Der Liberalismus richtete sich ursprünglich gegen jede Art staatlich gestützter Privilegien. Über die Durchsetzung einer Grundordnung hinaus sollte der Staat ohne Privilegierung spezieller Interessen nur „subsidiär“ das leisten, was die Bürger nicht ohne seine Hilfe vollbringen können. Heutige Liberale scheinen den Kampf gegen Privilegien mehr oder minder aufgegeben zu haben und die Auseinandersetzung auf Nebenschauplätze zu verlagern. Häufig ruft man sogar liberale Prinzipien an, um damit in maskierter Form bestimmte Privilegien zu verteidigen. Das gilt insbesondere für die der sogenannten Staats“diener“, mit denen wir daher beginnen.
1. Beamtenprivilegien
Für das Berufsbeamtentum gibt es in gewissen eng umrissenen Bereichen wie etwa der Justiz gute Begründungen. Es steht aber außer Frage, dass das Beamtentum weit über das zuträgliche Maß hin ausgedehnt wurde. Dass wir Bürger nun die Geister, die wir leichtfertig riefen, nicht mehr loswerden, ist angesichts des Anteils von Berufsbeamten/Innen in unseren Parlamenten politikökonomisch nicht überraschend. Es bleibt aber vollkommen inakzeptabel, dass z.B. in Lehrberufen Berufsbeamte ohne sinnvolle Rechtfertigung eingesetzt werden.
Die Alters- und Invaliditätssicherung der Beamten ist im Vergleich zu der Unsicherheit, die man anderen Bürgern zumutet, so groß, dass sie aus den Beamten eine eigene Kaste macht. Die Krankenversicherung illustriert dies: Entweder ist die öffentliche Garantie von Gesundheitsleistungen für alle Bürger gerechtfertigt, dann sollte sich jeder nach den üblichen Prinzipien der Steuerfinanzierung daran beteiligen müssen. Oder es handelt sich bei den Garantien einer Gesundheitsversorgung nicht um eine öffentliche Aufgabe, dann sollte keiner dafür zahlen müssen.
Akzeptiert man wie wir, dass ein moderner Rechtsstaat schon aus Gründen der Systemstabilität seinen Bürgern Garantien der Gesundheitsversorgung zu bieten hat, dann ist nur eine allgemeine Finanzierung unter Beteiligung aller gerechtfertigt. Die Beamten ebenso wie Personen höheren Einkommens von der GKV genannten zweckgebundenen regressiven Steuer und der damit einhergehenden Umverteilung auszunehmen, ist ein Privileg, für das es keine Rechtfertigung gibt.
Wer über eine allgemeine Grundsicherung hinaus Vorsorge leisten möchte, kann das selbst entscheiden. Das Privileg der Beihilfe für Beschäftigte des Staates und staatlich finanzierter Institutionen, wie z.B. der Max-Planck-Gesellschaft, gehört abgeschafft.
2. (De-)Regulierung
Liberale vergessen leicht, dass sie häufig zwei einander widerstreitende Grundintuitionen haben. Einerseits kann man davon ausgehen, dass alles erlaubt sein soll, was nicht ausdrücklich verboten ist. Dann stellt man die Handlungsfreiheit der Individuen als liberale Grundidee in den Vordergrund. Andererseits kann man den Schutz der individuellen Sphären in den Vordergrund rücken. Man geht von der Grundintuition aus, dass Individuen zu schützen sind und daher Handlungen die Erlaubnis aller potentiell Betroffenen erfordern. Dann ist alles verboten, es sei denn, es würde ausdrücklich von jedem potentiell betroffenen Individuum erlaubt.
