Gastbeitrag
Eine „Übergewinnsteuer“ ist ein sehr zweifelhaftes Instrument

Der russische Krieg gegen die Ukraine ist nach der Corona-Pandemie das zweite „Once in a lifetime“-Ereignis innerhalb von nur zwei Jahren. Für die Wirtschaft haben beide Ereignisse einschneidende Folgen – konjunkturell, aber auch strukturell. Beide Krisen haben einzelne Unternehmen und ganze Branchen zum Teil massiv getroffen.  In beiden Fällen gibt es aber auch Krisenprofiteure, denen unverhofft hohe Gewinne in die Kassen gespült werden. Während der Pandemie profitierten Impfstoffhersteller, Versandhändler und andere, heute sind es Rüstungsunternehmen oder Anbieter regenerativer Energien.

Gewinner und Verlierer haben eines gemeinsam: Ihr wirtschaftlicher Erfolg bzw. Misserfolg war oder ist maßgeblich vom Faktor Zufall bestimmt. Die Pandemie und der Krieg bedeuteten für die Einen wirtschaftliches Glück, für die Anderen wirtschaftliches Pech. Wenn hohe Gewinne erzielt werden, die auch noch aus glücklichen Umständen resultieren, lässt der Ruf nach höheren Steuern nicht lange auf sich warten. So darf es nicht überraschen, dass sowohl während der Pandemie als auch jetzt während des russischen Angriffskrieges die Idee einer „Übergewinnsteuer“ die Runde macht. Die Idee dahinter ist einfach: Diejenigen Unternehmen, die mit der Krise überdurchschnittliche Gewinne erzielen, sollen über eine Sondersteuer zur Finanzierung der krisenbedingten Lasten verstärkt zur Kasse gebeten werden. Ob die Idee aber sinnvoll ist, darf bezweifelt werden.

In Kriegszeiten gab es bereits Übergewinnsteuern

Hierzulande gibt es ein ausdifferenziertes Steuer- und Transfersystem, über das permanent Einkommen umverteilt werden. Die (Teil-) Kompensation der Verlierer durch die Gewinner ist im System angelegt – ganz egal, ob wir uns in einer akuten Krise befinden oder nicht. Die krisenbedingten Zusatzgewinne werden also ohnehin besteuert. Bei Personengesellschaften unterliegen sie dem progressiven Einkommensteuertarif und bei Kapitalgesellschaften beläuft sich die Steuerbelastung der Gewinne ebenfalls auf bis zu knapp 50 %, wenn die Belastung auf Unternehmens- und Anteilseignerebene zusammengerechnet wird.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat in einer Ausarbeitung darauf hingewiesen, dass Übergewinnsteuern insbesondere in Kriegszeiten umgesetzt wurden (z.B. in den USA von 1940 bis 1945). Begründet wurden sie meist mit dem erhöhten öffentlichen Finanzbedarf und mit den stark gestiegenen Umsätzen und Gewinnen von Branchen, die besonders stark vom Krieg profitiert haben. Selbstverständlich leben wir heute in fiskalisch herausfordernden Zeiten. Doch die gerade veröffentlichte Steuerschätzung vom 11. Mai 2022 mit – im Vergleich zur letzten November-Steuerschätzung – prognostizierten Mehreinnahmen von 220 Mrd. Euro bis 2026 spricht nicht dafür, dass Deutschland eine neue Sondersteuer braucht, um die Staatseinnahmen zu stabilisieren.

Vielmehr dürfte es bei der Idee, eine Übergewinnsteuer einzuführen, auch nur in zweiter Linie um die Einnahmen des Staates gehen. In erster Linie geht es wohl um das Gerechtigkeitsempfinden: Wie kann es sein, dass Unternehmen mit Krisen und Kriegen exorbitante Gewinne erzielen, mag sich mancher Beobachter fragen.

Fehlinterpretation der Marktwirtschaft

Doch eine solche Denkweise ist kontraproduktiv. Der Markt setzt grundsätzlich – aber eben auch in Notlagen – Anreize für Unternehmen, die dringend benötigten Waren und Dienstleistungen herzustellen. Es drängen sich deshalb andere Fragen auf: Warum sollen nicht Unternehmen, die während der Pandemie Beatmungsgeräte, Schutzmasken oder Impfstoffe hergestellt und damit Menschenleben gerettet haben, finanziell entsprechend hoch belohnt werden? Warum sollen nicht Rüstungsunternehmen, die für die Wiederherstellung der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands sorgen, den Lohn ihrer Arbeit für sich behalten können und warum nicht Solarunternehmen, die zur Energiesicherheit Deutschlands beitragen? Die Gewinne mit einer Sondersteuer zu belegen, reduziert die Anreize, mit voller Kraft und gegebenenfalls rund um die Uhr die Güter zu produzieren, die gerade händeringend benötigt werden.

Die Idee einer „Übergewinnsteuer“ offenbart eine weit verbreitete Fehlinterpretation marktwirtschaftlicher Prozesse. In der Sozialen Marktwirtschaft ist derjenige erfolgreich, der Gutes für die Gesellschaft tut, weil er nämlich die Bedürfnisse der Menschen deckt. In der öffentlichen Diskussion hingegen wird das Licht meist so gedreht, dass die (vermeintliche) Gier der erfolgreichen Unternehmen beleuchtet wird. Natürlich gibt es immer wieder Skandale, bei denen einzelne Akteure trickreich Geld auf Kosten der Allgemeinheit machen. Dort sind aber meist Korruption und kriminelle Machenschaften im Spiel. Mit Marktwirtschaft, die auf freiwilligem Tausch zum beiderseitigen Nutzen basiert, haben solche Skandale nichts zu tun.

Oft wird die Marktwirtschaft als kalt, herzlos und ohne Moral dargestellt. Aber das ist nicht richtig. Die Marktwirtschaft folgt einer Ergebnismoral: Es zählen die guten Ergebnisse, gute Absichten allein reichen nicht. Das ist etwas anspruchsvoller als mit guten Absichten Steuerregeln zu erlassen, die aber die Bürger und Unternehmen ausbremsen und so eine bestmögliche Versorgung der Bevölkerung verhindern.

Hinweis: Dieser Beitrag ist zuerst erschienen bei Capital online.

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