Verschuldung, Demokratie und Föderalismus

Es geschehen noch Zeichen und Wunder, auch in der Politik. Die Parteien sind mit Ausnahme der LINKEN einer Meinung: Die Staatsverschuldung ist zu hoch. Das ist eine kopernikanische Wende in der Finanzpolitik. Die Politik scheint bereit, den Odysseus zu machen. Mit Schuldengrenzen will sie sich finanzpolitisch binden, um den Sirenengesängen der staatlichen Verschuldung zu widerstehen. Das geschieht wohl kaum aus besserem Wissen, wohl eher, weil Bund und Ländern finanziell das Wasser bis zum Hals steht. Die gute Konjunktur verschleiert, dass der Bund die Hürde von Maastricht nicht nachhaltig genommen hat. Und sie verdeckt, dass mehr als zwei Länder am Rande des finanziellen Abgrundes stehen. Die strukturellen Defizite sind nicht beseitigt.

Politik und Verschuldung

Allein die Dosis macht, dass ein Ding kein Gift ist. Diese Erkenntnis von Paracelsus gilt auch für die Staatsverschuldung. Ein Teil der Ökonomen verweist seit langem darauf, dass es gute konjunkturelle, allokative und distributive Gründe für kreditfinanzierte staatliche Ausgaben gibt. Wird die Staatsverschuldung allerdings im Übermaß eingesetzt, wirkt sie schädlich. Vor allem zukünftige Generationen in alternden Gesellschaften sind die Leidtragenden, ihnen werden zu viele Lasten aufgebürdet. Die staatliche Verschuldung hat diesen generativen Rubikon längst überschritten. Das gilt für die offen ausgewiesene staatliche Schuld, es trifft aber noch stärker für die versteckte Verschuldung in den umlagefinanzierten Systemen der Sozialen Sicherung zu.

Die Erfahrung zeigt, eine überbordende staatliche Verschuldung ist in Demokratien an der Tagesordnung. Eine wichtige Ursache ist der politische Wettbewerb um Wählerstimmen. Ein Politiker kann seine Chance erhöhen, wiedergewählt zu werden, wenn er öffentliche und oft auch private Güter preisgünstiger als die Konkurrenz anbietet. Der Steuerpreis, den Wähler entrichten müssen, sinkt mit der staatlichen Verschuldung. Die Kandidaten aller Parteien überbieten sich in den Wohltaten, sie versprechen Leistungen und verschieben Kosten. Erst spätere Generationen müssen für die wahren Kosten dieser Politik aufkommen. Kein Wunder, dass die staatliche Verschuldung in Demokratien mit alternder Bevölkerung unaufhörlich wächst.

Der politische Wettbewerb erzeugt negative externe Effekte. Mehr staatliche Verschuldung ist unausweichlich. Diese Entwicklung verschärft sich, wenn die föderale Ordnung ineffizient organisiert ist. Das gilt für den kooperativen fiskalischen Föderalismus. Auch nach der Föderalismusreform I wird der größte Teil der Ausgaben zentral vorgegeben, die meisten Steuern werden noch immer gemeinsam festgelegt. Wollen die Länder ausgabenwirksame Politik gestalten, bleibt ihnen auf der Einnahmeseite kaum ein anderes Instrument als die staatliche Verschuldung. Verstärkt wird der Anreiz, sich zu verschulden, durch einen nivellierenden, oft konfiskatorischen Finanzausgleich und das bündische Prinzip. Immer müssen auch andere die negativen externen Effekte übermäßiger staatlicher Verschuldung tragen. Empirische Untersuchungen zeigen, einer der Haupttreiber der Verschuldung der deutschen Bundesländer seit Beginn der 90er Jahre ist der horizontale Länderfinanzausgleich.

Quelle: Berthold/ Fricke (2007)

Schuldengrenze und Realität

Ein Blick in die Realität zeigt, gegen den kreditären Systemfehler demokratischer Ordnungen ist kaum ein Kraut gewachsen. Auch die Odysseus-Lösung allein kann das Leiden bestenfalls mildern, nicht heilen. Die Kreditbremse des Art. 115 GG hat den Marsch in den Schuldenstaat nicht aufhalten können. Dreierlei könnte die Effizienz grundsätzlich steigern: Erstens müsste der Begriff der Investitionen klar und eindeutig gefasst werden. Zweitens müsste die Grenze der Nettoinvestitionen glaubwürdig sanktionsbewehrt sein. Drittens müsste das Konstrukt des gestörten gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts beseitigt werden. Damit müssten wesentliche Teile der von der letzten großen Koalition gezimmerten Finanzreform von 1969 auf den Prüfstand.