Die zweite Sichtweise, die etwa dem „Calculus of Consent“ von Buchanan and Tullock (1962) als einem zentralen Grundtext des modernen politischen Liberalismus zugrunde liegt, ist entgegen dem ersten Anschein nicht absurd. Sie ist vielmehr Ausdruck des liberalen Ideals des absoluten Respektes für das Individuum und sein Recht auf Selbstbestimmung. Wenn alle individuellen wie kollektiven Aktionen verboten sind, es sei denn sie würden von jedermann genehmigt, dann schützt dieses fundamentale Abwehrrecht die Integrität des Individuums. Wenn jeder mit einem gleichen Veto ausgestattet ist, muss jeder ganz dem liberalen Ideal entsprechend gleichermaßen und ohne Privilegierung bestimmter Positionen respektiert werden.
Diese Sichtweise leidet zwar darunter, dass man sich in der Praxis kaum jemals die Einmütigkeit über die Aufhebung des universellen Handlungsverbotes vorstellen kann, drückt aber zugleich liberale Ideale aus. Einfache Beispiele zeigen im übrigen, dass es sich nicht um eine Absurdität handelt. So könnte man Emissionen wie mehr oder weniger willkürliche Lärm- oder Geruchsbelästigung in einem lokalen Umfeld generell verbieten, es sei denn, die Betroffenen wurden vorher kontaktiert und stimmten zu. Es ist damit der lokal betroffenen Gruppe von Verursachern und Betroffenen freigestellt, ob und welche einvernehmliche Lösung sie verabreden. Das hat den Vorteil, dass die wirklich wahrgenommenen externen Effekte und nicht allgemeine und dadurch teils wenig adäquate allgemeine Zulässigkeitsschranken das lokale Miteinander bestimmen. Hierdurch kann der soziale Austausch gefördert (Nachbarn müssen miteinander reden!), aber auch erschwert werden (Wenn man seinen Nachbarn z.B. das Grillen untersagt!).
3. Alle deklarieren
Ein Selbstständiger erzielt Erlöse, wendet Kosten dafür auf und deklariert letztendlich seinen Gewinn. Der Unselbstständige erhält nie uneingeschränkt seinen Lohn, sondern nur das, was nach Abzug von Zwangsabgaben für ihn übrigbleibt. Dadurch wird für ihn die Finanzierung der Staatsquote subjektiv weniger spürbar. Abgesehen von der Tatsache, dass Arbeitgeber durch diverse Einzugspflichten mit staatlichen Aufgaben belastet werden, ist die Begründung so fundamental unterschiedlicher Formen der Besteuerung äußerst fragwürdig. Praktikabilität kann nicht dafür entscheidend sein, da, was für eine Gruppe praktikabel ist, nicht für die andere völlig unmöglich sein kann. Zudem birgt die Alternative, „alle deklarieren ihr Einkommen“ statt „Quellenabzugsverfahren nur für abhängig Beschäftigte“, große Vorteile, wie z.B. den, dass auch Unselbstständige mitgestalten können, wie sie ihre Erlöse und Kosten über die Jahre verteilen. Liberale sollten verlangen, dass man alle Steuerbürger formal gleich behandelt, war doch der Grundgedanke des Liberalismus immer, dass man alle Bürger rechtlich gleich behandeln sollte, ungeachtet ihrer faktischen Ungleichheit.
4. Der große Bruder
Es gibt eine Art Rüstungswettlauf zwischen jenen, die Freiheitsrechte anderer bewusst verletzen, und denen, die sich und andere dagegen verteidigen möchten. Manche Liberale beschwören vorschnell den totalen Überwachungsstaat oder literarisch ausgedrückt (Orwell, 1948) – den „Großen Bruder“. Die Gefahr, dass der Staat auch als Überwacher übergroß werden kann, ist nicht zu leugnen. Aber die Durchsetzung des Rechts abzuschwächen, ist keine Antwort auf das Problem. Eine Stärkung der Gerichtsbarkeit in allen Phasen der Rechtsdurchsetzung scheint hier eher angemessen. Liberale sollten sich über politische Einflussmöglichkeiten auf Karrieren von Richtern sorgen. Das Berufsbeamtentum ist in diesem Falle vermutlich angemessen. Aber Überlegungen zur Kooptation von Richtern durch Richter und andere Mechanismen sollten erwogen werden. Es scheint jedenfalls besser, staatliche Rechtsdurchsetzung genau zu kontrollieren, als sie im Rüstungswettlauf mit möglichen Verletzern der Rechte anderer zu sehr zu beschränken.
