Wider die Verantwortungsprediger

1. „Die“ Wirtschaft ein skandalträchtiges Unternehmen?

Durch die Schließung des Nokia-Werkes in Bochum werden, so heißt es, Arbeitsplätze ohne Not „vernichtet“. Die Deutsche-Bank machte Rekordgewinne und entließ zugleich Arbeitnehmer, „nur“ um den Gewinn zu steigern. Siemens wollte die Bezüge seiner Vorstände in Zeiten erhöhen, in denen das Unternehmen bereits von Bestechungsskandalen gezeichnet war und die soeben verkaufte Mobiltelefon-Sparte von der Insolvenz bedroht war.

All das zeigt, so scheint es vielen, wie sehr die Gier heutzutage, die früher guten Sitten verdrängt hat. Wenn Vorstände mehr verdienen, während andere Arbeitnehmer mit einem Stillstand ihrer Reallöhne zurecht kommen müssen, dann zeige das an, „wieweit es schon mit uns gekommen ist“. Steuerhinterziehungen wohlhabender Mittelständler und – wenn sich die Anklagen bewahrheiten – mindestens eines bekannten Vorstandsvorsitzenden untermauern vorgeblich, wie tief die Moral in den Führungsetagen gesunken ist. Es sei, so wird gesagt, an der Zeit, dass mehr Verantwortung gezeigt wird. Das unverantwortliche Handeln solle endlich wieder durch verantwortliches ersetzt werden.

Die vorangehenden Feststellungen könnten – bis auf vorsichtige Konjunktive –dem Inhalt nach der einschlägigen Presse entnommen sein. Sie sind insoweit durchaus repräsentativ für den Brei, der gegenwärtig aus Anklagen wirklichen oder vermeintlichen moralischen Versagens in der öffentlichen Meinung gerührt wird. Eindeutige rechtliche Verfehlungen wie etwa Steuerhinterziehung und Kartellbildung oder Bestechung, über deren moralischen Status man kaum geteilter Meinung sein kann, werden „ganz locker“ mit Verhaltensweisen assoziiert, die völlig legal sind. Verantwortungszuschreibungen, die sich nur auf Moral berufen können, werden nicht getrennt von jenen, die sich auf das Recht berufen dürfen. Diese Verwilderung der Sitten in der Meinungssphäre ist in erster Linie zu beklagen und nicht eine zunehmende Verwilderung der wirtschaftlichen Sitten selber.

Dürfte man darauf vertrauen, dass man die Wirtschaft ohne Einmischung der Politik, die anstehenden Fragen aussortieren ließe, so wäre es das beste, die vorangehenden Aufgeregtheiten einfach zu ignorieren. Die Strategie, legale und legitime Verhaltensweisen, die man gern in moralischen Verruf bringen möchte, mit illegalen und illegitimen zu verquicken, darf man jedoch nicht unbeachtet lassen. Da man befürchten muss, dass die Politik durch die Strategie der Vermischung zur Einmischung in noch mehr Bereichen, in denen sie nichts zu suchen hat, bewegt werden könnte, muss man Widerspruch anmelden. Man sollte sich dagegen wehren, wenn wirtschaftliche Entscheidungen, nur weil diese den je eigenen Interessen widersprechen, zu moralischem oder gar rechtlichem Fehlverhalten umdeklariert werden. Vorauseilender Gehorsam und Duckmäusertum gegenüber der öffentlichen Meinung, deren sich weite Teile der wirtschaftlichen Eliten befleißigen, werden sich auf Dauer rächen. Ein wenig Zivilcourage der sogenannten Wirtschaftskapitäne wäre gewiss ganz hilfreich. Die Zaunsitzer aus Ethik und Wirtschaftswissenschaft sollten ihnen dabei helfen, indem sie sich kritisch mit den allfälligen Gemeinwohlappellen und dem allgemeinen Ruf nach „mehr Verantwortung“ auseinandersetzen.

2. Recht und Rechte

Natürlich müssen diejenigen, die das Recht brechen, in einem Rechtsstaat rechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Das geltende Recht verdient in einem funktionierenden Rechtsstaat einfach deshalb moralischen Respekt, weil es rechtlich gilt. Gerade deshalb sollte man aber auch deutlich unterscheiden, wann man jemanden wegen eines Rechtsbruches zur Verantwortung gezogen sehen will und wann man jemanden für etwas, an dessen Legalität kein Zweifel besteht, moralisch zur Verantwortung ziehen will. Es ist eine moralische Verfehlung und keineswegs ein harmloser taktischer Schachzug im öffentlichen Meinungskampf, diesen Unterschied zu verwischen.