Und trotzdem verspricht der Weg über eine Reform des Art. 115 GG keinen Erfolg. Da hilft auch eine neue Fassung des Investitionsbegriffs wenig, ganz im Gegenteil. Es besteht die Gefahr, dass er im politischen Prozess weiter verwässert wird. Der Verschuldung wäre endgültig Tür und Tor geöffnet. Einer soliden Haushaltspolitik wäre ein Bärendienst erwiesen. Damit bleibt nur der Weg über einen ausgeglichenen Haushalt. In der harten Variante bedeutet dies einen jährlichen Haushaltsausgleich. Ausgaben dürfen nur noch mit ordentlichen Einnahmen, nicht aber mit Krediten finanziert werden. Die weichere Variante erlaubt einen mittelfristigen Haushaltsausgleich. Und nur der ist politisch realistisch. Werden die temporären Defizite durch temporäre Überschüsse finanziert, können automatische Stabilisatoren ihre Wirksamkeit entfalten. Die bisherigen Erfahrungen sind allerdings nicht sehr ermutigend. Schon Joseph Schumpeter hat darauf hingewiesen, dass eher Hunde einen Wurstvorrat anlegen, als Finanzminister Überschüsse erwirtschaften.

Die Realität stützt die Hoffnung auf eine bessere, weniger schuldenbehaftete Politik allein über gesetzliche Schuldengrenzen nicht. Es bedarf daneben eines wettbewerblichen föderalen Unterbaus. Das Maastricht-Kriterium, die 3%-Regel, eine eher großzügige Variante einer gesetzlichen Schuldengrenze, ist kläglich gescheitert. Mit vielen Ausnahmeregelungen ist es nicht mehr als ein zahnloser Tiger. Es gibt aber auch ermutigendere Beispiele für Schuldengrenzen, für den Budgetausgleich und Schuldenstand. Erfolgreich sind in föderal organisierten Staaten aber zumeist die Länder, nicht der Bund. Für die amerikanischen Bundesstaaten zeigt sich etwa, dass strikte Regeln für den Budgetausgleich besser wirken als weiche, verfassungsrechtlich abgesicherte besser als parlamentarische.

Handlung und Haftung

Die Erfolge an der Verschuldungsfront amerikanischer Bundesstaaten sind allein mit Schuldengrenzen nicht zu erklären. Das gilt auch für die relativ geringe staatliche Verschuldung der meisten Kantone in der Schweiz. Schuldengrenzen kurieren allenfalls an Symptomen. Gehärtet werden sie erst, wenn es gelingt, Handlung und Haftung in Einklang zu bringen. Nutznießer, Entscheider und Steuerzahler sollten möglichst deckungsgleich sein. Das macht es notwendig, den Ländern mehr Freiräume bei staatlichen Aufgaben zu geben, ihnen weitgehende Steuerautonomie einzuräumen, die anreizschädlichen Wirkungen des Länderfinanzausgleichs zu minimieren und die Beistandspflicht der anderen Länder und des Bundes auf Notfälle zu beschränken. Ein „Föderalismus mit beschränkter Haftung“ wäre ein Schritt in die richtige Richtung.

Die Anreize der Bundesländer an einer soliden Haushaltspolitik steigen, wenn sie für die Folgen ihres Tuns einstehen müssen, auch für ihre Schulden. Es liegt auf der Hand, dass die Idee eines Altschuldenfonds in die falsche Richtung geht. Handlung und Haftung passen aber nur zusammen, wenn die Länder mehr Handlungsspielräume auf Einnahmen- und Ausgabenseite erhalten. Ein Hebesatzrecht auf Einkommen- und Körperschaftsteuer wäre ein erster Schritt zu mehr Steuerautonomie. Weitere müssten folgen. Das macht aber nur Sinn, wenn die Länder auch in den Genuss der Erträge ihrer standortpolitischen Aktivitäten kommen. Ein geringerer, weniger anreizschädlicher und transparenterer Länderfinanzausgleich ist unabdingbar.

