Die allgemeine Berichterstattung über die Finanzkrise ist seit Lehman durch zwei fundamentale Probleme gekennzeichnet: Die Flut an Informationen und den Mangel an Differenzierung. In einer solchen Konstellation droht nicht nur der Überblick verloren zu gehen, sondern es besteht angesichts dessen auch die Gefahr, dass die Öffentlichkeit die relevanten Frontlinien überhaupt nicht erkennen kann. An dieser Stelle soll nun nicht über die Quellen dieser Defizite spekuliert werden. Vielmehr wird ein besonders prägnantes Beispiel dafür präsentiert, dass im Bankensektor gegenüber aktuellen und zukünftigen Regulierungsaspekten durchaus unterschiedliche Interessen vorliegen, deren Verfolgung im Zuge nationaler und internationaler Lobby-Tätigkeit auch durchaus unterschiedliche Erfolge aufweist und nicht notwendigerweise volkswirtschaftlich wünschenswerte Konsequenzen zeitigen wird..
Dieses Beispiel betrifft eine der Kernfunktionen des Bankensystems innerhalb einer Volkswirtschaft: die Fristentransformation. Regelmäßig unterscheiden sich über alle Marktteilnehmer aggregiert Angebot und Nachfrage hinsichtlich der durchschnittlich gewünschten Bindungsdauer von Kapitalanlage bzw. –nachfrage. Diese Inkongruenz zu reduzieren ist ebenso volkswirtschaftlich wünschenswert wie einzelwirtschaftlich riskant. Leiht eine Bank Geld länger aus als ihre Einlagen gebunden sind, ist sie illiquide, wenn ihr bis zum Ablauf der Einlagenbindung keine Anschlussfinanzierung gelingt. Parallel dazu existiert ein Fristentransformationsproblem auch im Bereich der Konditionen: Eine unterschiedliche Zinsbindungsdauer zwischen Einlagen und Ausleihungen führt zwangsläufig zu einem Zinsänderungsrisiko, dessen Vorzeichen davon abhängt, in welchem Bereich die längere Festschreibung vorliegt.
Bei allen Bemühungen, die Fristentransformation zur Finanzierung von Realinvestitionen zu unterstützen, dürfen diese Risiken nicht unterschätzt werden. Zwar gab es in der Vergangenheit nicht sehr viele Fälle, in denen sie schlagend wurden, doch erreichten solche Fälle dann oft eine erhebliche Bedeutung über das betroffenen Kreditinstitut und seine Kunden hinaus – man denke nur an die Probleme der Hypo Real Estate im Umfeld der Lehman-Krise, die in einer faktischen Verstaatlichung des größten deutschen Immobilienfinanzierers endeten.
Entsprechend muss man sich nicht wundern, dass schon seit langem Regelungen existieren, die für Banken das Eingehen von Liquiditäts- und Zinsänderungsrisiken beschränken. Im Rahmen der nationalen Bankenaufsicht lag hier bis zur Mitte des letzten Jahrzehnts das Schwergewicht eindeutig auf Ersteren. Spätestens mit dem Inkrafttreten von Basel II als Plattform international anerkannter Regulierungsnormen hat sich dies geändert. Seit 2008 müssen Kreditinstitute prüfen, ob sie einen „Zinsschock“, das heißt eine unmittelbare starke Erhöhung oder Verringerung des Zinsniveaus am Kapitalmarkt, verkraften können. Für den Regulierer akzeptabel sind dabei auftretende Barwertänderungen des Zinsbuchs, die nicht mehr als 20% des haftenden Eigenkapitals der Bank ausmachen.
Interessant ist nun, dass unter dem Eindruck der Finanzkrise die Größe des zu unterstellenden Zinsschocks im Jahr 2011 von +130/-190 Basispunkten auf +/-200 Basispunkte erhöht wurde und dies in der öffentlichen Berichterstattung so gut wie keine Rolle spielte, obwohl damit die Möglichkeiten unterschiedlicher Zinsbindungsdauern im Aktiv- und Passivgeschäft als eine Spielart der Fristentransformation erheblich reduziert wurden.
Noch interessanter wird die Sache, wenn man die im Zuge von BASEL III geplanten Änderungen der Liquiditätsvorschriften betrachtet. Deren Einführung wurde vor wenigen Wochen deutlich gestreckt. Zum ursprünglich geplanten Starttermin 1.1.2015 müssen die Kreditinstitute nun nur noch 60% der nach der neuen Vorgabe geplanten Liquiditätsreserve vorweisen, die nach jährlichen Aufstockungen erst 2019 zu erreichen ist. Diese Änderung wurde in den Medien zwar immerhin erwähnt, blieb aber im Vergleich zu anderen Berichten über alle möglichen Aspekte der Finanzkrise eher eine Randnotiz, obwohl auch sie erhebliche Bedeutung für den gesamten Kapitalmarkt aufweist.