Die moralische Kritik an Rechtsbrüchen wird notwendig von allen geteilt, die den Rechtsstaat insgesamt akzeptieren. Legale Handlungen kann man moralisch ablehnen, nicht aber aus dem von allen Rechtsstaatsanhängern geteilten Grunde eines Rechtsbruches. Als Anhänger der Rechtsstaatlichkeit ist man vielmehr moralisch verpflichtet, die Legalität von Akten, die man inhaltlich moralisch ablehnt, anzuerkennen. Vor allem im wirtschaftlichen Bereich verdienen sie aufgrund ihrer Legalität auch einen grundsätzlichen moralischen Respekt. Ihr entscheidendes moralisches Verdienst ist, dass sie den rechtlichen Regeln entsprechen. Das ist angesichts der Interessengegensätze, die im gesellschaftlichen Leben im allgemeinen und im wirtschaftlichen Bereich im besonderen herrschen, das einzige, worüber man einen gewissen Konsens erreichen kann. Ansonsten macht jedes Individuum andere Individuen aufgrund je eigener subjektiver Moralvorstellungen verantwortlich. Soweit das der Fall ist, wird man immer davon auszugehen haben, dass die unterschiedlichen Überzeugungs- und Interessengruppen jene, die sie zu Verantwortungsträgern erklären, für die Verfolgung ganz unterschiedlicher Ziele zur Verantwortung ziehen wollen.

Welche verheerenden Folgen das haben kann, lässt sich an vielen Beispielen illustrieren. Ein einziges reicht hier stellvertretend (die zentralen Websites, auf die mich Studenten meiner Hochschule aufmerksam machten, sind http://www.afa.net sowie http://www.boycottford.com, http://www.ford.com): Die Ford Motor Company fühlte sich stets und fühlt sich immer noch sozial für eine Förderung von „Diversity“ verantwortlich. Ford schnitt in den einschlägigen Rangordnungen, die die Wahrnehmung der sogenannten Coporate Social Responsibility (hier für diversity) messen, immer besonders gut ab. Das Unternehmen annoncierte im Zuge seines Bemühens um die Förderung von „Diversity“ insbesondere auch in den einschlägigen Zeitschriften der amerikanischen Homosexuellen. Aus Sicht dieser community kam Ford seiner Verantwortung nach. Eine andere Gruppierung christlich fundamentalistischer Provenienz, die „American Family Association“, suchte Ford jedoch dafür zur Verantwortung zu ziehen, nicht in ihrem christlichen Sinne gehandelt zu haben. Sie forderte einen Boykott der Zeitschriften durch Ford. Was sollte Ford tun, wenn es unterschiedlich verantwortlich gemacht wurde?

Die Schlussfolgerung aus dem speziellen Beispiel ist völlig generell. Es gilt, dass man von unterschiedlichen Gruppierungen für Unterschiedliches verantwortlich gemacht wird. Es ist daher außerhalb von Recht und festen Konventionen überhaupt nicht klar, worin das viel beschworene „verantwortliche“ Handeln besteht. Das wird leider nicht hinreichend gesehen, wenn in der üblichen Weise die Behauptung erhoben wird, bestimmte Forderungen der Moral seien verletzt worden. Die Sicht wird dabei vor allem von der Behauptung verstellt, „Rechte“ seien verletzt worden. Denn der Begriff eines Rechtes, wird für rechtliche und moralische Ansprüche gleichermaßen benutzt und lädt daher zu Missverständnissen geradezu ein. Diese lassen sich vermeiden, wenn man sieht, welche Haftungsbeschränkungen in unseren Gesellschaften gelten.

3. Rechtsgesellschaften mit beschränkter Gemeinwohl-Haftung

Wir leben in Gesellschaften mit moralisch und rechtlich beschränkter Haftung für das Gemeinwohl. Große Teile der öffentlichen Meinung haben das nicht verstanden oder wollen es nicht akzeptieren. Die nicht nur von Marxisten, sondern von Moralisten aller Couleur erhobene Forderung nach einer steten Gemeinwohlorientierung allen Handelns konnte deshalb den moralischen Respekt vor den legal bestimmten Rollenpflichten und -rechten unterminieren.

Wenn wir eine verstärkte Orientierung am gemeinen Wohl predigen, suchen wir immer – ob wir das wollen oder nicht – eine spezifische und letztlich subjektive moralische Interpretation des Gemeinwohlbegriffs zu fördern. Vernachlässigen wir die Tatsache, dass es sich nur um eine unter vielen möglichen Auffassungen vom Gemeinwohl handelt, gefährden wir aber das Grundkapital einer werte-pluralen freien Gesellschaft. Dieses besteht vor allem in der Bereitschaft zum Respekt für die rechtliche Verkehrsordnung als solche. Eine Fahrordnung, die den Verkehr unter Menschen bei gleichzeitiger Freistellung von der Verpflichtung auf die Verfolgung spezifischer gemeinsamer Fahrtziele regelt, ist wesentlich dafür, dass wir unsere je eigenen Ziele mit unseren je eigenen Mitteln verfolgen können. Nur durch eine rechtliche Autorisierung gesellschaftlicher Sub-Systeme – etwa religiöser oder wirtschaftlicher Art – zur Verfolgung ihrer je eigenen Ziele konnten wir jene komplexen Formen der Arbeitsteilung entwickeln, auf denen unser gesellschaftlicher Reichtum weit mehr beruht als auf allen natürlichen Ressourcen.

