemühen und nimmt den Betroffenen die Zeit zur Schwarzarbeit. Diese beiden Effekte sind dabei wichtiger als die eigentliche Arbeitsproduktivität der kommunalen Jobs.
Eine solche Reform würde wie eine Jobmaschine wirken. Nebenbei würde die Entkoppelung der sozialen Sicherung von der Beschäftigung dazu führen, dass die Unternehmen jedweden Anreiz verlieren, reguläre Beschäftigungsverhältnisse zugunsten von Minijobs, Scheinselbstständigkeit oder ähnlichen Konstrukten abzubauen. Der Unterscheidung zwischen „regulären“ und „atypischen“ Beschäftigungsverhältnissen würde schlicht die Grundlage entzogen. Mit einem Schlag wäre man diese ganze, in den letzten Jahren so bitter beklagte Problematik los. Dann endlich hätten wir die Handbremse gelöst und könnten Fahrt aufnehmen in Richtung Vollbeschäftigung mit unterschiedslos regulären Jobs und einer sozialen Absicherung für alle. Und wer immer noch glaubt, dass dies zulasten der Solidarität geht, der muss sich vorwerfen lassen, sich weniger von den Fakten leiten zu lassen als vielmehr von einem überholten Verständnis von Solidarität: der Solidarität zwischen Arbeit und Kapital anstelle einer Solidarität zwischen wohlhabenden und weniger wohlhabenden Einwohnern unseres Landes.
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Manueller Trackback auf einen Verweis: Link.
Einer Streichung der Lohnnebenkosten kann ich zustimmen. In der Tat ist es natürlich kontraproduktiv, wenn – bei immer weniger sozialversicherungspflicht Tätigen – immer weniger Personen für immer mehr Personen aufkommen müssen. Da investiert man als Unternehmer besser in Maschinen als in Menschen. Das bedeutet aber nicht, dass die Unternehmen aus der Finanzierung entlassen werden müssten. Als Alternative käme hier eine Wertschöfpungsabgabe in Betracht.
Auch ist mir bei Ihnen unklar, welche Steuern für die Reichen erhöht werden sollten. Oft heisst es doch auch in diesem Fall: Reiche sind mobil, höhere Steuern führen wegen Abwanderung daher zu Steuermindereinnahmen.
Völlig kontraproduktiv wäre aber eine Abschaffung der GKV zu Gunsten der PKVs, denn sind letztere doch deutlich ineffizienter und kostspieliger als erstere. Richtiger wäre daher die PKVs abzuschaffen.
Auch ist es völlig falsch, die staatliche Rente (bis auf die Grundsicherung) abzuschaffen, denn nicht-monetäre Anreize, die in der staatlichen Rente enthalten sind (Kindererziehungszeiten, Studium etc.), lassen sich auf private Rentensysteme schwerlich übertragen.
Fazit zur Zukunftssicherung: Abschaffung der Lohnnebenkosten bei Etablierung einer Wertschöpfungsabgabe und höhere Steuern für Reiche, Abschaffung der ineffizienten PKVs zu Gunsten der GKVs, Sicherung des staatlichen Rentensystems, Mindestöhne auf westeuropäischen Niveau (also 8-9 Euro).
Um mal die allergrößten Denkfehler aufzugreifen:
1. Die Anrechnung von Kindererziehungs- und Studienzeiten auf die gesetzliche Rente sind selbstverständlich monetäre Anreize. Warum diese Anreize unbedingt in einem staatlichen Rentensystem erfolgen müssen, ist mir schleierhaft. Ob überhaupt Anreize gesetzt werden müssen, bleibt zu diskutieren. Ich erachte das nicht als sinnvoll.
2. Eine „Wertschöpfungsabgabe“ ist mit Sicherheit das sinnloseste, was man machen kann. Eine Volkswirtschaft ist umso besser gestellt, je höher die Wertschöpfung ist, daher sollte man diese möglichst NICHT besteuern. Das ist doch abstrus.
3. Da Leute, die nicht sozialversichert sind, keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen haben, ist die Folgerung, dass „immer weniger Personen für immer mehr Personen aufkommen müssen“, widersinnig. Dies ist nur dann der Fall, wenn in Sozialversicherungen versicherungsfremde Leistungen enthalten sind. Diese gehören dann auch nicht dort hin.
4. Die Forderung „Unternehmen“ an der Finanzierung zu beteiligen erinnert mich an die Aussage von Schröder, dass Unternehmer entlastet und Unternehmen belastet werden sollen. Das ist natürlich unsinnig, da immer die Unternehmer die wahren Betroffenen sind. Es kommt immer darauf an, wer die Steuer trägt, nicht wer sie zahlt.
5. Ich weiß leider nicht, wie Sie Ihre Forderung nach Mindestlöhnen ableiten. Aber wie auch immer: warum fordern Sie dann keinen Mindestlohn von 100 Euro in der Stunde. Bei unterstellten 20 Arbeitstagen im Monat und einem Acht Stunden Arbeitstag, wäre das ein Brutto-Gehalt i.H.v. 16 000 Euro. Im Jahr wären das dann knapp 200 000 Euro. Damit wäre Armut doch quasi besiegt?!
@ Karl,
ad 1) Kann man lange drüber diskutieren. Nur kurz: dies ist einer der Gründe, warum man das staatliche und das private Rentensystem nicht miteinander vergleichen kann. Im staatlichen Rentensystem kann die Gesellschaft erwünschte Lenkungsfunktionen einbauen, in einem privaten Rentensystem geht dies nicht.
ad 2) Eine andere Antwort hätte mich hier auch überrascht. Nun man will nicht den Faktor Arbeit bei den Unternehmen besteuern, also muss man den Faktor Kapital besteuern (oder noch den Faktor Boden, in Form von Umwelt, was ich auch befürworte). Oder aber man will dass die Unternehmen gar keine Steuern mehr zahlen. Dann sollte man dies aber auch deutlich sagen.
ad 3) Das war kein Gedankenfehler von mir sondern schlicht die Realität. Dass im gegenwärtigen staatlichen Rentensystem versicherungsfremde Leistungen enthalten sind, bestreitest du ja auch nicht. Wie denn auch. Darin dass die versicherungsfremden Leistungen aus dem Rentensystem herausgenommen werden sollten, darin sind wir uns sogar einig.
ad 4) Nun, es gibt Unternehmen, die haben gar keine Unternehmer (Kapitalgesellschaften). Insofern ist da tatsächlich ein Unterschied. Dies sind dann ja auch juristische Personen.
ad 5) Nun, 8 Euro Mindestlohn ist wirtschaftlich vernünftig, 100 Euro Mindestlohn wäre wirtschaftlich unvernünftig. 1800 Kalorien pro Tag sind gesund (je nach Größe, Gewicht, Arbeitsbelastung etc. natürlich), 22.500 Kalorien pro Tag wären ungesund. Es kommt natürlich immer auf die Menge an. Aber Mindestlohn war hier ja nicht das Thema, daher belassen wir es dabei.