Aber auch das reicht oft nicht aus, nicht für Länder mit Haushaltskrisen oder solche kurz davor. Diese Länder müssen mehr Handlungsspielraum auch auf der Ausgabenseite erhalten. Es muss möglich sein, dass sie von bundeseinheitlichen Standards abweichen können. Eine solche Option sollte aber nicht nur aus finanziellen Erwägungen eingeräumt werden. Experimente auf regionaler Ebene treffen nicht nur die lokalen Präferenzen besser, sie führen auch zu einem effizienteren Angebot an öffentlichen Gütern und fördern den institutionellen Wettbewerb. Erhalten Länder mehr Handlungsspielräume auf Einnahmen- und Ausgabenseite werden sie freiwillig Schuldengrenzen einziehen, um ein besseres Rating zu erhalten und kostengünstiger an Kredite zu kommen. Das sind die Erfahrungen in Kantonen der Schweiz und Bundesstaaten der USA.

Reform und Politik

Die Föderalismusreform II kann den Kampf gegen eine überbordende Staatsverschuldung nur gewinnen, wenn sie auf eine Doppelstrategie setzt: Wirksame gesetzliche Schuldengrenzen und mehr wettbewerblicher Föderalismus. Nach der Logik des politischen Prozesses spricht nichts für eine solche Lösung. Die Politik macht nicht den Odysseus, sie bindet sich nicht selbst und entmachtet sich finanzpolitisch. Auch wird sie nicht ohne Not auf ihr liebstes Spielzeug, die Umverteilung verzichten. Der Länderfinanzausgleich steht deshalb auch nicht auf der Tagesordnung. Auch scheinen die Zeit vorbei, in denen Wettbewerb positiv bewertet wurde. Es wäre deshalb ein Wunder, wenn den Ländern mehr regionale Handlungsspielräume auf der Einnahmen- und Ausgabenseite eingeräumt würden.

Die wahrscheinlichsten Ergebnisse sind schnell aufgezählt. Es wird formal eine Schuldenbremse geben, die sich an einem mittelfristigen Haushaltsausgleich orientiert, mit einem Ausgleichskonto und vielen Ausnahmeregelungen. Mehr als Maastricht wird es nicht sein. Das sei schon aus konjunkturellen Gründen notwendig, um die wirtschaftliche Entwicklung zu stabilisieren. Man wird wieder einmal hoch und heilig versprechen, alles zu unternehmen, um in normalen Zeiten einem ausgeglichenen Haushalt möglichst nahe zu kommen. Spätestens vor Wahlen wird man den Sirenengesängen der Staatsverschuldung erliegen. Mehr Steuerautonomie wird es genau so wenig geben, wie mehr regionale Handlungsspielräume auf der Ausgabenseite. Die regionalen Präferenzen der Bürger haben keinen hohen Stellenwert bei der Politik. Es bleibt also alles beim Alten, fast alles.

Nur eines wird sich ändern: Der Bund entlastet sich von Hilfen für Länder, die in eine Haushaltsnotlage geraten. Diese Länder werden einer wie auch immer konstruierten Schuldenbremse nur zustimmen, wenn eine für sie günstige Lösung der Altschulden gefunden wird. Politisch liegt die Lösung auf der Hand. Die ab dem Jahr 2010 frei werdenden Mittel des Solidaritätszuschlages, die bis zum Jahr 2019 bei geschätzten 95 Mrd. Euro liegen, werden nach den Anteilen aus der Einkommensteuerverteilung auf Bund und Länder aufgeteilt. Damit werden drei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Der Solidaritätszuschlag bleibt uns dauerhaft erhalten, Bund und Länder werden von Lasten aus Altschulden befreit, die inter-regionale Umverteilung wird über das Jahr 2010 hinaus stabilisiert. Die Pointe: Ein Teil des Solidaritätszuschlages kommt nun auch alten Ländern zugute.

