Ordnungsruf
Denn sie wissen, was sie tun
Mindestlöhne zerstören die Marktwirtschaft

„The minimum wage law is most properly described as a law saying, ,Employers must discriminate against people who have low skills.“˜“ (Milton Friedman)

Der Zug ist nicht mehr aufzuhalten. Alle politischen Parteien setzen auf gesetzliche Mindestlöhne. Umstritten ist nur die Höhe. Für eine Mehrheit der Bürger sind Mindestlöhne gerecht. Dieser Weg führt in die Irre. Mindestlöhne sind weder gerecht noch effizient. Die „Mindestlohnhilfe“ für arme Erwerbsfähige ist wie Akupunktur mit der Gabel. Von einer Hilfe zur Selbsthilfe kann keine Rede sein. Die Abhängigkeit vom Staat nimmt weiter zu. Mindestlöhne zerstören Teile des Arbeitsmarktes. Sie sind arbeitsmarktpolitische Massenvernichtungswaffen. Einfacher Arbeit wird die materielle Existenzgrundlage entzogen. Der Slogan der CDU „Sozial gerecht ist, was Arbeit schafft“ klingt wie blanker Hohn. Und Mindestlöhne führen schnurstracks tiefer in die Planwirtschaft. Der Preismechanismus, das Herzstück der Marktwirtschaft, wird auf den Arbeitsmärkten noch stärker durch staatliche Lenkung ersetzt. Der marktwirtschaftlichen Ordnung droht der Infarkt.

Mindestlöhne in Deutschland

Ein gesetzlicher Mindestlohn existiert in Deutschland nicht. Das ist die offizielle Sprachregelung. Die Realität sieht allerdings etwas anders aus. Es gibt auch hierzulande Mindestlöhne, die ohne die Hilfe des Staates nicht denkbar wären. Es ist schon lange möglich, dass Tarifpartner einen Tarifabschluss vom Bundesarbeitsminister für allgemeinverbindlich erklären lassen. Das setzt allerdings eine Tarifbindung von mindestens 50 % voraus. In manchen Branchen, in denen die Tarifpartner schwach sind, wird diese Bedingung allerdings nicht erfüllt, mit wachsender Tendenz. Die Kartellbrüder auf Arbeitgeber- und Gewerkschaftsseite wollen diese weißen Flecken der Flächentarife mit gesetzlichen Mindestlöhnen tilgen. Solche Mindestlohnarbeitsverträge existieren gegenwärtig nur in vier Branchen (Friseure, Wach- und Sicherheitspersonal, Bäcker und Bandweber), allerdings nicht flächendeckend, sondern nur auf der Ebene einzelner Bundesländer.

Eine andere Variante gesetzlicher Mindestlöhne ermöglicht das Entsendegesetz. Damit wird eine europäische Entsende-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Es soll verhindert werden, dass Arbeitnehmer, die aus dem Ausland entsandt wurden, hier zu Löhnen ihrer Heimatländer arbeiten. Es wird von „Lohndumping“ gesprochen, das verhindert werden soll, obwohl es sich um Wettbewerb auf den Arbeitsmärkten handelt. Zunächst betraf es im Jahre 1996 nur einige Branchen des Baugewerbes. Später kamen unter der großen Koalition und in den ersten Jahren von Schwarz-Gelb weitere Bereiche hinzu, wie etwa die Abfallwirtschaft, die berufliche Weiterbildung und die Pflege. Gegenwärtig arbeiten zwölf Branchen mit fast 4 Mio. Arbeitnehmern unter dem wettbewerbswidrigen Entsendegesetz. Schließlich rundet das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz das institutionelle Arrangement von gesetzlichen Lohnuntergrenzen für die Branche der Zeitarbeit ab.

Die wichtigste Variante flächendeckender Mindestlöhne ist allerdings das Arbeitslosengeld II. Mit der Garantie einer steuerfinanzierten Grundsicherung wird eine faktische Lohnuntergrenze für ganz Deutschland eingeführt. Dieser „soziale Mindestlohn“ gilt für alle Branchen und Regionen in Deutschland. Signifikante regionale Abweichungen existieren nicht. Das ALG II ist der Nagel an dem die qualifikatorische Lohnstruktur aufgehängt ist. Es legt den Anspruchslohn fest, den Arbeitnehmer zumeist nicht bereit sind zu unterschreiten. Da die Leistungen des ALG II stark vom Familienstand abhängen, unterscheiden sich die individuellen Anspruchslöhne der Arbeitnehmer. Nur die Single-Haushalte liegen eindeutig unter den geforderten gesetzlichen Mindestlöhnen der rot-schwarz-grünen Parteien. Das ALG II verhindert allerdings nicht, dass Arbeitnehmer auch bereit sein können, zu einem Lohn unterhalb des sozialen Mindestlohns zu arbeiten. Ein gesetzlicher Mindestlohn würde diese Möglichkeit eliminieren, da er die notwendigen Arbeitsplätze vernichtet.