Mit diesen medialen Defiziten ist es allerdings noch nicht getan. Richtig spannend wird es nämlich erst, wenn man der Frage nachgeht, warum die erste Regeländerung so problemlos ablief, während die zweite den beschriebenen Aufschub hinnehmen musste. Zur Antwort auf diese Frage muss man sich zunächst klar machen, dass der Bankensektor keine homogene Masse darstellt. Die Interessen von Instituten und Institutsgruppen liegen in vielen Punkten durchaus unterschiedlich.
Hinsichtlich der Fristentransformation haben große kapitalmarktorientierte Banken kaum Zinsbindungsprobleme, weil sie ihren (größeren) Kreditkunden in geringerem Umfang Festschreibungen anbieten und eher Zinsswaps vermitteln, ein Arrangement, mit dem über den Kapitalmarkt gegen entsprechende Ausgleichs- und Provisionszahlungen variable in feste Zinsen getauscht werden. Andererseits weisen diese Institute aber oft keine üppigen Liquiditätspolster auf, die nicht zuletzt renditeschmälernd wirken. Bei kleineren und/oder regional orientierten Banken und Sparkassen liegt zumindest in Deutschland dagegen fast regelmäßig die umgekehrte Situation vor: Die Erfüllung der zukünftigen Liquiditätsvorgaben ist für sie schon heute weitgehend zu erfüllen, während sie im Zinsbindungsbereich die Fristentransformation zum größten Teil über die eigenen Bücher führen und damit von der Veränderung des Zinsschocks entsprechend stärker getroffen werden.
Betrachtet man die beschrieben Entwicklung, steht außer Frage, dass sich die kapitalmarktorientierten Banken und ihre Lobby hier offensichtlich durchgesetzt haben, während die regional orientierten Institute wie deutsche Genossenschaftsbanken und Sparkassen kaum Einfluss nehmen konnten – wiederum ein interessanter Befund, wenn man bedenkt, wer die erste Finanzkrise verursacht und wer sie ohne staatliche Hilfen gemeistert hat, wer sich also kompetenter im Umgang mit Risiken gezeigt hat und auf wen man daher im Zweifelsfall eher hören sollte. Auch dazu liest man bemerkenswerterweise so gut wie nichts in der Presse.
So bleibt noch, zum Abschluss auf zwei ergänzende Aspekte hinzuweisen.
Der erste bietet eine Einschränkung: Eine Verletzung der Zinsschock-Vorgabe führt nicht automatisch zu Konsequenzen für das betreffende Kreditinstitut. Allerdings wird durch das Meldesystem bei BaFin und Bundesbank eine entsprechende Beachtung ausgelöst, die insbesondere bei einer längeren Persistenz der Regelverletzung Vorgaben durch diese Behörden auslösen kann.
Der zweite Aspekt betrifft die Weiterungen, die aus diesen Regulierungsänderungen resultieren können. Nicht nur, aber nicht zuletzt aufgrund des Wegbrechens der Passiv-Marge nach der EZB-Geldschwemme, vgl. http://wirtschaftlichefreiheit.de/wordpress/?p=9899, sind Banken gezwungen, bestimmte Risiken einzugehen. Dies ist, wie eingangs beschrieben, in bestimmtem Umfang auch volkswirtschaftlich wünschenswert. Da entsprechende Vorgaben die Banken hinsichtlich der Frage lenken, welche Risiken sie in welchem Umfang eingehen, wird das Erschweren des Zinsbindungsgeschäfts in der Fristentransformation eventuell dazu führen, dass man andere Risiken stärker eingehen wird. Es bleibt abzuwarten, ob es damit nicht einer unerwünschteren Form von Risiko kommt, denn das nunmehr stärker eingeschränkte Geschäft hat in der Vergangenheit bei regional ausgerichteten Instituten im Gegensatz zu Liquiditätsproblemen bei Großbanken keine bemerkenswerten Krisen heraufbeschworen. Am Ende könnte man viele Banken also von Regulierungsseite in die falschen Risiken locken.
Korrespondierend damit muss die Fristentransformation in dem Maße, wie Banken sie nicht mehr leisten können, von anderen Institutionen, vorzugsweise „dem Kapitalmarkt“, übernommen werden. Inwieweit dies gerade im Massengeschäft funktionieren wird, ist durchaus offen, und es steht zu befürchten, dass viele Bankkunden dann lieber das Fristentransformationsrisiko selbst behalten werden, anstatt sich sinnvollerweise abzusichern. Wie gefährlich eine solche in vielen Ländern bereits verbreitete Finanzierungstendenz ist, hat nicht zuletzt die Subprime-Krise gezeigt, zu deren Ursachen auch fehlende Zinsfestschreibungen vieler Immobilienkredite gehörten.
Ob es zu alledem kommt, bleibt abzuwarten – ebenso, ob man wenigstens dies dann in der medialen Berichterstattung fundiert präsentiert bekommen wird.
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