Fazit

Der Föderalismuskommission II wird kein großer Wurf gelingen. Im schlechtesten Fall scheitert sie wie die Vorläuferkommission im ersten Anlauf. Im günstigeren Fall kommt sie zwar zu einem Ergebnis. Eine Lösung des drängenden Problems einer exzessiven Staatsverschuldung wird sie aber nicht leisten. Das würde eine wirkliche Reform der föderalen Ordnung in Deutschland an Haupt und Gliedern notwendig machen. Dafür gibt es aber gegenwärtig keine politische Mehrheit. Wir werden weiter vor uns hinwursteln, weiter finanzpolitische Flickschusterei betreiben und uns von Haushaltskrise zu Haushaltskrise hangeln, italienische Verhältnisse eben. Die Zeitbombe der staatlichen Verschuldung wird weiter ticken.

7 Antworten auf „Verschuldung, Demokratie und Föderalismus“

  1. Folgende Fragen hierzu:

    1) Ab welcher Höhe sind Staatsschulden problematisch? Japan hat z.B. ca. die doppelte Höhe an Staatsschulden pro BSP, ohne dass dort etwas zusammengebrochen wäre.

    2) Wofür werden Schulden gemacht? Wenn hiermit z.B. Bildungsausgaben oder nachhaltiger Umweltschutz finanziert wird, ist es nur gerecht, dass auch zukünftige Generationen belastet werden. Immerhin profitieren sie ja von diesen Ausgaben.

    3) Wie sollen die Schulden gesenkt werden? Über Steuererhöhungen (und an welcher Stelle genau) oder über Ausgabenkürzungen (und an welcher Stelle genau)? Und welche ökonomischen Folgewirkungen hätte dies?

    4) Wenn der Staat keine Schulden mehr hat, die privaten Finanzvermögen aber nicht sinken, muss ZWINGEND die private Verschuldung (ohne Ausland) steigen. Will man also die inländische Verschuldung nicht steigern, ist Kapitalexport erforderlich, was ZWINGEND eine negative Handels- und Dienstleistungsbilanz bedeutet, d.h. Deutschland muss nicht Export- sondern Importweltmeister werden. Strebt man dies nicht an (wovon ich nichts höre), bedeutet ein Schuldenverbot des Staates ohne Senkung der privaten, inländischen Finanzvermögen ZWINGEND höhere private, inländische Verschuldung. Warum teilen Sie dies Ihren Lesern nicht mit?

    5) Gibt es keinen innerstaatlichen Finanzausgleich mehr, gibt es Argumente den Ausgleich anders zu erzielen. So bildet Berlin z.B. mehr Akademiker aus, als Berlin selbst benötigt. Viele gehen später nach Süddeutschland. Berlin könnte die Zulassungszahlen senken oder von Bayern verlangen, die Berliner Universitäten mitzufinanzieren. Andererseits könnte Berlin sich gezwungen sehen, die Sozialausgaben drastisch zu senken. Bayern könnte hierfür mehr ausgeben. Berlin würde seine Armut nach Bayern exportieren, wofür Bayern einen Ausgleich verlangen könnte. Fazit: Die Abschaffung von föderalen Ausgleichszahlungen in einem föderalen Rechtsstaat ist nicht so einfach, wie Sie es darstellen. Oder genauer:. er ist unmöglich. In einem föderalen Rechtsstaat, wie gesagt. Man kann dies abschaffen. Die Abschaffung des Föderalismus fordern Sie jedoch nicht. Bleibt nur die Abschaffung des Rechtsstaats. Warum teilen Sie dies Ihren Lesern nicht mit?

  2. @ Chris

    1) Ab welcher Höhe sind Staatsschulden problematisch? Japan hat z.B. ca. die doppelte Höhe an Staatsschulden pro BSP, ohne dass dort etwas zusammengebrochen wäre.

    Staatliche Verschuldung wird dann zum Problem, wenn sie den Wohlstand verringert. Die schuldenfinanzierte Konjunkturpolitik hat ihren Ganz verloren. Neue empirische Untersuchungen zeigen, die Effizienz einer schuldenfinanzierten Fiskalpolitik ist gering. Aber auch die allokativen Wirkungen staatlicher Verschuldung sind inzwischen negativ, die Staatsausgaben sind zu hoch, private Investitionen werden verdrängt, spätere Generationen werden übermäßig belastet. Staatliche Ausgaben sollten primär über Steuern finanziert werden.