Anspruchslohn
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Die Parteien der rot-rot-grünen Opposition fordern flächendeckende, sektoral und regional einheitliche gesetzliche Mindestlöhne. Auch die Wendehälse der CDU sind nun für gesetzliche Mindestlöhne, allerdings sektoral und regional differenziert. Die Partei Ludwig Erhards spricht euphemistisch von einer „marktwirtschaftlich organisierten Lohnuntergrenze“. Eine opportunistische FDP fordert zwar keine gesetzlichen Mindestlöhne, ist allerdings wie immer gewillt, sich das Zugeständnis abkaufen zu lassen. Alle eint das Soziale: Ein gesetzlicher Mindestlohn soll garantieren, dass man von seiner eigenen Arbeit leben kann, zumindest wenn man Vollzeit arbeitet. Bei Löhnen von 5 Euro oder weniger ist das nicht der Fall. Die Stundenlöhne sollen kräftig erhöht werden. Die SPD fordert 8,50 Euro, die Grünen belassen es bei 7,50 Euro, die Linke macht es nicht unter 10 Euro. Bei der CDU sind differenzierte Sätze zwischen 6,89 und 7,79 Euro im Gespräch.

Distributive Eselei

Sind gesetzliche Mindestlöhne in der Lage, das reale Arbeitseinkommen auf ein sozial akzeptables Mindestniveau zu hieven? Das ist grundsätzlich möglich, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Es ist notwendig, dass das Produkt aus realem Lohnsatz und geleisteten Arbeitsstunden steigt. Für die Politik ist es kein Problem, den Lohnsatz mit einem gesetzlichen Mindestlohn zu erhöhen. Damit ist aber noch nicht sichergestellt, dass das Arbeitseinkommen steigt. Das wäre erst dann der Fall, wenn die Nachfrage der Unternehmen nach Arbeitskräften um weniger sinkt als die Löhne steigen. Gehen allerdings die nachgefragten Arbeitsstunden um mehr zurück als die Löhne steigen, erhöhen sich die Arbeitseinkommen nicht. Das erhoffte Verteilungsziel wird nicht erreicht. Auch nach der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes könnten sich die Menschen keinen auskömmlichen Lebensstandard ohne staatliche Unterstützung leisten.

Selbst wenn gesetzliche Mindestlöhne das Arbeitseinkommen erhöhen, kann das angestrebte distributive Ziel verfehlt werden. Die meisten Niedriglöhner leben nicht allein, sondern in einer zumeist nicht armen Familie. Nicht das individuelle, sondern das Haushaltseinkommen ist die relevante verteilungspolitische Zielgröße. Eine treffsichere Verteilungspolitik sollte sich am sogenannten bedarfsgewichteten Nettoäquivalenzeinkommen orientieren. Treffsicher ist eine solche Politik allerdings nur, wenn es ihr gelingt, den wirklich Bedürftigen zu helfen. Aber genau das ist mit Mindestlöhnen mehr als fraglich. Die Erfahrung zeigt, dass die meisten Niedriglöhner in Haushalten leben, die ein Haushaltseinkommen oberhalb der Armutsschwelle erzielen. Mindestlöhne sind also nur wenig treffsicher. Sie können sich grundsätzlich nicht an der individuellen Bedürftigkeit orientieren. Mit gesetzlichen Mindestlöhnen schießt die Politik verteilungspolitisch mit Schrot.

Ein gesetzlicher Mindestlohn ist noch aus einem anderen Grund verteilungspolitisch wenig effizient. In Deutschland existiert mit dem steuerfinanzierten Arbeitslosengeld II eine Grundsicherung für Erwerbslose. Verdient ein Niedriglöhner ein Arbeitseinkommen unterhalb des garantierten Existenzminimums hat er ergänzend Anspruch auf ALG II. Steigt der Stundenlohn, weil gesetzliche Mindestlöhne eingeführt werden und bleibt er dennoch weiter anspruchsberechtigt, wird ihm wegen sehr hoher Transferentzugsraten das meiste seines gestiegenen Erwerbseinkommens wieder weggenommen, weil es auf das ALG II angerechnet wird. Der Berliner Ökonom Ronnie Schöb hat in einer Beispielrechnung für einen Arbeitnehmer mit einem Stundenlohn von 5 Euro gezeigt, dass ein Mindestlohn von 7,50 Euro das Nettoeinkommen nur um wenig mehr als 4 % erhöht. Dafür fallen aber 90.000 bis 170.000 Arbeitsplätze für Arbeitnehmer mit einem Anspruch auf ALG II weg. Das ist ein hoher Preis für ein klein bisschen mehr „soziale Gerechtigkeit“.