Die Überzeugung von der Legitimität einer moralischen und rechtlichen Haftungsbeschränkung ist aber zunehmend Gefährdungen ausgesetzt. So wollte man beispielsweise Physiker darauf verpflichten, in ihrer physikalischen theoretischen Forschung die möglichen praktischen Folgen ihres Tuns für das Gemeinwohl in Rechnung zu stellen. Sie sollten, so wurde gesagt, als Wissenschaftler nicht nur im Sinne ihrer Rollenpflichten für gute Physik, sondern darüber hinaus auch als moralische und gesellschaftliche Subjekte für die Auswirkungen ihres Handelns auf das allgemeine Wohl verantwortlich sein.

Diese Ausweitung der moralischen Haftung ist überaus bedenklich. Denn das Gemeinwohl ist eben nicht objektiv definiert, sondern wird abhängig von subjektiven Wertüberzeugungen unterschiedlich bestimmt. Selbst darüber, ob Atomkraft und sogar Nuklearwaffen von Übel sind oder nicht, kann sinnvoll gestritten werden. Die Kraftwerke könnten als abgasfreie Energiequellen der weiteren Erderwärmung Einhalt gebieten, die Nuklearwaffen haben vermutlich eine kriegsfreie Zeit ermöglicht, als die Großmächte USA und Sowjetunion sich im kalten Krieg gegenüberstanden und damit womöglich viele Millionen Menschenleben gerettet (was natürlich nicht heißt, dass eine weitere Proliferation von Nuklearwaffen unbedenklich wäre).

Eine von einem objektiven Gemeinwohl ausgehende Verantwortungszuschreibung ist nicht nur in der Physik und den Naturwissenschaften, sondern auch in vielen Bereichen gesellschaftlicher und insbesondere wirtschaftlicher Praxis bedenklich. In dem Bereich, der im Kontext der gegenwärtigen Ausführungen in erster Linie interessiert, dem der Wirtschaft nämlich, kann von der Wirtschaftsethik eine Entscheidung nicht erwartet werden. Die zunehmende Popularität vor allem einer als Weltverbesserungsmethode fehl verstandenen Wirtschafts- und Verantwortungsethik ist im Gegenteil Teil des Problems. Denn diese Art der Ethik tendiert dazu, einer für das Wirtschaftsleben schädlichen Ausweitung von Verantwortungszuschreibungen Vorschub zu leisten. Andere sollen, obwohl sie rechtlich berechtigt sind, anders zu handeln, im Namen des allgemeinen Wohls und der vorgeblich objektiven Ethik gezwungen werden, nicht ihren, sondern den Interessen dessen zuzuarbeiten, der anscheinend nur ethische und keine eigenen Forderungen erhebt.

Doch der Schein trügt. Soweit wir an einer funktionsfähigen, international konkurrenzfähigen Wirtschaft interessiert sind, sollten wir deshalb endlich anfangen, solchen allfälligen Moralappellen zu widersprechen. Es ist darauf zu beharren, dass die Einhaltung der rechtlichen Spielregeln notwendig und hinreichend für eine grundsätzliche moralische Respektabilität wirtschaftlichen Handelns ist. Eine scharfe Trennung zwischen dem, was rechtens und dem, was in dem Sinne der Illegalität nicht rechtens ist, fördert die Rechtlichkeit. Die Vermischung von Illegalität und bloßer moralischer Illegitimität verwischt die entscheidende Grenze nur.

Wenn der Vorstand von Siemens Rechtsnormen verletzt, verdient er es, von allen Anhängern des Rechtstaates – grundsätzlich – moralisch kritisiert zu werden, es sei denn es gäbe einen Grund, etwa in einem Nicht-Rechtsstaat Widerstand zu leisten. Wenn Siemens im Rahmen des rechtlich Erlaubten in einem funktionierenden Rechtsstaat, in dem die grundlegenden Abwehrrechte gewahrt sind, jedoch Personal entlässt, so ist das gesellschaftlich ebenso zu akzeptieren wie das Bemühen der Betroffenen, diese Maßnahme im Rahmen des bestehenden Rechtes zu bekämpfen. Wenn die Deutsche Bank ungeachtet steigender Gewinne sehr viel Personal entlässt, wie das vor einigen Jahren geschah, dann war das vermutlich im vollzogenen Umfang wirtschaftlich eher unklug. Die Maßnahme war kritikwürdig, weil nach nicht allzu langer Zeit Personal neu rekrutiert werden musste, aber sie beinhaltete kein moralisches Fehlverhalten.