    2) Wofür werden Schulden gemacht? Wenn hiermit z.B. Bildungsausgaben oder nachhaltiger Umweltschutz finanziert wird, ist es nur gerecht, dass auch zukünftige Generationen belastet werden. Immerhin profitieren sie ja von diesen Ausgaben.

    Das Argument der inter-generativen Lastverteilung staatlicher Verschuldung ist nicht grundsätzlich falsch. Allerdings überzeugt es in der gegenwärtigen Situation nicht wirklich. Die hohe implizite Verschuldung, die demographisch bedingt, zukünftige Generationen stark belasten wird, spricht dafür, die Zukunftslasten abzubauen.

    3) Wie sollen die Schulden gesenkt werden? Über Steuererhöhungen (und an welcher Stelle genau) oder über Ausgabenkürzungen (und an welcher Stelle genau)? Und welche ökonomischen Folgewirkungen hätte dies?

    Mit geringeren Schulden sollen die steuerlichen Lasten zukünftiger Generationen verringert werden. Steuerentlastungen sind nur möglich, wenn die Ausgaben sinken. Dabei sollten die weniger produktiven zuerst gekürzt werden. Das sind die konsumtiven Ausgaben des Staates.

    4) Wenn der Staat keine Schulden mehr hat, die privaten Finanzvermögen aber nicht sinken, muss ZWINGEND die private Verschuldung (ohne Ausland) steigen. Will man also die inländische Verschuldung nicht steigern, ist Kapitalexport erforderlich, was ZWINGEND eine negative Handels- und Dienstleistungsbilanz bedeutet, d.h. Deutschland muss nicht Export- sondern Importweltmeister werden. Strebt man dies nicht an (wovon ich nichts höre), bedeutet ein Schuldenverbot des Staates ohne Senkung der privaten, inländischen Finanzvermögen ZWINGEND höhere private, inländische Verschuldung. Warum teilen Sie dies Ihren Lesern nicht mit?

    Führt der Staat seine Verschuldung zurück, macht er finanzielle Mittel für Private frei. Ein „crowding in“ kommt hoffentlich zustande. Das ist mit einer zunehmenden Verschuldung privater Unternehmen verbunden. Mehr Investitionen, Arbeitsplätze und Wohlstand ist die Folge.

    Der Zusammenhang zwischen staatlicher Verschuldung und der Entwicklung der Leistungsbilanz wirkt gerade in die andere Richtung als Sie behaupten. Ich empfehle Ihnen, die Diskussion um die „twin deficts“ zu studieren und die empirischen Untersuchungen genauer unter die Lupe zu nehmen.

    5) Gibt es keinen innerstaatlichen Finanzausgleich mehr, gibt es Argumente den Ausgleich anders zu erzielen. So bildet Berlin z.B. mehr Akademiker aus, als Berlin selbst benötigt. Viele gehen später nach Süd-deutschland. Berlin könnte die Zulassungszahlen senken oder von Bay-ern verlangen, die Berliner Universitäten mitzufinanzieren. Andererseits könnte Berlin sich gezwungen sehen, die Sozialausgaben drastisch zu senken. Bayern könnte hierfür mehr ausgeben. Berlin würde seine Ar-mut nach Bayern exportieren, wofür Bayern einen Ausgleich verlangen könnte. Fazit: Die Abschaffung von föderalen Ausgleichszahlungen in einem föderalen Rechtsstaat ist nicht so einfach, wie Sie es darstellen. Oder genauer:. er ist unmöglich. In einem föderalen Rechtsstaat, wie gesagt. Man kann dies abschaffen. Die Abschaffung des Föderalismus fordern Sie jedoch nicht. Bleibt nur die Abschaffung des Rechtsstaats. Warum teilen Sie dies Ihren Lesern nicht mit?

    Eine Reform des Länderfinanzausgleichs mit weniger negativen Anreizwirkungen stärkt das wirtschaftliche Wachstum von Nehmer- und Geberländern. Ich fordere in der Tat keine Abschaffung des Föderalismus, ich fordere die Wiedereinführung. Ein wettbewerblicher Föderalismus nach Schweizer Art mit mehr direkter Demokratie würde meiner Vorstellung sehr nahe kommen. Eine Abschaffung des Rechtsstaates ist damit nicht verbunden, mehr Vielfalt allerdings wohl.