Mit gesetzlichen Mindestlöhnen wird auch ein Grundpfeiler der Verteilungspolitik eingerissen. Märkten fällt es schwer, allen ein menschwürdiges Leben zu garantieren. Staatliche Umverteilung, die ein Existenzminimum garantiert, ist notwendig. Es ist die originäre Aufgabe des Sozialstaates, dieses öffentliche Gut bereitzustellen. Die finanziellen Lasten der Umverteilung sollen von der breiten Masse der Steuerzahler getragen werden, möglichst nach individueller Leistungsfähigkeit. Bei gesetzlichen Mindestlöhnen wird dieses Finanzierungsprinzip außer Kraft gesetzt. Nicht mehr die Steuerzahler, sondern einzelne Unternehmen, die es zufällig trifft, sollen die finanziellen Lasten der Umverteilung schultern. Die Verteilungspolitik wird privatisiert, der Staat will sich finanziell entlasten. Das ist weder effizient noch gerecht. Es ist beschäftigungspolitisch ineffizient, weil Unternehmen den finanziellen Lasten über Entlassungen ausweichen. Und es ist ungerecht, weil die Bedürftigen auf der Strecke bleiben. Letztlich fallen sie dem Sozialstaat als Arbeitslose doch wieder zur Last.

Allokative Nebenwirkungen

Es gibt bessere Instrumente der Umverteilung als gesetzliche Mindestlöhne. Ökonomen wissen seit langem, eine Politik der Umverteilung über die Preise ist unsinnig. Nicht nur die Treffsicherheit lässt zu wünschen übrig. Gesetzliche Mindestlöhne ähneln eher einem Schießen mit der Schrotflinte im Nebel auf variierende Ziele. Auch die versuchte Privatisierung der Verteilungspolitik ist wenig effizient. Es ist eine ökonomische Binsenweisheit, öffentliche Güter sollten über allgemeine Steuern finanziert werden. Ob es aber überhaupt zu positiven distributiven Effekten kommt, hängt entscheidend davon ab, wie die Beschäftigung auf Mindestlöhne reagiert. Das ist die beschäftigungspolitische Achillesferse einer Politik gesetzlicher Mindestlöhne. Dabei gilt grundsätzlich, dass Niedriglöhner nur eine Beschäftigung finden, wenn sich ihr Arbeitseinsatz rechnet. Steigen die (Mindest-)Löhne stärker als die Arbeitsproduktivität drohen Entlassungen.

Auf wettbewerblichen Arbeitsmärkten senken Mindestlöhne, die über den Marktlöhnen liegen, die Beschäftigung. Die höhere Arbeitslosigkeit torpediert die erhofften positiven Verteilungswirkungen. Bei einer ausreichend elastischen Arbeitsnachfrage geht das Arbeitseinkommen sogar zurück. Das mag zwar kurzfristig anders sein, schon mittelfristig ist dies aber der Fall. Die negativen Beschäftigungswirkungen müssen allerdings nicht eintreten, wenn Unternehmen auf dem Absatzmarkt marktmächtig sind. Dann können gesetzliche Mindestlöhne sowohl zu höheren Löhnen als auch mehr Beschäftigung führen. Allerdings tritt dies nur ein, wenn Arbeitnehmer relativ immobil sind und auf den Absatzmärkten wenig Wettbewerb herrscht. Tatsächlich sind Niedriglöhner sowohl beruflich als auch regional relativ wenig mobil. Der (Sozial-)Staat fördert diese Immobilität auch noch. Allerdings herrscht in den dienstleistungsintensiven Bereichen, in denen Niedriglöhner primär arbeiten, selbst auf lokaler Ebene meist ein intensiver Wettbewerb.

Das Paradigma monopsonistische Arbeitsmärkte ist empirisch ohne Belang. Damit gelten die Ergebnisse wettbewerblicher Arbeitsmärkte grundsätzlich weiter. Trotz Lohnuntergrenzen muss es dennoch nicht zu Entlassungen kommen. Höhere Mindestlöhne können durch Verzicht auf andere Lohnbestandteile, wie etwa Urlaubs-, Weihnachtsgeld oder betriebliche Lohnzuschläge, kompensiert werden. Auch können besser bezahlte Arbeitnehmer auf einen Teil ihres Lohnes verzichten und niedrig Qualifizierte subventionieren. Die Empirie spricht nicht für diesen Weg. Es ist auch denkbar, dass die Arbeitnehmer länger oder effizienter arbeiten. Tatsächlich wird der Parameter faktisch längerer Arbeitszeiten oft genutzt, wenn auch unter der Hand. Auch die Anreize, den Betrieb effizienter zu organisieren, nehmen zu. Arbeit wird stärker verdichtet. Reichen diese Maßnahmen nicht, können Unternehmen die Produktpreise erhöhen. Der Spielraum ist allerdings durch den Wettbewerb beschränkt. Eine höhere Inflation trifft aber Niedriglöhner stärker als andere. Sie fragen Güter, die mit viel einfacher Arbeit hergestellt werden, stärker nach als andere.

