Der australische Philosoph Peter Singer, dessen Thesen international breit diskutiert werden, ist an die Universität Paderborn eingeladen worden, um dort am 17. Juni über Tierethik zu sprechen. Eigentlich sollte sich die Universität Paderborn glücklich schätzen, einen Vortrag eines international bedeutenden praktischen Ethikers zu diesem wichtigen Thema anbieten zu können. Insofern ist es überraschend, dass sich Widerstand gegen den Vortrag regt. Da die Auseinandersetzungen um Peter Singer zumal in Deutschland eine sehr unrühmliche Geschichte haben (vgl. Anstötz et al 1997), musste man zwar mit Merkwürdigkeiten rechnen. Dazu, dass sich die Verantwortlichen des Faches Philosophie davon nicht in vorauseilendem Gehorsam beeindrucken ließen und von ihrem selbstverständlichen Recht zur freien akademischen Diskussion Gebrauch machten, muss man sie nachdrücklich beglückwünschen. In der Wahrnehmung eines solchen Rechtes von politischer Seite eine Provokation sehen zu wollen, zeigt ein mangelndes Rechtsstaatsverständnis des provozierten Politikers und ist der eigentliche „Aufreger“.
Si tacuisses (hättest Du doch geschwiegen)!
Ausgerechnet der Vorsitzende des Innenausschusses des nordrhein-westfälischen Landtages, der paderborner CDU-Landtagsabgeordnete Daniel Sieveke, kritisiert die Universität Paderborn für deren rechtskonformes Verhalten. Wiewohl Mitglied einer glaubwürdig rechtsstaatstragenden Partei, hat er eine Pressemitteilung herausgegeben, die nicht nur unklug ist, sondern Rechtsbrüche geradezu provozieren muss. Herr Sieveke, wünscht sich — wie es in seiner Presseerklärung heißt „zukünftig etwas mehr Fingerspitzengefühl bei der Auswahl von Gastrednern an unseren Paderborner Fakultäten und eine leitende und lenkende Hand des Präsidiums in solchen Fragen.“
Das kann man fast als Aufforderung werten, das Präsidium der Universität möge seine Kompetenzen in inhaltlichen Fragen der Lehre und Forschung überschreiten. Den Vorstellungen Sievekes entsprechende lenkende und leitende Eingriffe des Präsidiums würden gewiss dem Geist akademischer Freiheit widersprechen. Dabei ist nicht ein Grundrecht von Peter Singer betroffen. Es geht insoweit überhaupt nicht um Peter Singer, sondern allein darum, dass Angehörigen einer deutschen Hochschule das selbstverständliche Recht der freien Diskussion mit einem international anerkannten Kollegen beschnitten werden soll.
Damit keine Missverständnisse entstehen, Herr Sieveke wendet sich nicht dagegen, dass über Tierethik gesprochen wird. Er wendet sich dagegen, dass Peter Singer als Person sprechen darf, weil er zu anderen Themen extreme Thesen vertreten hat.
Peter Singer vertritt die durchaus auch in der katholischen Kirche anerkannte und mit guten Gründen vertretene These, dass mit Blick auf den Lebensschutz die Geburt eine eher willkürliche Grenzziehung darstellt. Die katholische Kirche zieht daraus den Schluss, dass keinerlei auf die direkte Tötung gerichtete Abtreibung erlaubt sein soll. Singer geht ebenfalls von der Voraussetzung, dass die Grenzziehung willkürlich sei. Er schließt aber, dass man dann, wenn Abtreibung von Embryonen und Föten wegen deren voraussichtlicher Behinderung erlaubt ist, man schwerst-behinderte Kleinkinder auch noch wenige Tage nach der Geburt ebenfalls töten dürfen müsse.
Beides, die Thesen der katholischen Kirche und die Ansichten Singers sind extrem, weil sie jeweils konsequent einer Logik folgen. Auch wenn man ein solchen Extremen abgeneigter Zeitgenosse ist, wird man ein Interesse daran haben, die Argumente beider Seiten hören zu können, um sich eine fundierte Meinung gerade im Widerstreit der Argumente bilden zu können. Deshalb, so meinen die Anhänger der freien Auseinandersetzung, müssen auch kontroverse Themen — zumal in einem universitären, kritischer Auseinandersetzung gewidmeten Kontext — umfassend und ohne Denk- und Redeverbote diskutiert werden dürfen.
Darf man über alles reden?
Eigentlich spräche sehr viel dafür, mit Singer über dessen Auffassungen zur Tötung behinderter Neugeborener zu sprechen. Das muss an deutschen Universitäten ebenso selbstverständlich möglich sein, wie in anderen zivilisierten Ländern. Aber im Fall der inkriminierten Vortragseinladung von Peter Singer geht es nicht darum, seine Thesen zur Früh-Euthanasie zu diskutieren. Dem Gegner der Vortragseinladung geht es im vorliegenden Fall nicht darum, die Diskussion von Abtreibung und Euthanasie zu verhindern. Es geht ihm darum, nicht mehr zuzulassen, dass man jemanden, der unliebsame Thesen vertreten hat, zu ganz anderen Themen hören kann.
Willkommen in Absurdistan: Weil Peter Singer einmal für Früh-Euthanasie eintrat, darf er auch nicht mehr über Tierethik reden? Aristoteles trat ebenfalls für Früh-Euthanasie ein, darf man über ihn an deutschen philosophischen und theologischen Fakultäten nicht mehr diskutieren?