5. Liberale Demokratie
Die politische Privilegierung von Partikularinteressen ist eine der Hauptsorgen liberaler Demokraten. Selbst wenn man Vorbehalte gegenüber der Möglichkeit von Gesetzesinitiativen wegen deren populistischem Missbrauchspotential hat, kann man immer noch für die weitgehende Möglichkeit von Veto-Referenden eintreten. Es spricht einiges insbesondere aus der Schweizer Erfahrung dafür, dass das zu einer zusätzlichen Sicherung gegen Privilegien für Einzelgruppen führen kann. Denkt man hingegen an den endemischen Missbrauch des kalifornischen Initiativrechtes, so muss man sich als Befürworter liberaler Rechtsstaatlichkeit vor dem Initiativrecht eher hüten (mag auch die Erfahrung der Schweiz mit dieser Institution wiederum eher positiv sein). Weitere Möglichkeiten wie die sogenannte „sun set“ legislation, die für Gesetze ein Verfallsdatum vorsieht oder die Notwendigkeit, Gesetze in einer Wahlperiode einzubringen, sie aber erst in der nachfolgenden beschließen zu dürfen, gehören ebenfalls auf die liberale Agenda, um der Privilegierung von Partikularinteressen entgegenzuwirken.
6. Der Bankrott des Bankrotts
Wer Gewinne privat für sich reklamiert, sollte auch für seine Verluste privat aufkommen. Wer den falschen Geschäftspartnern finanzielle Mittel gegen Zinsen überlässt, die er privat verbucht, sollte auch bei Nicht- oder unvollständiger Rückzahlung das privat verbuchen. Der unglückliche oder selbst verschuldete Bankrott gehört zur marktwirtschaftlichen Selektion wie externes und internes Firmenwachstum bei Erfolg. Natürlich zieht ein Bankrott viele Geschäftspartner, Mitarbeiter, Eigenkapitalgeber, Kreditgeber in Mitleidenschaft, was diese aber durch Vertragsklauseln, Sicherungsvorbehalte und dergleichen ausschließen oder zumindest begrenzen können. Eine Privilegierung der Großbankrotteure ist auf Dauer jedenfalls nicht mit gleicher rechtlicher Verantwortung zu vereinbaren.
7. Abschließend
Würde man heute in eine politische Partei eintreten und sich für die vorangehend skizzierten oder ähnliche Ideale einsetzen, würde man unweigerlich als Querulant abgestempelt (man beachte das politische Schicksal derer, die ein einfaches und damit transparentes Besteuerungssystem vorgeschlagen haben). Verwirrender und auch schmerzlicher ist es, dass auch die sogenannten Beiräte, z.B. von Ministerien, und mehr oder minder sachverständigen Gremien gern weiter in ihrer Funktion bleiben wollen und daher samtpfötig-taktisch agieren, um politischen Funktionsträgern nicht zu missfallen. Man hat, was Privilegien anbelangt, zudem zu oft systematisch den Bock zum Gärtner gemacht. Die sogenannten Sachverständigen sind in der Mehrzahl beihilfeberechtigte Beamte ohne Kranken- und Rentenversicherungspflicht. Interessant ist, dass sie zumindest ihre Gutachterhonorare deklarieren, statt sie erst durch Abzüge an der Quelle gekürzt zu erhalten.
Literaturverzeichnis
Buchanan, J.M. and Tullock, G. (1962). The Calculus of Consent. University of Michigan Press. Ann Arbor, Michigan.
Orwell, G. (1984). 1984 Neu übersetzt von Michael Walter. Ullstein, Frankfurt am Main.
- Der Preis der Gleichheit - 25. April 2013
- Wie liberales Denken gegenwärtig das Wesentliche übersieht! - 2. März 2013