Wenn gesetzliche Mindestlöhne die realen Lohnstückkosten erhöhen, sind Entlassungen unvermeidlich. Ob dieser Fall eintritt, ist eine empirische Frage. An empirischen Untersuchungen mangelt es nicht. Allerdings sind die Ergebnisse durchwachsen. Mit der Card-Krueger-Schule und der Neumark-Wascher-Schule stehen sich zwei konträre empirische Ansichten gegenüber. Eines ist allerdings auch empirisch unbestritten: Höhere Mindestlöhne setzen Arbeitnehmergruppen mit geringer Qualifikation, wie etwa Jugendlichen, besonders zu. Das gilt nicht nur für die nachgefragte Beschäftigungsmenge, die sinkt, wenn die Mindestlöhne steigen und Jugendliche nicht davon ausgenommen werden. Es trifft auch auf die angebotene Arbeitsmenge zu. Jugendliche brechen die Schule eher ab, wenn die Mindestlöhne steigen. Das französische Beispiel bestätigt diesen empirischen Befund. Steigende Mindestlöhne haben die Beschäftigung von Jugendlichen und verheirateten Frauen signifikant verringert. Und noch etwas ist empirisch von Belang. In Deutschland arbeiten 45 % der Niedriglöhner in Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten. Der beschäftigungspolitische Aderlass von Mindestlöhnen trifft vor allem diese Unternehmen.

Politische Lohnfindung

Mit gesetzlichen Mindestlöhnen werden die ordnungspolitischen Weichen falsch gestellt. Die Preisbildung findet nicht mehr auf den (Arbeits-)Märkten, sondern in den Hinterzimmern von Politik und Tarifpartnern statt. Die Diskussion um gesetzliche Mindestlöhne hat an Schärfe gewonnen, seit die Tarifbindung der Flächentarife erodiert. Mit der Globalisierung nahm die wirtschaftliche Heterogenität zu. Das gilt für Branchen, Unternehmen und Arbeitnehmer. Zusätzlich macht ein qualitätsverzerrender technischer Fortschritt einfacher Arbeit das Leben schwerer. Eine größere Heterogenität setzt uniformen Flächentarifen zu, lässt spezifische betriebliche Arrangements der Lohnfindung wie Pilze aus dem Boden schießen und erhöht die Konflikte in der heterogeneren Gruppe der Arbeitnehmer. Die Tarifpartner, die traditionell die lohn- und tarifpolitischen Fäden in den Händen hielten, verlieren an Einfluss. In manchen Bereichen sind sie schon heute nur noch ein Randgruppe.

Die weißen Flecken der Tarifbindung, in denen nicht mehr die Tarifpartner, sondern die Betriebsparteien das Sagen haben, werden größer. Das gefällt weder Gewerkschaften noch Arbeitgeberverbänden. Ihr Einfluss schwindet, ihre Macht erodiert, der Wettbewerb gewinnt die Oberhand. Da kommen ihnen gesetzliche Mindestlöhne gerade recht. Sie sind Korsettstangen, die helfen sollen, die schwindende Tarifmacht zu stützen. Gewerkschaften hoffen, mit gesetzlichen Mindestlöhnen ihren Machtverlust durch anhaltenden Mitgliederschwund zu kompensieren und ihre höher qualifizierten Mitglieder vor gering qualifizierten Arbeitnehmern zu schützen. Arbeitgeberverbände plädieren oft im Interesse ihrer großen Mitglieder für Mindestlöhne, um die Markteintrittsbarrieren für Wettbewerber zu erhöhen. Es war etwa in deren Interesse, als der Arbeitgeberverband Postdienste mit ver.di im Jahre 2008 den Mindestlohn von 8 auf 9,80 Euro erhöhte. Der neue Wettbewerber, die PIN Group S.A., blieb auf der Strecke.

Mit der Einführung gesetzlicher Mindestlöhne – flächendeckend oder sektoral/regional differenziert – wird der Prozess der Lohnbildung politisiert. Nicht mehr die Märkte entscheiden, welcher Lohn bezahlt wird, sondern Kommissionen aus Politikern und Tarifpartnern kungeln Lohnuntergrenzen aus. Die Höhe gesetzlicher Mindestlöhne wird zum Spielball politischer Interessen. Ist erst einmal mit einer Lohnuntergrenze der Anfang gemacht, gibt es für Mindestlöhne nur eine Richtung, immer weiter nach oben. Die politischen Parteien werden sich in der Forderung überbieten, die Mindestlöhne weiter anzuheben. Über die negativen beschäftigungspolitischen Folgen wird hinweg gesehen. Und die Wähler bestärken sie in ihrer Meinung. Eine breite Mehrheit in der Bevölkerung ist noch immer der Meinung, dass gesetzliche Mindestlöhne gerecht seien. Die allenfalls gering eingeschätzten negativen beschäftigungspolitischen Kosten seien hinnehmbar.

