Ordnungsruf
Landesbanken privatisieren!

In der aktuellen Diskussion um die Landesbanken in Deutschland, die in der Krise massives Staatsversagen dokumentieren, geht es unter anderem  um „Konsolidierung“, „Neustrukturierung“ oder auch „Fusionierung“, die als Schlagwörter für die bis 2010 angestrebte Neuordnung des Landesbanken-Sektors eine Rolle spielen.


Politische Überlegungen in diese Richtung übersehen, daß vielmehr die Abschaffung des Instituts der Landesbanken auf der Agenda stehen muß, weil diese Staatsbanken kein ordnungspolitisch zu rechtfertigendes Geschäftsmodell besitzen und deshalb volkswirtschaftlichen Schaden anrichten:

1. Die Etablierung von Landesbanken diente vornehmlich dem Ziel, den Länderregierungen Kredite zu – gegenüber den Marktbedingungen – günstigeren Konditionen zu verschaffen. Dies war möglich aufgrund der mit der staatlichen Gewährträgerhaftung verbundenen künstlichen Erhöhung der Eigenkapitalquoten, die zum partiellen Crowding-out von nichtstaatlichen durch landeseigene Banken in speziellen Geschäftssegmenten führte.

2. Die mit diesem institutionellen Arrangement verbundene Verzerrung der Struktur des Bankenmarktes zugunsten der Landesbanken und zum Wettbewerbsnachteil nichtstaatlicher Geschäftsbanken fand bekanntlich ihr prinzipielles Ende mit der von der EU im Juli 2005 verordneten Aufhebung der staatlichen Gewährträgerhaftung.

3. Damit entfiel das zentrale Geschäftsmodell der Landesbanken. Spätestens dann hätten sie deshalb aus systemischen Gründen abgeschafft, d. h. entstaatlicht, also privatisiert werden müssen.

4. Die daraufhin jedoch erfolgte Konzentration der Landesbankaktivitäten auf substitutive Geschäftsfelder im In- und Ausland führte zu ihren nunmehr bekannt gewordenen Risiko-Engagements, deren Verluste (vor allem) über die Länderhaushalte letztlich die Steuerzahler schwer belasten.

5. Sie sind es (neben den Sparkassen), die die Kosten des Widerstands der Länderregierungen gegen Privatisierungen „ihrer“ Landesbanken tragen, die für die Landespolitiker ein Statussymbol bedeuten, lukrative Posten  und – wenigstens in guten Zeiten – die Hoffnung auf Dividende versprechen.

6. Der Wegfall des zentralen Geschäftsmodells der Landesbanken in Kombination mit dem massiven Versagen ihrer politisch besetzten Vorstände und Aufsichtsräte zeigt, daß die Institution der Landesbanken obsolet ist: Sie ist ein ordnungspolitischer Fremdkörper, der volkswirtschaftlich zu kostspielig ist, um ihn nicht endgültig seiner Staatlichkeit zu entkleiden, also zu privatisieren.

7. Der Staat braucht grundsätzlich keine eigenen Banken und schon gar nicht solche, die ökonomische Rationalität und professionelles Banken-Know how durch (partei)politisches Wollen ersetzen.

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