Natürlich weiß Herr Sieveke, dass er sich auf abschüssigem Terrain befindet. Deshalb beeilt er sich festzustellen: „Provokation ist manchmal wichtig, um auf sich aufmerksam zu machen oder Missstände anzuprangern. Sie ist aber stets dann zu verurteilen, wenn allgemein anerkannte ethische Grundsätze, wie der Schutz des Lebens, infrage gestellt werden.“
Was heißt hier allgemein anerkannte ethische Grundsätze? Die unselige Bezugnahme auf das Sittengesetz in Art. 2 GG wurde auch dazu missbraucht, um im Jahre 1957 die Aufrechterhaltung der Strafbarkeit homosexueller Beziehungen für verfassungskonform zu erklären. Dürfen wir wirklich darauf vertrauen, dass unsere heutigen moralischen Ansichten auch unsere künftigen sein werden?
Es ist keineswegs so, dass alle Deutschen den Schutz des Lebens im Sinne von Herrn Sieveke für ein hohes Gut halten. Im Falle der aktiven Sterbehilfe sind sogar Mehrheiten nicht seiner katholischen Meinung. Weltanschaulich gefestigte Kreise haben eine angemessene Reform der entsprechenden Regeln im deutschen Bundestag kürzlich zu verhindern gewusst. Aber immerhin hat man das Thema noch offen dort und in der Öffentlichkeit diskutieren dürfen.
Herr Sieveke versucht es noch mit einer anderen Art von Argument: „Wenn künftig einmal Holocaustleugner, erklärte Antisemiten oder Hassprediger jedweder Couleur Einlass begehren als Gastredner in die Hörsäle, dann ist das Geschrei groß, aber wer sollte es ihnen unter Verweis auf die hohen Hürden der Freiheit und Forschung verwehren?“ Diese Passage ist schief ausgedrückt. Sie macht aber nur Sinn, wenn Herr Sieveke meint, dass man die grundgesetzlichen hohen Hürden der Freiheit und Forschung niedriger machen sollte, damit man z.B. Gastredner von einem Vortrag an Universitäten leichter ausschließen kann. Meint er das wirklich?
Selbstverständlich ist Herr Sieveke kein Verfassungsfeind, wenn er für eine Änderung der Verfassung im Rahmen der Änderungsregeln dieser Verfassung eintreten sollte. Solche Wüsche zu äußern ist sein gutes Recht. Wünsche nach einer Verfassungsänderung muss man gerade auch als Politiker anmelden können. Ob der Abgeordnete Sieveke mit seinen Ausführungen eine solche allgemeine Diskussion über grundgesetzliche Freiheiten anregen wollte, muss allerdings bezweifelt werden. Er konnte es sich wohl mangels von Argumenten nur nicht verkneifen, Peter Singer in eine Reihe mit Hasspredigern, Antisemiten und Holocaustleugnern zu stellen.
Natürlich gibt es keinen Grund, Herrn Sieveke für einen Antisemiten zu halten. Er läßt es einfach an persönlichem Anstand und rechtsstaatlichem Verständnis fehlen. Da Peter Singer zu einem ganz anderen Thema als den von Herrn Sieveke inkriminierten Thesen eingeladen wurde, kann man die Angriffe nicht anders als persönlich werten. Das ist politisch unklug und persönlich geschmacklos.
Versöhnlicher möchte ich hinzufügen, dass ich persönlich Verständnis dafür habe, dass man wie Herr Sieveke in Aufregung geraten kann, wenn man sich mit Angriffen auf tiefe innere Überzeugungen konfrontiert sieht. Das geht mir auch so, wenn es um Rechtsstaatlichkeit und Freiheit geht; aber ich versuche, ausschließlich intolerant gegenüber den Intoleranten zu sein. Die Freiheit der Rede würde ich aus solchen Gründen nur einschränken wollen, wenn das zur unmittelbaren politischen Gefahrenabwehr notwendig ist (vgl. für eine lehrreiche Darstellung der Geschichte des first amendment, das sich gegenwärtig im Lügenland Trumpistan bewährt, Lewis 2010). Von einer unmittelbaren Gefahr für rechtsstaatliche Prinzipien kann man aber im vorliegenden Fall eines Vortrages zur Tierethik kaum ausgehen. Der Forderung nach „mehr Fingerspitzengefühl“, mit der der Bericht über seine Ausführungen (s.u. link) überschrieben ist, sollte Herr Sieveke vielleicht auch persönlich und vor allem als Politiker nachzukommen suchen.
Referenzen
Zum Abgeordneten Sieveke
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_I/I.1/Abgeordnete/abgeordnetendetail.jsp?k=01590
https://www.heggemannmedien.de/index.php/start-pj/item/3088-mehr-fingerspitzengefuehl.html
Zu Hintergründen der Auseinandersetzung um Peter Singer
Anstötz, Christoph, Rainer Hegselmann, and Hartmut Kliemt (Hrsg.) 1997(2). Peter Singer in Deutschland. Zur Gefährdung Der Diskussionsfreiheit in der Wissenschaft. Frankfurt et al.: Peter Lang.
http://wirtschaftlichefreiheit.de/wordpress/?p=22156
Lewis, Anthony. 2010. Freedom for the Thought That We Hate: A Biography of the First Amendment. New York; NY: Basic Books.
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