Der Vorschlag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sektoral und regional differenzierte Lohnuntergrenzen einzuführen, ist kaum besser als der maximale Unsinn flächendeckender Mindestlöhne. Eine paritätisch besetzte Kommission der Tarifpartner soll Lohnuntergrenzen festlegen, die der Staat exekutiert. Solche Untergrenzen sollen für Branchen gelten, in denen kein tariflichvertraglich festgelegter Lohn existiert. Der Kommission steht es frei, die Mindestlöhne nach Branchen und Regionen zu differenzieren. Euphemistisch ist von einer „marktwirtschaftlich organisierten Lohnuntergrenze“ die Rede. Das ist Etikettenschwindel. Tatsächlich wird die Preisbildung des Marktes durch die Preissetzung von Funktionären und Politikern ersetzt. Auch wenn solche differenzierten Mindestlöhne besser auf branchenspezifische Besonderheiten eingehen können, bleibt das Grundproblem bestehen: Eine Politisierung der Lohnfindung. Die negativen Erfahrungen in der Weimarer Republik mit politischen Löhnen sollten uns eine Warnung sein.

Deutscher EITC

Ein gesetzlicher Mindestlohn ist ein Rohrkrepierer. Er löst nicht nur das verteilungspolitische Problem geringer Arbeitseinkommen nicht, er hat auch fatale beschäftigungspolitische Nebenwirkungen. Von einem solchen Eingriff in den Prozess der Preisbildung auf den Arbeitsmärkten ist deshalb dringend abzuraten. Es ist ein alter Hut, dass es allokativ nicht gut tut, wenn die Politik versucht, distributive Ziele über die Preise zu erreichen. Der niederländische Nobelpreisträger Jan Tinbergen hat schon vor langer Zeit darauf hingewiesen, dass Wirtschaftspolitik nur effizient sein kann, wenn für jedes wirtschaftspolitische Ziel auch ein eigenständiges Instrument zur Verfügung steht. Daraus erwuchs die Erkenntnis, dass Allokation und Verteilung so gut es geht voneinander zu trennen sind. Eine Subjektförderung ist einer Objektförderung immer vorzuziehen. Bedürftigen sollte nicht über Mindestlöhne, sondern über staatliche Transfers geholfen werden.

Den gradlinigsten Weg gehen die USA mit dem System des „Earned Income Tax Credit“ (EITC). Arbeitsfähige Bedürftige erhalten staatliche Unterstützung, wenn sie bereit sind, eine angebotene Arbeit aufzunehmen. Das geringe Arbeitseinkommen von Niedriglöhnern wird bis zu einer bestimmten Grenze mit steuerlich finanzierten Transfers des Bundes und der Bundesstaaten aufgestockt. Eine solche Lösung ist distributiv treffsicher und transparent. Allokativ hat sie den Vorteil, dass die individuellen Arbeitsanreize trotz staatlicher Transfers weitgehend intakt bleiben. Die in der Weltwirtschaftskrise eingeführten gesetzlichen Mindestlöhne heben dieses Konzept nicht aus den Angeln, wenn sie für die große Masse der gering Qualifizierten nicht „bindend“ sind. Das war für in den USA lange Zeit der Fall, weil sie relativ niedrig waren. Der gegenwärtige Versuch der Demokraten, die realen Mindestlöhne spürbar zu erhöhen, würde die Schlagkraft des EITC schwächen.

Die lupenreine Lösung eines EITC scheidet für Deutschland aus. Wie überall in Europa dominiert auch hierzulande die Vorstellung, dass der Staat allen Bedürftigen ein Existenzminimum garantieren muss. Das gilt unabhängig davon, ob erwerbsfähige Arbeitnehmer einer Arbeit nachgehen oder nicht. Das ALG II ist das Instrument. Es stockt niedrige Arbeitseinkommen auf. Das ist verteilungspolitisch sinnvoll. Allerdings hat es einen beschäftigungspolitischen Pferdefuß, den relativ hohen Anspruchslohn. Dieser Nachteil ließe sich verringern, wenn die Regelsätze im ALG II niedriger angesetzt würden und die prohibitiv hohe Transferentzugsrate spürbar gesenkt würde. Das würde die Anspruchslöhne reduzieren, die qualifikatorische Lohnstruktur weiter auffächern und mehr Arbeitsplätze im Bereich geringer Qualifikationen schaffen. Es würde aber auch die Anreize arbeitsloser Arbeitnehmer stärken, eine angebotene Arbeit aufzunehmen.

In einer so reformierten Grundsicherung für Erwerbslose wäre ein „bindender“ gesetzlicher Mindestlohn kontraproduktiv. Der Anspruchslohn fiele zu hoch aus, Arbeitsplätze im unteren Qualifikationssegment würden vernichtet. Damit würde Arbeitnehmern, die dem Staat nicht zur Last fallen wollen, die Möglichkeit genommen, zu einem geringeren Lohn als dem Mindestlohn zu arbeiten. Eine effiziente Grundsicherung und gesetzliche Mindestlöhne sind also wie Feuer und Wasser. Ohne einen Mindestlohn bleibt allerdings ein Problem. Die Unternehmen schaffen zwar neue Arbeitsplätze. Es ist aber denkbar, dass sie einen Teil der Lohnkosten auf den Staat abwälzen. Das gilt allerdings nur bei schwachem Wettbewerb um Arbeitskräfte. Ein gesetzlicher Mindestlohn könnte helfen, dieses Problem in den Griff zu bekommen. Seine beschäftigungsvernichtenden Effekte sprechen aber gegen einen solchen Einsatz. Mögliche Mitnahmeeffekte von Unternehmen sind wohl der unvermeidliche Preis wirksamer verteilungspolitischer Aktivitäten. Der Zielkonflikt zwischen Allokation und Verteilung lässt sich nicht gänzlich aufheben.