Es sollte auch endlich laut gesagt werden, dass viele Arbeitnehmer in den Teilen eines Unternehmens, die fortbestehen bzw. ausgebaut werden, sehr genau verstehen, dass es in ihrem ureigenen Interesse liegt, wenn andere Arbeitnehmer entlassen bzw. andere Unternehmensteile geschlossen werden. Die Scheinheiligkeit auf diesem Gebiet sollte endlich durchbrochen und eine offene Sprache gesprochen werden. Es wäre gewiss auch interessant, den Konflikt zwischen den Betriebsräten von Porsche und denen von Volkswagen einmal genauer unter diesem Aspekt zu untersuchen – aber es wäre natürlich „unverantwortlich“, fromme Solidaritätslügen zu unterminieren.

Literatur
Die Sicht der deutschen Arbeitgeber auf CSR findet man unter:
http://www.csrgermany.de/www/CSRcms.nsf/ID/home_de

Eine Feststellung, die keinen Widerspruch zwischen langfristigen unternehmerischen Zielen und der Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung sieht, findet man in
www.euro-betriebsrat.de/pdf/pm042007.pdf

Eine libertäre Sicht auf den ausufernden Gebrauch des Rechtebegriffs findet sich in der monatlichen Kolumne von Anthony de Jasay auf dem Server von Econlib.org:
http://www.econlib.org/
(wenn man dort „Jasay“ eingibt. Dort findet man auch viele Klassiker des liberalen Denkens im wohlredigierten Volltext)

5 Antworten auf „Wider die Verantwortungsprediger“

  1. Sehr geehrter Herr Kliemt,

    Sie schrieben:
    „Als Anhänger der Rechtsstaatlichkeit ist man vielmehr moralisch verpflichtet, die Legalität von Akten, die man inhaltlich moralisch ablehnt, anzuerkennen.“

    Konsequent zu Ende gedacht, bedeutet das die nachträgliche Legitimation (national-)sozialistischer Gesetzgebung.

    Der Begriff „geltendes Recht“ kann also nur ein Widerspruch in sich selbst sein, da strikt zwischen Recht und Gesetz zu unterscheiden ist.
    Inwieweit diese sich in der Realität unterscheiden, kann man als Massstab für die Rechtsstaatlichkeit eines Landes nutzen.

    Für unser Land sehe ich dringenden Handlungsbedarf

    m.f.G JP

  2. ich würde meinem vorredner in gewisser weise zustimmen wollen. gesetze müssen nicht zwangläufig richtig sein: siehe nationalsozialismus. gerade im nachgang erscheinen uns die leute als helden, die nicht geltendes recht, sondern moralische überlegungen zum maßstab ihres lebens gemacht haben!

    recht ist immer von moral beeinflusst. unser ganzes rechtssystem beruht auf moralischen vorstellungen… – beispielsweise aus der christlichen religion.
    und wachsende soziale ungleichheit ist sehr wohl ein thema der gesellschaft. eine gesellschaft muss für sich entscheiden, wie sie sich organisiert und nach welchen regeln sie leben möchte.

  3. Kein Mensch verknüpft aus moralischer Entrüstung oder Unwissen Moraliträt mit Recht; das ist Absicht, denn nur so kann man Eingriffe in Gesetzesform gießen, ohne dass der Bürger widerspricht, nur so sind Eingriffe in die Freiheit durchsetzbar, ohne dass der Bürger aufhorcht. Es geht um Strategie, nicht um „Hoppla, jetzt komme ich“. Das Politische Moment regiert, und das muss man verstehen, bevor man die Verquickung von Moral und Recht kritisiert. Kurz: alles nur Strategie zur Durchsetzung höherer (politischer) Macht.

  4. Wenn, dann bitte vollständig zitieren: Die Passage bezog sich auf geltendes Recht in einem „funktionierenden Rechtsstaat“.

  5. Das Gefüge von Recht, Gesetz und Moral im wirtschaftlichen Kosmos von Global Playern kennt seit jeher eigene Regeln. Jeder Siemens – Angestellte im mittleren Management weiß ein Lied davon zu singen. Es beginnt damit, den Frachtpapieren eines Containers nach Russland 200 Dollar beizulegen, um sicher zu gehen, dass er ankommt. Um Großaufträge in Asien oder im arabischen Raum einzufädeln, ist es Gang und Gäbe, Millionenbeträge für entsprechenden „Organisatoren“ und „Kontaktvermittler“ zu berappen. Ohne solche Maßnahmen ist man ganz einfach und ganz schnell kein global player mehr, weil sie im Marktverständnis bestimmter Kulturen eine Selbstverständlichkeit sind.

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