  3. @ Norbert Berthold,

    ad 1) Leider geben Sie mir auf meine konkrete Frage, ab wann Schulden zu hoch sind, keine Antwort. Sie stellen nur Behauptungen auf, die nicht belegt sind. So beurteilen US-Ökonomen z.B. ganz aktuell die Wirkung schuldenfinanzierter Konjunkturpolitik völlig anders als Sie.

    ad 2) Die Krücke „implizite Verschuldung“ ist so unsinnig, dass ein seriöser Ökonom sie nicht verwenden sollte. Hierzu hat VerenaF an anderer Stelle sich schon umfassend geäußert.

    ad 3) Danke für die Klarstellung. Also konkret bedeutet das: Senkung der Staatsschulden über Senkung der HartzIV-Sätze, der Löhne der öffentlichen Beschäftigten, der staatlichen Rente, des Kindergeldes etc. Fragt sich nur, ob Sie für die Senkung der Staatsschulden noch so viel Zustimmung erfahren würden, wenn Sie dies so offen kommunizieren würden.

    ad 4) Ob die Senkung der Staatsverschuldung über den Weg, den Sie beschreiben (sieh Punkt 3), zu einem „crowding in“ führt, ist sehr zu bezweifeln. Dies wäre nur der Fall, wenn Sie die Staatsveschuldung über eine Senkung der Finanzvermogen (Stichwort: Erbschafts- und Vermögenssteuer) angehen. Aber genau diesen Weg wollen Sie offensichtlich nicht.
    Wieso Sie hier das „twin deficit“ anführen, erschließt sich mir allerdings nicht. Denn darunter leiden die USA, aber ganz gewiß nicht Deutschland.
    Wie dies in die andere Richtung führen kann, ist mir auch klar. Denn die Richtung, die ich genannt habe, ist schlicht ZWINGEND. Eine andere Richtung ist VÖLLIG unmöglich. Außer natürlich Sie schmeißen die gesamte volkswirtschaftliche Gesamtrechnung auf den Müll.

    ad 5) Dann müssen Sie aber konkret argumentieren, warum Berlin mehr Studierende ausbilden sollte als Berlin selbst benötigt. Wieso Bayern nicht einen Ausgleich von Berlin verlangen könnte, wenn die die Sozialausgaben senken und die Armen dann alle nach Bayern ziehen? Was Bayern dann ja nicht verhindern kann (außer man schränkt den Rechtsstaat, konkret hier die Niederlassungsfreiheit, ein). Oder außer natürlich Bayern senkt auch die Sozialausgaben, obwohl Bayern hierzu finanziell gar nicht gezwungen wären, wenn die Armen in Berlin geblieben wären.

  4. @ Chris

    1) Leider geben Sie mir auf meine konkrete Frage, ab wann Schulden zu hoch sind, keine Antwort. Sie stellen nur Behauptungen auf, die nicht belegt sind. So beurteilen US-Ökonomen z.B. ganz aktuell die Wirkung schuldenfinanzierter Konjunkturpolitik völlig anders als Sie.

    NB: Ich empfehle Ihnen ein Blick in die Literatur. Perotti, R. (2005), Estimating the Effects of Fiscal Policy in OECD Countries. CEPR Discussion Paper 4842.

    2) Die Krücke “implizite Verschuldung“ ist so unsinnig, dass ein seriöser Ökonom sie nicht verwenden sollte. Hierzu hat VerenaF an anderer Stelle sich schon umfassend geäußert.

    NB: Die methodischen Grundlagen zu Generationenbilanzen, die heute in vielen Ländern erstellt werden, um einen Hinweis auf das Ausmaß der versteckten Verschuldung zu erhalten, haben renommierte Ökonomen wie Auerbach, Gokhale und Kotlikoff entwickelt. VerenaF?