Fazit

Es ist völlig richtig, was Rainer Brüderle vor einiger Zeit gesagt hat: „Mindestlöhne sind maximaler Unsinn“. Vielleicht erinnert er sich an diese Worte, wenn die FDP ihre temporär endgültige Position festlegt und die schwarz-gelbe Koalition über die Einführung gesetzlicher Mindestlöhne (Lohnuntergrenzen) entscheidet. Höchstwahrscheinlich wird er aber die ordnungspolitische Seele der FDP ein weiteres Mal verkaufen. Gesetzliche Mindestlöhne taugen nicht, Armut zu bekämpfen. Sie sind eine Strafsteuer auf gering Qualifizierte und fördern von Gesetzes wegen die Schwarzarbeit. Mit Mindestlöhnen schwinden die Chancen der Schwächeren in unserer Gesellschaft, einen legalen Arbeitsplatz zu finden. Ein selbstbestimmtes (Arbeits-)Leben rückt für sie in weite Ferne. Gesetzliche Mindestlöhne sind ein Anschlag auf die marktwirtschaftliche Ordnung. Die Preisbildung auf privaten Märkten wird durch die Preissetzung kollektiver Politik ausgehebelt. Freie individuelle Entscheidungen werden durch kollektive Kungeleien mit Zwangscharakter ersetzt. Das ist der Weg in die Knechtschaft, vor dem Friedrich August von Hayek immer wieder gewarnt hat.

Literatur:

Card, David und Alan Krueger (1995), Myth and Measurement: The New Economics of the Minimum Wages. Princeton, NJ

Neumark, David und William Wascher (2008), Minimum Wages. Cambridge, MA

Weitere Beiträge des Autors zum Thema „Lohnunter- und -obergrenzen“:

Norbert Berthold: Die Wendehälse der CDU. Mindestlöhne statt Marktwirtschaft

Norbert Berthold: Eine unendliche Geschichte. Mindestlöhne, Arbeitslosigkeit und Strukturwandel

Norbert Berthold: Gesetzliche Mindestlöhne – wehret den Anfängen

Norbert Berthold: Manager, Stars und Gehaltsobergrenzen

36 Antworten auf „Ordnungsruf
Denn sie wissen, was sie tun
Mindestlöhne zerstören die Marktwirtschaft

  1. „A strong consensus finds that large increases in low-skilled immigration have little effect on low-skilled native wages. David Card himself is a major contributor here, most famously for his study of the Mariel boatlift. These results imply a highly elastic demand curve for low-skilled labor, which in turn implies a large disemployment effect of the minimum wage.“ Bryan Caplan in seinem Post „The Myopic Empiricism of the Minimum Wage“

  2. „To keep constant the damage from the federal minimum wage, the federal minimum wage needs not an increase but an automatic reduction over the next couple of years in order for it to stay in parallel with market wages.“ Casey B. Mulligan in dem Post „Hidden Costs of the Minimum Wage“

  3. Jonathan Meer und Jeremy West zeigen in einem neuen Papier empirisch, dass Mindestlöhne das Netto-Arbeitsplatzwachstum negativ beeinflussen. Mindestlöhne haben damit längerfristig auch Einfluss auf die Beschäftigung.

  4. „The District of Columbia City Council recently passed an ordinance that would raise the District’s minimum wage to $12.50 per hour, but that would apply only to large retailers. In response, Wal-Mart announced that it would no longer build three of the stores it had planned to open in the city. This sort of response is precisely the type of effect that we found in our study: a reduction of job creation, not a loss of existing jobs. Minimum-wage policies may not cause an immediate shock to employment, as is often feared, but a reduction in the rate of net job growth. This effect is all the more insidious for being difficult to detect. Employment growth is slowed, but more importantly, the long-run prospects for individuals are damaged, as they are delayed in the opportunity to develop skills and work experience – to grasp that crucial first rung on the career ladder.“ Jonathan Meer, Jeremy West in ihrem Beitrag „The minimum wage and employment dynamics“ in VoxEU vom 10. September 2013

  5. „A sturdy hike in the minimum wage, in today’s economy, is basically an industrial policy subsidizing the transition to low-skill service industry automation.“ Das ist die Quintessenz eines lesenswerten Posts von John Cochrane zu Mindestlöhnen.

  6. „Gegenwärtig erhalten ein Sechstel der Arbeitnehmer Stundenvergütungen von weniger als 8,50 €. Ein recht hoch angesetzter allgemeiner Mindestlohn dürfte Auswirkungen auf das gesamte Tarifgefüge haben und könnte weitere Lohnanhebungen anstoßen. Mit dem Argument, das Verdienstniveau von Arbeitnehmern, die derzeit vorwiegend in tariffreien Zonen zu niedrigen Löhnen arbeiten, soweit anzuheben, dass kein ergänzender Bezug von Sozialleistungen nötig ist, finden sozialpolitische Ziele Eingang in die Bemessung tariflicher Entlohnung, die bislang primär nach qualifikatorischen und branchenspezifischen Gesichtspunkten von den Sozialpartnern vorgenommen wird. Die gesetzliche Vorgabe einer allgemeinen Lohnuntergrenze stellt einen beträchtlichen Eingriff in die seit Jahrzehnten bestehenden Lohnfindungsstrukturen dar, der mit erheblichen Beschäftigungsrisiken verbunden sein kann.“ Monatsbericht der Deutschen Bundesbank, November 2013, S. 8

  7. „We revisit the minimum wage-employment debate, which is as old as the Department of Labor. In particular, we assess new studies claiming that the standard panel data approach used in much of the “new minimum wage research“ is flawed because it fails to account for spatial heterogeneity. These new studies use research designs intended to control for this heterogeneity and conclude that minimum wages in the United States have not reduced employment. We explore the ability of these research designs to isolate reliable identifying information and test the untested assumptions in this new research about the construction of better control groups. Our evidence points to serious problems with these research designs. Moreover, new evidence based on methods that let the data identify the appropriate control groups leads to stronger evidence of disemployment effects, with teen employment elasticities near −0.3. We conclude that the evidence still shows that minimum wages pose a tradeoff of higher wages for some against job losses for others, and that policymakers need to bear this tradeoff in mind when making decisions about increasing the minimum wage.“
    Abstract des NBER-Working Paper „Revisiting the Minimum Wage-Employment Debate: Throwing Out the Baby with the Bathwater?“ von David Neumark, J.M. Ian Salas, William Wascher

  8. Greg Mankiw erklärt in einem Kommentar für die NYT, warum die notwendige Hilfe für arbeitende Arme über ein System des EITC effizienter und gerechter ist als eine Erhöhung der gesetzlichen Mindestlöhne.

  9. „Economists Joseph J. Sabia and Richard V. Burkhauser examined the effects of state minimum wage increases between 2003 and 2007 and reported that they found no evidence the increases lowered state poverty rates.

    Further, they calculated the effects of a proposed increase in the federal minimum wage to $9.50 on workers then earning $5.70 (or 15 cents less than the minimum in March 2008) to $9.49. They found that if the federal minimum wage were increased to $9.50 per hour:
    . Only 11.3 percent of workers who would gain from the increase live in households officially defined as poor.
    . A whopping 63.2 percent of workers who would gain were second or even third earners living in households with incomes equal to twice the poverty line or more.
    . Some 42.3 percent of workers who would gain were second or even third earners who live in households that have incomes equal to three times the poverty line or more.

    This is from my short piece, „Most of the Benefits of a Minimum Wage Increase Would Not Go to Poor Households,“ National Center for Policy Analysis, January 13, 2014.

    Later in the piece, I report Sabia and Burkhauser’s finding that if one takes account of even small disemployment effects of the minimum wage, one finds, of course, an even smaller effect on reducing poverty.

    Finally, I point out something that Professor Burkhauser agreed with in correspondence:

    This estimate overstates the gains to households from increasing the minimum wage. Why? Because, to the extent they are able, employers will offset the higher minimum wage by reducing non-money components of worker compensation. Burkhauser notes that such an effect will not show up in the government data because the data do not measure these non-money parts of the compensation package. But that is small comfort to those who would find themselves with higher-paying but reduced-benefit jobs.“

    Kommentar von David Henderson in: EconLog

  10. „Once fully implemented in the second half of 2016, the $10.10 option would reduce total employment by about 500,000 workers, or 0.3 percent, CBO projects (see the table below). As with any such estimates, however, the actual losses could be smaller or larger; in CBO’s assessment, there is about a two-thirds chance that the effect would be in the range between a very slight reduction in employment and a reduction in employment of 1.0 million workers.