    4) Ob die Senkung der Staatsverschuldung über den Weg, den Sie beschreiben (siehe Punkt 3), zu einem “crowding in“ führt, ist sehr zu bezweifeln. Dies wäre nur der Fall, wenn Sie die Staatsveschuldung über eine Senkung der Finanzvermogen (Stichwort: Erbschafts- und Vermögenssteuer) angehen. Aber genau diesen Weg wollen Sie offensichtlich nicht.
    Wieso Sie hier das “twin deficit“ anführen, erschließt sich mir allerdings nicht. Denn darunter leiden die USA, aber ganz gewiß nicht Deutschland.
    Wie dies in die andere Richtung führen kann, ist mir auch klar. Denn die Richtung, die ich genannt habe, ist schlicht ZWINGEND. Eine andere Richtung ist VÖLLIG unmöglich. Außer natürlich Sie schmeißen die gesamte volkswirtschaftliche Gesamtrechnung auf den Müll.

    NB: Die Kreislaufzusammenhänge sind eindeutig:
    (G – T) + (Ex – Im) = S – I

    5) Dann müssen Sie aber konkret argumentieren, warum Berlin mehr Studierende ausbilden sollte als Berlin selbst benötigt. Wieso Bayern nicht einen Ausgleich von Berlin verlangen könnte, wenn die die Sozialausgaben senken und die Armen dann alle nach Bayern ziehen? Was Bayern dann ja nicht verhindern kann (außer man schränkt den Rechtsstaat, konkret hier die Niederlassungsfreiheit, ein). Oder außer natürlich Bayern senkt auch die Sozialausgaben, obwohl Bayern hierzu finanziell gar nicht gezwungen wären, wenn die Armen in Berlin geblieben wären.

    NB: Empirisch lässt sich ein „race to the bottom“ in föderalen Ordnungen, die wettbewerblich organisiert sind, wie etwa die Schweiz oder die USA, nicht feststellen, zumindest bisher nicht. Die regionalen Handlungsspielräume sind selbst auf dem Felde der Verteilungspolitik wesentlich größer, als oft angenommen wird.

  5. Das ganze sieht mir sehr nach einer Spirale aus, die eigentlich nur mit dem Kollaps des derzeitigen Wirtschaftssystems in den USA enden kann. Wie jede Zinseszinsfunktion strebt doch auch die Staatsverschuldung über den Zinseszinseffekt der Schulden letzten Endes ins Unendliche. Und ein 40-prozentiger Anstieg der Verschuldung in den letzten fünf Jahren auf derzeit geschätzte 40-50 Billionen Dollar sollte eigentlich zu denken geben. Angesichts der derzeitigen Situation von zunehmender Inflation, einer Abschwächung des Wirtschaftswachstums mit resessiven Tendenzen und der Vorgehensweise der FED, die Märkte mit Geld zu fluten, wird sich wohl so schnell auch nichts am derzeitigen Verschuldungsgrad ändern.

  6. Sehr geehrter Herr Berthold,

    Zwar kann ich Ihrer Steuerethik nur wenig abgewinnen. Steuern sind Zwangsabgaben und Staatsschulden sind lediglich in die Zukunft verschobene Steuern. Andere müssen zahlen. Staatsverschuldung kann also als Externalisierung der Kosten, des Handeln von Politikern gesehen werden. Mit ihr wird die Handlungsfähigkeit Zukünftiger Politiker eingeschränkt. Aber auch Steuern entstehen zu einem großen Teil als Ergebnis der Externalisierung von Kosten.

    Die Möglichkeit Kosten zu externalisieren ist für die politisch gut vernetzten eine stetige Versuchung. Dauerhaft stellen weder hohe Steuern noch Staatsverschuldung eine gangbare Alternative dar.

    Um sowohl unsere persönlichen als auch unsere wirtschaftlichen Freiheiten zu erhalten, wird es in sehr naher Zukunft notwendig unsere Damen und Herrn Politiker in beiden Bereichen wirksam zu begrenzen. Selbstverpflichtung hilft nichts. Die Menschen in Deutschland müssen von der Verwerflichkeit beider Mittel überzeugt werden.

    Meinen Respekt übrigen für ihre Fassung und Haltung, mit der ist selbst den größten wirtschaftlichen Illiteraten immer wieder begegnen. Weiter so!

  7. Wenn weder hohe Steuern noch Staatsverschuldung eine gangbare Alternative darstellen, dann was dann?

    Es bieten sich dann mit Sicherheit solche Maßnahmen die ein Gleichgewicht der Wirtschaft garantieren.

    Ist dann die unsichtbare Hand von Adam Smith die beste Methode?

    Aber das Geld muss doch von irgendwoher kommen.

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