    The increased earnings for low-wage workers resulting from the higher minimum wage would total $31 billion, by CBO’s estimate. However, those earnings would not go only to low-income families, because many low-wage workers are not members of low-income families. Just 19 percent of the $31 billion would accrue to families with earnings below the poverty threshold, whereas 29 percent would accrue to families earning more than three times the poverty threshold.“

    aus: Congressial Budget Office: The Effects of a Minimum-Wage Increase on Employment and Family Income

  11. „Does crime respond to changes in the minimum wage? A growing body of empirical evidence indicates that increases in the minimum wage have a displacement effect on low-skilled workers. Economic reasoning provides the possibility that disemployment may cause youth to substitute from legal work to crime. However, there is also the countervailing effect of a higher wage raising the opportunity cost of crime for those who remain employed. We use the National Longitudinal Survey of Youth 1997 cohort to measure the effect of increases in the minimum wage on self-reported criminal activity and examine employment–crime substitution. Exploiting changes in state and federal minimum wage laws from 1997 to 2010, we find that workers who are affected by a change in the minimum wage are more likely to commit crime, become idle, and lose employment. Individuals experiencing a binding minimum wage change were more likely to commit crime and work only part time. Analyzing heterogeneity shows those with past criminal connections are especially likely to see decreased employment and increased crime following a policy change, suggesting that reduced employment effects dominate any wage effects. The findings have implications for policy regarding both the low-wage labor market and efforts to deter criminal activity.“

    Abstract des Papiers „The Minimum Wage and Crime“ von Andrew Beauchamp and Stacey Chan

  12. „Die Bundesrepublik Deutschland startet 2015 ein riskantes sozialpolitisches Experiment, bei dem sämtliche Risikoabwägungen außer Acht bleiben. Der Mindestlohn macht umverteilende Maßnahmen von privaten Entscheidungen abhängig und gefährdet gerade damit die sozialpolitischen Ziele, die die große Koalition in ihrem Koalitionsvertrag selbst festgeschrieben hat. Der Mindestlohn führt weder zu einer gerechteren Verteilung noch entlastet er die Staatskasse, dafür aber gefährdet er Arbeitsplätze und die Chancen, aus der Arbeitslosigkeit wieder zurück in den Arbeitsmarkt zu finden. Dies wird auch die Bundesregierung über kurz oder lang erkennen. Wie wird sie darauf reagieren? Es ist kaum denkbar, dass sie den Mindestlohn wieder abschaffen wird. Ebenso wenig ist vorstellbar, dass sie einer Mindestlohnkommission folgen wird, wenn diese sich angesichts der nachteiligen Beschäftigungswirkungen für eine Absenkung oder Differenzierung des Mindestlohns aussprechen würde. Viel wahrscheinlicher ist, dass sie dem Beispiel Frankreichs folgen und damit beginnen wird, den Mindestlohn massiv zu subventionieren, um wenigstens so die Arbeitskosten an der Produktivität zu orientieren und so die negativen Beschäftigungseffekte einzudämmen. Mit solch einem Schritt ist spätestens in der nächsten Legislaturperiode zu rechnen. Am Ende zahlen dann nicht nur diejenigen für den Mindestlohn, die durch ihn ihre Arbeit oder die Hoffnung auf Arbeit verloren haben, sondern auch der Steuerzahler.“
    Ronnie Schöb, Anmerkungen zum flächendeckenden Mindestlohn, in: Ifo-Schnelldienst 2/2014, S. 7

  13. Auch in den USA gibt es erbitterten Streit über die Höhe des Mindestlohnes. Es gibt eine Reihe von Ökonomen, die für eine spürbare Erhöhung plädieren. Ebenso viele sind halten einen solchen Schritt allerdings für Teufelszeug.

  14. „Wenn es schlecht läuft, schadet der Mindestlohn aber denjenigen, denen er helfen soll: den Schwächsten am Arbeitsmarkt. Er kann nämlich durchaus Jobs kosten. Dann steigen die Einkommen einiger Geringverdiener nicht, sondern fallen. Wichtig ist dabei die Höhe des Mindestlohns. Um 8,50 Euro zu erreichen, muss der Lohn der betroffenen Arbeitnehmer durchschnittlich um 37 Prozent angehoben werden. Auf einen Schlag. Ob das gut geht? Fast alle Arbeitsmarktexperten hatten geraten, mit einer niedrigeren Lohnvorgabe zu beginnen, zumindest im Osten. Doch die große Koalition schlug die Warnungen in den Wind.“
    in: „Mindestlohn: Mindestens zweifelhaft“ von Kolja Rudzio

  15. „Insgesamt sollte man sich also von «bahnbrechenden» Studien à la Card und Krueger nicht beeindrucken lassen. Die ökonomische Logik hat keineswegs ausgedient: Beträchtliche Mindestlöhne schaden der Beschäftigung und setzen gerade denjenigen zu, deren Chancen am Arbeitsmarkt wegen schlechter Qualifikationen und mangelnder Erfahrung ohnehin schon gering sind.“
    Christoph Eisenring: Debatte um Mindestlöhne. Zweifelhafter Ruhm einer «bahnbrechenden» Studie aus den USA, in: NZZ vom 23. April 2014

  16. Ronnie Schöb und Andreas Knabe:
    „Experiment mit ungewissem Ausgang“: Ökonomen warnen, dass der Mindestlohn zum Abbau von bis zu 570.000 Arbeitsplätzen führen wird. Die betroffenen Branchen wollen Mehrkosten an Kunden weitergeben.
    in: Die Welt vom 3. Dezember 2014

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